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pc.net 25.02.2004 16:46

@kikakater
naja, die SIM darf nicht missbräuchlich verwendet werden ... aber NICHT TELEFONIEREN ist AFAIK noch kein missbrauch ;)

Alex1 25.02.2004 16:50

Mmh, der Meinung bin ich auch.

kikakater 25.02.2004 16:56

Moralisch jedenfalls, ob es rechtlich reicht, bedarf der Klärung einer Gesamtrechnung. Ein subventioniertes Telefon ist u.U. gerichtlicherseits sehr wohl eine erbrachte Leistung, die den grundsätzlichen Betrieb der SIM Karte für den im Vertrag genannten Mindestzeitraum erfordert. Das wäre noch zu klären. Sonst ist ein Mißbrauch aber bereits per dato evident.

g17 25.02.2004 16:57

IANAL!



Es wird hier die ganze Zeit von illegal, strafbar machen etc. gesprochen.

Kann mir vielleicht einer der anwesenden Rechtsexperten, den Strafrahmen für Vertragsbruch nennen.

Oder sind Entschädigungen auch Strafen, denn dann wären ja alle Firmen die schon einmal Entschädigungen gezahlt haben, Straftäter.


Frag ja nur
g17

kikakater 25.02.2004 17:01

Wenn die Mobilkom von dem ersatzlosen Entfernen der SIM Karte erfährt, ist sie berechtigt, die Grundgebühr für die Monate der Restlaufzeit des Vertrages zu verrechnen und gerichtlich auch den in der Buchhaltung aufgeführten Preis des Mobiltelefons nachzuverrechnen sowie eine vorzeitige Auflösung des Vertrages auszusprechen.

Alex1 25.02.2004 17:03

Für einen Vertragsbruch kannst im allgemeinen zivilrechtlich belangt werden, nicht strafrechtlich. Das wär ein Spass: "Nichtbenutzung der SIM-Karte" - 1 Jahr bedingt :lol:

Alex1 25.02.2004 17:04

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Wenn die Mobilkom von dem ersatzlosen Entfernen der SIM Karte erfährt, ist sie berechtigt, die Grundgebühr für die Monate der Restlaufzeit des Vertrages zu verrechnen und gerichtlich auch den in der Buchhaltung aufgeführten Preis des Mobiltelefons nachzuverrechnen sowie eine vorzeitige Auflösung des Vertrages auszusprechen.
Wo steht das? Ich mein den Teil "ersatzloses Entfernen der SIM Karte". Den Link hab ich dir eh schon gegeben.

kikakater 25.02.2004 17:05

1) Es gibt auch Zivilstrafen, 2) habe ich vornehmlich illegal geschrieben.

g17 25.02.2004 17:07

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Für einen Vertragsbruch kannst im allgemeinen zivilrechtlich belangt werden, nicht strafrechtlich. Das wär ein Spass: "Nichtbenutzung der SIM-Karte" - 1 Jahr bedingt :lol:

Eben!

Daher nichts mit illegal und strafbar machen.


g17

kikakater 25.02.2004 17:08

@Alex1: Wie gesagt, das ist gerichtlich zu klären, die Kosten bekommt dann der obergescheite 'Kunde' vom Richter aufgebrummt.


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