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Mynok 20.05.2004 18:29

Hab mir selbst mal die Rechtsgrundlagen angesehen, da ich ebenfalls mal so einen Wisch erhalten habe:

§ 4 Abs. 3 des Rundfunkgebührengesetzes lautet: "Die Gesellschaft (GIS) hat alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Zu
diesem Zweck haben die Meldebehörden auf Verlangen der Gesellschaft
dieser Namen (Vor- und Familiennamen), Geschlecht, Geburtsdatum und
Unterkünfte der in ihrem Wirkungsbereich gemeldeten Personen in der
dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Form zu übermitteln.
Die Gesellschaft darf die übermittelten Daten ausschließlich zum
Zweck der Vollziehung dieses Bundesgesetzes verwenden; sie hat dafür
Sorge zu tragen, daß die Daten nur im zulässigen Umfang verwendet
werden und hat Vorkehrungen gegen Mißbrauch zu treffen. Von den
Meldebehörden übermittelte Daten sind längstens mit Ablauf des dem
Einlangen folgenden Kalenderjahres zu löschen; nicht zu löschen sind
die Daten jener gemeldeten Personen, die trotz Aufforderung die
Mitteilung nach § 2 Abs. 5 unterlassen habe."

Daraus ergibt sich zunächst folgender, logischer Schluß: Keine Meldung nach dem Meldegesetz-> die GIS weiss nicht, wer in der Wohnung ist. Zu beachten ist, dass die GIS über das ZMR (zentrale Melderegister) des BMI Zugriff auf die Meldedaten hat. Wen man sich aber nicht nach dem Meldegesetz für die Wohnung/Haus anmeldet macht man sich nach dem Meldegesetz strafbar!

§ 2 Abs. 5 lautet: "Liegt für eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeit keine
Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben
oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der
Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf
dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an
diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die
Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen."

Wichtig ist nun § 6 Abs. 5 dieses Gesetzes:

"Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw.
Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz
Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der
Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 83 Abs. 6 und 7
des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/1999, sinngemäß
anzuwenden hat."

Nach dem Telekommunikationsgesetz gibt die Möglichkeit, dass die Bezirksverwaltungsbehörde oder Bundespolizeidirektion nach § 83 Abs. 6 und 7 im Zusammenhang mit dem Sicherheitspolizeigesetz eine behördliche Durchsuchung anordnet.

Natürlich gibts auch die Möglichkeit, eine saftige Verwaltungsstrafe zu verhängen:
" § 7. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe
bis zu 2 180 Euro zu bestrafen, wer die Meldung gemäß § 2 Abs. 3
nicht oder unrichtig abgibt, eine unrichtige Mitteilung gemäß § 2
Abs. 5 abgibt oder eine Mitteilung trotz Mahnung verweigert. Nicht zu
bestrafen ist, wer die Meldung nach § 2 Abs. 3 zwar unterlassen hat,
die Angaben nach § 2 Abs. 5 jedoch wahrheitsgemäß macht."

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die im Gesetz erwähnte Mahnung: Diese muss wohl persönlich adressiert und mit Rückschein (RSb oder Rsa) versehen sein, damit die GIS beweisen kann, dass eine Mahnung zugegangen ist. Solang keine derartige Mahnung zugestellt wurde, gibts auch keine Rechtsfolgen.

Wer sich das Gesetz selbst durchlesen will: www.ris.bka.gv.at
Damit sollte die Frage hinlänglich beantwortet sein.

Greets Mynok

kikakater 20.05.2004 19:18

Aussitzen ist nicht ...

... aber das ist eine moralische Frage, nicht die ethische Umdeutung vom gerechten Ungehorsam, der ja eigentlich nur Flucht vor dem Stellen ist.

Raunz ned, versteh' daß Du Dein Einkommen wert bist, die Künstler und Journalisten auch, so sie nicht zur Kategorie Journaille zu zählen sind.

