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Hab mir selbst mal die Rechtsgrundlagen angesehen, da ich ebenfalls mal so einen Wisch erhalten habe:
§ 4 Abs. 3 des Rundfunkgebührengesetzes lautet: "Die Gesellschaft (GIS) hat alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Zu diesem Zweck haben die Meldebehörden auf Verlangen der Gesellschaft dieser Namen (Vor- und Familiennamen), Geschlecht, Geburtsdatum und Unterkünfte der in ihrem Wirkungsbereich gemeldeten Personen in der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Form zu übermitteln. Die Gesellschaft darf die übermittelten Daten ausschließlich zum Zweck der Vollziehung dieses Bundesgesetzes verwenden; sie hat dafür Sorge zu tragen, daß die Daten nur im zulässigen Umfang verwendet werden und hat Vorkehrungen gegen Mißbrauch zu treffen. Von den Meldebehörden übermittelte Daten sind längstens mit Ablauf des dem Einlangen folgenden Kalenderjahres zu löschen; nicht zu löschen sind die Daten jener gemeldeten Personen, die trotz Aufforderung die Mitteilung nach § 2 Abs. 5 unterlassen habe." Daraus ergibt sich zunächst folgender, logischer Schluß: Keine Meldung nach dem Meldegesetz-> die GIS weiss nicht, wer in der Wohnung ist. Zu beachten ist, dass die GIS über das ZMR (zentrale Melderegister) des BMI Zugriff auf die Meldedaten hat. Wen man sich aber nicht nach dem Meldegesetz für die Wohnung/Haus anmeldet macht man sich nach dem Meldegesetz strafbar! § 2 Abs. 5 lautet: "Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen." Wichtig ist nun § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes: "Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 83 Abs. 6 und 7 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/1999, sinngemäß anzuwenden hat." Nach dem Telekommunikationsgesetz gibt die Möglichkeit, dass die Bezirksverwaltungsbehörde oder Bundespolizeidirektion nach § 83 Abs. 6 und 7 im Zusammenhang mit dem Sicherheitspolizeigesetz eine behördliche Durchsuchung anordnet. Natürlich gibts auch die Möglichkeit, eine saftige Verwaltungsstrafe zu verhängen: " § 7. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3 nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2 Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert. Nicht zu bestrafen ist, wer die Meldung nach § 2 Abs. 3 zwar unterlassen hat, die Angaben nach § 2 Abs. 5 jedoch wahrheitsgemäß macht." Wichtig ist in diesem Zusammenhang die im Gesetz erwähnte Mahnung: Diese muss wohl persönlich adressiert und mit Rückschein (RSb oder Rsa) versehen sein, damit die GIS beweisen kann, dass eine Mahnung zugegangen ist. Solang keine derartige Mahnung zugestellt wurde, gibts auch keine Rechtsfolgen. Wer sich das Gesetz selbst durchlesen will: www.ris.bka.gv.at Damit sollte die Frage hinlänglich beantwortet sein. Greets Mynok |
Aussitzen ist nicht ...
... aber das ist eine moralische Frage, nicht die ethische Umdeutung vom gerechten Ungehorsam, der ja eigentlich nur Flucht vor dem Stellen ist. Raunz ned, versteh' daß Du Dein Einkommen wert bist, die Künstler und Journalisten auch, so sie nicht zur Kategorie Journaille zu zählen sind. Es gibt keinen Grund, den Künstlern das Brot selbst - nicht nur die Butter auf demselbigen - wegzunehmen, auch nicht argumentativ, vielleicht per Vorschlag: "Spielverderber, Spielverderber ..." Wer sich auf Spielchen mit dem GIS einlassen will, macht es sowieso. Also bitte ... Deswegen einen 'Befreiungsschein' von der Gebührenforderung anzufordern ist billige Anmache, recht ist es nicht :cool: |
:roflmao:
Du bist und bleibst mein Held. |
Zitat:
Da möchte ich noch ergänzen -> §6(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen... "Besteht der begründete Verdacht..." gehört, gesehen, gemessen oder von einem zeugen bestätigt. Also wenn nicht so ein begründeter Verdacht vorliegt, kommt mir keine Behörde in mein Haus/Wohnung/Schloss |
Zitat:
PHP-Code:
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Sag jetzt aber nicht, daß das NICHT SARKASTISCH gemeint war, sonst kommt gleich der m3 (wo isn der underscore geblieben, muß wohl an der Tastatur liegen).
