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Hallo Horst,
zunächst einmal möchte ich mich einfach hier mal für die sehr sachliche und konstruktive Diskussion mit dir bedanken. Ist ja leider nicht immer so, in den Foren. :) Die vor dir genannte Sache mit dem Quellcode ist wichtig. Hier verläuft vielleicht auch eine Grenze zwischen Free Software und Freeware. Aber ich meine, es ist eine rein semantische Grenze, ohne inhaltliche Unterschiede: Quellcode kann es ja nur von Programmen geben. Add-Ons sind aber, vielleicht mit Ausnahme der DLLs, keine wirklich kompilierten Programme. Von Flugdynamiken, Replacement-Texturen oder Panel-Bitmaps können keine Quellcodes im engeren Sinne existieren. Code gilt ja hierbei als Programmcode mit Schleifen u.ä, also nicht bloß die Daten, die z.B. in einer „decompilierten“ AIR-Datei stecken. Deshalb können Flusi-Add-On ja keine Free Software im engeren Sinne sein. Was nun? Dazu hatte ich auch im Heft etwas geschrieben. Wohl, weil es gerade keine Programme sind, aber die genau gleiche Wertung gelten soll, heißen sie halt Freeware und nicht Free Software. Eine Panel-Grafik ist eben irgendetwas („ware“) aber im engeren Sinne keine „Software“. Deshalb ist Freeware die genauere Bezeichnung für Dinge wie Add-Ons, die das gleiche wie Software sind. Ganz wichtig ist aber, was du zum Schluss schreibst: Ich denke, dass sich viele Designer vielleicht gar nicht darüber im Klaren sind, welche Folgen es hat, ihr Werk als „frei“ zu bezeichnen. Denn „frei“ („free“) bedeutet halt viel mehr als etwas lediglich kostenlos zur Verfügung zu stellen („it's for free“). Freeware ist mehr als Kostenlos-Sein. Microsoft würde den Internet Explorer oder DirectX wohl niemals als „Freeware“ bezeichnen. Wenn Designer aber ähnliche Rechte an ihren Werken wie Microsoft am IE oder DX behalten wollen, dann dürfen sie ihre Werke nicht als „frei“ ins Netz stellen. Deshalb habe ich schon vor einigen Ausgabe mit dem Artikel im Heft versucht, eine Diskussion darüber anzustoßen. Eben die findet ja jetzt hier statt. (Das vielleicht auch als Antwort an Markus..) |
Irgend jemand stellt eine CD bei ebay zum Verkauf >> Resultat: eine kostenlose Vorlesung in Urheberrecht und Freeware-Definition.
Kann mal jemand theologisch Stellung beziehen zum Marienbild auf der Toastscheibe? ;) |
Ok. Und nun?
Wie soll ich meinen Addon-Flieger bezeichnen, den ich zum kostenlosen download zur Verfügung stelle, den auch jeder auf seiner Homepage oder sonstwie verbreiten darf solange er bei mir nachfragt, so dass ich etwas kontrollieren kann in welchen Zusammenhang die Verbreitung statt findet. Repaints sowie andere Änderungen sollen auch grundsätzlich erlaubt sein - trotzdem möchte ich ein Auge darauf haben, dass z.B. keine NS-Symbole verwendet werden - also auch hier eine formlose Erlaubniseinholen statt finden sollte? Außerdem hätte ich gerne einen Hinweis, wo es das Addon für ein einfaches Download gibt, sollte jemand das Addon verkaufen wollen. (Ich möchte auch nicht freiwilligen Support für ein verändertes Addon leisten.) Ich denke nicht, dass das unverständliche Vorderungen sind. Ich habe nichts gegen eine Verbreitung im Freundeskreis, Vereinen oder Schulhöfen, auch nicht gegen entsprechende Modifikationen. Dazu ist auch kein Nachfragen notwendig. Warum auch? Ich habe auch nichts dagegen wenn jemand meine Software als Kopie verkaufen will, nur dann bitte mit dem Hinweis, wo es dieses Addon OHNE erst in den Wald zu gehen auch frei erhältlich ist. Wer auf EBay oder sonst wo im Internetshop kauft kann genauso gut direkt das Addon saugen. Was soll ich jetzt machen? Wie soll ich das in der ReadMe und auf den download Servern das klar machen? Welchen Aufkleber soll ich nun auf die "Packung" kleben? |
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D.h. ich deklariere meine Addons zukünftig als historischen Vorläufer der Freeware. Dabei will ich das doch gar nicht so stark einschränken sondern eben nur in den oben erwähnten Fällen. Aber ok, man kann das Pferd auch von der anderen Seite aufzäumen und dem PD Kennzeichen zusätzliche Freigaben hinzufügen. :rolleyes:
Und jetzt mal was anderes. Wie formuliere ich das im Deutschen? Ich glaube kaum, dass wir hier Freeware, Public Domain, e.t.c verwenden sollten. Wer kann den heute von den Usern ... 'tschuldigung Benutzern noch etwas mit Public Domain anfangen? |
Wir könnten uns ja auf den Standpunkt wenden, das es eigentlich rechtlich noch gar nicht abzusehen ist was freeware im rechtlichen Sinne ist.