Es gibt keinen Grund, den Künstlern das Brot selbst - nicht nur die Butter auf demselbigen - wegzunehmen, auch nicht argumentativ, vielleicht per Vorschlag: "Spielverderber, Spielverderber ..."

Wer sich auf Spielchen mit dem GIS einlassen will, macht es sowieso. Also bitte ...

Deswegen einen 'Befreiungsschein' von der Gebührenforderung anzufordern ist billige Anmache, recht ist es nicht :cool:

Moose 20.05.2004 19:54

:roflmao:
Du bist und bleibst mein Held.

maxb 20.05.2004 20:19

Zitat:

Original geschrieben von Mynok
Nach dem Telekommunikationsgesetz gibt die Möglichkeit, dass die Bezirksverwaltungsbehörde oder Bundespolizeidirektion nach § 83 Abs. 6 und 7 im Zusammenhang mit dem Sicherheitspolizeigesetz eine behördliche Durchsuchung anordnet.



Da möchte ich noch ergänzen ->

§6(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw.
Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz
Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der
Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen...


"Besteht der begründete Verdacht..."
gehört, gesehen, gemessen oder von einem zeugen bestätigt.


Also wenn nicht so ein begründeter Verdacht vorliegt, kommt mir keine Behörde in mein Haus/Wohnung/Schloss

TNC.Phil 20.05.2004 20:21

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Da der Internetverkehr durch ein Transportprotokoll realisiert ist, ist es dem Briefwesen zuzuordnen und nicht dem Rundfunk.

das tut absolut nichts zur sache, lies das nochmal durch:


PHP-Code:

(1Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in WortTon und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzwlängs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen


kikakater 20.05.2004 20:24

Sag jetzt aber nicht, daß das NICHT SARKASTISCH gemeint war, sonst kommt gleich der m3 (wo isn der underscore geblieben, muß wohl an der Tastatur liegen).

Jedenfalls taxiere ich Dich nicht als UNFAIREN Bundesheerspiess, ich wünsche (hätt' er wünsch' geschrieben, wär er jetzt ein Haßobjekt) Dir einen schönen Abend, auf ein menschliches Miteinander Posten auch in Hinkunft.

;)

:roflmao:

oder doch nur *Wohlfühl-bida-debade-gefühl*

Fühle mich menschlich angenommen ... wie gesagt von meiner Seite ist es immer dasselbe: lapidar und sympathisierend. Kann es auch humorvoll und sinnlos oder doppeldeutig, nur liegt mehr Effee in direkter Ehrlichkeit.

mfg Kikakater

:Edit : @Moose, nur für die Annalen

kikakater 20.05.2004 20:33

@TNC.Phil: Sowas kann - und soll - neu novelliert werden. Denn das Internet ist kein Rundfunk. Was meinst Du, was das für eine Kostenlawine nach sich zieht ? Denke darüber nach, welche Verdienstmöglichkeiten durch den Terminus Rundfunk aufgeworfen werden.

Streaming MIT Ablaufdatum, Kassieren PRO Ausstrahlung, beim Dateitauschen - neudeutschenglischkauderwelsch - Wales-oder doch laizistisch ? - Filesharing genannt: WMA Datei ebenso mit Sterbenswörtchen TagTag.MonatMonat.JahrJahrJahrJahr vielleicht noch um das 64bit Präzisifikat der Hundertstelzeit angedient, vergiß die Verdienstmöglichkeit nicht :D

TNC.Phil 20.05.2004 20:42

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
@Denn das Internet ist kein Rundfunk. Was meinst Du, was das für eine Kostenlawine nach sich zieht ? Denke darüber nach, welche Verdienstmöglichkeiten durch den Terminus Rundfunk aufgeworfen werden.
nicht das internet ist rundfunk per definition, sondern websites die via internet zu verfügung gestellt werden.

was für eine kostenlawine? für leute die keinen fernseher aber internetanschluss haben? huh?

