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@kikakater
naja, die SIM darf nicht missbräuchlich verwendet werden ... aber NICHT TELEFONIEREN ist AFAIK noch kein missbrauch ;) |
Mmh, der Meinung bin ich auch.
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Moralisch jedenfalls, ob es rechtlich reicht, bedarf der Klärung einer Gesamtrechnung. Ein subventioniertes Telefon ist u.U. gerichtlicherseits sehr wohl eine erbrachte Leistung, die den grundsätzlichen Betrieb der SIM Karte für den im Vertrag genannten Mindestzeitraum erfordert. Das wäre noch zu klären. Sonst ist ein Mißbrauch aber bereits per dato evident.
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IANAL!
Es wird hier die ganze Zeit von illegal, strafbar machen etc. gesprochen. Kann mir vielleicht einer der anwesenden Rechtsexperten, den Strafrahmen für Vertragsbruch nennen. Oder sind Entschädigungen auch Strafen, denn dann wären ja alle Firmen die schon einmal Entschädigungen gezahlt haben, Straftäter. Frag ja nur g17 |
Wenn die Mobilkom von dem ersatzlosen Entfernen der SIM Karte erfährt, ist sie berechtigt, die Grundgebühr für die Monate der Restlaufzeit des Vertrages zu verrechnen und gerichtlich auch den in der Buchhaltung aufgeführten Preis des Mobiltelefons nachzuverrechnen sowie eine vorzeitige Auflösung des Vertrages auszusprechen.
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Für einen Vertragsbruch kannst im allgemeinen zivilrechtlich belangt werden, nicht strafrechtlich. Das wär ein Spass: "Nichtbenutzung der SIM-Karte" - 1 Jahr bedingt :lol:
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Zitat:
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1) Es gibt auch Zivilstrafen, 2) habe ich vornehmlich illegal geschrieben.
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Zitat:
Eben! Daher nichts mit illegal und strafbar machen. g17 |
@Alex1: Wie gesagt, das ist gerichtlich zu klären, die Kosten bekommt dann der obergescheite 'Kunde' vom Richter aufgebrummt.
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