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Ottwald 02.05.2004 19:45

das Gesicht zu verlieren tut manchmal wesentlich mehr weh als eine Tracht Prügel:hammer: wo sind wir denn?

daher vor den Vorhang und an den Pranger mit Hr. D.
Warum sollte man nicht seinen Namen veröffentlichen:D
Hat er doch selbigen auch auf die vermeintliche Rechnung gesetzt:eek:

DCS 02.05.2004 21:13

Recht so...!

mani 03.05.2004 14:00

@slaal
..keine Ahnung warum es ein Geheimniss ist was der Typ ihr abgezogen/vorgeschlagen hat. Ich weis es ja aber ich finde man kann es hier ruhig posten. Was spricht dagegen? Den Namen posten..naja da bin ich mir nicht sicher ob das gut ist (für ihn). :hammer:
LG Mani

Juro 03.05.2004 15:31

Bin erst heute auf diesen Thread gestoßen. Sehr interessant. Wenn die Kollegin zufrieden ist, sollten wir es doch auch sein - immerhin ist es Ihr Leben/Geld. Ich hätte den auch gleich 1. verklagt, 2. ein Mail an MS geschickt und 3. gemobbed .... aber ich hätte mir so einen PC auch nicht andrehen lassen...

Ob sie vor Gericht recht bekommen hätte ist auch so eine Sache. Als Klägerin muß sie alle Kosten vorstrecken (Gutachter, Klagsgebühren, usw) und das kann schnell ins Geld gehen. So hat sie sich viel Zeit und Leid erspart und kann ihrem Sohn einen ordentlich PC kaufen (ja nicht vom Goldadler ;) ... vom Regen in die Traufe!).

Zum Thema MwSt: Als Kleinunternehmer (unter 200.000 ATS/Jahr Umsatz) darfst Du gar keine MwSt verlangen. Ausserdem mußt Du dazu auch keine Gewerbeberechtigung haben. D.h. wenn er alle Komponenten auf Ihren Namen (auf der Rechnung) gekauft und dann € 120 (netto) für den Zusammenbau verlangt hätte (natürlich mit Rechnung) wäre er aus dem Schneider.

Naja, zumindest hat das ganze ein gutes (wenn auch für mich unbefriedigendes) Ende.

lg
juro

p.s. kennt jemand eine gute Rechtschutzversicherung? Ist jemand beim ÖAMTC Rechtschutz versichert? :D

route66 03.05.2004 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Juro
Bin erst heute auf diesen Thread gestoßen. Sehr interessant. Wenn die Kollegin zufrieden ist, sollten wir es doch auch sein - immerhin ist es Ihr Leben/Geld. Ich hätte den auch gleich 1. verklagt, 2. ein Mail an MS geschickt und 3. gemobbed .... aber ich hätte mir so einen PC auch nicht andrehen lassen...

Ob sie vor Gericht recht bekommen hätte ist auch so eine Sache. Als Klägerin muß sie alle Kosten vorstrecken (Gutachter, Klagsgebühren, usw) und das kann schnell ins Geld gehen. So hat sie sich viel Zeit und Leid erspart und kann ihrem Sohn einen ordentlich PC kaufen (ja nicht vom Goldadler ;) ... vom Regen in die Traufe!).

Zum Thema MwSt: Als Kleinunternehmer (unter 200.000 ATS/Jahr Umsatz) darfst Du gar keine MwSt verlangen. Ausserdem mußt Du dazu auch keine Gewerbeberechtigung haben. D.h. wenn er alle Komponenten auf Ihren Namen (auf der Rechnung) gekauft und dann € 120 (netto) für den Zusammenbau verlangt hätte (natürlich mit Rechnung) wäre er aus dem Schneider.

Naja, zumindest hat das ganze ein gutes (wenn auch für mich unbefriedigendes) Ende.

lg
juro

p.s. kennt jemand eine gute Rechtschutzversicherung? Ist jemand beim ÖAMTC Rechtschutz versichert? :D

Hallo,

das mit dem Gericht und den Kosten wurde alles schon gepostet und im Vorfeld abgeklärt, das wäre nicht das Problem.
Auch die Erfolgschance vor Gericht wäre mit den "Beweisen" und unserer geplanten Vorgehensweise auch seeeehr groß.

Ich habe von dem "DING" einige Fotos gemacht, obwohl die Sache offiziell abgeschlossen sein sollte, werde ich bei Gelegenheit einige hier reinstellen, wegen der "Neuware". :lol:

Bezüglich Deiner Frage zur Rechtschutzversicherung, schicke mir PM mit Tel. Nr.