Jedenfalls taxiere ich Dich nicht als UNFAIREN Bundesheerspiess, ich wünsche (hätt' er wünsch' geschrieben, wär er jetzt ein Haßobjekt) Dir einen schönen Abend, auf ein menschliches Miteinander Posten auch in Hinkunft. ;) :roflmao: oder doch nur *Wohlfühl-bida-debade-gefühl* Fühle mich menschlich angenommen ... wie gesagt von meiner Seite ist es immer dasselbe: lapidar und sympathisierend. Kann es auch humorvoll und sinnlos oder doppeldeutig, nur liegt mehr Effee in direkter Ehrlichkeit. mfg Kikakater :Edit : @Moose, nur für die Annalen |
@TNC.Phil: Sowas kann - und soll - neu novelliert werden. Denn das Internet ist kein Rundfunk. Was meinst Du, was das für eine Kostenlawine nach sich zieht ? Denke darüber nach, welche Verdienstmöglichkeiten durch den Terminus Rundfunk aufgeworfen werden.
Streaming MIT Ablaufdatum, Kassieren PRO Ausstrahlung, beim Dateitauschen - neudeutschenglischkauderwelsch - Wales-oder doch laizistisch ? - Filesharing genannt: WMA Datei ebenso mit Sterbenswörtchen TagTag.MonatMonat.JahrJahrJahrJahr vielleicht noch um das 64bit Präzisifikat der Hundertstelzeit angedient, vergiß die Verdienstmöglichkeit nicht :D |
Zitat:
was für eine kostenlawine? für leute die keinen fernseher aber internetanschluss haben? huh? verdienstmöglichkeiten??? für den orf - ja, für sonst wen - NEIN. |
Zitat:
Ob Website, Internetseite oder "Internet" als Schlagwort, Überbegriff oder sonstwas, versteige Dich bitte nicht in Worte, was gemeint ist, ist klar: Daten von a nach b in Form eines Vilms. (ja Film, Kunstwort aus Video und Film ist gemeint wenn ein Rosamund Pilcher MAZ Band vom ORF auf 20:15 angesetzt ist) - DEM, was Rundfunk noch am ehesten entspricht: Der Verfügbarkeit nach Plan (vorgegebener Zeitpunkt) und nicht nach Belieben (on demand). Kostenlawine durch Immer wieder abkassieren durch Ablaufdatum in der Datei und im Stream. Verdienstmöglichkeiten: für Microsoft, Real, Apple, Sony, blablabla was soll's, die Konzerne freuen sich über so brave Poster, wie Du einer bist ! Bis sie merken, daß auch Du die Sache durchdrückst ... |
kikakater, ich gebs auf, du hast einen fehler in deiner (fuzzy? :P) logic...
rofl |
Früher hat man seine Musikkollektion ein Leben lang behalten, oder gerade mal bei Abnützung nochmal käuflich erstanden.
Heute ist das anders, bei soviel dankbarer Kundschaft wie Dir, Schlagerfuzzi oder was ? :p |
Zitat:
Wir leben einfach in einem SCHEISS LAND. Eine Revolution muß her! Aber der Österreicher ist viel zu bequem, er raunzt lieber und ändert nichts, sonst könnte er ja nicht mehr raunzen. ICH ZAHL NIX!!! KÜNSTLERABGABE?? Für wem soll die sein? Also ich kenn Künstler, die haben noch nix vom ORF bekommen, wie geht das? |
Soweit ich weiss sieht die GIS in einem PC, der eine TV Karte enthält, eine (gebührenpflichtige) Rundfunkempfangseinrichtung!
Greets Mynok |
Link, da stinkt's gewaltig zum Thema gefällig ?
