WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Netzwerke (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=32)
-   -   WLAN Verbot in Ö??? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=107878)

pc.net 06.09.2003 12:47

neuigkeiten:
http://www.wcm.at/modules.php?name=N...ticle&sid=5503
http://www.heise.de/newsticker/data/gr-06.09.03-000/

maxb 06.09.2003 13:19

also sachlich ist's wahrscheinlich sogar korrekt, aber auf welche Art und Weise hier vorgegangen wurde, kann nur einem Beamtenkopf in seiner verstaubten Amtsstube eingefallen sein :lol:



...und solange die Frequenzgeschichte nicht geklärt ist, darf 5GHz WLAN Equipment in Österreich auch nicht in Verkehr gebracht werden. da ist wiederum das Infrastrukturministerium und/oder das Fernmeldebüro säumig gewesen. (oder ist das eh schon geregelt? ich bin zu faul um nachzusehen :D )

mike 06.09.2003 13:21

@Guru: Cool bleiben? Wenn da ein Funknetzbetreiber ultimativ unter Androhung der Stillegung seines Betriebes und Konfiszierung seiner Ausrüstung aufgefordert wird, Kundendaten rauszurücken????

Also, selbst wenn das irgendwie im Gesetz steht, was allein schon mehr als dubios ist meiner Ansicht, ist's noch immer eine Frage, wie das vor sich geht. Und so wie das in den letzten Tagen von diesem besagten Beamten erfolgte, ist das einfach nicht tolerierbar.

Wenn Guru meine News von gestern Abend!!!! (Heise war da ein "wenig" langsamer ;) ) gelesen hätte, dann wäre klar gewesen, dass es da nicht unbedingt um die Daten von Guru geht, der sich beim XY eine WLAN-Karte kauft ;)

pc.net 06.09.2003 13:26

also IMHO ist niemand gezwungen irgendetwas zu tun / zu unterlassen / daten herauszugeben solange keine schriftliche aufforderung (am besten in bescheidform oder anordnung eines ordentlichen gerichtes) vorliegt ...

und wenn ein beamter fernmündlich kontakt aufnimmt, dann kriegt er als antwort, er möge schriftlich an mich herantreten weil anrufen kann ja jeder :lol:

maxb 06.09.2003 13:33

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
also IMHO ist niemand gezwungen irgendetwas zu tun / zu unterlassen / daten herauszugeben solange keine schriftliche aufforderung (am besten in bescheidform oder anordnung eines ordentlichen gerichtes) vorliegt ...

und wenn ein beamter fernmündlich kontakt aufnimmt, dann kriegt er als antwort, er möge schriftlich an mich herantreten weil anrufen kann ja jeder :lol:

:ja:

Zitat:

FTEG

§14(4) Wird festgestellt, dass ein Gerät nicht entsprechend den
Bestimmungen dieses Bundesgesetzes oder den auf seiner Grundlage
erlassenen Verordnungen in Verkehr gebracht wurde, hat die Behörde,
wenn der gesetzmäßige Zustand nicht sofort hergestellt wird, dem
Hersteller, seinem in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen
Bevollmächtigten oder demjenigen, der das Produkt in Verkehr bringt,
mit Bescheid aufzutragen, den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer
gleichzeitig festzusetzenden angemessenen Frist herzustellen.
und gegen jeden Bescheid kann man mal ein Rechtsmittel ergreifen :D

maxb 06.09.2003 13:40

Zitat:

Original geschrieben von mike
@Guru: Cool bleiben? Wenn da ein Funknetzbetreiber ultimativ unter Androhung der Stillegung seines Betriebes und Konfiszierung seiner Ausrüstung aufgefordert wird, Kundendaten rauszurücken????

Also, selbst wenn das irgendwie im Gesetz steht, was allein schon mehr als dubios ist meiner Ansicht, ist's noch immer eine Frage, wie das vor sich geht. Und so wie das in den letzten Tagen von diesem besagten Beamten erfolgte, ist das einfach nicht tolerierbar.

