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Philipp 31.10.2007 12:51

Wird wahrscheinlich alles in den AGB geregelt sein. Was ich viel schlimmer finde, ist eher die Tatsache dass eine neue SIM Karte €20 kostet. Das kann man unter anderen auch in diesen Thread nachlesen :eek:

The_Lord_of_Midnight 01.11.2007 00:35

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Ich will jetzt nicht vom eigentlichen Thread ablenken, trotzdem interessiert mich: hier müsste ja eigentlich die gesetzliche Gewährleistung greifen, und hier wäre die kostenpflichtige Hotline ein Verstoß - oder sehe ich das falsch?

lg Oliver

Ja, ich denke auch daß das möglich sein müsste.
Immerhin dürfen bei der gesetzlichen Gewährleistung keinerlei Kosten verrechnet werden.
Muss man wohl schriftlich verlangen und wenn keinerlei Reaktion erfolgt, den Konsumentenschutz einschalten.

Mir gehts gerade genauso.
Ich habe auf Pc Go eine nicht funktionsfähige Version von Paragon Drive Backup geliefert bekommen.
(Pcgo 7/2007)

Eigentlich müsste da die gesetzliche Gewährleistung zum Tragen kommen.
Nur wie komme ich zu meinem Recht, die Bestellung war bei http://www.pearl.de.
Ohne diese Aktion hätte ich gar nichts bestellt.
Und die Software war eine Gratis-Draufgabe.
Paragon verweigert den Support, obwohl sie eine funktionsunfähige und wertlose Software ausgeliefert haben.
Im PcGo-Forum hats eine Welle an Postings von frustrierten Leuten gegeben, die das gleiche festgestellt haben, nämlich daß die Software funktionslos ist.
Und die wurden ebenso im Regen stehen gelassen.
Jetzt müsste ich also von Pearl eine Kulanzlösung einfordern bzw. erzwingen.
Komplizierter und aussichtsloser gehts nicht mehr :rolleyes:

Da ist ja das Einfordern der gesetzlichen Gewährleistung für eine defekte Sim-Karte in Österreich ein Klacks dagegen :rolleyes:

Philipp 01.11.2007 09:05

Ich glaube das Problem ist aber das es einen gültigen Vertrag zwischen Kunden und Mobilfunkbetreiber gibt. Wenn der Kunde explizit der AGB und der Preisliste zustimmt, wird er sich daran halten müssen, egal wie unfair das ganze im Nachhinein auch ausschaut.

Oli 01.11.2007 09:58

Nicht ganz. Man kann mittels Vertrag oder AGB nicht alles ausschließen, z. B. auch nicht die Gewährleistung.

lg Oliver

Philipp 01.11.2007 11:24

Das Ausfertigen einer neuer SIM Karte wird als Leistung gelistet. Aus http://www.bob.at/CMA/attachment/bob...4,50012,00.pdf

Zitat:

Mobilkom erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt insbesondere folgende zusätzliche Leistungen:

§17. Zweitausfertigung der SIM-Karte
Der Kunde kann bei Verlust der SIM-Karte oder bei Rückgabe einer unbrauchbar gewordenen SIM-Karte eine Zweitausfertigung seiner SIM-Karte gegen gesondertes Entgelt gemäß den EB bob und EB für bob wertkarten-Tarife enthalten.
Wahrscheinlich könnte man die SIM Karte im Geschäft in dem sie gekauft wurde gegen ein neues Starter Kit umtauschen. Allerdings wäre das wieder ein neuer Vertrag mit neuer Nummer :ms:

The_Lord_of_Midnight 01.11.2007 22:28

Entschuldigung, das kann aber nicht das Problem des Kunden sein ?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die damit durchkommen, wenn sie einem Kunden die ihm zustehende gesetzliche Gewährleistung verweigern wollen.

Philipp 02.11.2007 11:39

Die Gebühr wird ja auch nicht für die defekte SIM Karte verrechnet, sondern für den administrativen Aufwand um den bestehenden Vertrag auf eine neue SIM Karte zu transferieren. Das Problem bei diesen ganzen Discount Tarifen ist, das Serviceleistungen nicht enthalten sind und man für jede noch so kleine extra zahlen muss. Dafür ist ja auch die Grund/Gesprächsgebühr billiger.

Da das ganze auch noch vertraglich geregelt ist, wird man auch nichts dagegen machen können. Ich meine, wenn jemand der Meinung ist das diese Gebühren unfair oder gar gegen Gesetze verstoßen, warum unterschreibt er dann freiwillig so einen Vertrag?

Oli 02.11.2007 15:46

Das ist jetzt sehr interessant. Vor allem deshalb, da bei der gesetzlichen Gewährleistung zur Schadensbehebung auch kein administrativer Aufwand verrechnet werden darf. Egal wo, wer und was - und nicht unumgehbar durch AGB´s. Hier kann man getrost einen Vertrag unterschreiben, diese Klauseln sind nicht wirksam!!

Interessant deshalb, da das ganze anscheinend noch nicht konkret ausjudiziert wurde. Ich kenne nur einen Fall, da gings um gesetzliche Gewährleistung bei einem Defekt eines Elektrogerätes, wo zwar der Händler die Behebung ansich kostenlos durchführte, aber für administrativen Aufwand etwas verrechnete. Er kam bei Gericht nicht durch.

Ist eine SIM Karte innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist defekt, dann muss diese kostenlos ausgetauscht werden. In den ersten 6 Monaten trägt die Beweislast des Defekts dazu noch der Händler, also der, der mir die Karte ausgestellt hat. Bei BOB oder YESS geht man eben dann zum Spar oder HOfer, etc. Nicht zu A1 etc.

lg Oliver

Philipp 02.11.2007 16:50

Ich bin sicher Hofer oder Spar wird die SIM Karte ohne Probleme umtauschen. Nur wie kommt dann die bestehende Nummer auf die neue SIM Karte? Wahrscheinlich wäre es am besten, Starter Kits gleich im jeweiligen Webshop des Anbieters zu kaufen.

JetStreamer 02.11.2007 17:19

Das sicher. Nur ist der administrative Aufwand wirklich minimal. Einfach einen andere SIM-Kartennummer in der EDV eintragen und die sache hat sich. Mehr ist das eigentlich nicht. Hab ich selbst schon bei meinem Provider gemacht


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