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fredl 18.03.2004 20:32

die gesetzeslage zur weitergabe von userdaten (auch im falle des urheberrechtes):
Zitat:

In Österreich sind die Verbindungsdaten, zu denen auch die Logfiles betreffend den Internetzugang gehören, durch das Datenschutzgesetz und das Kommunikationsgeheimnis (§ 93 TKG) geschützt. Eine Bekanntgabe dieser Daten ist nur in einem Strafverfahren und nur im Auftrag des Gerichtes zulässig und auch in diesem Fall nur unter den Voraussetzungen des § 149 a StPO. Da dort Voraussetzung eine strafbare Handlung ist, die mit mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist (wenn die Zustimmung des Anschlussinhabers nicht vorliegt), käme eine Bekanntgabe der Nutzerdaten nur im Falle des Uploads und auch dort nur bei gewerbsmäßigem Handeln in Frage. Eine solche Gewerbsmäßigkeit liegt bei Tauschbörsennutzern aber in der Regel nicht vor, sodass auch im Strafverfahren die Identität des Anbieters von Musikstücken vom Provider nicht offengelegt werden darf. Die Frage ist allerdings, ob sich die Provider wirklich daran halten, wenn die Polizei Auskunft verlangt. Wird die Identität unzulässigerweise offengelegt, muss der Beschuldigte (im Falle des Uploads) nicht nur mit einem Strafverfahren rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Ansprüchen.
Noch mehr faq`s zum urheberrecht und da auch zur frage download und upload hier http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm

maxb 18.03.2004 20:58

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
Wer's ins Internet zum Download bereitstellt macht es der Öffentlichkeit zugänglich.
der upload ist ja unbestritten illegal ;)

LDIR 18.03.2004 21:53

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
@LDIR
"...Wenn man hingegen ein Film saugt, denn man so oder so nicht gekauft hätte...."
Wenn er ohnehin nicht gefällt, wozu dann downloaden?

"Ich lebe nach eigenen Gesetzen die ich verstehe und deren Sinnhaftigkeit ich nicht anzweifele ;-)"

Wenn das jeder machen würde, nur nach seinen eigenen Gesetzen zu leben, noch dazu nach jenen, die er verstehen kann (bei dem IQ was so in den Straßen herumgeistert), dann fahre ich im Sommer nach Bagdad auf Erholungsurlaub.

Den Smily ";-)" [ ;) ] hat der Mann wohl übersehen... Was spricht gegen den Erholungsurlaub in Bagdad? Dort sind Iraker, sehr freundliche Menschen, nur mußt Du aufpassen dass Du nicht von den bösen Amis erschossen wirst.

Wegen "Wozu downloaden": Schon mal was von Jägern und Sammlern gehört?
Ausserdem @andere: Wenn ich eine Datei downloade (und auch unter dem anderen Namen anbiete), und unter dem Hash bereits andere mit demselben Namen downloaden (Kann man ja nachsehen), ist mir der Staatsanwalt ziemlich egal, mein Anwalt hätte nicht die geringsten Probleme mich da herauszuhauen denn ich handle in gutem Glauben (:lol:) dass die Datei legal ist. Filesharing von RIAA Anti-Piracy company ist ja nichts illegales. Ich habe schon (Legale) Filme heruntergeladen um festzustellen dass z.B. unter dem Titel "Video calibration Test picture.avi" in wirklichkeit ein HC-Porno versteckt.

In meiner Familie gibt es einige die sich mit dem Recht und Unrecht besser auskennen als ich...

Sharereactor.com wurde geschlossen (ShareConnector.com benutzen!) und der Betreiber verhaftet, aber soweit ich es weiß ist es nicht illegal Hash-Links bekanntzugeben, da könnte man einen genausogut vehaften weil er sagt dass es auf dem Westbahnhof Drogen zu kaufen gibt.

g17 18.03.2004 23:32

Zitat:

Original geschrieben von fredl
die gesetzeslage zur weitergabe von userdaten (auch im falle des urheberrechtes):


Noch mehr faq`s zum urheberrecht und da auch zur frage download und upload hier http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm

Kein ISP wird gegen das Datenschutzgesetz od. TKG verstossen und Userdaten weiter geben.

