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Frage zum Lohnsteuerausgleich
hi
hab a kurze frage zum lohnsteuerausgleich. im bundesheer habens uns ja grossartig prophezeit wir bekommen da dann jede menge raus (warum genau weiss ich jetz auch nima...). ok gut. letztes jahr ~600€ rausbekommen, heuer ~600€ rausbekommen. ich bin edv techniker. ein freund von mir der mechaniker ist und mit mir auch beim bundesheer war hat ueber 1000€ rausbekommen, was renntn da bitte ab :eek: noch eine frage bzgl. pendlerpauschale: ich bekomm die kleine pauschale ueber 40km (sind ~155€ im monat oda so) und die wird bei jedem lohn direkt von der lohnsteuer abgezogen. muss ich dann noch beim lohnsteuerausgleich das irgendwo angeben oda bekomm ich da dann eh nix mehr? ich hab jetz bewusst hier gepostet weil sich damit hier drin sicher wer besser auskennt als ich, ich werd naemlich netmal wirklich aus der hilfe vom finanzonline schlau ;) lg und danke tom |
die lohnsteuer zahlst du immer aufs jahr aufgerechnet. wennst jetzt einen teil des jahres beim BH warst hast du in den arbeitenden monaten (in denen du NICHT beim BH warst) zu viel steuer bezahlt die du dann wieder zurück bekommst.
obst jetzt 600 oder 1000 bekommst hängt davon ab wie lange von dem jahr du beim BH warst und natürlich vom gehalt ;) wenn das pendlerpauschale schon vom arbeitgeber berücksichtigt wird darfst du es beim steuerausgleich auf keinen fall mehr angeben. |
ganz blöde frage...
bin jetzt noch bis ende februar beim bh, hab aber vorher nicht gearbeitet, also 2006, kann ich auch was kriegen? |
Nachdem du ja keine Lohnsteuer bezahlt hast, siehts schlecht aus ;)
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willst einen teil von nichts zurück ? ;)
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Zitat:
mir will des net eingehn das der fast doppelt soviel rausbekommt wie ich :hammer: nicht das ich glaub er bescheisst, eher das ich beschissen werde :D 2005: ~600€ das jahr teilt sich auf in jaenner - maerz letzten lehrmonate april - august angstellt als edv techniker dann von september 2005 bis mai 2006 beim heer und seit mai 2006 wieder angestellt. hab in beiden jahren jetzt gleichviel rausbekommen. GROSSES HM :D |
Du könntest mit dem Bescheid zu einem Steuerberater gehen und das ganze noch einmal durchrechnen lassen. Wenn da was nicht stimmt, dann kannst es ja beeinspruchen
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Normalerweise schon, aber hätte ja sein können, dass du jemanden in deinem Bekanntenkreis hast...
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