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Weini 20.01.2010 20:51

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399830)
Davon war doch nicht die Rede! Wir haben ein Rechtsfahrgebot und einer, der mit 90km/h auf der linken Spur fährt, kann und sollte auch dafür bestraft werden! gar keine Frage. Ob der jedoch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht? Denn darum ging es.

Er provoziert. Und das führt auch bei ansonsten recht ausgewogenen Charakteren manchmal dazu, dass sie recht unrund werden. DAS führt zu Unfällen - oft sogar zu tödlichen, wenn sich der Vorfall auf einer Bundesstraße 10min lang mit 60 zu 100km/h abspielt.

Und es ging in meiner Antwort (siehe Zitat) eigentlich um den Begriff des "Schleichers", "der nicht schnell fahren muss".

Weini 20.01.2010 20:57

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399857)
Ich darf z.B. vertrauen, dass sich ein Auto in der dritten Spur mit der entsprechenden Geschwindigkeit bewegt. Und wenn der einfach dahinzottelt, nur weil es ihm gerade Spass macht, macht er sich strafbar.

Die Frage bleibt "Was nützt uns das in diesem Moment?" Gestraft wird nicht, er bleibt auf der linkesten Fahrspur, egal ob er den Vertrauensgrundsatz kennt oder gleich gar nicht. (Dazu kenne ich Beispiele, du würdest dir alle zwölf Finder ablecken. ;)) Aber im Regelfalle hat er nach weiteren zwanzig Kilometer Fahrt aufgenommen.

Karl 20.01.2010 21:12

Das Beste ist noch, wennst so einem auf sein Fehlverhalten aufmerksam machst, dass dich der wegen Nötigung anzeigen kann.

Heute nach Wien gefahren. B17 Günselsdorf- Oeyenhausen ca 7Km hat einer mit 60kmh ca. 15 Auto nachgezogen. Ich war der zweite hinter ihm. Nachdem der vor mir überholt hat, habe ich auch überholt. Die €30.- wegen Überholverbot, habe ich auf mich genommen.

Der Typ war gar kein Zittergreis. Der war so um die 40. Starrer Blick voraus. Was gehn mich die anderen an.

TONI_B 20.01.2010 21:15

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399857)
§3 VERTRAUENSGRUNDSATZ


(1) Jeder Straßenbenützer darf darauf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Seh- oder Hörbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren auffälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Absatz 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

Nichts anderes habe ich gesagt, oder?

Was soll diese Diskussion um solche Fälle, wo ihr euch offensichtlich in eurer Freiheit auf der Straße beraubt seht? Glaubt ihr wirklich, dass diese "Schleicher" wirklich so viele tödliche Unfälle verursachen? Schau dir die Statistiken an: Hauptursache Nr. 1 ist überhöhte Geschwindigkeit. Und meist sind es Unfälle ohne Beteiligung anderer Fahrzeuge...

Karl 20.01.2010 21:27

Was ich in letzter Zeit verfolge, sind es meist Überholvorgänge die im Gegenverkehr enden. Und warum wird man wohl überholt?

ANOther 20.01.2010 21:32

> Und warum wird man wohl überholt?

weil andere der meinung sind, dass man zu langsam fährt, und sie dadurch in ihrer persönlichen freiheit eingeschränkt wären?

barns 20.01.2010 21:56

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399862)
Das Beste ist noch, wennst so einem auf sein Fehlverhalten aufmerksam machst, dass dich der wegen Nötigung anzeigen kann.

Anzeigen kann man Vieles. Dass dabei was rauskommt verweise ich zu 99% (aus Erfahrung) ins Reich der Fabeln.
Jemanden im Straßenverkehr wegen Nötigung anzuzeigen, dazu wär mir meine Zeit zu Schade.

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399862)
Was ich in letzter Zeit verfolge, sind es meist Überholvorgänge die im Gegenverkehr enden. Und warum wird man wohl überholt?

Da bin ich ganz bei Another: "weil andere der meinung sind, dass man zu langsam fährt, und sie dadurch in ihrer persönlichen freiheit eingeschränkt wären?"

Nicht erst einmal erlebt: Tempomat, Bundesstr., 100km/h - werde überholt, nachdem er/sie vorn ist, wird er/sie, ohne auf ein anderes Fahrzeug aufzulaufen, langsamer als ich zuvor...

TONI_B 20.01.2010 21:58

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399865)
Was ich in letzter Zeit verfolge, sind es meist Überholvorgänge die im Gegenverkehr enden. Und warum wird man wohl überholt?

