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Guru 06.09.2003 18:11

Zitat:

Original geschrieben von mike
@Guru: Cool bleiben? Wenn da ein Funknetzbetreiber ultimativ unter Androhung der Stillegung seines Betriebes und Konfiszierung seiner Ausrüstung aufgefordert wird, Kundendaten rauszurücken????

Also, selbst wenn das irgendwie im Gesetz steht, was allein schon mehr als dubios ist meiner Ansicht, ist's noch immer eine Frage, wie das vor sich geht. Und so wie das in den letzten Tagen von diesem besagten Beamten erfolgte, ist das einfach nicht tolerierbar.

Wenn Guru meine News von gestern Abend!!!! (Heise war da ein "wenig" langsamer ;) ) gelesen hätte, dann wäre klar gewesen, dass es da nicht unbedingt um die Daten von Guru geht, der sich beim XY eine WLAN-Karte kauft ;)

Lieber Mike! Telekombetreiber haben sich an Gestze zu halten - Guru ist selber bei einem Telekombetreiber beschäftigt und weiß daher, welche Auswirkungen das haben kann.
Guru gibt Dir vollkommen Recht, wenn es um die Art und Weise geht, wie der Beamte vorgegangen ist - nur muss man als Journalist, bevor man Steine wirft, zumindest eine STellungnahme auch des Beamten einholen. Guru gibt Dir auch Recht, wenn es heißt, die Öffentlichkeit zu informieren - da kommt es gar nicht darauf an, ob Daniel S. für heise schneller oder langsamer war - Mißstände gehören angeprangert. Trotzdem - cool bleiben rulet. Kein Telekombetreiber wird über das Wochenende Kundendaten herausgeben, kein Beamter wird vor den Türen von Kunden stehen.
Wesentlich gescheiter wird es sein, wenn sich ein paar namhafte Hersteller und Importeure zusammen tun und eine Beschwerde über die Notifizierungsliste beim EUGH einbringen - der kann dann klären, ob die österreichische Rechtsmeinung hinsichtlich der umzusetzenden EU-Richtlinie für 2,4GHz-Equipment gerechtfertigt ist oder nicht (mit aufschiebender Wirkung übrigens). Und wenn das noch ein paar Fachzeitschriften und ein paar namhafte Tageszeitungen unterstützen, wird auch die Fernmeldebehörde einen wildgewordenen Beamten einfangen können.

BTW: Guru hat auch die News von gestern abend gelesen und hat sich auch zum Thema EU-Richtlinien und Umsetzung in nationales Recht schlau gemacht. Wenn eine EU-Richtlinie nämlich nicht in nationales Recht umgesetzt würde, gilt sie trotzdem. Und darum rief Guru zur Besonnenheit auf - weil obendrein noch Wochenende auch ist. Aber vielleicht ruft ja ein Journalist beim zuständigen Minister an und fragt ihn um die Meinung dazu...

Androhungen per Telefon haben weder Bescheid- noch sonst irgendeinen Charakter rechtlicher Natur...


Also - was soll die Aufregung am Wochenende? In Österreich gehts wieder am Montag weiter - Fortsetzung folgt... ;)

Guru

mike 06.09.2003 18:24

Lieber Guru. Nochmals: Ich habe den Vorgang genauso geschildert, wie er uns von mehreren Distris und Funknetzbetreibern geschildert wurde. bei letzteren ging es auch nicht um den Freitag Vormittag, sondern um einige Tage, in denen heftigster Schriftverkehr zwischen dem Beamten und dem Betreiber stattgefunden hat - dieser liegt uns vor! Am Freitag Vormittag erfolgte dann der angesprochene Rundumschlag. Und es war sicher KEIN Zufall, dass dies genau am Freitag Vormittag erfolgte und ab Punkt 12, wie die Sache so richtig ins Laufen kam, einfach niemand mehr erreichbar war. Aber das ist vieleicht nun einfach eine "bösartige" Unterstellung meinerseits...

Und natürlich haben wir versucht, von dem zuständigen Herren und der Behörde eine Stellungnahme zu erhalten. Nur war da niemand für uns erreichbar. Auch das habe ich genauso geschrieben.

Ebenso habe ich in den News erwähnt, dass wir uns ab Montag früh weiter mit der Sache befassen werden. Siehst du da nun irgend eine Diskrepanz zu dem, was du geschrieben hast???

maxb 06.09.2003 18:38

Frage
Zitat:

Ist in Österreich der Betrieb von drahtlosen lokalen Netzwerken (wireless LAN) erlaubt?
Antwort
Zitat:

In Österreich besteht eine generelle fernmeldebehördliche Bewilligung für den Betrieb von drahtlosen lokalen Netzwerken (WLAN, RLAN, HIPERLAN), die den zutreffenden technischen Merkmalen entsprechen, die in den k-Schnittstellenbeschreibungen FSB-LD046 (RLAN im Frequenzbereich 2,4 GHz) und FSB-LD047 (Wireless-LAN gemäß IEEE 802.11a und HIPERLAN Typ 1) festgelegt sind. FSB-LD047 sieht ausschließlich die Nutzung des Frequenzbereiches 5150 - 5250 MHz vor. Bestimmungen für die Benutzung des erweiterten Frequenzbereiches 5150 - 5350 MHz sind in Ausarbeitung. Zusätzlich könnte für bestimmte Anwendungen die Funk-Schnittstellenbeschreibung FSB-LD026 (allgemeine Funk-Anwendungen im Frequenzbereich 5,8 GHz) von Interesse sein. Die Funk-Schnittstellenbeschreibungen sind im Internet abrufbar unter: http://www.bmvit.gv.at/radiointerfaces Ob die Verwendung einer bestimmten Type einer Funkanlage (z.B. von RLAN-Geräten) in Österreich zulässig ist, kann aus der Gerätebeschreibung entnommen werden, die mit der Funkanlage an den Kunden ausgefolgt wird.
Quelle


Wahrscheinlich ist dann die Inverkehrbringung von 802.11a in Österreich nicht so ohne weiters gestattet. Die sachliche Lage ist somit doch klar?