Sie eruieren, verwarnen (so wie hier geschehen), und klemmen evt.ab. Das müssen sie um nicht eventuell selbst belangt zu werden. Natürlich nur wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden.

Das, das mit der Weitergabe von Userdaten gleichgesetzt wird, passiert ja nur hier in der Diskussion, wenn ein bisserl die Argumente ausgehen.


g17

PS.: für mich EOD

kansas 19.03.2004 08:15

@LDIR

wenn du völlig frei von bösen gedanken und natürlich in völliger unwissenheit ein Video calibration Test picture.avi runterladest und dann im nachhinein drauf kommst, dass es der neue herr der ringe oder sonst ein urheberrechtlich für dich problematischer film ist (eben weil du das original nicht gekauft hast) - wirst du keine probleme haben wenn du das file sofort nach erkennen löschst.

spätestens aber wenn du es auf cd brennst hast du sicher verloren. vor allem - das passiert vielleicht ein - zwei mal. da wird kein hahn danach krähen. wenn du dann aber (thema videosammlung für zuhause) ein paar hundert so hoppalas im schrank hast wird dir der beste anwalt nicht mehr helfen können.

es ist außerdem sinnlos viel darüber zu diskutieren:

ein geistiges eigentum zu besitzen ohne dafür bezahlt zu haben ist und bleibt diebstahl - alle ausreden wie: ich hätte den film sowieso nicht gekauft, hab nicht gewußt dass ich ihn hab usw. sind humbug und vor gericht sicher nicht haltbar.

pc.net 19.03.2004 08:40

[pingelig]
wie kann man geistiges eigentum eines anderen besitzen?
es werden doch nur die nutzungsrechte verkauft ...
[/pingelig]

Alter 19.03.2004 09:00

Bevor sich noch jemand über Urheberrechtsabgaben beschwert: Wenn nur Daten auf den Rohling gebrannt werden, also keine Musik oder Filme, kann man die Abgabe natürlich zurückfordern mit der Rechnung der Rohlinge. Allerdings ist der Betrag so lächerlich, daß es sich für ONU nicht wirklich lohnt.
Stand das nicht eh irgendwann in den WCM-News?

SNo0py 19.03.2004 09:23

Zitat:

Original geschrieben von Alter
Bevor sich noch jemand über Urheberrechtsabgaben beschwert: Wenn nur Daten auf den Rohling gebrannt werden, also keine Musik oder Filme, kann man die Abgabe natürlich zurückfordern mit der Rechnung der Rohlinge. Allerdings ist der Betrag so lächerlich, daß es sich für ONU nicht wirklich lohnt.
Stand das nicht eh irgendwann in den WCM-News?

Ja, ich hatte auch mal die URL, find sie aber leider nicht mehr :(

BTW, die DivX-Filme haben meist eine sehr schlechte Qualität und bevor ich sie mir am 19' Monitor ansehe, borg ich mir für 1,2 € die DVD (legal!!!) aus und schau mir das ganze am 82cm Fernseher an... weil 1,2 € sind absolut in Ordnung!

Alter 19.03.2004 09:30

Habs gefunden:

http://www.wcm.at/modules.php?name=N...ticle&sid=5819

BigNfan 19.03.2004 10:49

Zitat:

Original geschrieben von SNo0py
Ja, ich hatte auch mal die URL, find sie aber leider nicht mehr :(

BTW, die DivX-Filme haben meist eine sehr schlechte Qualität und bevor ich sie mir am 19' Monitor ansehe, borg ich mir für 1,2 € die DVD (legal!!!) aus und schau mir das ganze am 82cm Fernseher an... weil 1,2 € sind absolut in Ordnung!

dann musst eben die auflösung runterdrehen
ich spiel meine divx/xvid-filme am tv über ne gemoddete x-box.. und da schauen alle filme super aus..
am pc in 1200x1000 oder höher .. klar, dass ned so gut aussieht..
PAL-Format ist nun mal nur 720x540


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