Gruß AL

DCS 03.05.2004 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Juro
Zum Thema MwSt: Als Kleinunternehmer (unter 200.000 ATS/Jahr Umsatz) darfst Du gar keine MwSt verlangen. Ausserdem mußt Du dazu auch keine Gewerbeberechtigung haben. D.h. wenn er alle Komponenten auf Ihren Namen (auf der Rechnung) gekauft und dann € 120 (netto) für den Zusammenbau verlangt hätte (natürlich mit Rechnung) wäre er aus dem Schneider.
Wie soll das denn gehen ???
Woher soll ich denn wissen, wieviel ich verdiene, und das im Januar...Sprich: Glaube ich, ich verdiene nicht soviel, kann ich Keine Steuern verlangen ?? Dann müsste man ja die kleinsten bevorzugen, da die nicht 1200,- für den PC verlangen, sondern für den gleichen Preis 1000,- (20% sind's bei euch ?!!!?).
Das wiederum müsste heissen, ich könnte immer glauben, ich verdiene nie über 200000 und kann somit meine Preise um 20% billiger anbieten als andere Mitbewerber ??? ("'Graka statt 360,- Euro, bei mir für 300,- Euro??'")

Also hier in Deutschland hast du Rechnung + Mwst, egal wieviel. und egal wieviel man insgesamt verdient, also 200.000 oder 100.000 oder auch nur 1.000 im Jahr.
Am Ende des Jahres wird aus dem Umsatz errechnet, wieviel (persönliches) Einkommen du erwirtschaftest hattest, und daraus resultierend: wieviel Einkommensteuer zu zahlen sind, und da gelten dann Grenzen, also erst ab 20000 Euro, z.B.

Mfg, DCS

Juro 03.05.2004 17:03

Stimmt. So lauft es auch in Österreich. Mit der Einkommenssteuer. Da ich aber von der MwSt gesprochen habe, hat das immer noch Geltung!

Juro 03.05.2004 17:07

Zitat:

Original geschrieben von route66
[b]Hallo,

das mit dem Gericht und den Kosten wurde alles schon gepostet und im Vorfeld abgeklärt, das wäre nicht das Problem.
Auch die Erfolgschance vor Gericht wäre mit den "Beweisen" und unserer geplanten Vorgehensweise auch seeeehr groß.

Ich habe von dem "DING" einige Fotos gemacht, obwohl die Sache offiziell abgeschlossen sein sollte, werde ich bei Gelegenheit einige hier reinstellen, wegen der "Neuware". :lol:
Auch gut. Nur leider kann man in dieser Sache nie 100% sicher sein!

DCS 03.05.2004 17:12

Sprich: ich vermute im Januar einen Jahresumsatz von weniger als 200.000, und kann deshalb alle Produkte ohne Mwst verkaufen ?? Und somit, wie gesagt, billiger als alle anderen sein ?? und wenn ich dann 199.990 erreicht habe, tilge ich die Firma ?? Wie wäre es so: 5 Leute, eine Firma, jeder auf eigene Rechnung in einem Haus ?? das wäre eine verfünffachung des Limits....weil man im Ernstfall immer auf die kleinste Anhäufung des Umsatzes weiterrechnen kann.
Stell dir das mal vor: 5 Leute verkaufen im Laden abwechselnd die gleichen Produkte...Montags der, Dienstag der, Mitwochs der, und so weiter....so kommt man ja nie in verlegenheit Steuern zu zahlen....

Lucky333 03.05.2004 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Juro

p.s. kennt jemand eine gute Rechtschutzversicherung? Ist jemand beim ÖAMTC Rechtschutz versichert? :D

ja ich bin beim ÖAMTC, hab sie aber zum Glück noch nie gebraucht. Kann dir also leider nicht sagen wie kompetent die sind.

Lucky333 03.05.2004 17:42

off Topic
 
Zitat:

Original geschrieben von DCS
Sprich: ich vermute im Januar einen Jahresumsatz von weniger als 200.000, und kann deshalb alle Produkte ohne Mwst verkaufen ?? Und somit, wie gesagt, billiger als alle anderen sein ?? und wenn ich dann 199.990 erreicht habe, tilge ich die Firma ?? Wie wäre es so: 5 Leute, eine Firma, jeder auf eigene Rechnung in einem Haus ?? das wäre eine verfünffachung des Limits....weil man im Ernstfall immer auf die kleinste Anhäufung des Umsatzes weiterrechnen kann.
Stell dir das mal vor: 5 Leute verkaufen im Laden abwechselnd die gleichen Produkte...Montags der, Dienstag der, Mitwochs der, und so weiter....so kommt man ja nie in verlegenheit Steuern zu zahlen....

