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Baron 23.09.2008 15:26

Müsste in diesem Fall aber eher eine "un" rechtsschutzversicherung heißen-oder?;)
Kann man sich auch gegen "darwischt werden beim Einbruch" versichern lassen? Oder zumindest so wie bei den Zusatzversicherungen wenn man im Krankenhaus ist wo man pro Tag eine gewissen Tagessatz bekommt.
So auf Tage/Knast =Geld/summe!:D

Don Manuel 23.09.2008 15:59

Man kann sich zumindest gegen unverhältnismäßige, überzogene oder völlig unberechtigte Forderungen wesentlich leichter erfolgreich wehren.

JetStreamer 23.09.2008 23:17

Mal auf die schnelle gefunden:

http://www.freenet.de/freenet/comput...ung/index.html

Irdenwo hab ich aber auch gelesen, dass man bei uns ein vorsätzliches Vergehen/Verbrechen nicht versichern kann

void 23.09.2008 23:25

Zitat:

Die Idee zu solch einer Versicherung, erklärte Brath im Interview, sei allerdings nicht neu. Web-Seiten wie www.planku.nu und www.tagen.se beständen bereits seit einiger Zeit. Sie bieten Versicherungsschutz für Menschen, die beim Schwarzfahren und während der Autofahrt bei Geschwindigkeitsübertretungen erwischt wurden.
Das mit dem Schwarzfahren habe ich auch schon gehört... Aber anscheinend lief das Geschäft nicht so toll: die Domain steht zu Verkauf.
Na ja, wieder einmal 2 Jahre zu spät, zumindest für diese Idee. :-/

wesley227 24.09.2008 04:03

Zitat:

Zitat von annabauer (Beitrag 2311365)
Hi,

ich kann das nur bestätigen, was hier über die Drohungen (Strafanzeige) geschrieben wird. Es ist einfach eine Tour die meines Erachtens nicht in Ordnung ist, wenn man über Seiten aufzählt, gegen welche Strafgesetze bzw Pornografiegesetze man verstößt und dann noch nennt, wie viel Strafe man dafür bekommt und im Gegenzug quasi als Gnadenakt vorschlägt, dass man das alles durch eine kleine feine Unterlassungserklärung und Zahlung eines Betrages von umgerechnet ZEHNTAUSEND Schilling, (die 790 EURO sind irre viel) aus der Welt räumen kann.

Wir haben jetzt nach Abstimmung mit Rechtsanwalt Öhlböck www.raoe.at - kann ich im Übrigen nur empfehlen - eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Er hat allerdings gesagt, dass nicht jeder Fall gleich gelagert ist und man im Einzelfall prüfen muss, was zu tun ist und wo die Risiken liegen. Wir haben uns jedenfalls danach entschlossen, nicht zu zahlen.

Ich persönlich finde das alles jedenfalls ziemlich arg. Das geht jetzt auch bei uns schon so an wie in den USA ....


Hallo !

Ich habe heute dasselbe Schreiben erhalten. Weisen sie bei dir auch darauf hin, das d. Mandant einen Anspruch auf Ersatz der Kosten des Einschreitens der Kanzlei hat ? Und die Honorierung anwaltlicher Tätigkeiten in Urheberrechtssachen beträgt gemäß § 5 Z 29 AHK stattliche 36.000 €.

Bin voll deiner Meinung. Setzen die Abgemahnten mit 36.000 € und der Weitergabe von Pornographie an Minderjährige unter Druck, um dann 800 € herauszupressen. Manche werden dann wahrscheinlich sogar froh sein, "nur" 800,- berappen zu müssen.

Muß man bei RA Öhlböck persönlich vorstellig werden, oder kann man die Sache per Telefon abwickeln ? Welches Honorar hat er verlangt ?

Hat der RA einen Hinweis darauf gegeben, nach welchem Zeitraum man bei Nichtzahlung auf der sicheren Seite sein kann ? z.B wenn man nach 5 Monaten noch nichts gehört hat, das dann wahrscheinlich auch nichts kommen wird.

Auf jeden Fall werde ich auch nicht zahlen. Sollte die Gegenpartei ein Gerichtsverfahren anstreben, glaubst du wäre es dann sinnvoll, wenn sich die Beklagten zusammenschließen würden ?

Mir ist außerdem kein Mann mit PC und Internet bekannt, der sich noch nie einen Porno runtergeladen hätte.