Wenn Guru meine News von gestern Abend!!!! (Heise war da ein "wenig" langsamer ;) ) gelesen hätte, dann wäre klar gewesen, dass es da nicht unbedingt um die Daten von Guru geht, der sich beim XY eine WLAN-Karte kauft ;)

wir leben (noch) in einem Rechtsstaat ->
Zitat:

FTEG

§14(3) Bei der Aufsicht über das In-Verkehr-Bringen von Geräten ist
jede Beeinträchtigung oder Behinderung des Geschäftsbetriebes oder
Betriebsablaufes auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu
beschränken.

es steht jedem Unternehmer frei, eine Schadensersatzklage gegen die Republik Österreich wegen Geschäftsschädigung zu führen. wenn heute die Nachfrage nach WLAN Access points merkbar geringer ist, könnte man klagen. es gibt genug Rechtsanwälte, die darauf warten. ob es allerdings etwas bringt...

utakurt 06.09.2003 14:23

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
also IMHO ist niemand gezwungen irgendetwas zu tun / zu unterlassen / daten herauszugeben solange keine schriftliche aufforderung (am besten in bescheidform oder anordnung eines ordentlichen gerichtes) vorliegt ...

und wenn ein beamter fernmündlich kontakt aufnimmt, dann kriegt er als antwort, er möge schriftlich an mich herantreten weil anrufen kann ja jeder :lol:

absolut richtig - schließlich kann sich jeder als irgendwetas ausgeben - das wäre die richtige Vorgangsweise - das sollten aber auch die Herren von der REgulierungsbehörde wissen - anders & und so unmittelbar darf eigentlich nur vorgegangen werden , wenn "Gefahr im Verzug" vorliegt, aber die Eurofighter haben wir noch nicht - also das kann es ja nicht sein!

maxb 06.09.2003 15:14

Zitat:

Original geschrieben von Guru


Das Problem sind die Frequenzen oberhalb 5,25 GHz. 802.11a benützt folgende Bänder: 5.15–5.25, 5.25–5.35 und 5.725–5.825 GHz. Im nationalen Frequenzplan für Ö ist das Band oberhalb 5,25 GHz für "nicht zivile Radionavigation" zugewiesen. Solange nur der Frequenzbereich bis 5,25 GHz benutzt wird, passiert gar nichts. Oberhalb dieser Frequenz ist ein 802.11a-User eindeutig ein Störer und muss bei Störungen der Radionavigation sein Equipment abdrehen (eventuelle Strafen sind ziemlich teuer...)

Guru

also dürfen 802.11a Geräte nun in Österreich in Verkehr gebracht werden oder nicht? meiner Meinung nach nicht, der Frequenznutzungsplan spricht ja klar dagegen? einen betrieb in den nichtfreigegeben Bändern kann ja ein ONU nicht unterbinden, zumindest kann es nicht ausgeschlossen werden. wird beim verkauf übrigens darauf hingewiesen?

wie ist das geregelt, wer hat da was verschlafen??? (Industrie, Handel, Ministerium, Fernmeldebehörde?)

NG-SNL7 06.09.2003 15:18

hat sich das nicht gestern dann eh als ente herausgestellt? :confused:

maxb 06.09.2003 15:36

Zitat:

Original geschrieben von NG-SNL7
hat sich das nicht gestern dann eh als ente herausgestellt? :confused:

hmmm, den Frequenznutzungsplan kannst von der homepage der Fernmeldebörder runterladen. da steht außer im Frequenzband 5150–5250 MHz (HiperLAN) und 5725 - 5830 MHz (ISM) nix von WLAN drinnen. aber vielleicht ist der auch nicht aktuell :lol:


obwohl, was fehlt da noch :verwirrt: 5.25–5.35 GHz ist anscheinend der knackpunkt :o


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:20 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag