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maxb 18.03.2004 15:11

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
@ maxb

"1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz."

Kansas meint ja nicht den download an sich. Erst der Nichtbesitz des Originals macht den download (oder den Besitz einer nun unrechtmäßigen Kopie) illegal.

du kannst hier alles hinschreiben, bitte zeig mir die gesetzespassage -> http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/

vorher behaupte ich, dass ist einfach humbug was du da schreibst. der besitz ist auch nicht stafbar, absoluter blödsinn. wo hast du das her???

ich werde mich hier bei dir entschuldigen, wenn du mir das gegenteil beweisen kannst. ;)

reemrev 18.03.2004 15:19

@LDIR
"...Wenn man hingegen ein Film saugt, denn man so oder so nicht gekauft hätte...."
Wenn er ohnehin nicht gefällt, wozu dann downloaden?

"Ich lebe nach eigenen Gesetzen die ich verstehe und deren Sinnhaftigkeit ich nicht anzweifele ;-)"

Wenn das jeder machen würde, nur nach seinen eigenen Gesetzen zu leben, noch dazu nach jenen, die er verstehen kann (bei dem IQ was so in den Straßen herumgeistert), dann fahre ich im Sommer nach Bagdad auf Erholungsurlaub.

maxb 18.03.2004 15:28

@reemrev - ich warte auf eine Antwort ;)

Iolaos 18.03.2004 16:14

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher


3. es gibt kein gesetz das mir verbietet eine datei mit dem namen eines aktuellen filmes zu saugen. Wenn ich zucker als koks verkaufe werd ich auch nicht als rauschgiftdealer verurteilt, maximal als betrüger.


@ LouCypher
Ich will kein Spielverderber sein, aber wenn Du Zucker statt Koks verkaufst gehst für versuchten § 27 SuchtMittelGesetz in Häfn, ausser Du hast einen guten Anwalt.

Ansonsten muss ich zu meinem früheren Postin anmerken, dass ich natürlich keinem Cineasten seine Videothek vermießen wollte, mir sind nur 200GB/Monat seeehr viel vorgekommen :eek:

reemrev 18.03.2004 16:22

©

oder willst jetzt das gesamte Urheberrechtsgesetz?
zB:

§ 14. (1) Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten
Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch
die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten
(Verwertungsrechte).

Hinz und Kunz, die den Film zum Download anbieten, besitzen keine Verwertungsrechte.

maxb 18.03.2004 17:32

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
©

oder willst jetzt das gesamte Urheberrechtsgesetz?
zB:

§ 14. (1) Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten
Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch
die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten
(Verwertungsrechte).

Hinz und Kunz, die den Film zum Download anbieten, besitzen keine Verwertungsrechte.

"mit den vom Gesetz bestimmten beschränken"


dann lies' dir bitte die mal durch (vor allem §42 Abs (4)), bevor du hier weiter so einen schei** über die strafbarkeit von download bzw. den besitz von kopien postest und manchen forumsmitgliedern den glauben aufzwingst, sie seihen Kriminelle!

Zitat:

UrhG §42 (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen.

reemrev 18.03.2004 17:43

Hast auch Absatz 5 gelesen?

(5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt
vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck
vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten
Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu
verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen.

Wer's ins Internet zum Download bereitstellt macht es der Öffentlichkeit zugänglich.

g17 18.03.2004 18:42

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Original geschrieben von g17
Deinen ISP geht das sehr wohl was an. Denn wenn er davon weis und nichts dagegen unternimmt macht er sich mitschuldig.
--------------------------------------------------------------------------------


Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Klar und ein Schuputzer der gestohlene Schuhe putzt ist auch mitschuld. Du bist natürlich auch Schuld wenn du jemanden mit geklauten Wagen Starthilfe gibst.:lol:

ISP ist ein Dienstleister und hat mit den Daten null und nichts zu tun. Es geht ihm einfach nichts an. Kein Recht der Welt kann ihm erlauben Kundendaten zu überwachen oder zu locken oder zu speichern.

Wenn AON sowas machen würde.....!§$%&%$/$&§/



Netter Versuch!

Denn ich schrieb: wenn er es weis/ihm zur Kenntnis gebracht wird
DU: Überwachen!

Hat aber das eine mit dem anderen nichts zutun!!


__________________________________________________ ___________________
3.5.2 Was schadenersatzrechtliche Ansprüche Dritter betrifft, die durch vom Host
Provider gespeicherte Informationen in ihren Rechten verletzt wurden, haftet
der Host Provider dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der
Rechtsverletzung hat oder der (von dritter Seite kommende) Hinweis auf die
Rechtsverletzung nicht qualifiziert ist.
Ein qualifizierter Hinweis liegt insbesondere dann vor, wenn
o sich der Hinweisende schriftlich oder per E-Mail an eine geeignete
Kontaktstelle beim Provider im Sinne des Punktes 3.6 unter gleichzeitig
lesbarer Angabe seines Namens wendet,
__________________________________________________ ___________________


Quelle: http://www.ispa.at/ Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers

So what!

g17

red 2 illusion 18.03.2004 18:58

.



Also was wenn so ein Ami-Dau eine Fake-Mail schickt dann darf der ISP "mal nachsehen" auf der Kundenleitung??? Oder reichts gar für einen richterlichen Beschluß?


So einfach ist die heilige Privatsphäre erledigt mit einer Fake-Mail wo ein Name drinsteht. :lol:

g17 18.03.2004 19:15

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
.



Also was wenn so ein Ami-Dau eine Fake-Mail schickt dann darf der ISP "mal nachsehen" auf der Kundenleitung??? Oder reichts gar für einen richterlichen Beschluß?


So einfach ist die heilige Privatsphäre erledigt mit einer Fake-Mail wo ein Name drinsteht. :lol:


fear, uncertainty, and doubt!

g17


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