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g17 25.02.2004 17:12

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Wenn die Mobilkom von dem ersatzlosen Entfernen der SIM Karte erfährt, ist sie berechtigt, die Grundgebühr für die Monate der Restlaufzeit des Vertrages zu verrechnen und gerichtlich auch den in der Buchhaltung aufgeführten Preis des Mobiltelefons nachzuverrechnen sowie eine vorzeitige Auflösung des Vertrages auszusprechen.

Du schreibst FUD!

Wie geht "berechtigt gerichtlich nachverrechnen".

Man kann eine Forderung stellen die entweder von Gericht anerkannt wird oder nicht.

g17

g17 25.02.2004 17:15

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
@Alex1: Wie gesagt, das ist gerichtlich zu klären, die Kosten bekommt dann der obergescheite 'Kunde' vom Richter aufgebrummt.

Hast du eine Aktenzahl zu so einem Fall?

Alex1 25.02.2004 17:16

Auf den Prozess würde ich es ankommen lassen: ich entnehme dem Handy die SIM-Karte und nutze sie nicht, sondern nutze das Handy mit einer anderen SIM.
In den AGB (falls Du sie durchgelesen hast) steht zwar, dass das subventionierte Handy auf A1 gesperrt ist, nicht aber, dass es nur mit A1 benutzt werden darf.
Ebenso wird dem Kunden nur aufgelastet, die SIM (kurz gesagt) sorgfältig zu behandeln (§ 12. (1)), nicht etwa, sie auch zu benutzen.
Für mich ist somit alles klar :)

kikakater 25.02.2004 17:17

Gleiches beim Hermann Maier mit seinem Motorradunfall. Er schiesst aus der Kurve und der deutsche Lenker ist schuld.

In der Straßenverkehrsordnung heißt es eindeutig, daß das Tempo so zu wählen ist, daß jederzeit (unter Einberechnung eines angemessenen Bremsweges, für alle Zyniker hier) angehalten werden können muß :D (dt. Sprache !)

Der war im Prinzip zu 90% schuld, er hat den Deutschen förmlich abgeschossen und konnte gerade noch ausweichen und landete kopfüber im Straßengraben.

Nur damit er seine Werbemillionen behalten kann, wurde zuerst alles umgedreht - wobei ich mir schon damals dachte, was sich das NEWS einbildet so was durch Gefälligkeitsgeschreibsel auch noch zu decken.

kikakater 25.02.2004 17:19

Zitat:

Original geschrieben von g17
Du schreibst FUD!

Wie geht "berechtigt gerichtlich nachverrechnen".

Man kann eine Forderung stellen die entweder von Gericht anerkannt wird oder nicht.

g17

'Tschuldigung für meine Ausdrucksweise, vielleicht denkst Du nächstes Mal bevor Du schreibst, war genau so gemeint.

kikakater 25.02.2004 17:23

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Auf den Prozess würde ich es ankommen lassen: ich entnehme dem Handy die SIM-Karte und nutze sie nicht, sondern nutze das Handy mit einer anderen SIM.
In den AGB (falls Du sie durchgelesen hast) steht zwar, dass das subventionierte Handy auf A1 gesperrt ist, nicht aber, dass es nur mit A1 benutzt werden darf.
Ebenso wird dem Kunden nur aufgelastet, die SIM (kurz gesagt) sorgfältig zu behandeln (§ 12. (1)), nicht etwa, sie auch zu benutzen.
Für mich ist somit alles klar :)

All Dein Drehen und Winden nutzt Dir nichts, über die Subvention kommt es in der anderen Waagschale zu dem in Frage gestellten Mißbrauch. Etwaige Kulanz z.B. ersetzt nicht die Tatsache.

Alex1 25.02.2004 17:33

Apropos Tatsache: seit wann ist mein subventioniertes Handy Vertragsgegenstand? Ist das Handy irgendwo in deinem Vertrag erwähnt?
Ist nur eine rethorische Frage, ich sag's dir gleich: Nein. das Handy ist meins, meins, meins, und steht in keinem Vertrag, und ich kann damit machen was ich will, auch das alte SIM-rein-SIM-raus-Spiel (frei nach "Clockwork Orange").
Ich drehe und winde mich nicht, ich lese einfach die AGB, die sind eh nicht so schlecht geschrieben. Kein Gericht wird irgendeinen Spruch aufgrund nicht existierender Vertragsbedingungen fällen (zumindest nicht in zivilisierten Ländern).

g17 25.02.2004 17:33

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
'Tschuldigung für meine Ausdrucksweise, vielleicht denkst Du nächstes Mal bevor Du schreibst, war genau so gemeint.

Dann mußt du das so schreiben.

Denn wenn du schreibst "berechtigt nachzuverrechnen" impliziert das bereits eine Annerkennung der Forderung durch das Gericht. Dem ist aber nicht so.




g17

Alex1 25.02.2004 17:35

Aber trotzdem eine schöne Diskussion :bier:

kikakater 25.02.2004 17:36

Du kannst 1) nicht lesen 2) eine Rechtsmeinung nicht als korrekt anerkennen:

Es geht nicht um das Handy (meins, meins, meins, Du kommst mir vor wie ein Rumpelstilzchen - ist nicht bös' gemeint, das weißt Du aber eh :) , wahrscheinlich) - es geht um die Subventionierung des Handys.


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