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LouCypher 23.01.2012 16:30

Zitat:

Zitat von ajw (Beitrag 2467708)
...nix für ungut- aber genau damit rechnen die g'fraster ja- ganz nach dem motto "frechheit siegt!"- ich hab jedenfalls das abmeldeformular schon gefaxt...
rgds
ajw

Was mich interessiert ob die am ende wirklich einen magistatsfutzi vorbeischicken, weil dass du die gisler nicht reinlässt davon geh ich mal aus.

The_Lord_of_Midnight 23.01.2012 17:14

Zitat:

Zitat von ajw (Beitrag 2467879)
das alles macht mich aber nicht blind gegenüber der eklatanten gesellschaftlichen schieflage auch in unserer unmittelbaren umgebung

Keine Frage, wir können aber auch nicht annehmen, daß andere blind sind für die Schieflagen.
Speziell in diesem Thread herrscht nahezu Einigkeit.
Das interessiert aber die Machthaber beim Orf nicht, denn die kümmert das herzlich wenig, was wir als Normalbürger wollen.

rev.antun 23.01.2012 17:27

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2467901)
aber mühsam. Angenommen du kaufst dir einen 24" tft monitor und hängst ihn an die wand. Die gis kommt, und du schmeisst sie raus, dann kommt der magistrat futzi. Dieser darf die wohnung betreten aber nicht durchsuchen, so weit so gut. Der sieht den monitor, was dann.

Du sagt, ist ja nur ein monitor, der sagt kann jeder sagen mir ist das wurscht und schreibt eine anzeige. Was dann? Dann landet der mist vor gericht. Da musst dann hingehen, eventuell einen anwalt aufsuchen, usw usw, mühsam halt. Spätesten dann ist die vergeudete zeit die €250 wert, auch wenn du gewinnst.

Nachdem der Magistrattyp ja kein recht hat die wohnung zu durchsuchen bzw. irgendwas zu berühren, kannst du ihm ja jeden tv als monitor verkaufen, vor allem wenn kein typenschild drauf ist, einschalten darf er ja nicht.

Am ende erklärt dir der richter das du bei jedem elektrohändler um €30 einen dvb-t tuner bekommst den du einfach am monitor anstecken kannst, und somit, weil nur geringer aufwand, auch gebührenpflichtig bist.

bilderrahmen ;)

Alufranz 27.01.2012 19:21

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2467364)
Wenn ohne Empfangsgerät im weitesten Sinnen zu zahlen wäre, müßten auch Unterstandslose unter der ...brücke das Entgelt zahlen.

Denen kann der Zahlschein nicht zugeschickt werden. Ausserdem geht es sicher nicht nach Kopfzahl, denn dann müsste eine Familie mit 7 Kindern die 9 - fache Gebühr zahlen. :D

Christoph 27.01.2012 20:24

:eek: Sag´s nicht zu laut sonst kommen die noch auf solche Ideen. ;)

pong 28.01.2012 20:36

Wie ist das eigentlich, wenn ein GIS Heinz vorbeikommt (Mehrparteienwohnanalage, abgesperrte Aussenzäune), sich am Laubengang vor mein Fenster stellt. Lässt sich dieser dann gleichzeitig als Stalker belangen?

pong

Christoph 28.01.2012 20:53

Als Stalker nur wenn er das wiederholt macht, wie´s mit der Besitzstörung aussieht ist wahrscheinlich nicht so einfach zu klären, siehe z.B.: http://portal.wko.at/wk/format_detai...stid=611808&ds...
Man könnte aber wegen "unerlaubten Betretens" vorgehen.


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