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FendiMan 13.08.2011 22:19

Das brauchst du nicht machen.
Du hast mit dem UPG-Verlag kein Vetragsverhältnis und brauchst daher auch nicht kündigen.

Lowrider20 13.08.2011 22:30

Nachdem du ja per Mail sogar auf die Zahlungserinnerung eines nicht bestehenden Vertrages reagiert hast, muß das dem lieben Verlag reichen. Oder willst wirklich dein schwer verdientes Geld der Post geben, nur damit du ein ruhigeres Gewissen hast? Denn Antwort wirst sicher nicht mal auf nen eingeschriebenen Brief bekommen.

callas 14.08.2011 11:34

Zitat:

Zitat von FendiMan (Beitrag 2457616)
Das brauchst du nicht machen.
Du hast mit dem UPG-Verlag kein Vetragsverhältnis und brauchst daher auch nicht kündigen.

Das würde ich nicht unbedingt so sehen.
Wenn UPG das Magazin und die Abonnenten übernommen hat mit allen Kundendaten so übernehmen sie die Rechtsnachfolge mit der Pflicht die laufenden Verträge zu erfüllen, was sie ja auch versuchen, irgendwie.

Die Aboverträge verlängern sich automatisch bei nicht rechtzeitiger Kündigung, das sollte jedem bekannt sein.

Natürlich, inwiefern UPG die Verpflichtungen da wirklich 100%ig einhält ist fraglich, schließlich hat man ein monatlich erscheinendes Magazin abonniert ;) , und ich denke, die machen keinen Stress, wenn man sein Abo daher kündigen will. Nur melden sollte man sich halt mal ....

Das war jetzt @allgemein gerichtet, bei Gandalf schauts anders aus, hat ja ein entsprechendes Email geschickt, das aber wohl übersehen wurde.

Würde einfach die damalige Email nochmal hinschicken, schlimmstenfalls anrufen, Kontaktnummer ist eh im Impressum.

Lowrider20 14.08.2011 11:40

Jetzt bring da bitte keine Unruhe mit Halbwahrheiten rein!

UPG hat die Rechtsnachfolge übernommen. Aber der Vertrag wurde mit FSL abgeschlossen. UPG hat es sich selbst auferlegt die FSL-Verträge zu erfüllen.

Somit besteht keine automatische Aboverlängerung. Wie es schon mehrmals erwähnt wurde, wurde dieser "Aboverkauf" etwas unglücklich durchgezogen.

Und ja, eine E-Mail kann man ja ruhig schreiben. Ist ja kein großer Aufwand. Aber nachdem scheinbar kein einziger eine Antwort bekommen hat, weiß man nicht, ob es da jemand am anderen Ende gibt.

callas 14.08.2011 12:00

Ich hab ein Abo für eine Zeitschrift namens 'WCM' abgeschlossen, vor vielen Jahren. Hab keine Ahnung, wie der Verlag damals hiess, ev immer schon FSL, auf jeden Fall waren damals noch ganz andere Leute dort.

Mir völlig egal, ich will keinen Verlag, sondern eine Zeitschrift.

UPG hätte das ganze Verlängerungsverfahren sicher etwas kundenfreundlicher gestalten können, war aber sicher auch etwas Absicht dahinter, um möglichst viele Abonnenten zu behalten. Sie haben es sich halt möglichst einfach gemacht, ob das so aufgeht, wird eh die Zeit zeigen. Denen ihr Problem, nicht meins. Solange es WCM gibt, behalt ichs, aus historischen Gründen, kann aber auch gut ohne leben. ;)

Und FXP hat eh klar gestellt: Nach der Rechnung kommt eine Zahlungserinnerung, wer da nicht zahlt, wird einfach nimmer beliefert.

Und ja, ihre Mails solltens öfter lesen & antworten, keine Frage.

enjoy2 14.08.2011 14:50

Zitat:

Zitat von callas (Beitrag 2457627)
Und ja, ihre Mails solltens öfter lesen & antworten, keine Frage.

