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jetzt gibt es seitens der EU die auflage/gesetz das eine gutschrift erst auf dem konto des verbrauchers zu sehen sein darf wenn es auch mit der valuta verfügbahr ist. so und nun frag ich dich wo siehst jetzt wie lange das institut des vertraues/empfängers/auftraggebers das geld einbunkert :rolleyes: |
Das ist mir eigentlich nicht so wichtig!
Aber diese Irreführung durch das Aufzeigen der Buchung am Kontoauszug UND beim Onlinebanking obwohl das Geld noch gar nicht da war, störte mich so gewaltig. So war es ja früher: Ich habe zB. einen Kontoauszug vom 6. des Monats auf dem in der untersten Zeile steht, dass ich 6000€ am Konto hätte. Leider wird das Gehalt (5800€) aber erst mit 15. valutiert. Wenn ich jetzt am 7. 5000€ abhebe, zahle ich einige € unnötigerweise. Jetzt ist es besser... Ob die Bank das Geld schon am 6. hatte oder jetzt hat, ist mir - wie gesagt - egal. [extra für LoM: das sind fiktive Zahlen...:lol::lol:] |
... lehrer würd ich nie werden - ausser für buchhaltung, als neben(teilzeit)job :lol:
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Dafür weis er aber sonst ALLES!;)
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NIX :confused:
:lol: |
Irgendwie "spricht" der rev immer in Rätseln...:idee::hammer::look::p
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das
war die atw auf die feststellung des baron das loard sonsta alles weis :p |
Siehst Du, geht doch! Überforder einen alten Mann nicht immer...:lol::lol:
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