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Du schreibst FUD! Wie geht "berechtigt gerichtlich nachverrechnen". Man kann eine Forderung stellen die entweder von Gericht anerkannt wird oder nicht. g17 |
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Hast du eine Aktenzahl zu so einem Fall? |
Auf den Prozess würde ich es ankommen lassen: ich entnehme dem Handy die SIM-Karte und nutze sie nicht, sondern nutze das Handy mit einer anderen SIM.
In den AGB (falls Du sie durchgelesen hast) steht zwar, dass das subventionierte Handy auf A1 gesperrt ist, nicht aber, dass es nur mit A1 benutzt werden darf. Ebenso wird dem Kunden nur aufgelastet, die SIM (kurz gesagt) sorgfältig zu behandeln (§ 12. (1)), nicht etwa, sie auch zu benutzen. Für mich ist somit alles klar :) |
Gleiches beim Hermann Maier mit seinem Motorradunfall. Er schiesst aus der Kurve und der deutsche Lenker ist schuld.
In der Straßenverkehrsordnung heißt es eindeutig, daß das Tempo so zu wählen ist, daß jederzeit (unter Einberechnung eines angemessenen Bremsweges, für alle Zyniker hier) angehalten werden können muß :D (dt. Sprache !) Der war im Prinzip zu 90% schuld, er hat den Deutschen förmlich abgeschossen und konnte gerade noch ausweichen und landete kopfüber im Straßengraben. Nur damit er seine Werbemillionen behalten kann, wurde zuerst alles umgedreht - wobei ich mir schon damals dachte, was sich das NEWS einbildet so was durch Gefälligkeitsgeschreibsel auch noch zu decken. |
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Apropos Tatsache: seit wann ist mein subventioniertes Handy Vertragsgegenstand? Ist das Handy irgendwo in deinem Vertrag erwähnt?
Ist nur eine rethorische Frage, ich sag's dir gleich: Nein. das Handy ist meins, meins, meins, und steht in keinem Vertrag, und ich kann damit machen was ich will, auch das alte SIM-rein-SIM-raus-Spiel (frei nach "Clockwork Orange"). Ich drehe und winde mich nicht, ich lese einfach die AGB, die sind eh nicht so schlecht geschrieben. Kein Gericht wird irgendeinen Spruch aufgrund nicht existierender Vertragsbedingungen fällen (zumindest nicht in zivilisierten Ländern). |
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Dann mußt du das so schreiben. Denn wenn du schreibst "berechtigt nachzuverrechnen" impliziert das bereits eine Annerkennung der Forderung durch das Gericht. Dem ist aber nicht so. g17 |
Aber trotzdem eine schöne Diskussion :bier:
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Du kannst 1) nicht lesen 2) eine Rechtsmeinung nicht als korrekt anerkennen:
Es geht nicht um das Handy (meins, meins, meins, Du kommst mir vor wie ein Rumpelstilzchen - ist nicht bös' gemeint, das weißt Du aber eh :) , wahrscheinlich) - es geht um die Subventionierung des Handys. |
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