Also bitte, jetzt wird es schön langsam skurril! Du kannst doch nicht den, der überholt wird, dafür verantwortlich machen, wenn ein Unfall passiert. Egal, ob der jetzt zu langsam fährt (gibt es vom Gesetz her nnur auf der Autobahn mit 40km/h Mindestgeschwindigkeit).

Und wenn es dir hundertmal zu langsam geht, darfst du nur dann überholen, wenn es gefahrlos möglich ist. Wo ziehst du die Grenze? Wenn einer nur 10km/h "zu langsam" fährt (wer bestimmt übrigens, was zu langsam ist???)?

Die Straße ist doch kein Sportplatz, wo es darum geht, wer schneller fahren kann oder darf.

Karl 20.01.2010 22:14

Also ich kann mit meinem Willen, zügig voran zu kommen, und persönlicher Freiheit, keinen Zusammenhang sehen.

Aber wenn vor mir, sich einer die Freiheit nimmt, bei besten Verhältnissen, einen 90er zu fahren, werde ich bei Gelegenheit überholen. Ich bin schon der Meinung, dass man ein Geschwindigkeitslimit ausschöpfen soll.

Und mein Tempomat steht für 100 bei 110. Und für 50 bei 55. Wodurch ich natürlich für manche Stricherlfahrer, Tachonadel genau auf 50, zum Raser werde.

TONI_B 20.01.2010 22:17

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399862)
Das Beste ist noch, wennst so einem auf sein Fehlverhalten aufmerksam machst, dass dich der wegen Nötigung anzeigen kann.

Heute nach Wien gefahren. B17 Günselsdorf- Oeyenhausen ca 7Km hat einer mit 60kmh ca. 15 Auto nachgezogen. Ich war der zweite hinter ihm. Nachdem der vor mir überholt hat, habe ich auch überholt. Die €30.- wegen Überholverbot, habe ich auf mich genommen...

...und die Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer natürlich auch! Das Langsamfahren ist natürlich ein derart schweres Delikt, dass es gleich mit Überholverbot-Missachtung geahndet werden darf!?!?! So ein Rechtsverständnis lobe ich mir! Wozu überhaupt Gesetze? Jeder weiß ja ohnhin, was richtig, besser, zu langsam usw. ist.
Nein, Danke! Und du glaubst wirklich, dass du der "bessere" Fahrer bist als der "Schleicher"???

Karl 20.01.2010 22:18

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399870)
Die Straße ist doch kein Sportplatz, wo es darum geht, wer schneller fahren kann oder darf.

Die Strasse ist auch keine Schule oder Altersheim, wo Zeit keine Rolle spielt.

TONI_B 20.01.2010 22:19

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399873)
Und mein Tempomat steht für 100 bei 110. Und für 50 bei 55. Wodurch ich natürlich für manche Stricherlfahrer, Tachonadel genau auf 50, zum Raser werde.

Warum immer dieses Hineininterpretieren? Hat doch keiner gesagt! Mein Tempomat steht auch zwischen 100 und 105 - aber Überholverbot missachte ich wegen einem "Schleicher" sicher nicht!

TONI_B 20.01.2010 22:21

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399875)
Die Strasse ist auch keine Schule oder Altersheim, wo Zeit keine Rolle spielt.

Dieser Seitenhieb war nicht notwendig! Aber alle jene, die aus Zeitmangel zu schnell fahren, sind eine immanente Gefahr!

Karl 20.01.2010 22:29

Also ich finde es einfach abnormal, dass ein Autofahrer, bei besten Verhältnissen, auf einer schnurgeraden, gut ausgebauten Bundesstrasse, mit 60 dahinzuckelt. Und das über 7km weit. Blöderweise sind diese 7Km wegen Betriebsausfahrten dreimal mit Überholverbot beschildert. Kannst mir sagen was einen Menschen dazu bewegt, so zu fahren?

The_Lord_of_Midnight 20.01.2010 22:43

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399627)
Aus DIESEM Bild kann dir jeder Verkehrssachverständige die Geschwindigkeit des Aufpralls bestimmen. Ich würde aufgrund der massiven Verformung der Fahrgastzelle eine Aufprall(!)-Geschwindigkeit von mind. 70km/h schätzen (bin halt nur Physiker und kein Sachverständiger).

Richtig, und weil du kein Sachverständiger bist, kannst du das nicht beurteilen.
Schon gar nicht alleine anhand eines Bildes.

