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Zum Beispiel bezeichnen sich die Linken gerne als die Liberalen. Aus meiner Sicht sind die Linken aber überhaupt nicht liberal, wenn man nur an die ganzen Wirtschafshemmnisse denkt, die sie sich ausdenken. Genauso ist es mit der Einteilung "Links gut", "Rechts böse". Es wird wohl immer Überschneidungen und Meinungen geben, die auf beides zutreffen. Ein selbst denkender Mensch muss zwangsweise Meinungen haben, die sich nicht oder nur teilweise mit einer Partei oder einer Richtung decken. Was unterm Strich bei jeglicher Politik rauskommen sollte, wäre Fairness im Sinne von "Arbeit belohnen" und "Faulheit bzw. nicht Arbeiten bestrafen". Denn nur Arbeit schafft Wohlstand. |
Ahhhh (Stammtisch mode ON) Arbeitsscheus Gesindl ins Arbeitslager; Arbeit macht frei; Unterm Adolf hätts dös net geben,....(Stammtisch mode OFF):rolleyes:
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Das Problem was zu dieser Diskussion führt ist ein ganz anderes.
Laut der neuen Gesetzesänderung muss man nur zahlen wenn man ein Gerät besitzt, welches wie in unserer Verfassung einst verankert Rundfunk empfangen kann ... Zitat:
Wenn ich also einen Kabelanbieter oder AON habe und ohne Fernseher (welcher ein Terrestrisches Signal empfangen kann) fernsehe ... bin ich eigentlich nicht verpflichtet den ORF oder der GIS etwas zu zahlen, wobei es sich dabei sicher um einen Streitfall handelt! Mit dem UND hat sich die Frage ob man für Radio etwas zahlen muss erledigt. Diese Gebühr werde ich aber trotzdem weiter spenden. Die Änderung würde normalerweise nur all jene treffen, welche einen Fernseher haben, in einen Bereich der DVB-T empfangen kann, der Fernseher unterstützt aber nur Analoge Signale, welche aber in den Gebiet nicht empfangen werden können. Der Fernseher wird ausschließlich mit einer SAT Anlage verwendet, welche aber auf einen ausländischen Satelliten ausgerichtet ist ... Hier würde sich die Änderung auswirken! Durch den Medienrummel und die absichtlich FALSCHE Information des Volkes, erhofft sich der GIS scheinbar eine umgekehrte Beweislage ... Er macht eine Anzeige, dass du nicht zahlst und du sollst beweisen, dass du kein Gerät hast oder hattest, welches Terrestrische Signale wahrnehmen kann. (In den Vermerken steht dann auch wie schwer es ist, nachzuweisen dass ein DVB-T Stick oder so vorhanden ist ... und dass sich solche Ermittlungen nicht rechnen können ... was auch immer dass mit der Änderung selbst zu tun hat ??! ... Im Grunde verbietet sich die GIS damit selbst nach Sündern zu suchen, da sie wirtschaftlich handeln müssen) Wie immer gilt, Gesetz ist nicht was schriftlich beschlossen wurde, sondern was die Mehrheit für das Gesetz hält! Wenn man unsere Gesetze so verwenden würde wie sie geschrieben stehen ... wir würden aus dem Galgenhumor nicht mehr heraus kommen! |
Träum weiter - das wird genauso durchgezogen wies geschrieben steht-weil damit können sie kassieren-darum haben sies doch auch gemacht.
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Dann ließ einmal was auf dem Papier wirklich steht!
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000785 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10012892 http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/B...1974_396_0.pdf Der Zusatz der im ORF Gesetz dazu gekommen ist ändert fast nichts! Und der ORF und Konsorten berichten, dass bereits dass wahrnehmen von Rundfunk ... meldepflichtig ist. |
@Zombikillah
Das wollte ich oben auch erklären, aber uns (und dem Gesetzestext) glauben sie ja nicht, sondern nur irgendwelchen Pressemeldungen (fast alle ident). |
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(außer wenn man von der Arbeit anderer lebt ;) ) Man sollte meinen, daß das allen klar ist. Was das mit dem Adolf zu tun hat, ist mir nicht klar. |
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