verdienstmöglichkeiten??? für den orf - ja, für sonst wen - NEIN.

kikakater 20.05.2004 21:02

Zitat:

Original geschrieben von TNC.Phil
für sonst wen -

Du hättest gemeint zu belieben äh,äh herumstotter zu belieben gemeint ja für WEEEEEN ? DENNNN sonst ? <verklausuliertes englisch auf deutsch>Ich interpretierte richtig, ich interpretierte nicht ?</verklausuliertes englisch auf deutsch>

Ob Website, Internetseite oder "Internet" als Schlagwort, Überbegriff oder sonstwas, versteige Dich bitte nicht in Worte, was gemeint ist, ist klar: Daten von a nach b in Form eines Vilms. (ja Film, Kunstwort aus Video und Film ist gemeint wenn ein Rosamund Pilcher MAZ Band vom ORF auf 20:15 angesetzt ist) - DEM, was Rundfunk noch am ehesten entspricht: Der Verfügbarkeit nach Plan (vorgegebener Zeitpunkt) und nicht nach Belieben (on demand).

Kostenlawine durch Immer wieder abkassieren durch Ablaufdatum in der Datei und im Stream.

Verdienstmöglichkeiten: für Microsoft, Real, Apple, Sony, blablabla was soll's, die Konzerne freuen sich über so brave Poster, wie Du einer bist ! Bis sie merken, daß auch Du die Sache durchdrückst ...

TNC.Phil 20.05.2004 23:23

kikakater, ich gebs auf, du hast einen fehler in deiner (fuzzy? :P) logic...
rofl

kikakater 20.05.2004 23:31

Früher hat man seine Musikkollektion ein Leben lang behalten, oder gerade mal bei Abnützung nochmal käuflich erstanden.

Heute ist das anders, bei soviel dankbarer Kundschaft wie Dir, Schlagerfuzzi oder was ? :p

Lucky333 21.05.2004 03:12

Zitat:

Original geschrieben von friel@nd
Sei mir echt ned bös aber ich bezahl sehr wohl für meinen TV-Konsum, und zwar für den, der mich interessiert, und des es ist halt ned der ORF nebst seinen Derivaten.
Ich bin auch technisch gar NICHT in der Lage den zu empfangen und WILL es auch nicht sein.
Und warum kann der ORF über 15 Euro nochwas kassieren fürs Free-TV schauen ? Seit wann gibt denn der ORF den Free-TVlern was ab von den Zwangsgebühren? Tut er das nicht, ist das Kassieren für *ausschließlich* free-tv-fähige Tuner mit dem europäischem Recht wohl nicht ganz vereinbar.
("Free-TV"- E*K*E*L WÜRG - welches mich übrigens auch ned interessiert, die, die an anderer Stelle gut aufgepaßt haben, wissen, daß ich mich dieser Gehirnwäsche ebenfalls nicht aussetzte - dafür sind mir die Beamerlampen dann doch zu schade)
Die Kunstförderungsabgabe und das andere Mimikri wären OK für mich, aber alles oder nix, und das OHNE JEDE GEGENLEISTUNG WEIL ICH VERDAMMT NOCH MAL GAR KEINEN ORF SEHEN KANN - dann lieber NIX !

Aber ich seh schon, das ganze schreit schon sehr nach europ. Gerichtshof.
Solln die mir doch bis dahin den Buckel runterrutschen, aus, fertig.
Mir is jetzt nämlich schlecht.


Wir leben einfach in einem SCHEISS LAND. Eine Revolution muß her! Aber der Österreicher ist viel zu bequem, er raunzt lieber und ändert nichts, sonst könnte er ja nicht mehr raunzen.
ICH ZAHL NIX!!! KÜNSTLERABGABE?? Für wem soll die sein? Also ich kenn Künstler, die haben noch nix vom ORF bekommen, wie geht das?

