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Ist also in diesem falle auch nicht anwendbar weil ich dürfte ja noch gerade knapp meinen Gartenzaun aufnehmen aber nicht mehr den Kompletten Gehsteig -und dahinter fängt ja erst die Fahrbahn an auf der das Auto steht.
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A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:
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Die da wären? Ich will keine Kratzer am meinen Panda? Glaub ich nicht wirklich!
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Zitat:
Analoge Aufzeichnung: Keine Meldepflicht in allen Fällen (soferne man die maximale Aufzeichnungsdauer von 72 Stunden einhält) Echtzeitüberwachung: Keine Meldepflicht Private Anlage inklusive Aufzeichnung im rein privatem Bereich: Keine Meldepflicht. Bitte lies den Beitrag Nummer 59, ansonsten steht alles auf der verlinkten Seite in diesem Beitrag. |
Der Titel deines Links lautet:
Zitat:
Und in diesem geht es um unverrückbare Bereiche (Gebäude bzw. Grundstücke) aber nicht um Laternenparker. |
Ist dein Auto nicht privat?
Schön langsam wird es skurril... Natürlich geht es in dem Link um private Überwachung und deren Einschränkungen. |
Sicher ist das Fahrzeug auch Privat, aber es hindert keinen daran, dieses auf privaten Grund abzustellen. Was bei einem Haus nach der Errichtung an einem Gehsteig schwer möglich sein wird.
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Hier eine kleine(!) Aufstellung von Infoseiten, damit sich die Diskussion nicht weiter im Kreis dreht:
https://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx http://www.argedaten.at/php-generier...erwachung.html http://www.staedtebund.gv.at/de/oegz...rundlagen.html Die Rechtslage ist nicht eindeutig und abhängig vom Anlaßfall, so ist das leider. |
und eine weitere Info:
Jeder hat das Recht (ob erfüllt wird ist eine andere Sache) dort wo eine Überwachungskamera hängt Auskunft zu begehren und das Videomaterial zu erhalten Weitere Infos in folgendem Bericht : http://futurezone.at/netzpolitik/vid...ction-52416973 |
@Christoph:
Lowrider dürfte den Link zum Gesetz noch nicht entdeckt haben - aber jetzt steht er schon doppelt hier im Thread, vielleicht hilft das. @fredf: Auch das steht auf der Seite der österreichischen Datenschutzbehörde. Grundsätzliches: Private Videoüberwachung mit digitaler Aufzeichnung ist im privaten Bereich erlaubt. Alles, was darüber hinaus geht, ist genehmigungspflichtig. |
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