Ich stehe da auf dem Standpunkt das hierzu wahrscheinlich erst einmal eine Art Leiturteil ergehen muss woran man sich dann irgendwie orientieren kann. Ok ich studiere Jura, aber dazu oder zu Sachen die man wirklich mal gebrauchen konnte lernt man leider nix. Das schon dumm. Aber wie gesagt freeware ist ne absolut tolle Sache und es wäre echt schade, wenn die irgendwann mal nicht mehr geben sollte. Hmm mist jetzt habe ich den faden verloren. Ach ja ich sollte mich vielleicht noch bei Marc entschuldigen. was ich gesagt habe war nicht so ganz ok. Sorry. Hoffe du nimmst es mir nicht übel Mfg Markus |
Hallo Markus,
Glückwunsch zu Deinem Entschluß, Jurisprudenz zu studieren. Ich glaube zu erkennen, daß Du Dich glänzend für diesen Beruf eignest und eine schöne Karriere machen wirst. Weiter so. Gruß Rolf |
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ich find's toll, dass du dich hier entschuldigst. Solche Foren können einfach fördern, dass vorschnell Dinge geschrieben werden, die so real life nicht gesagt würden. Für mich persönlich ist die Flusi-Welt ein – zu zeitintensives – Hobby, aber weiß Gott nicht mein reales Leben: Wenn ich hier jedes verunglückte Posting emotional sehen würde, würde ich mich hier nicht so einbringen. Danke für deine Entschuldigung; es zeugt von Charakter, so etwas einzusehen und sich dann auch noch öffentlich zu entschuldigen. |
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schreibt doch einfach in der Readme, wie du die Nutzung des Add-Ons dir vorstellst. Irgendwelche Fachbegriffe müssen es wirklich nicht sein. Nur wenn du dein Add-On der Szene nicht als Freeware – so wie es Matthias sehr treffend charakterisiert hat – zur Verfügung stellen willst, solltest du den Begriff vermeiden. Die Gefahr ist groß, dass das Ettiket „frei“ dann so verstanden werden muss, dass du dem Nutzer einfach sämtliche Freiheiten einräumst – die Quelle von Horst bringt das ja zum Ausdruck. Beschreibe stattdessen, dass du die kostenlose Nutzung gestattest und auch das Recht einräumst, dein Werk kostenlos weiter zu verbreiten. Ansonsten kannst du z.B. auch Veränderungen erlauben aber ansonsten klarstellen, dass du nicht grundsätzlich jede Freiheit im Ungang mit dem Werk einräumst. Man könnte einfach klarstellen, dass das Werk zwar „free of cost“ ist, aber nicht „free in terms of intellectual property“ ist und du es deshalb nicht als “freeware” bezeichnest. Wie du dein Werk dann bezeichnen sollst? Wie bezeichnet denn Microsoft den Internet Explorer? Oder Adobe den Acrobat Reader? Es ist einfach kostenlose Software, aber keine freie Software. Hier liegt ja das Problem, dass ich schon vor Monaten in dem Artikel versucht habe, anzusprechen: Freeware wird in der Flusi-Szene immer bloß als Gegenstück zu Payware in dem Sinne verstanden, dass es umsonst ist. Wer eine „Freeware-Alternative zu GAP EDDL“ sucht, will ja im Zweifel aber nicht wirklich ein freies Werk, sondern bloß ein kostenloses Werk. Nur den Begriff der Public Domain solltest du unbedingt meiden, und in Horsts Quelle ist er zu kurz und deshalb seeeehr missverständlich dargestellt: Public Domain ist einfach das englische Wort für ein gemeinfreies Werk. Da gibt es noch weniger Rechte beim Urheber als bei Freeware! Bei Freeware räumt der Urheber bloß sämtlich Nutzungsrechte frei ein, bei einem gemeinfreien Werk existieren überhaupt keine Urheber-Position mehr. „Öffentliches Eigentum“ heißt es ja wörtlich. Ein Werk wird zunächst mit Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei oder aber, wenn schon früher der Autor auf seine Urheberposition komplett verzichtet (was nach deutschen Recht eigentlich nicht vorgesehen ist). Gute Quellen zu PD und Gemeinfreiheit findest du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain Schöne Grüße, Marc |
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