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LouCypher 30.05.2007 15:16

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Wenn schon ins detail gegangen wird: zahlungspflichtig bist Du nur für ein gerät, dass "empfangsbereit" ist - also quasi Antenne anstecken, Netzstecker rein, läuft! Geräte, die erst durch zusätzliches Zubehör (also Installation - ["Manipulation"] einer TV-Karte, DVB-T-USB-Stick etc. empfangsbereit werden, sind nicht von Zahlungspflicht betroffen. Bei Internetanschluss kann auch im klassischen Sinn nicht von Empfang gesprochen werden. Guru weist darauf hin, dass die Gesetzeslage in DE anders ist als in AT, ebenso beim Recht auf Privatkopie...


LG

Guru

dann wär aber ein digisatempfänger nicht gebührenpflichtig, und die sind es aber definitiv auch wenn du keine smartcard hast. AFAIK sind sie sogar gebührenpflichtig wenn sie nicht mal cryptoworks decodieren können, auch wenn sie keinen ci slot haben.



Schappenberg 30.05.2007 15:19

Aber ein Digitalsatempfänger kann ja ohne Manipulation empfangen, das mit der Verschlüsselung ist ja wieder eine andere Geschichte die uns der ORF beschert, aber grundsätzlich ist das Gerät empfangsbereit.

rev.antun 30.05.2007 15:25

nachdem sich die juristen ned mal sicher sind wg. der auslegung wird halt einfach das gesetz geändert und schon passt es ...

Teil 1.
Teil 2.

so einfach ist es - am besten is ja die gschicht mim lapi :D

oitt 24.07.2008 09:29

http://www.kurier.at/nachrichten/181254.php

;)

rev.antun 24.07.2008 09:45

per gesetz ist lap "mobiles empfangsgerät" und dadurch BEFREIT!

oitt 24.07.2008 09:48

vl wiedermal nur ein wiener feldversuch wie weit man gehn kann...wien ist ja anders :D ;)

holzi 24.07.2008 09:51

mit einem Draht-Kleiderbügel kann ich mir auch ein Radio basteln - sind jetzt Kleiderblügel GIS-pflichtig?

rev.antun 24.07.2008 09:51

sicher ...

rev.antun 24.07.2008 10:01

Zitat:

Sofern diese Geräte nur mobil verwendet werden besteht keine Gebührenpflicht. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht. Das entspricht § 2 des Rundfunkgebührengesetzes: Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren zu entrichten.
... nun ja auch auslegungssache

Don Manuel 24.07.2008 13:06

Hier die Geschichte auch im Standard :(


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