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LDIR 15.09.2008 19:51

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2310227)
was macht euch so sicher das die betreiber von usenet zugängen nicht mit ihren logs handeln? Wär doch durchaus denkbar das ein derartiger betreiber gegen ein erfolgshonorar abmahnanwälte mit userdaten versorgt? Anders als telekomunternehmen müssen sie sich ja nicht an gesetzliche bestimmungen halten.

Erstens gibt es auf Newsservern auch jede Menge legales

Zweitens, die werden sich sicher ins eigene Bein scheißen... Tatsache ist dass sie davon Leben, und sicherlich niemanden ans Messer liefern, egal ob ein kleiner Downloader der das neueste Madonna-Album probehören will, ein Chemiestudent der sein Sprengstoffrezept aus Zucker und Mayonaise hochlädt, der die Sprengkraft einer A-Bombe hat, oder ein Pedophiler der seine ganze Sammlung selbsterzeugter abartigster Fotos und Videos hochlädt.
Gerade zumindest bei Pedophilen wäre ich mir sicher dass falls Newsserverbetreiber wen ans Messer liefern würden, dies die ideale Zielgruppe dafür wäre, so beliebt wie die in der Bevölkerung sind (nur noch Platter/Fekter und andere Politiker sind noch verhasster).
Insofern sind Newsserver IMHO sicher. Alternative: DDL's wie Rapid Share.

Perseus 15.09.2008 20:10

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2310323)
Erstens gibt es auf Newsservern auch jede Menge legales

Zweitens, die werden sich sicher ins eigene Bein scheißen...



Ups, jetzt hast du versehentlich die falsche Präposition verwendet, es muss ja "aufs" und nicht "ins" heißen, wenn du "schießen" meintest, stimmt sie dann natürlich wieder :)....

Christoph 15.09.2008 20:18

Ad Pedophil:
Es müßte Pädophil heißen, Pedophil bedeutet den Fuß, die Zehe lieben; kann aber auch eine Abartigkeit sein, aber nicht so schlimm. ;)

LDIR 15.09.2008 21:20

Zitat:

Zitat von Christoph (Beitrag 2310328)
Ad Pedophil:
Es müßte Pädophil heißen, Pedophil bedeutet den Fuß, die Zehe lieben; kann aber auch eine Abartigkeit sein, aber nicht so schlimm. ;)

Hast recht... Obwohl Pädophil "Kinderliebend" bedeutet, und wer liebt schon seine Kinder nicht... Einigen wir uns in der mitte auf Pädosexuell...:D

almo49 17.09.2008 21:22

Vor Gericht wohl chancenlos
 
Hallo!
Hab auch das Schreiben von lf-law erhalten. Ich persönlich würde sagen, das es wegen der geringfügigkeit des Vergehens und des Streitbetrages wohn nicht zu einer klage kommen wird bzw. sie vom gericht wegen geringfügigkeit abgelehnt wird.

Hier noch drei ergänzungen zum oben gesagten für meinen fall:
- Die datei wurde unter einem Titel angeboten, die keinerlei hinweis auf ein copyright erkennen lies (Kirschblüten irgendwas.mpg). --> also KEIN VORSATZ vorwerfbar.

- Ich hab den download nach einigen mb abgebroche, ohne den inhalt zu begutachten. --> Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

- Die copyright-Verletzung wird für einen echt ekligen porno vorgeworfen (sperrgebiet vol.21 Yvonne spezial, mal googeln, VORSICHT nichts für sempfindliche mägen). -->Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

Ich glaube also keinesfalls, das sich lf-law ernsthaft zu einer zivilrechtlichen Schadenersatz-Klage entschließen wird, weil sie vermutlich wegen geringfügigkeit abgelehnt wird. Die kurze Frist deutet auch darauf hin, da sie schnell kassieren wollen, bevor die Medien oder der Konsumentenschutz Wind davon bekommen und keiner mehr zahlen will. Bin aber kein Jurist!


Zwei Dinge, die mich interessieren würden:
- in Deutschland wurden 18.000 gleichartige Schreiben versandt, weiß jemand, ob auch nur ein fall verhandelt wurde/wird. In Deutschland sind die übrigens an die Stammdatengekommen, indem Anzeige gegen Unbekannt erhoben wurde, die Staatsanwaltschaft??? die Identität feststellen musste und der Anwalt anschließend Akteneinsicht nahm?

- wie kann MediaProtect in Emule die IP ermittel, ohne selbst der Anbieter (uploader) oder Bezieher (downloader) der Datei zu sein, bzw. da emule Dateien über Hash-Werte identifiziert, wie kann MediaProtect wissen unter welchem Namen ich die Datei bezogen habe (ohne sie selbst anzubieten, was dann wohl ebenfalls Illegal wäre, oder als verleitung zu einer Straftat anzusehen wäre). Ist jetzt aber zugegebenermaßen weit hergeholt.
:confused:

Iolaos 18.09.2008 11:17

Gerichte können Klagen wegen vielen dingen ab- oder zurückweisen, ABER wegen Geringfügikeit kann ein Gericht gar nichts ablehnen (obwohl sie es gerne würden).

LouCypher 18.09.2008 19:12

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2310323)
Erstens gibt es auf Newsservern auch jede Menge legales

Zweitens, die werden sich sicher ins eigene Bein scheißen...