Mynok 21.05.2004 10:36

Soweit ich weiss sieht die GIS in einem PC, der eine TV Karte enthält, eine (gebührenpflichtige) Rundfunkempfangseinrichtung!

Greets Mynok

kikakater 21.05.2004 10:54

Link, da stinkt's gewaltig zum Thema gefällig ?

Die Diktatur des digitalen Brotes gerät in Gefahr in Vergessenheit zu geraten. Deswegen ist es höchst angeraten, den Ratschlag zu erteilen Microsoft den goldenen Löffel zu verleihen, damit man ihn ihm im nächsten Jahr hoffentlich wida abnehmen kann :D (wär zu schön um wahr zu sein).

Der Zöllner-Datumsablauf-Abzocke ist das Kabel geöffnet, hollereidulieh. Wer macht mit beim 18 Monatskauf der neuesten Mozarteinspielung ? Muu aaah st an Kredit dafür aufnehmanh ? Is unterwichtig, schreib's einfach an, dann bist gleich bald in der Kreide, wegen einer virtuellen wertlosen 10 % Volumen einer WAV Datei aufweisenden WMA oder noch besser WMV Datei.

Was passt hier besser als Warentermingeschäft ?

Vielleicht doch Wolf im Schafspelz, der Kreide gefressen hat, und nun die Leute aussackelt und es ihnen vorher auch noch sagt, wie ohnmächtig sie sind.

Wie lieben wir Dich doch, Du Übertreffer George Orwells. Die Überwachung von Menschen ist Dir nämlich egal, die Überwachung des Digital Coinpieces aber ganz und gar nimmer mehr wurscht.

Danke, niedersetzen und ein Format, das kopiert, weitergegeben und endlos angehört und angesehen werden darf, entwickeln.

Und nun zum heutigen Thema: Wie bekommt ein Konzern von Weltgeltung endlich Recht ? Es muss endlich gelingen, die lästige Würde aus dem WMV Format herauszuprogrammieren. I got too little brains. O-Ton Gates über seine Programmierer bei Microsoft.

steelrat 21.05.2004 10:55

viel interessanter ist
 
was die GIS zu einem PC sagt, der mittels Inet - Streaming Videos ORF sehen kann...
(aon.tv)

wenn ich sonst nix hab, dann könnens toben was wollen, weil ich ja keinen Rundfunk empfange, oder seh ich das falsch??

kikakater 21.05.2004 11:14

Das ist ja nur der Abgesang auf die "Gratisnetz" - im übrigen "un" - "kultur".

Wie gesagt, nicht lockerlassen im Ansinnen, daß Streaming in Hinkunft nicht mehr als maximal 10 Euro kostet bis zumindest 2007.

Moose 21.05.2004 17:52

Zitat:

Original geschrieben von TNC.Phil
kikakater, ich gebs auf, du hast einen fehler in deiner (fuzzy? :P) logic...
rofl

:lol: Wenn doch nur eine Logik dahinter wäre :D
Aber gräme Dich nicht, auch Trolle haben Wörterbücher. ;)

steelrat 21.05.2004 18:12

@kikakater
 
ne nix gratis und unkultur

ich blech meine 5€ im monat und hab streaming zugang... (und ADSL mit 1Mbit *g*)


und das ist deutlich weniger als wie 34€ alle 2 monate, ausserdem zahl ichs ja meinem Provider und ned der GIS/ORF

und überhaupt gibts tw ja auch Radiosender die man auch im Inet hören kann / gratis, selbstverfreilich... *g*


und ich seh darin keine unkultur, ich hab halt keinen fernseher, das ist alles... *g*

kikakater 21.05.2004 18:33

Unkultur bedeutet bei mir: 1) Songs tauschen geht in Ordnung wegen der Rohlingsabgabe
2) Bezahlt wird ob für Hör- oder TV oder Audio bzw. Video oder und bzw. AV Streaminggenuß pauschal
3) Es gibt keine Legitimation, ein Ablaufdatum in eine Datei zu setzen, um dieses auszulesen für das etwaige Löschen der bereits käuflich erworbenen relativ gesehen Wertlosdatei, was die Qualität im Vergleich zu einer analogen Bandaufnahme oder einem digitalen Master - sei es auch "nur" eine CD oder Audio DVD - anbelangt.