TONI_B 20.01.2010 22:45

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399878)
Also ich finde es einfach abnormal, dass ein Autofahrer, bei besten Verhältnissen, auf einer schnurgeraden, gut ausgebauten Bundesstrasse, mit 60 dahinzuckelt. Und das über 7km weit. Blöderweise sind diese 7Km wegen Betriebsausfahrten dreimal mit Überholverbot beschildert. Kannst mir sagen was einen Menschen dazu bewegt, so zu fahren?

Ist das nicht vollkommen egal? Aber wenn du stolz darauf bist, dort zu überholen, erübrigt sich doch jede Diskussion...

TONI_B 20.01.2010 22:47

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2399882)
Richtig, und weil du kein Sachverständiger bist, kannst du das nicht beurteilen.
Schon gar nicht alleine anhand eines Bildes.

Na, ja - ein wenig Materialphysik, Festigkeitslehre usw. lernt man ja doch während eines Studiums. Darum traue ich mich jede Wette eingehen, dass dieses Fahrzeug weit über 50km/h gefahren ist...

The_Lord_of_Midnight 20.01.2010 22:52

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399709)
doch, aber nicht am verlassen der straße ohne feindeinwirkung (verschiedenste körperliche gebrechen mal ausgenommen, die allerdings eher die ausnahme sind)

Aha, also die einzige Ursache, warum man ohne "Feindeinwirkung" von der Straße abkommen kann, ist zu schnell fahren ?
Na danke.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399709)
doch. aber gepaart mit sicherheitsabstand, aufmerksamkeit und -->angepasster geschwindigkeit zerwutzelte ich noch nie ein kraftfahrzeug am straßenrand

Eine deratige vorbildliche Einstellung würde man natürlich von jedem Autofahrer erwarten.
Ich kann dir jetzt nur glauben, daß du dich wirklich so verhältst.
Aber nur weil dir noch nie was passiert ist, kannst du nicht behaupten daß dir nie was passieren kann.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399709)
auch schritttempo, wenns erforderlich ist...

Ist natürlich eine Binsenweisheit und kann natürlich jeder behaupten.
Aber es geht darum, ob du wirklich immer und in allen Situationen das richtige Tempo findest.
Ich glaube das nicht, so perfekte Fahrer gibts nicht.
Jeden Menschen, der auf der Straße unterwegs ist, kann mal der Überraschungseffekt treffen.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399709)
die kerle, die die mindestgeschwindigkeiten auf der ab einführten, dachten vermutlich, dass man auf einer graden straße ohne gegenverkehr, scharfen kurven fußgängern, dafür mit viel platz die 15m, die den einsehbaren bereich überschreiten, mit ausweichen schaffen kann....

Das heisst also, du kannst bei Nacht auf der Autobahn mit 130 khm noch ausweichen, wenn sich irgendjemand oder irgendwas auf der Straße befindet ?
Geh komm.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399709)
ich weiss nicht, mir ein paarmal...
wenn ALLEIN: kannst aufblenden wiest lustig bist...
wenn NICHT ALLEIN: darfst des gegners licht mitbenutzen...

Ja und ?
Ändert nichts daran, daß du wohl meistens mit Abblendlicht unterwegs sein wirst.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399709)
hmmm
dass das abblendlicht bei 130 nicht austreicht?
dass dann "fahren auf sicht" eben weniger ist, soweit man eben sieht?
oder was meinst du?

Sieht so aus als hast du mich verstanden.
Aber warum ist das so schwierig, eine einfach Frage gleich mit einer direkten und klaren Antwort zu beantworten ?
Also, wie schnell fahrst du z.b. bei Nacht auf der Autobahn mit Abblendlicht maximal ?

Karl 20.01.2010 22:54

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399883)
Ist das nicht vollkommen egal? Aber wenn du stolz darauf bist, dort zu überholen, erübrigt sich doch jede Diskussion...

Woran erkennst du das ich stolz drauf bin?

The_Lord_of_Midnight 20.01.2010 22:54

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399884)
Na, ja - ein wenig Materialphysik, Festigkeitslehre usw. lernt man ja doch während eines Studiums. Darum traue ich mich jede Wette eingehen, dass dieses Fahrzeug weit über 50km/h gefahren ist...

Die Fahrzeuge unterscheiden sich aber sehr bezüglich der Festigkeit.
Hast schon mal einen Unfall zwischen einem Koreaner und einem BMW gesehen ?
Nur so ein konkretes Beispiel, das ich mal als Unfallzeuge sehen musste.
Beim Bmw sah man nicht allzu viel, der Koreaner dagegen schaute ziemlich ramponiert aus.

TONI_B 21.01.2010 00:01

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399887)
Woran erkennst du das ich stolz drauf bin?

Aus der Art und Weise wie du damit "hausieren" gehst?