Also ich blick da auch nicht ganz durch wie er das meint, wäre aber interessant zu wissen was er meint, da ich vorhabe mich selbstständig zu machen.
Wie ich so mitbekommen habe sitzen hier einige Juristen, hat jemand gute Links zum Thema selbsständig machen? NICHT in der EDV Branche.

Juro 03.05.2004 17:52

Zitat:

Original geschrieben von DCS
Sprich: ich vermute im Januar einen Jahresumsatz von weniger als 200.000, und kann deshalb alle Produkte ohne Mwst verkaufen ?? Und somit, wie gesagt, billiger als alle anderen sein ?? und wenn ich dann 199.990 erreicht habe, tilge ich die Firma ?? Wie wäre es so: 5 Leute, eine Firma, jeder auf eigene Rechnung in einem Haus ?? das wäre eine verfünffachung des Limits....weil man im Ernstfall immer auf die kleinste Anhäufung des Umsatzes weiterrechnen kann.
Stell dir das mal vor: 5 Leute verkaufen im Laden abwechselnd die gleichen Produkte...Montags der, Dienstag der, Mitwochs der, und so weiter....so kommt man ja nie in verlegenheit Steuern zu zahlen....

Ganz genau weiß ich das auch nicht, da ich für solche Sachen meine Steuerberaterin habe. Wenn ich im Jahr unter einer bestimmten Grenze bleibe (soviel ich weiß ATS 200.000,-) braucht man keine MwSt abzuführen. Man bekommt auch keine MwSt-Nummer, die man dafür bräuchte. Das heißt aber nicht, daß ich nicht MwSt zahlen muss! Das heißt nur, daß ich meine Leistung netto für brutto auf den Rechnungen stellen kann.

DCS 03.05.2004 18:24

Pauschalsteuer ???
Ohne die Posten zu zerpflücken, Gesamtkosten zusammenziehen und Steuern pauschal abziehen ??

Offtopic...wie wahr, aber mich interessierts jetzt ja doch irgendwie...:D

aticio 03.05.2004 19:40

Wegen Der Mehrwertsteuer:
Naja, wenn man pauschaliert ist kann man dann beim Einkauf der Geräte natürlich auch keine Vorsteuer abziehen!
d.h. bei kleinen Umsätzen hält es sich fast die Waage ob pauschaliert oder nicht. (Sonst gäbs diese Möglichkeit vom Finanzamt eh nicht)

Lucky333 04.05.2004 21:38

aaah...
 
jetzt versteh ich, er kauft MIT Mwst. nicht ohne, so wie normale Händler.

aticio 04.05.2004 22:34

Re: aaah...
 
Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
jetzt versteh ich, er kauft MIT Mwst. nicht ohne, so wie normale Händler.
ja, und deswegen hebts sich dann fast auf...

Michi B 05.05.2004 00:55

ad kleinunternehmer:
grenze war früher bei 300.000, jetzt bei 22.000

UStG §6 (1) Z27
Zitat:

-) die Umsätze der Kleinunternehmer. Kleinunternehmer ist ein
Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz oder Sitz hat und
dessen Umsätze nach § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 im
Veranlagungszeitraum 22 000 Euro nicht übersteigen. Bei dieser
Umsatzgrenze bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften
einschließlich der Geschäftsveräußerungen außer Ansatz. Das
einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15%
innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist
unbeachtlich. Nicht unter die Steuerbefreiung fallen die
Umsätze, die nach § 20 Abs. 4 und 5 besteuert werden;

ist aber keine mußvorschrift, wer will darf trotzdem ust verrechnen
an unseren deutschen freund: auch in deutschland gibt es eine ust-befreiung für kleinunternehmer, siehen deutsches UStG §19 ;)

DCS 05.05.2004 02:59

Re: aaah...
 
Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
jetzt versteh ich, er kauft MIT Mwst. nicht ohne, so wie normale Händler.
Einerseits als Vorsteuer an den "Zwischenhändler" andererseits als Mehrwert - (Umsatz-) Steuer an das Finanzamt....

@ Michi: ...und eine 'Umsatzsteuer' befreiung kenne ich nicht, wie sollte das denn lauten?

Michi B 05.05.2004 10:49

Re: Re: aaah...
 
Zitat:

Original geschrieben von DCS
Einerseits als Vorsteuer an den "Zwischenhändler" andererseits als Mehrwert - (Umsatz-) Steuer an das Finanzamt....

