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frage zu ebay
hab bei ebay einen artikel ersteigert, den ich nun aber doch nicht will - handelte sich um ein missverständnis und produktbeschreibung war etwas lückenhaft
bin ich verpflichtet zahlung zu leisten oder kann ich einfach die zahlung verweigern?... hab den verkäufer natürlich bescheid gegeben dass ich den artikel nich will nur kam noch keine antwort. würd nur gern wissen ob ich wirklich verpflichtet bin zu zahlen.... :confused: mfg |
Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.
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Kommt darauf an. Rein prinzipiell ist ein Vertrag zustandegekommen.
Was für ein "Mißverständnis" und wie bist Du darauf gekommen? Hast Du den Artikel schon zuhause? Ich glaube nicht, also kann es nicht so mißverständlich sein. Wie unvollständig war die Produktbeschreibung, das Du, ohne den Artikel in der Hand zu haben, dies jetzt anders beurteilst? Wenn der Artikel in wesentlichen Merkmalen falsch beschrieben war, dann denke ich schon das Du ihn zurückgeben kannst, sonst eher nicht. Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf. Bei Gewerbetreibenden sieht dies anders aus und die Definition "Gewerbetreibender" sieht ein eBayverkäufer meistens anders als das Finanzamt und deren Meinung zählt. Privatmeinung ohne Garantie und Gewährleistung. |
Zitat:
Bei einem Privatkauf hängt es davon ab, was mißverständlich war. Stimmt die Beschreibung und du hast sie falsch interpretiert, ist es Pech. "Lückenhaft" ist halt ein vage Angabe. Um welches Angebot handelt es sich? Kannst du einen Link posten? |
es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte :-)
die lücke in der beschreibung war, das nicht angeführt wurde auf welchem "servertyp" der charakter liegt. da man von gewissen servertypen auf andere servertypen charakter nicht transferieren kann, ist der für mich wertlos geworden ... |
Geld schon überwiesen?
Wenn nicht, schreib ebay auf diese Auktion an und bemerke, dass du erst jetzt von der Illegalität dieses Verkaufs erfahren hast :D |
dass die leute immer wieder wow-charaktere kaufen wollen :rolleyes: ...
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vor allem ist das leveln in wow eh so ein spaziergang :)
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@pc.net: wenn ich weiß dass ich meinen char 7 monate nicht spiele, verkauf ich ihn (damals um 550€) und kauf mir dann 7 monate später einen gleichwertigen um 100-150€ ;-)
nochmal von 0 beginnen mag ich nicht. |
Zitat:
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