Die Diktatur des digitalen Brotes gerät in Gefahr in Vergessenheit zu geraten. Deswegen ist es höchst angeraten, den Ratschlag zu erteilen Microsoft den goldenen Löffel zu verleihen, damit man ihn ihm im nächsten Jahr hoffentlich wida abnehmen kann :D (wär zu schön um wahr zu sein). Der Zöllner-Datumsablauf-Abzocke ist das Kabel geöffnet, hollereidulieh. Wer macht mit beim 18 Monatskauf der neuesten Mozarteinspielung ? Muu aaah st an Kredit dafür aufnehmanh ? Is unterwichtig, schreib's einfach an, dann bist gleich bald in der Kreide, wegen einer virtuellen wertlosen 10 % Volumen einer WAV Datei aufweisenden WMA oder noch besser WMV Datei. Was passt hier besser als Warentermingeschäft ? Vielleicht doch Wolf im Schafspelz, der Kreide gefressen hat, und nun die Leute aussackelt und es ihnen vorher auch noch sagt, wie ohnmächtig sie sind. Wie lieben wir Dich doch, Du Übertreffer George Orwells. Die Überwachung von Menschen ist Dir nämlich egal, die Überwachung des Digital Coinpieces aber ganz und gar nimmer mehr wurscht. Danke, niedersetzen und ein Format, das kopiert, weitergegeben und endlos angehört und angesehen werden darf, entwickeln. Und nun zum heutigen Thema: Wie bekommt ein Konzern von Weltgeltung endlich Recht ? Es muss endlich gelingen, die lästige Würde aus dem WMV Format herauszuprogrammieren. I got too little brains. O-Ton Gates über seine Programmierer bei Microsoft. |
viel interessanter ist
was die GIS zu einem PC sagt, der mittels Inet - Streaming Videos ORF sehen kann...
(aon.tv) wenn ich sonst nix hab, dann könnens toben was wollen, weil ich ja keinen Rundfunk empfange, oder seh ich das falsch?? |
Das ist ja nur der Abgesang auf die "Gratisnetz" - im übrigen "un" - "kultur".
Wie gesagt, nicht lockerlassen im Ansinnen, daß Streaming in Hinkunft nicht mehr als maximal 10 Euro kostet bis zumindest 2007. |
Zitat:
Aber gräme Dich nicht, auch Trolle haben Wörterbücher. ;) |
@kikakater
ne nix gratis und unkultur
ich blech meine 5€ im monat und hab streaming zugang... (und ADSL mit 1Mbit *g*) und das ist deutlich weniger als wie 34€ alle 2 monate, ausserdem zahl ichs ja meinem Provider und ned der GIS/ORF und überhaupt gibts tw ja auch Radiosender die man auch im Inet hören kann / gratis, selbstverfreilich... *g* und ich seh darin keine unkultur, ich hab halt keinen fernseher, das ist alles... *g* |
Unkultur bedeutet bei mir: 1) Songs tauschen geht in Ordnung wegen der Rohlingsabgabe
2) Bezahlt wird ob für Hör- oder TV oder Audio bzw. Video oder und bzw. AV Streaminggenuß pauschal 3) Es gibt keine Legitimation, ein Ablaufdatum in eine Datei zu setzen, um dieses auszulesen für das etwaige Löschen der bereits käuflich erworbenen relativ gesehen Wertlosdatei, was die Qualität im Vergleich zu einer analogen Bandaufnahme oder einem digitalen Master - sei es auch "nur" eine CD oder Audio DVD - anbelangt. Microsoft sollte sich ganz schnell ins Winkerl stellen und auf große Milde vom lieben Gott hoffen. Das ist so unverfroren, eine gekaufte Datei zu weniger als einem Mietobjekt zu machen sondern klar zu sagen, Du hast lediglich ein Zeitrecht zum Abspielen erworben, schlimmer geht es nur noch, wenn verlangt wird, Arbeit für Microsoft zu erledigen. Diese Firma hat nicht den Schuß weg, aber ist verfehmt ohne rot zu werden. Die Torte vor Jahren war europäischer Charme einer Barbarenfirma gegenüber. Die sollten sich endlich mit ihren abstrusen Souvenirs der Fantasie auf ein echtes Problem für sie selbst einstellen. |
also ich glaub
ich steh auf ner leitung...