Microsoft sollte sich ganz schnell ins Winkerl stellen und auf große Milde vom lieben Gott hoffen.

Das ist so unverfroren, eine gekaufte Datei zu weniger als einem Mietobjekt zu machen sondern klar zu sagen, Du hast lediglich ein Zeitrecht zum Abspielen erworben, schlimmer geht es nur noch, wenn verlangt wird, Arbeit für Microsoft zu erledigen. Diese Firma hat nicht den Schuß weg, aber ist verfehmt ohne rot zu werden. Die Torte vor Jahren war europäischer Charme einer Barbarenfirma gegenüber. Die sollten sich endlich mit ihren abstrusen Souvenirs der Fantasie auf ein echtes Problem für sie selbst einstellen.

steelrat 21.05.2004 19:13

also ich glaub
 
ich steh auf ner leitung...

was hat M$ denn wieder böses getan??

streamingvideos sind ja nix böses und mit der entsprechenden SW kann ich auf aufnehmen und als MPG speichern...

so what???


&
ad
1) ich tausche nix, keine songs, keine videos kein GAR NIX...

2) das versteh ich ned ganz, aber egal...
aber ich denk mal du willst drauf raus, dass die GIS Gebühr
streaming beinhaltet; trotzdem könnte ich auch streamen ohne die
GIS Steuer zu zahlen

3) :eek: :verwirrt:

kikakater 21.05.2004 19:24

Zitat:

Original geschrieben von steelrat

was hat M$ denn wieder böses getan??

streamingvideos sind ja nix böses und mit der entsprechenden SW kann ich auf aufnehmen und als MPG speichern...

Das Ablaufdatum ist die Versuchung der Masse, der breiten Bevölkerung, die sich schon die Registrierung von Windows XP ohne große Probleme gefallen gelassen hat.

Das hat Begehrlichkeiten geweckt.

Zu Punkt 1 und 2: Streaming oder Filesharing sind kein Rundfunk, nix GIS also.

Rohlingsabgabe + Pauschalgebühr an den Provider des Dienstes, der die Künstlerabgabe dann an die GEMA abführt.

steelrat 21.05.2004 19:38

naja die
 
rohlingsabgabe ist raubrittertum, denn gerüchteweise gibts leute die KEINE Raubkopien oder so erstellen von gezogenen MP3s...


aber da man die Strafe ja schon zahlt, kann man das Verbrechen doch eh ruhig auch begehen, weil diese Abgabe zurückzufordern wirds ja eher ned spielen oder??

kikakater 21.05.2004 19:56

Genau das ist das Problem, maximal effektiv bringt maximalen Verdruß. Auf Durchschnittssituationen ist besser zu reagieren, seien es Rabatte beim Verkauf und Preiserhöhungen bei Mangel, sei es das Durchschnittswellnesshotel mit sehr gutem Angebot und das Spitzenhaus mit eher mäßigem. All das gibt es, auch wenn es Ausreißer sind.

Ich würde nicht soviel grübeln, ob das oder das sinnvoll wäre. Die Rohlingsabgabe ist das Pendant zur Leerkassettenabgabe früherer Tage. Deswegen, weil unsere Zeit härter formuliert, zynischer sich angeht, mehr bewußte "Missverständnisse" zum Gaudium einiger weniger Feixender darbringt, heißt das noch lange nicht, daß das Rederecht oder das System, daß sich einmal gläubiger Mensch nannte und sicher auch heute tut, ausgedient hat.