Servus, lange nix mehr gelesen ;)


NICHT nur ihre Mails, nicht nur ihre Mails

Hannes 14.08.2011 15:08

@Callas, @Lowrider: Ich habe schon letzten Herbst eine Zahlungserinnerung bekommen, sie lt. den ueberwiegenden Meinungen hier nicht beachtet, und habe trotzdem vor ein paar Tagen wieder das WCM bekommen... Es ist offenbar zumindest bei mir so, dass ich weiter "beliefert" werde... Irgend eine Reaktion werde ich (und vielleicht auch noch manch andere) setzen muessen, weil sonst folgt auf die naechste Mahnung ev. Schlimmeres? :confused:

pc.net 14.08.2011 15:08

UPG hat nicht die Rechtsnachfolge des FSL-Verlages übernommen! Im Zuge des Konkursverfahrens über den FSL-Verlag wurde wie es aussieht die Marke WCM an UPG verkauft - trotzdem mußte das Konkursverfahren über FSL mangels Masse eingestellt werden und die FSL Verlagsgesellschaft m.b.H. wurde liquidiert.

UPG hat - wohl um Abonnomenten zu halten bzw. um für den Verkauf von Werbeflächen besser Argumenten zu haben - die noch offenen WCM-Abo-Verpflichtungen des FSL-Verlages freiwillig übernommen. Allerdings haben diese Abonnementen keine Verpflichtung dieses freiwillige Angebot über das Laufzeit-Ende des mit dem FSL-Verlag geschlossenen Vertrages anzunehmen.
Die Rechnung/Zahlungsaufforderung für weitere WCM-Hefte ist also auch als Angebot zu betrachten. Wie der Kunden damit umgeht, bleibt ihm überlassen.

Folgende Varianten:
  1. Den Betrag einzahlen und damit das Angebot des UPG-Verlages annehmen.
  2. Kurze Info per Telefon, Mail oder Brief an UPG, dass man dieses Angebot nicht weiter annehmen will.
  3. Ignorieren und nichts bezahlen. Dann wird wohl eine Mahnung eintreffen. Spätestens dann sollte man wie bei Punkt 2 reagieren. Wenn man hier auch stur bleibt und nicht reagiert, dann muss man auch noch mit Inkasso rechnen. Aber aus meiner Sicht ist - wenn auch rechtlich nicht notwendig - eine kurze Info an den UPG-Verlag empfehlenswert und auch durchaus gerechtfertigt, da UPG auch eine kundenfreundliche freiwillige Leistung erbracht hat. Ansonsten wären die Kunden um ihre noch ausstehenden WCM-Ausgaben des FSL-Verlages "umgefallen".

Lowrider20 14.08.2011 16:33

Punkt 3 triffts genau richtig. Bei der Rechnung zum Abo hab ich mich zumindest per Mail bei UPG gemeldet, daß es keinen Vertrag mit dem Verlag gab. Wenns mich weiter beliefern wollen, dann sag ich Danke. Falls nicht, wars ja eh in meinem Interesse. Aber einfach stur schalten ist halt auch nicht die feine Art. Durchs reden kommen die Leute ja zusammen.

@callas
Hast du ein Auto? Falls du zufällig einen VW Golf hast, dann fährst du mit dieser Einstellung hoffentlich nicht in eine VW- sondern Golf-Vertragswerkstatt. ;)

FendiMan 14.08.2011 22:11

Seitens des Verlages ist es auch nicht die feine Art, auf Abo-Verträge zu pochen, die nicht mit diesem Verlag abgeschlossen worden sind.

Die einzige Art, wie der Verlag agieren hätte sollen:
Ein eindeutig als Angebot gefasstes Schreiben schicken, und nicht eine Aboverlängerung ohne rechtliche Grundlage.

Wie schon mehrfach geschrieben, der UPG-Verlag hat keine aufrechten Veträge mit den alten Abonennten, da kann man nichts verlängern.


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