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die gesetzeslage zur weitergabe von userdaten (auch im falle des urheberrechtes):
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Wegen "Wozu downloaden": Schon mal was von Jägern und Sammlern gehört? Ausserdem @andere: Wenn ich eine Datei downloade (und auch unter dem anderen Namen anbiete), und unter dem Hash bereits andere mit demselben Namen downloaden (Kann man ja nachsehen), ist mir der Staatsanwalt ziemlich egal, mein Anwalt hätte nicht die geringsten Probleme mich da herauszuhauen denn ich handle in gutem Glauben (:lol:) dass die Datei legal ist. Filesharing von RIAA Anti-Piracy company ist ja nichts illegales. Ich habe schon (Legale) Filme heruntergeladen um festzustellen dass z.B. unter dem Titel "Video calibration Test picture.avi" in wirklichkeit ein HC-Porno versteckt. In meiner Familie gibt es einige die sich mit dem Recht und Unrecht besser auskennen als ich... Sharereactor.com wurde geschlossen (ShareConnector.com benutzen!) und der Betreiber verhaftet, aber soweit ich es weiß ist es nicht illegal Hash-Links bekanntzugeben, da könnte man einen genausogut vehaften weil er sagt dass es auf dem Westbahnhof Drogen zu kaufen gibt. |
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Sie eruieren, verwarnen (so wie hier geschehen), und klemmen evt.ab. Das müssen sie um nicht eventuell selbst belangt zu werden. Natürlich nur wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Das, das mit der Weitergabe von Userdaten gleichgesetzt wird, passiert ja nur hier in der Diskussion, wenn ein bisserl die Argumente ausgehen. g17 PS.: für mich EOD |
@LDIR
wenn du völlig frei von bösen gedanken und natürlich in völliger unwissenheit ein Video calibration Test picture.avi runterladest und dann im nachhinein drauf kommst, dass es der neue herr der ringe oder sonst ein urheberrechtlich für dich problematischer film ist (eben weil du das original nicht gekauft hast) - wirst du keine probleme haben wenn du das file sofort nach erkennen löschst. spätestens aber wenn du es auf cd brennst hast du sicher verloren. vor allem - das passiert vielleicht ein - zwei mal. da wird kein hahn danach krähen. wenn du dann aber (thema videosammlung für zuhause) ein paar hundert so hoppalas im schrank hast wird dir der beste anwalt nicht mehr helfen können. es ist außerdem sinnlos viel darüber zu diskutieren: ein geistiges eigentum zu besitzen ohne dafür bezahlt zu haben ist und bleibt diebstahl - alle ausreden wie: ich hätte den film sowieso nicht gekauft, hab nicht gewußt dass ich ihn hab usw. sind humbug und vor gericht sicher nicht haltbar. |
[pingelig]
wie kann man geistiges eigentum eines anderen besitzen? es werden doch nur die nutzungsrechte verkauft ... [/pingelig] |
Bevor sich noch jemand über Urheberrechtsabgaben beschwert: Wenn nur Daten auf den Rohling gebrannt werden, also keine Musik oder Filme, kann man die Abgabe natürlich zurückfordern mit der Rechnung der Rohlinge. Allerdings ist der Betrag so lächerlich, daß es sich für ONU nicht wirklich lohnt.
Stand das nicht eh irgendwann in den WCM-News? |
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BTW, die DivX-Filme haben meist eine sehr schlechte Qualität und bevor ich sie mir am 19' Monitor ansehe, borg ich mir für 1,2 € die DVD (legal!!!) aus und schau mir das ganze am 82cm Fernseher an... weil 1,2 € sind absolut in Ordnung! |
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ich spiel meine divx/xvid-filme am tv über ne gemoddete x-box.. und da schauen alle filme super aus.. am pc in 1200x1000 oder höher .. klar, dass ned so gut aussieht.. PAL-Format ist nun mal nur 720x540 |
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