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<DEL. MEHR RAM ...>
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<DEL. NOCH MEEEEHR.>
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... im übrigen sollte Mensch sich überlegen, welche Zielgruppe der Downloadshop von aeroSOFT hat. Ein bisserl global denken ;) Watt soll sich ein US Boy eine Pappschachtel schicken lassen, wenn er vielleicht eh nur EDDF kennt und dort hinfliegen will. Gebe gerne zu: So anziehend ist EDLW nicht *g*.
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Zitat:
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Marc meinte den Kauf der Downloadversion, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Mit deren Bezahlung ist aber nach deutschem Recht ein Kaufvertrag zustande gekommen.
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Ergebnis:
Jeder hat seine eigene Sichtweise. Hauptsache ich muss auf meine Boxed-Version mit den 7 bzw. 8 Flugplätzen nicht ewig warten. Warum lagen bei der Katana Wochen zw. der Saug- und der BoxedVersion? Kann ich nicht verstehen. Bei der Saugversion werden 100 % verdient; bei der Boxed-Version verdienen die Läden natürlich auch ihren Anteil. Wo ist die Lösung? Beides gleichzeitig? Gruss Bernt:) |
Zitat:
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Mal ne Frage, weil sie irgendwie auch zum Thema passt : Die "License-Agreements" bzw. das ganze EULA Zeug bekomme ich meist erst bei der Installation der Software zu sehen. Dann ist aber der Kauf längst getätigt. Ist das dann rechtlich überhaupt noch relevant ? Müsste man die License-Agreements nicht vor dem Kauf zu sehen bekommen ?
Nur mal als Beispiel, wie koennen dann einige Anbieter die "Rückgabe" der Software verweigern, ist eine 14 Tage Rückgabefrist nicht gültiges Recht (wenn VOR DEM KAUF nichts anderes vereinbart wurde) ? Darüberhinaus, darf sich ein Anbieter mit seiner AGB über dieses 14 Tage Rückgaberecht einfach hinwegsetzen ? Michael |
Moin,
die Fragen berühren verschiedene Rechtsgebiete. Es geht schon los dabei welches Recht (welchen Landes) überhaupt anzuwenden ist (siehe oben bei Flight1). Gehen wir mal der Einfachheit halber davon, es wäre deutsches Recht. Zitat:
Zitat:
Ein Sonderfall ist der Kauf nach den Richtlinien des Fernabsatzgesetzes - d.h. ein Kauf, der ausschließlich auf indirektem Wege durch "Fernkommunikationsmittel" zustandekommt. Dazu zählen Briefe, Kataloge, das Internet, Telefon, Fax etc. In diesem Falle hat der Kunde ein Widerrufs- und Rückgaberecht, dessen einzelne Fristen und Regelungen auch davon abhängen, ob der Kunde vor dem Kauf über die Regelungen des Fernabsatzgesetzes belehrt wurde. |
Martin,
danke für die Antworten, natürlich waren die Fragen direkt auf unsere Addon-Downloadanbieter bezogen. Also Internet, nicht Ladengeschäft. Mal ein konstruierter Extremfall : Addon im Internet zum Download gekauft, Rückgaberecht wird per AGB verweigert. Jetzt bekommt man ein unakzeptables License-Agreement nach dem Kauf zu sehen und akzeptiert dies nicht. Man klickt : "Ich stimme nicht zu". Und nun ? Rückgabe wird aber auch nicht akzeptiert, mit Hinweis auf AGB. Dem Anbieter 14 Tage Frist gesetzt, keine Reaktion. Was nun ? Hat man nun theoretisch das Recht, sich eine ohne Einschränkung funktionierende Software zu beschaffen ? Michael |
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