Die Justiz und die Gesetze sind bei uns sowieso sehr fragwürdig. Da kommen Schläger, die anderen das Jochbein und Kiefer brechen mit einem Anti-Agressionstraining davon, und wir sollten 800 € wegen soetwas berappen ? Sicher nicht.

Gut das ich dein Posting gefunden habe, denn da wurde ich in meiner Überzeugung nicht zu zahlen, bestätigt.

lg aus der Wachau

wesley

MrFloppy 24.09.2008 20:58

Bin ebenfalls betroffen. Mir wurde auch das herunterladen eines Pornos vorgeworfen.
Mich würde vor allem interessieren, wie die an die Daten kommen, bzw. die IP Adresse der normalen Adresse zuordnen können.

LouCypher 24.09.2008 21:10

ich würde das so machen, einfach irgendeinen kleinen supportler bei einem provider schmieren, der mir die daten der user mit hohem traffic gibt. Dann durchsuch ich div. filesharing plattformen nach eben diesen ip adressen.

Nie und nimmer glaub ich das die abmahner die daten zu den dynamischen ip adressen von dial in usern bekommen. Zu statischen ips schon aber sicher nicht zu den dynamischen, ausser natürlich jemand beweist das gegenteil.

wesley227 25.09.2008 00:08

Zitat:

Zitat von MrFloppy (Beitrag 2312582)
Bin ebenfalls betroffen. Mir wurde auch das herunterladen eines Pornos vorgeworfen.
Mich würde vor allem interessieren, wie die an die Daten kommen, bzw. die IP Adresse der normalen Adresse zuordnen können.

Die ISPA spielt hier eine wichtige Rolle.

http://futurezone.orf.at/it/stories/208841/

Bist du auch bei der Telekom ? Ich habe gestern den ganzen Tag gegoogelt, und wenn betroffene Personen ihren Provider erwähnt haben, handelte es sich immer um die Telekom. Schon sehr komisch.

Meinen Fall habe ich hoffentlich heute abgeschlossen. Es wird eine modifizierte Unterlassungserklärung an die mahnende Rechtskanzlei ergehen, und ich werde nicht zahlen.

Aber natürlich kann innerhalb von 3 Jahren gegen mich Strafanzeige gestellt werden.

Perseus 25.09.2008 04:46

Hallo!


Jetzt plötzlich werden es immer mehr die sich melden, und fürchte, dass es nur die Spitze des Eisbergs hier ins Forum schafft.


Genau, die Frage wollte ich "Floppy" auch gerade stellen, bist du auch bei der Telekom Austria (AON) ?

Alle, die bisher so eine Abmahnung erhalten haben, sind bei der Telekom Austria, das habe ich schon bei dem ersten Beitrag zu dem Thema, vor ein paar Tagen, nämlich "Abmahnung, bitte um Hilfe" erwähnt, nämlich dass es sich ausschließlich um Fälle handelt wo ein Vertrag mit der Telekom Austria vorhanden ist.

Gibt's jemanden der woanders seine Bytes & Bits bezieht? Am Ende schreibt dann ein Telekom Mitarbeiter hier rein, "ja, bin bei Chello, Inode oder Kabelsignal, und habe auch eine Abmahnung erhalten", damit's nicht so auffällig ist, da wird flux zu Lasten anderer gelogen, das ist ja bekannt, auch dass spezielle Leute mitlesen, und so Kundenwünsche, und sonst für sie Relevantes gratis zu erhalten, aber natürlich auch Kritik.

Na jedenfalls, sollte man den Namen "Telekom Austria" oder AON, bei jeder Gelegenheit zu diesem Thema erwähnen, denn wenn man da googelt hat man sofort zig Resultate, das wird der lieben Telekom nicht entgehen, und sie stellen diesen Unfug mit der Herausgabe der Stammdaten von Kunden schleunigst ein.


Frechheit, ich warte nur darauf, dass ich auch so ein 800€ Schreiben erhalte, weil ich zu Weihnachten "Stille Nacht" runter/raufgelanden habe, und die Nachfahren von Mohr nun gern eine Entschädigung für diese Urheber-Rechtsverletzung hätten....


Gruß,

Roman.

m_pointe 25.09.2008 14:02

Habe heute gleich 3 Briefe der Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte Partnerschaft erhalten (im Auftrag der Firma Ino Handel & Vertriebs GmbH aus Deutschland). Die "Mahngebühren" belaufen sich zusammen auf 2.100,- Euro zahlbar bis 6.10.2008...

:mad:

EDIT: achja, Provider: Telekom Austria


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