Karl 21.01.2010 10:38

Dürfte die Retourkutsche auf Schule und Altersheim sein ;-)

Karl 31.01.2010 19:39

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Karl 31.01.2010 21:01

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TONI_B 31.01.2010 21:27

Wie schnell muss man unterwegs sein, damit ein Auto so aussieht?

Ich will bei so einem Leid nicht polemisieren, aber du verwechselst Ursache und Wirkung! Die sicher weitaus überhöhte Geschwindigkeit ist die Ursache für so ein Leid und nicht der Baum! Wenn der Baum nicht da stünde, wäre es ein Felsen, ein Brückengeländer, eine Mauer, ein anderes Auto, ein Fußgänger...

The_Lord_of_Midnight 31.01.2010 22:56

Mit genau dem gleichen Argument braucht man auch keine Arbeitsschutzgesetze.
Z.b. der Bauarbeiter, der so blöd ist, auf ein Brett mit herausstehendem Nagel zu steigen, ist doch selbst schuld ?

TONI_B 01.02.2010 06:48

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2401590)
Mit genau dem gleichen Argument braucht man auch keine Arbeitsschutzgesetze.
Z.b. der Bauarbeiter, der so blöd ist, auf ein Brett mit herausstehendem Nagel zu steigen, ist doch selbst schuld ?

Ganz falsch!!! Dein Vergleich hinkt massiv!

Arbeitsschutzgesetz=>feste Schuhe am Bau, wenn die Gefahr von Brettern mit Nägeln besteht=>wenn man sich daran hält, sollte nichts passieren!

STVO=>angepasste Fahrweise oder Geschwindigkeitsbeschränkung=>wenn man sich daran hält, sollte nichts passieren!

Und NICHT: der Staat (ASFINAG oder der Baumeister am Bau) ist dafür verantwortlich alle Hindernisse (Bäume neben der Straße oder Bretter mit Nägel am Bau) wegzuräumen!!!

Und außerdem: der Bauarbeiter würde niemals bloßfüssig gehen, oder? Zu schnell ist aber ok?

Was ich in den letzten Tagen auf Autobahnen erlebt habe, bestärkt mich, dass ein Großteil der Autofahrer leider absolut kein Verantwortungsgefühl hat: Schneefahrbahn (getesteter Bremsweg bei 70km/h von mehr als 60m!!). Viele Autos mit mehr als 100km/h unterwegs...Wie lange ist dann der Bremsweg? 100m? 150m? Abstände zum Vordermann oft weniger als 10m. Autos im Straßengraben...
Na, klar - da war ja der Graben schuld, warum gibt es keine Auslaufzone...

The_Lord_of_Midnight 01.02.2010 07:35

Ganz falsch!!! Dein Vergleich hinkt massiv!
Nicht nur der Arbeitnehmer hat Pflichten, auch der Arbeitgeber !

TONI_B 01.02.2010 08:09

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2401610)
Ganz falsch!!! Dein Vergleich hinkt massiv!

Bist du jetzt auf der kindischen Welle unterwegs, indem du alles wiederholst?

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2401610)
Nicht nur der Arbeitnehmer hat Pflichten, auch der Arbeitgeber !

Hat irgendwer gesagt, dass der Arbeitgeber keine Pflichten hat??? Klar hat er darauf zu schauen, dass alle Gesetze eingehalten werden und keine Gefahren für den Arbeitnehmer entstehen - auch dass keine Nägel herumliegen. Aber trotzdem muss der Arbeitnehmer gute Schuhe tragen.

Genau so auf der Straße: der Straßenerhalter hat genug Pflichten! Er muss schauen, dass die Straße in Ordnung gehalten wird (Zustand, Beschriftung usw.), so dass man sie im Rahmen der STVO gefahrlos befahren kann - aber für die Wahl der Geschwindigkeit und den damit verbundenen Risiken ist der Autofahren verantwortlich und nicht der Straßenerhalter.

Weini 01.02.2010 08:35

Jetzt reicht es. Die Argumentationen mancher User hier entbehren zwar nicht eines Unterhaltungswertes, es wurde aber wirklich alles gesagt, das meiste auch fünf oder zehnmal. Nur mit Meldungen zum Thread-Thema war die Allgemeinheit sparsam. ;)

Auch möchte ich festhalten, dass nicht alles, was hinkt, auch ein passender Vergleich sein kann. Verantwortungsbewusstsein sollte trotz aller Bäume, die es zu fällen gilt, einer der Hauptkomponenten - nicht nur beim Lenken eines Autos - sein und bleiben.

Und aus.


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