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jayjay 12.11.2003 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Das Problem ist halt nur, dass nicht eine Strecke versteigert wird. Es werden sogenannte "Fahrplantrassen" verkauft, gibt es mehrere Interessenten, wird versteigert. Trotzdem ist eine Schienenbenützungsgebühr zu entrichten (die die Republik Ö nach geltendem EU-Recht verlangen darf).

Guru

ja und wo ist da das problem?

jayjay 12.11.2003 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Dann stehen die Meinungen dieser Verfassungsrechtler im krassen, um nicht zu sagen diametralem Gegensatz zueinander. Jetzt wird halt dann der VfGH entscheiden müssen...

Guru

wär nicht das erste mal ;)

Guru 12.11.2003 19:07

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
tochterfirma = versteckte internalisierung

wieso willst du nicht zugeben, dass du dich geirrt hast - ist das sooo schlimm?

ja dann poste doch einen vergleich der britischen bahn vor thatcher und heute - dann schauen wir wo die besser war!

beispiele wo der staat als gesetzgeber in arbeitsrechtliche verträge eingreift hab ich dir schon zu viele genannt: jede neue lohnrundenverhandlung ist ein eingriff in einem dienstvertrag - aber wenn dus nicht glauben willst dann bleib eben in deiner traumwelt.

Lieber Jayjay!
Auch wenn Du glaubst, nach einigen Semestern Jura bereits als Rechtsgelehrter auftreten zu können - Du bist im Irrtum!
Niemand schreibt von Eingriffen in "arbeitsrechtliche Verträge" - es geht um privatrechtliche Verträge, in die eingegriffen wird. Sollte dies für Dich keinen Unterschied darstellen, lass es Dir noch einmal erklären...

Guru

jayjay 12.11.2003 19:07

Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
18+35=53!
wie hat er das gemacht mit 52?

hab ich mich auch schon gefragt.

1 jahr überstunden? bei der öbb ist alles möglich :D

Guru 12.11.2003 19:08

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
ja und wo ist da das problem?
Guru hat keines - Du vielleicht...

Es werden eben keine STRECKEN versteigert...

Guru

jayjay 12.11.2003 19:11

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Lieber Jayjay!
Auch wenn Du glaubst, nach einigen Semestern Jura bereits als Rechtsgelehrter auftreten zu können - Du bist im Irrtum!
Niemand schreibt von Eingriffen in "arbeitsrechtliche Verträge" - es geht um privatrechtliche Verträge, in die eingegriffen wird. Sollte dies für Dich keinen Unterschied darstellen, lass es Dir noch einmal erklären...

Guru


bei der öbb wird allerdings in arbeitsrechtliche dienstverträge eingegriffen und da scheinen wir uns jetzt ja einig zu sein, dass das möglich ist (zb. pension mit 53 abschaffen wäre so ein eingriff in einen arbeitsrechtlichen vertrag, genauso wie schlafen als überstunden usw.)!

dass es bei privatrechtlichen verträgen oder auch zb. bescheiden nicht so einfach ist hat damit allerdings nichts zu tun.

jayjay 12.11.2003 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Guru hat keines - Du vielleicht...

Es werden eben keine STRECKEN versteigert...

Guru


semantisch das gleiche, auch wenn zugegebenermassen dein begriff korrekter ist.
dann schreib ich halt in zukunft "fahrplantrassen".

Dr. Acula 12.11.2003 19:14

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Lieber Jayjay!
Auch wenn Du glaubst, nach einigen Semestern Jura bereits als Rechtsgelehrter auftreten zu können - Du bist im Irrtum!
Niemand schreibt von Eingriffen in "arbeitsrechtliche Verträge" - es geht um privatrechtliche Verträge, in die eingegriffen wird. Sollte dies für Dich keinen Unterschied darstellen, lass es Dir noch einmal erklären...

Guru

mit wem hat eigentlich ein Öbbler einen vertrag?
mit der ÖBB od. mit dem Staat Österreich?
mit der Öbb hätte er ja einen dIENSTVERTRAG,der kann doch ,wie in der privatwirtschaft doch aufgekündigt werden,oder?

Guru 12.11.2003 19:14

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
bei der öbb wird allerdings in arbeitsrechtliche dienstverträge eingegriffen und da scheinen wir uns jetzt ja einig zu sein, dass das möglich ist (zb. pension mit 53 abschaffen wäre so ein eingriff in einen arbeitsrechtlichen vertrag, genauso wie schlafen als überstunden usw.)!

dass es bei privatrechtlichen verträgen oder auch zb. bescheiden nicht so einfach ist hat damit allerdings nichts zu tun.

Und diese Arbeitsverträge sind privatrechtliche Verträge zwischen dem (einzelnen) ÖBB-Angestellten und den ÖBB (juristische Person, Gesellschaft sui generis), in den versucht wird, von staatlicher Seite einzugreifen. Nicht mehr und nicht weniger hat Guru geschrieben. Aber es freut Guru, dass Du das auch schon erkennst (war eh schwierig genug....).

Guru

jayjay 12.11.2003 19:20

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Und diese Arbeitsverträge sind privatrechtliche Verträge zwischen dem (einzelnen) ÖBB-Angestellten und den ÖBB (juristische Person, Gesellschaft sui generis), in den versucht wird, von staatlicher Seite einzugreifen. Nicht mehr und nicht weniger hat Guru geschrieben. Aber es freut Guru, dass Du das auch schon erkennst (war eh schwierig genug....).

Guru


deiner theorie dürfte dann in keinen vertrag zwischen einem arbeitnehmer und einem arbeitgeber eingegriffen werden?

:lol:

was war dann mit der pensionsreform? mit abfertigung neu? mit den eingriffen in dienstverträge der öiag mit ihren dienstnehmern?


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