@Guru und mike - um welche EU-Richtlinie geht's da genau? bitte posten :)

Woodz 06.09.2003 19:58

ich denke es ist die:

Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität

lg
woodz

LordTolkien 06.09.2003 21:59

Es ist einfach a W*hns*nn was da zampfuscht wird.
Wenn die Frequenz über 5.25 Ghz für "Militärische Zwecke" reserviert ist dann hätte die Behörde gleich eingreifen müssen und nicht 1000 Jahre warten sollen.

Auf jeden Fall bin ich auf die Erklärung der Behörde gespannt.
Österreichische Gestzte sollten meiner Meinung nach einen höheren Stellenwert haben als die der EU!

:confused: :confused: :confused: :confused:

Seidl 06.09.2003 23:03

Zitat:

Original geschrieben von Aktenverwalter

:roflmao:
wenn ich das nur höre... kommt bei mir eine klitzekleine frage auf :rolleyes:
WELCHES MILITÄR :confused:
ps : ich sags ja : http://www.unser-heer.at => 404 :D

Wie wär's mit http://www.unserheer.at/ ? :ja:

fredf 06.09.2003 23:31

Zitat:

Original geschrieben von Guru



Androhungen per Telefon haben weder Bescheid- noch sonst irgendeinen Charakter rechtlicher Natur...

Will dies ein Beamter ob seiner Position dennoch geltend machen was wäre mit solch einen Menschen in seiner verantwortungsvollen(da machtinhabenden, vom Gesetzgeber verschaffenden) Position zu tun.

Woodz 07.09.2003 03:04

Zitat:

Will dies ein Beamter ob seiner Position dennoch geltend machen was wäre mit solch einen Menschen in seiner verantwortungsvollen(da machtinhabenden, vom Gesetzgeber verschaffenden) Position zu tun.
ignorieren

Guru 07.09.2003 04:29

Zitat:

Original geschrieben von mike
Lieber Guru. Nochmals: Ich habe den Vorgang genauso geschildert, wie er uns von mehreren Distris und Funknetzbetreibern geschildert wurde. bei letzteren ging es auch nicht um den Freitag Vormittag, sondern um einige Tage, in denen heftigster Schriftverkehr zwischen dem Beamten und dem Betreiber stattgefunden hat - dieser liegt uns vor! Am Freitag Vormittag erfolgte dann der angesprochene Rundumschlag. Und es war sicher KEIN Zufall, dass dies genau am Freitag Vormittag erfolgte und ab Punkt 12, wie die Sache so richtig ins Laufen kam, einfach niemand mehr erreichbar war. Aber das ist vieleicht nun einfach eine "bösartige" Unterstellung meinerseits...

Und natürlich haben wir versucht, von dem zuständigen Herren und der Behörde eine Stellungnahme zu erhalten. Nur war da niemand für uns erreichbar. Auch das habe ich genauso geschrieben.

Ebenso habe ich in den News erwähnt, dass wir uns ab Montag früh weiter mit der Sache befassen werden. Siehst du da nun irgend eine Diskrepanz zu dem, was du geschrieben hast???

Von hinten beginnend: Die unterschiedlichen Auffassungen werden immer weniger ;)
Zu Deiner "bösartigen" Unterstellung: Guru interpretiert nicht soviel Intelligenz in Behörden. Es ist manchmal möglich, intelligente Mitarbeiter in Behörden zu finden - Guru kommt es aber vor, dass dies immer mehr das berühmte Goldkorn in einem Meer von Sandkörnern ist. Und warum soll dann eine Behörde eine "intelligente" Handlung tätigen, wenn nur ein Goldkorn vorhanden ist? :D

Darum schrub Guru ja, dass keep cool angebracht sei - schließlich werden wir ja am Montag sehen, was weiter passiert. Was sagten schon unsere Altvorderen? Es wird niemals so heiß gegessen, wie gekocht wird - wobei so manche Behörde es vielleicht auch immer wieder versucht ;)

Jetzt wäre übrigens noch interessant (vom rechtlichen STandpunkt), was "heftigster Schriftverkehr" bedeutet - Guru meint damit, ob Bescheide durch die Nachrichtenkanäle geflattert sind. Wenn ja, dann sind die Rechtsmittel ja exakt vorgegeben - wenn nein, dann ist es eine sehr interessante Story.

Guru hat am Samstag noch zwei ihm bekannte Telekombetreiber, die Funknetze betreiben, kontaktiert - beide waren von dieser Aktion bis jetzt nicht betroffen; vielleicht aber, weil beide Betreiber nicht in WIen sind (1x Tirol, 1x NÖ) - oder weil beide so groß sind, dass sie nur schwer zu beeindrucken wären? :cool:

Langer Schreibe kurzer Sinn - wir werden sehen, was weiter passiert. (Wobei Guru ganz klar annimmt, dass die Meldungen im WCM-Forum, in heises News und in der Fuzo dazu beigetragen haben, die Sache an sich seitens der Behörde zu beruhigen.)

Guru

hometown 07.09.2003 06:36

ja ja
 
hat wohl wieder einer Versucht etwas Aktion reinzubringen, von der Funküberwachung, na ja was solls wenn die sonst keine Sorgen haben....

Ich sehe dem auch gelassen, wo nur versucht wird dort wird nicht gehandelt.

:D


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