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Perseus 19.09.2008 23:12

Hallo,


mal kurz weg vom Thema, sag Athropos, hab eine Frage deine Signatur oder wie man das nennt betreffend, den Witz mit Einstein, Pascal & Newton, da verstehe ich die Pointe nicht, könntest du oder jemand anderer mich aufklären ;)?

Danke, um zum Thema zurück zu kommen, ist es bei uns auch so wie in der BRD dass man mit der ersten Mahnung schon bestraft wird, denn unter Mahnung verstehe ich ja, eine Kundmachung, dass man mit etwas nicht einverstanden ist, und es erst im Wiederholungsfall zu Konsequenzen kommt, zumindest die Höhe der Geldstrafe (es ist also defacto eine Strafe und keine Er(mahnung) ) sollte begrenzt sein, mir scheint, die kann beliebig, aber in jeden Fall zu hoch angesetzt werden??


Schönen Gruß,

Roman.

Shual 20.09.2008 06:26

Zitat:

Zitat von Perseus (Beitrag 2311368)
Danke, um zum Thema zurück zu kommen, ist es bei uns auch so wie in der BRD dass man mit der ersten Mahnung schon bestraft wird, denn unter Mahnung verstehe ich ja, eine Kundmachung, dass man mit etwas nicht einverstanden ist, und es erst im Wiederholungsfall zu Konsequenzen kommt, zumindest die Höhe der Geldstrafe (es ist also defacto eine Strafe und keine Er(mahnung) ) sollte begrenzt sein, mir scheint, die kann beliebig, aber in jeden Fall zu hoch angesetzt werden??

Ähm? Wie meinen?
Grundsätzlich sind die AbMahnungen der LF-Law vom Prinzip her den Deutschen Abmahnungen im p2p-Bereich gleich. Es werden geltend gemacht:
1. Anspruch auf Schadensersatz, Anwaltskosten [LF-Law auch die Kosten für das Auskunftsverfahren] Dieser Anspruch wird in einem "Pauschalabgeltungsbetrag" recht unterschiedlich taxiert [LF-Law zwischen 700€ und 890€] Mit der Bezahlung ist die abgemahnte Rechtsverletzung abgegolten.
2. Anspruch auf Unterlassung: Anders als in Deutschland soll sich der Abgemahnte mit Unterschrift verpflichen sofort die Verbreitung des abgemahnten Werks im Internet zu unterlassen, oder das Werk auf sonstige Art zu verwerten. Weder werden Strafen noch sonstwas bei Bruch des Vertrages angekündigt.

Sollte also jemand auf die unwahrscheinlich intelligente Idee kommen und den jeweiligen Film nochmals ... bleibt im Dunkeln was dann passiert. Man würde ihn wohl gleich vor Gericht zerren und eine sehr hohe Schadensersatzsumme fordern, über die dann wiederum ein Richter entscheiden müßte. In Deutschland hingegen verpflichtet man sich meistens eine konkrete Summe in diesem Fall zu zahlen [zB 5001€]

LDIR 20.09.2008 09:38

Zitat:

Zitat von athropos (Beitrag 2311222)
Originellerweise gibts die Dinger immer noch in div. Geschäften käuflich zu erwerben / leasen, also denke ich mal daß es eher eine Meinungsäußerung war denn etwas, das auch wirklich Gesetz geworden ist.

http://fm4.orf.at/burstup/127217/main Das ist sei 1.5.2004 ins Gesetz eingeflossen als Zusatz zu §207a.
Zitat von http://www.internet4jurists.at/geset...htm#%C2%A7_205.