@ Michi: ...und eine 'Umsatzsteuer' befreiung kenne ich nicht, wie sollte das denn lauten?

Zitat:

UStG § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

DCS 05.05.2004 18:33

17500 € im Jahr sind knapp 1500 € im Monat....das ist nicht mal so schlecht...immerhin 3000 DM Steuerfrei...
Danke nochmal !!

DSC-technologys 05.05.2004 18:46

oder 20640.- ÖS:rolleyes:

aticio 05.05.2004 19:53

Das ist dann aber nur Umsatzsteuerfrei!
Die Einkommensteuer + Sozialversicherung muss trotzdem gezahlt werden!

DCS 05.05.2004 20:18

Zitat:

Original geschrieben von 3aticio333
Das ist dann aber nur Umsatzsteuerfrei!
Die Einkommensteuer + Sozialversicherung muss trotzdem gezahlt werden!

Einkommensteuer war glaube ich erst ab ca 100000,- DM (Hunderttausend) Sozialversicherung ist als Selbständiger freiwillig...

mankra 05.05.2004 21:32

Bei Euch, aber nicht bei uns.

Die Kleinstunternehmergrenzen gelten aber auf dem Umsatz, nicht um den Gewinn, also eher nur für Nebenberufler interressant.

Der einzige Vorteil ist ja nur die vereinfachte Buchführung.

Ansonsten bleibt unterm Strich eh nicht viel übrig.

solvency 05.05.2004 22:04

Als Kleinstunternehmer in Österreich hast du 2 Grenzen.
Entweder 22.000€ Umsatz oder 3.756€ Gewinn im Jahr.
Keine dieser Grenzen darf überschritten werden. Sollte man über die Grenze kommen muß man es dem Finanzamt und der Sozialersicherungsanstalt melden. Die SVA verlangt dann zusätzlich zur Unfallversicherung noch die Sozialversicherung.

Umsatzsteuer kannst du als Kleinstunternehmer verlangen indem du das nötige Formular unterzeichnest.
Auch wenn du jetzt als kleiner Händler keine MwSt verrechnest hast du keinen Preisvorteil. Du mußt die MwSt ja schon beim Distributor abgeben.

route66 06.05.2004 00:05

Solltet Ihr nicht einen eigenen Tread aufmachen wenn Ihr etwas diskutieren wollt, das nur am Rande mit "DER SACHE" zu tun hat???

solvency 06.05.2004 09:44

das Endergebnis des Betruges steht eh schon fest, oder?

Juro 06.05.2004 10:08

Das gehört zum Thema, da irgendwer gemeint, hat, daß der Typ ja MwSt ausweisen muß. Dazu hatte ich gemeint, daß er das genau nicht muß.

Vorteile hat das ganze eh nicht für mich - das hatte ich auch nicht behauptet. Danke an alle, die sich mit der Materie auskennen und "Beweise" geliefert haben.

Slaal 06.05.2004 17:41

@route66 hallo ja stell mal die fotos rein als abschreckendes beispiel
so nun was zum hrn.d, seit der sache mit der kollegin haben ja alle anderen arbeitskollegen das mitbekommen, und seither redet kaum mehr jemand mit ihm (ausser was die arbeit angeht, da es sich ja um menschen handelt) mann merkt dass er augegrenzt wird wo es nur geht
ausserdem ist dass kapitel für ihm noch nicht zu ende da wir trotz der einvernehmlichen lösung mit der kollegin gegen ihm noch was vorhaben, (keine gewalt) was es genau sein wird kann ich noch nicht schreiben weil ich mir nicht sicher sein kann das hr. ar... äh hr.d. natürlich nicht doch das forum liest.
selbstverständlich werde ich euch wenn ihr wollt am laufenden halten , wenn es soweit ist
m.f.g
slaal

Lucky333 06.05.2004 17:57

UND WIE WIR WOLLEN!!!! :D

DCS 06.05.2004 18:45

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
UND WIE WIR WOLLEN!!!! :D
:ja:

Lucky333 13.05.2004 07:08

Wo sind die Fotos vom prozessor amd 2,2 ghz 400fsb deluxe 139,- ??
:lol:

W4tl 30.05.2004 18:30

gibts neue entwicklung?

in bezug auf "wir haben gegen den herrn noch was vor" ???

ich glaube, für viele von uns ist die sache noch interessant.

steelrat 30.05.2004 22:07

also immer
 
diese sensationslust und blutgier

*sabber*


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