:D

klar wenn ein konzern viel geld für die userdaten bietet werden sie sie nicht rausrücken, wenn ihnen millionenklagen drohen werden sie nichts rausrücken.

Du kannst davon ausgehen das die infos die sie über die user haben, email, kreditkarte, name, anschrift sehr viel wert sind. Es ist daher durchaus realistisch die diese daten über eine 2. firma gehandelt werden. Sollte dann am ende der ruf ruiniert sein, was ich nicht glaube, wird der name und der auftritt geändert und weiter gehts. Vermutlich sind die userdaten sogar viel mehr wert, als die zahlungen der user selber.

LDIR 18.09.2008 21:33

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2310323)
Zweitens, die werden sich sicher ins eigene Bein scheißen...

Natürlich ein Buchstabendreher! Passiert mir andauernd! Aber ich will damit nicht weiter von der Diskussion ablenken.
IMHO: Wenn die Datei unter falschen Namen angeboten wurde, gab es keinen Vorsatz. Das ist so als wenn Man nach Kärnten fahren will und den Wegweisern folgt, aber irgend eim Spaßvogel hat einige der Wegweiser vertauscht.
Ich würde auf keinen Fall zahlen (Meine persönliche Meinung, ich habe aber auch keine Angst vor dem Knast), da damit 20 weitere Abmahnungen finanziert werden.

Shual 19.09.2008 01:28

Zitat:

Zitat von almo49 (Beitrag 2310868)
Hallo!
Hab auch das Schreiben von lf-law erhalten. Ich persönlich würde sagen, das es wegen der geringfügigkeit des Vergehens und des Streitbetrages wohn nicht zu einer klage kommen wird bzw. sie vom gericht wegen geringfügigkeit abgelehnt wird.

Hier noch drei ergänzungen zum oben gesagten für meinen fall:
- Die datei wurde unter einem Titel angeboten, die keinerlei hinweis auf ein copyright erkennen lies (Kirschblüten irgendwas.mpg). --> also KEIN VORSATZ vorwerfbar.

- Ich hab den download nach einigen mb abgebroche, ohne den inhalt zu begutachten. --> Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

- Die copyright-Verletzung wird für einen echt ekligen porno vorgeworfen (sperrgebiet vol.21 Yvonne spezial, mal googeln, VORSICHT nichts für sempfindliche mägen). -->Realer Schaden schwerlich zu ermitteln oder zu beweisen.

Ich glaube also keinesfalls, das sich lf-law ernsthaft zu einer zivilrechtlichen Schadenersatz-Klage entschließen wird, weil sie vermutlich wegen geringfügigkeit abgelehnt wird. Die kurze Frist deutet auch darauf hin, da sie schnell kassieren wollen, bevor die Medien oder der Konsumentenschutz Wind davon bekommen und keiner mehr zahlen will. Bin aber kein Jurist!


Zwei Dinge, die mich interessieren würden:
- in Deutschland wurden 18.000 gleichartige Schreiben versandt, weiß jemand, ob auch nur ein fall verhandelt wurde/wird. In Deutschland sind die übrigens an die Stammdatengekommen, indem Anzeige gegen Unbekannt erhoben wurde, die Staatsanwaltschaft??? die Identität feststellen musste und der Anwalt anschließend Akteneinsicht nahm?

- wie kann MediaProtect in Emule die IP ermittel, ohne selbst der Anbieter (uploader) oder Bezieher (downloader) der Datei zu sein, bzw. da emule Dateien über Hash-Werte identifiziert, wie kann MediaProtect wissen unter welchem Namen ich die Datei bezogen habe (ohne sie selbst anzubieten, was dann wohl ebenfalls Illegal wäre, oder als verleitung zu einer Straftat anzusehen wäre). Ist jetzt aber zugegebenermaßen weit hergeholt.
:confused:

Deine Probleme mit der Juristerei mal weggelassen: Ist ja echt interessant! "Kirschblüten"-Datei? Das Problem [Namen] liegt jedoch bei der Seite auf der das Angebot im Netzwerk beschrieben wird. Ich meine den XXX-Bereich nach Material zu durchstöbern ist nun wirklich nicht schwer. Dennoch ein ganz guter Gedanke!

Deutschland1: Richtig dargestellt, jedoch waren es wohl eher 180 000. Es sei denn du meinst nur "SG Video". Deutschland2: Mediaprotect kann vielleicht screenshots herstellen. Mehr können die wohl nicht, was gerichtlich geklärt werden wird.

athropos 19.09.2008 10:02

Zitat:

Zitat von LDIR (Beitrag 2309052)
...
Und Sailor Moon Pornos (Hentai) hatte ich vor Jahren auch noch gesammelt, bis ein Dep... ehemaliger Justizminister dessen Namen ich nicht nennen will, sie für illegal erklärte und wegen der niedlichen Gesichtszüge der Charas zu Kinderpornos degradierte :eek: (Was Schwachfug ist und beweist dass Dieter Böhmdorfer ein Kuturbanause ist :mad:).
...

Originellerweise gibts die Dinger immer noch in div. Geschäften käuflich zu erwerben / leasen, also denke ich mal daß es eher eine Meinungsäußerung war denn etwas, das auch wirklich Gesetz geworden ist.


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