Um es zu übersetzen: Ein bißchen Herzensvernunft bringt es zutage, daß die Rohlingsabgabe kombiniert mit einem Pauschalbetrag die sinnvollere der Varianten Bezahlen für jedes Lied, Bezahlen immer wieder für jedes Stück und Bezahlen einmal im Monat pauschal - die Menge begrenzt durch das Transfervolumen des jeweiligen Internetproviders - ist.

kikakater 21.05.2004 20:38

Da freu' ma uns schon richtig ;)

Preise, ärger als in der Apotheke ...

friel@nd 22.05.2004 01:05

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Da freu' ma uns schon richtig ;)

Preise, ärger als in der Apotheke ...

Man muß nicht immer in der Apotheke einkaufen, die Drogerie tuts manchesmal auch...

unglaubliche 1MB Musik codiert WIE IMMER MAN ES HABEN WILL für nur 0,01$ und Vorhören in voller Länge, alles andere ist ein Sch..ß
Und das Guthaben tun wir mit Paypal aufladen und nicht mit der Goldenen...:)

kikakater 22.05.2004 07:08

Hört sich extrem vernünftig an :D

kikakater 22.05.2004 07:10

Tja, auch Apotheken werden lernen müssen wie man DocMorris und Kollegen buchstabiert :p (eben auch in der Musikbranche)

zzr1210 25.10.2006 22:37

hab mal wieder ein bis-chen gestöbert und meinen uralt thread entdeckt :cool:

also: noch immer kein GIS - überfall !!

aber ich schau ja auch nie ORF :engel:

mfg
zzr1210

Tron80 26.10.2006 11:34

Interessant wirds mit DVB-T!
Da muss man dann wohl zahlen auch wenn man den ORF gar nicht mehr empfangen kann oder? :motz:

Percival 26.10.2006 11:43

Zitat:

Interessant wirds mit DVB-T!
Da muss man dann wohl zahlen auch wenn man den ORF gar nicht mehr empfangen kann oder?
...leider "JA"

mfg
Perci

chrisne 26.10.2006 11:52

wieso?
das müsst ihr mir erklären.

Percival 26.10.2006 12:06

Zitat:

wieso?
es ist nur ausschlaggebend, ob sich eine
Rundfunkempfangseinrichtungen, in deiner Wohnung, Haus od. anderen div. Räumlichkeit befindet!!!

fmx 26.10.2006 12:06

Am besten ist Du rufst bei der GIS an, die erklären Dir das.

mfg fmx

Ottwald 26.10.2006 12:09

wozu brauch ich dann eine ORF-Karte:confused:


sorry - bezog sich auf percifal w.o.

kikakater 26.10.2006 12:10

Die Gebühr fällt pauschal einmal pro Haushalt an. Für Firmen und Großkunden gibt es eigene Regelungen.

wuzzerwundi 26.10.2006 12:17

Zitat:

Original geschrieben von Ottwald
wozu brauch ich dann eine ORF-Karte:confused:
um dig. Satsignal zu entschlüsseln,sonst braucht man ja keine.

John_Doe 26.10.2006 12:18

Zitat:

Original geschrieben von Percival
es ist nur ausschlaggebend, ob sich eine
Rundfunkempfangseinrichtungen, in deiner Wohnung, Haus od. anderen div. Räumlichkeit befindet!!!

aber mit dvb-t kann ich ja nix mehr mit dem normalem Tuner empfangen - hab also kein empfangsbereites Gerät :confused:

Ottwald 26.10.2006 12:20

was ist dann eigentlich mit all den kleinen Küchen- u. Weckerradios die nur eine Wurfantenne haben???

kikakater 26.10.2006 12:22

[ ] Fernsehgebühr
[ ] Radiogebühr

nur Radio angemeldet, Nachstocherkandidat für die GIS.

Ottwald 26.10.2006 12:26

aber die haben dann ja keinen Empfang mehr!?
Oder soll ich mir für jedes kleine Quietscherl eine DVB T Box zulegen:mad:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:15 Uhr.

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