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Unterbodenbeleuchtung
Laut mehrere Quellen (eine sogar is Polizist) is eine Unterbodenbeleuchtung erlaubt solange das KFZ steht.
Fährt das Fahrzeug hat die Beleuchtung ausgeschaltet zu sein. Stimmt das jetzt wirklich? Ich kann mich erinnern das unlängst wo gelesen zu haben. Morgen mach ich die Gegenprobe und ruf beim ARBÖ und ebim ÖAMTC an. Wer kann es mir trotzdem verlässlich sagen? |
soviel ich weiß verboten
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Im Stand definitiv erlaubt, hab beim ÖAMTC nachgefragt und die meinten auch dass im Stand das Licht an sein darf um beispielsweise die Einstiegstür zum Auto bei Nacht sichtbar zu machen. Ich glaub aber dazu muss das Licht mit der Innenbeleuchtung des Autos verbunden werden, aber da wirds schon zu genau für eine Kontrolle :rolleyes:
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es ist erlaubt, sofern sie mit dem tuerkontakt geschlossen ist - kannst sie als einstiegshilfe eintragen lassen, aber nur seitlich an den tueren, nix vorne und hinten.
abgsehn davon is UBB eh armselig :rolleyes: |
Fahren darfst auch ned mit einer UBB wenn sie ausgeschaltet ist. Außer sie hat eine ABE oder ein E-Prüfzeichen!
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meine meinung:
unterbodenbeleuchtung viell auch noch in blau oder rosa = SAUPROLET ;) :lol: |
ich wollt ja nur fragen :ms:
Ich selbst will eh keine haben. :) Weil mit den ganzen Tieferlegungen und GTI Schwellern und so würd man das Licht eh nimma sehen. :p :D :ms: Na Spaß, wollts nur wissen. Danke. |
Zitat:
fallst dir wirklich eine kaufen willst, kauf dir a streetglow aus den USA - is zwar teuer, hat aber garantie auf lebenszeit, gegen bruch und undichte. und die leuchtkraft von denen is immer noch die beste. sind die dies in 2F2F verwendet haben, wohl das einzige bei dem film wo's nicht gespart haben :rolleyes: |
aha, aber wie gesagt ich wollts nur wissen. hab nicht vor mir ne UBB zuzulegen.
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