Zitat:
Original geschrieben von rev.antun
sorry das ich wiederspreche :rolleyes:
grundsätzlich zählt jedes gerät mit dem der empfang MÖGLICH ist als solches, nur zum glück wird es derzeit noch nicht so streng ausgelegt. sollte es so sein würde jeder pc (also auch pc kassen im grosshandel etc.) als empfangstauglich gelten - denn man kann ja jederzeit einen tuner nachrüsten - zb USB DVB-T im moment.
;)
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Wenn schon ins detail gegangen wird: zahlungspflichtig bist Du nur für ein gerät, dass "empfangsbereit" ist - also quasi Antenne anstecken, Netzstecker rein, läuft! Geräte, die erst durch zusätzliches Zubehör (also Installation - ["Manipulation"] einer TV-Karte, DVB-T-USB-Stick etc. empfangsbereit werden, sind nicht von Zahlungspflicht betroffen. Bei Internetanschluss kann auch im klassischen Sinn nicht von Empfang gesprochen werden. Guru weist darauf hin, dass die Gesetzeslage in DE anders ist als in AT, ebenso beim Recht auf Privatkopie...
LG
Guru
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