(4) Pornographische Darstellungen Minderjähriger sind
1. wirklichkeitsnahe Abbildungen einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person oder einer unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier,
2. wirklichkeitsnahe Abbildungen eines Geschehens mit einer unmündigen Person, dessen Betrachtung nach den Umständen den Eindruck vermittelt, dass es sich dabei um eine geschlechtliche Handlung an der unmündigen Person oder der unmündigen Person an sich selbst, an einer anderen Person oder mit einem Tier handelt,
3. wirklichkeitsnahe Abbildungen
a) einer geschlechtlichen Handlung im Sinne der Z 1 oder eines Geschehens im Sinne der Z 2, jedoch mit mündigen Minderjährigen, oder
b) der Genitalien oder der Schamgegend Minderjähriger,
soweit es sich um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen;
4. bildliche Darstellungen, deren Betrachtung – zufolge Veränderung einer Abbildung oder ohne Verwendung einer solchen – nach den Umständen den Eindruck vermittelt, es handle sich um eine Abbildung nach den Z 1 bis 3.
Sprich: Hat man sein Kind nach der Geburt oder in der Badewanne fotografiert oder gefilmt, ist es nach §207a (3) b bereits kinderpornographie!!!
In jeder Gemäldegalerie hängen kinderpornographische Werke. Jeder Springbrunnen , jede WC-Verzierung mit Jungen&Mädchen mit Nachttopf wäre bereits Kinderpornographie.
Nach Absatz 4 (Rot) kann sogar das Foto eines ANGEZOGENEN Kindes (!) als Kinderpornographie gelten, wenn in einer "Erotischen" Pose.
Übrigens gab es bei mir vor kurzem eine Hausdurchsuchung (Es ging um lt Zollamt geschmuggelte Zigaretten, da hat das Zollamt aber vor Gericht verloren und mussten diese inzwischen zurückgeben), und da hat man mir meine in Geschäft (Saturn etc.) legal gekauften Manga-CD's beschlagnahmt und weigert sich mir diese auszuhändigen mit Verweis auf den oben genannten Paragraphen. Die Sache ist noch nicht ausgestanden, immerhin wurde gleichzeitig die Strafandrohung für den Besitz verschärft. Das würde ich "vielleicht" noch irgendwie nachvollziehen können wenn es sich um sogenannte "Lolicons" oder "Shotacons" gehandelt hätte, nur diese werden sowieso nicht verkauft.
Die reinste Paranoia, sag ich nur, und ein riesiger Rückschritt der Errungenschaft der sexueller Aufklärung in den 60-ern, danke an die Rückschrittspartei FPÖ!
Dass man die Manga-CD's leasen kann, habe ich nicht gewußt :eek:. Jetzt kaufe ich das Zeug eh nicht mehr. Wenn ich wieder eine graphische Verzierung für eines meiner Spiele brauche, lade ich es mir klarerweise herunter. BitTorrent Rulez!
Anmerkung: In BitTorrent gibt es keine falschen Dateinamen und mir sind noch keine Abmahnungen bekannt.

Shual 20.09.2008 12:16

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2311408)
Anmerkung: In BitTorrent gibt es keine falschen Dateinamen und mir sind noch keine Abmahnungen bekannt.

Die Firma, über die man in diesem Thread redet [Mediaprotector] ist dort nicht aktiv. Andere Firmen sind in D in den torrent-Netzwerken sehr aktiv, aber der österreichische Markt galt bisher wohl als nicht lukrativ genug. Noch nicht?

athropos 20.09.2008 12:43

@LDIR: mit leasing meinte ich den Verleih in div. Videotheken, mir wäre in Wien noch keine Untergekommen, wo ich diese Filme nicht gesehen hätte

@Perseus: siehe hier


LDIR 20.09.2008 15:12

Zitat:

Zitat von athropos (Beitrag 2311498)
@LDIR: mit leasing meinte ich den Verleih in div. Videotheken, mir wäre in Wien noch keine Untergekommen, wo ich diese Filme nicht gesehen hätte

Achso, jetzt verstehe ich. Du meinst die Hentai-Filme (Tentakel & Co)... Aber unter Leasing verstehe ich trotzdem etwas anderes als verleih. Unter Leasing dachte ich dass du so etwas meinst: http://de.wikipedia.org/wiki/Leasing .
Mit CDs meinte ich Sammlungen von Bildern die z.B. aus Spielen gerippt wurden, oder Scans aus japanischen Comic die übersetzt wurden.

athropos 20.09.2008 16:37

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2311531)
Achso, jetzt verstehe ich. Du meinst die Hentai-Filme (Tentakel & Co)...
Mit CDs meinte ich Sammlungen von Bildern die z.B. aus Spielen gerippt wurden, oder Scans aus japanischen Comic die übersetzt wurden.

achso, ich dachte das, was bei uns am Markt erhältlich ist (Mangas) entspricht dem, was es auch in Japan gibt

Perseus 20.09.2008 21:20

Zitat:

Zitat von Shual (Beitrag 2311405)

1. Anspruch auf Schadensersatz, Anwaltskosten [LF-Law auch die Kosten für das Auskunftsverfahren] Dieser Anspruch wird in einem "Pauschalabgeltungsbetrag" recht unterschiedlich taxiert [LF-Law zwischen 700€ und 890€] Mit der Bezahlung ist die abgemahnte Rechtsverletzung abgegolten.


