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Phantomias 09.11.2001 21:59

Zitat:

Original geschrieben von Gifty
also kommt wer mit?
i will ned aline wenn mir einer eine prackt dann brauch i zeuegen

:roflmao:

CISK 09.11.2001 22:03

gaehn ?

Phantomias 09.11.2001 22:08

Zitat:

Original geschrieben von Gifty
also kommt wer mit?
i will ned aline wenn mir einer eine prackt dann brauch i zeuegen

:roflmao:

edit: jetzt is des wieder doppelt... :mad:

martens 09.11.2001 22:15

Also um mal einiges klarzustellen....:)

1) es heißt Kibara....;)

2) sind nicht alles Deppen...

3) In Einkaufstaschen darf nur mit Einverständnis des Inhabers geschaut werden, Ausnahme: Polizei und Gendarmerie bei Verdacht einer strafbaren Handlung (da reicht schon die Aussage des Kaufhausdetektives aus) oder nach dem SPG

3) Kaufhausdetektive haben das Anhalterecht , und zwar nach § 64 StPO, wonach jedermann bei strafrechtlichen Delikten das anhalterecht hat, ist KEINE Freiheitsentziehung nach § 99 StGB.

4) Das Gehen in ein Geschäft kann nicht so ohne weiters verwehrt werden, da ja ein öffentlicher Ort. Man könnte sogar eine Verwaltungsanzeige nach Art IX EGVG einreichen, wenn man glaubt, diskriminiert worden zu sein...
Das Hausrecht steht zwar jedem zu, wenn ich aber ein Geschäftslokal habe, sprich öffentlicher Ort, kann ich nur dann davon Gebrauch machen, wenn der Kunde usw sich entgegen den guten Sitten oder die Hausordnung benimmt.

5) Polizisten brauchen keinen begründeten Verdacht, um Personen zu kontrollieren...Rechtlich durch z.B. die StVO, das SPG usw gedeckt...

.....:D

valo 09.11.2001 22:27

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
valo
is der beste ; )

:D

gut nicht? :D

CISK 10.11.2001 00:32

wie gesagt an grund brauchens

mr.red 10.11.2001 03:35

Zitat:

Original geschrieben von martens
Also um mal einiges klarzustellen....:)

1) es heißt Kibara....;)

2) sind nicht alles Deppen...

3) In Einkaufstaschen darf nur mit Einverständnis des Inhabers geschaut werden, Ausnahme: Polizei und Gendarmerie bei Verdacht einer strafbaren Handlung (da reicht schon die Aussage des Kaufhausdetektives aus) oder nach dem SPG

3) Kaufhausdetektive haben das Anhalterecht , und zwar nach § 64 StPO, wonach jedermann bei strafrechtlichen Delikten das anhalterecht hat, ist KEINE Freiheitsentziehung nach § 99 StGB.

4) Das Gehen in ein Geschäft kann nicht so ohne weiters verwehrt werden, da ja ein öffentlicher Ort. Man könnte sogar eine Verwaltungsanzeige nach Art IX EGVG einreichen, wenn man glaubt, diskriminiert worden zu sein...
Das Hausrecht steht zwar jedem zu, wenn ich aber ein Geschäftslokal habe, sprich öffentlicher Ort, kann ich nur dann davon Gebrauch machen, wenn der Kunde usw sich entgegen den guten Sitten oder die Hausordnung benimmt.

5) Polizisten brauchen keinen begründeten Verdacht, um Personen zu kontrollieren...Rechtlich durch z.B. die StVO, das SPG usw gedeckt...

.....:D

na, so einfach is net. ausweiskontrolle z.b.: es reicht wenn ich meinen ausweis zu hause aufbewahr (auch wenn ich "schwarzafrikaner" bin). "kaufhausdetektive" sind trotteln wie du und ich. KEIN unterschíed zu otto normal. das gehen in ein geschäft kann sicher nicht verweigert werden, weil ich von vornherein sage dass ich mich nicht filzen lass..

summa sumarum: der kunde is king.

CISK 10.11.2001 09:39

na du bist da beste :D

kommst mit?


ajo wie im HW forum geschrieben kauf i mir den 24x plaxtorund zwar in ner halben stunde also was haltes davon?

maXTC 10.11.2001 12:56

schaß,... ups leider zu spät :D:D

ich habe mir auch einen 24x plex gekauft, allerings nicht bei saturn.

CISK 10.11.2001 13:22

juhuhuuuuuuu ich hab ihn!!!

meinen brenna!!!


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