was hat M$ denn wieder böses getan?? streamingvideos sind ja nix böses und mit der entsprechenden SW kann ich auf aufnehmen und als MPG speichern... so what??? & ad 1) ich tausche nix, keine songs, keine videos kein GAR NIX... 2) das versteh ich ned ganz, aber egal... aber ich denk mal du willst drauf raus, dass die GIS Gebühr streaming beinhaltet; trotzdem könnte ich auch streamen ohne die GIS Steuer zu zahlen 3) :eek: :verwirrt: |
Zitat:
Das hat Begehrlichkeiten geweckt. Zu Punkt 1 und 2: Streaming oder Filesharing sind kein Rundfunk, nix GIS also. Rohlingsabgabe + Pauschalgebühr an den Provider des Dienstes, der die Künstlerabgabe dann an die GEMA abführt. |
naja die
rohlingsabgabe ist raubrittertum, denn gerüchteweise gibts leute die KEINE Raubkopien oder so erstellen von gezogenen MP3s...
aber da man die Strafe ja schon zahlt, kann man das Verbrechen doch eh ruhig auch begehen, weil diese Abgabe zurückzufordern wirds ja eher ned spielen oder?? |
Genau das ist das Problem, maximal effektiv bringt maximalen Verdruß. Auf Durchschnittssituationen ist besser zu reagieren, seien es Rabatte beim Verkauf und Preiserhöhungen bei Mangel, sei es das Durchschnittswellnesshotel mit sehr gutem Angebot und das Spitzenhaus mit eher mäßigem. All das gibt es, auch wenn es Ausreißer sind.
Ich würde nicht soviel grübeln, ob das oder das sinnvoll wäre. Die Rohlingsabgabe ist das Pendant zur Leerkassettenabgabe früherer Tage. Deswegen, weil unsere Zeit härter formuliert, zynischer sich angeht, mehr bewußte "Missverständnisse" zum Gaudium einiger weniger Feixender darbringt, heißt das noch lange nicht, daß das Rederecht oder das System, daß sich einmal gläubiger Mensch nannte und sicher auch heute tut, ausgedient hat. Um es zu übersetzen: Ein bißchen Herzensvernunft bringt es zutage, daß die Rohlingsabgabe kombiniert mit einem Pauschalbetrag die sinnvollere der Varianten Bezahlen für jedes Lied, Bezahlen immer wieder für jedes Stück und Bezahlen einmal im Monat pauschal - die Menge begrenzt durch das Transfervolumen des jeweiligen Internetproviders - ist. |
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Zitat:
unglaubliche 1MB Musik codiert WIE IMMER MAN ES HABEN WILL für nur 0,01$ und Vorhören in voller Länge, alles andere ist ein Sch..ß Und das Guthaben tun wir mit Paypal aufladen und nicht mit der Goldenen...:) |
Hört sich extrem vernünftig an :D
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Tja, auch Apotheken werden lernen müssen wie man DocMorris und Kollegen buchstabiert :p (eben auch in der Musikbranche)
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hab mal wieder ein bis-chen gestöbert und meinen uralt thread entdeckt :cool:
also: noch immer kein GIS - überfall !! aber ich schau ja auch nie ORF :engel: mfg zzr1210 |
Interessant wirds mit DVB-T!
Da muss man dann wohl zahlen auch wenn man den ORF gar nicht mehr empfangen kann oder? :motz: |
Zitat:
mfg Perci |
wieso?
das müsst ihr mir erklären. |
Zitat:
Rundfunkempfangseinrichtungen, in deiner Wohnung, Haus od. anderen div. Räumlichkeit befindet!!! |
Am besten ist Du rufst bei der GIS an, die erklären Dir das.
mfg fmx |
wozu brauch ich dann eine ORF-Karte:confused:
sorry - bezog sich auf percifal w.o. |
Die Gebühr fällt pauschal einmal pro Haushalt an. Für Firmen und Großkunden gibt es eigene Regelungen.
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Zitat:
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was ist dann eigentlich mit all den kleinen Küchen- u. Weckerradios die nur eine Wurfantenne haben???
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[ ] Fernsehgebühr
[ ] Radiogebühr nur Radio angemeldet, Nachstocherkandidat für die GIS. |
aber die haben dann ja keinen Empfang mehr!?
Oder soll ich mir für jedes kleine Quietscherl eine DVB T Box zulegen:mad: |
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