Das meine ich ja, es handelt sich ja zwar um eine Urheberrechtsverletzung, nur dennoch ist meiner Meinung nach eine Bagatelle, da es Tausende Male täglich passiert, und auch wenn man es nicht so sieht, so finde ich die Entschädigungszahlung für ein einmaliges Vergehen viel zu hoch. Die ganze Sache ist ein profitables Geschäft für die "Verletzten" und vor allem die Anwälte geworden. Da verdienen ja die Rechteinhaber an diesem Pornofilm um den es jetzt geht, mehr als mit dem legalen Verkauf der Filme, so kann's ja dann nicht sein, oder?

Da könnte jeder Internetuser, mit 800 € und mehr belangt werden, denn wer hat noch keine MP3 oder sonst urheberrechtlich geschützte Dateien runtergeladen. Da sollte der Staat schützend, und aufklärende eingreifen, z.B. mit einer Kampagne damit jedem klar ist, was auf ihn zukommen könnte (warum sollen nur für Wahlen Millionen von Steuergeldern verpulvert werde?).

Damit ich nicht falsch verstanden werde, die Rechte müssen geschützt werden, sei es nun ein Porno, oder Software, ich kritisiere nur die Gesetzteslage, die dazu einläd den gewöhnlichen I-Net Uuser wie eine Weihnachtsganz nach belieben auszunehmen.


@ Athropos: Danke, um das zu Verstehen, muss man ja die Definition von einem Pascal kennen, für eine gewöhnliche Stammtischrunde taugt der Witz nichts, fürchte ich ;).


Schönen Gruß,

Roman.

LDIR 20.09.2008 22:13

Zitat:

Zitat von athropos (Beitrag 2311548)
achso, ich dachte das, was bei uns am Markt erhältlich ist (Mangas) entspricht dem, was es auch in Japan gibt

Mangas=Comic, nicht immer mit Sex, meistens für jüngere Leser bevorzugt. Meine Lieblingssorte.
Hentai Manga=Comic mit Verkehr.
Doujin=Von Amateuren professionell gezeichnete Comic, meistens unlizensierte Vorlage, oft mit Verkehr. Es kommen da auch Lolicon und Shotacon vor (Mädchen und Buben)

Anime=Zeichentrickfilm
Hentai Anime=Zeichentrickfilm mit viel Verkehr alle paar Minuten.
Die zwei letzteren sind für grafische Verzierung von Spielen eher ungeeignet.

Und nein, auf dem Markt in Japan gibt es viel mehr als in Österreich erhältlich. Darunter auch ziemlich kranke Sachen. Aber das ist eben Kulturvielfalt. Wenn Künstler etwas perverses zeichnen, dann nicht etwa um die Leser zu erregen sondern als Kunst und Provokation gegen das Establishment. Das wird von dortigen Gesetzgeber eben akzeptiert weil die zwischen Zeichnung und Realität unterscheiden können.

@Perseus: Den Witz habe ich schon beim ersten mal begriffen. Pascal ist eine Messeinheit für Druck der auf eine Fläche lastet (Atmosphärischer Druck z.B.). Newton ist hingegen eine Gewichtskraft (kg mal Erdbeschleschleunigung von 9,81 m/s zum Quadrat) und wird nicht auf eine Fläche bezogen.
Der Witz ist eher was für Gelehrte... Hoffe dass ich es richtig erklärt habe.

An Urheberrechtsverletzungen verdienen sich Anwälte eine goldene Nase. Auch die Film/Musikindustrie versucht so entgangene Gewinne zu kompensieren. Es ist aber Schwachsinn. Solche Machwerke würde ich nur zum testen herunterladen, ob sich der kauf lohnt. Lohnt es sich nicht, hat die Industrie eh keine Verluste. Lohnt es sich, kaufe ich es und die Industrie hat einen zufriedenen Kunden mehr. Mit solchen Aktionen bewegen sie eher mehr Leute in die "Kriminalität".

athropos 20.09.2008 23:36

@LDIR: danke für die Erklärung, als Nichtinsider hab ich die Begriffe (soweit mir bekannt) irrtümlich synonym verwendet. (dass das Angebot in Japan vielfältiger ist, hab ich mir schon gedacht)

Eins hab ich aber noch nicht mitbekommen (oder schon wieder vergessen) - was ist jetzt das Verbotene? Doujin?


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