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-   -   Online Rechnung explodiert (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=238044)

kikakater 03.02.2010 14:50

Kleinere Vergehen von Mobiltelefon-Providern wie der Versand von Erotik SMS/MMS und so weiter nach wiederholtem Kontakt des Mobiltelefon-Providers durch den Kunden können per Online Beschwerde oder sogar telefonisch geregelt werden. Dann ist Schluss mit anzüglichen Erotiktexten auf dem Handy/Smartphone usw.

So etwas Dreistes - wie hier - nur schriftlich und per Einschreiben/alternativ per Fax/alternativ per eingescanntem handschriftlich unterschriebenen Brief als JPG Dateianhang in einer Email an die RTR.

Rechnungseinspruch geht auch als Fax oder per Faksimileanhang in einer Email an Telering.

Wesentliche Kostenersparnis und instantan (Sofortversand).

James 03.02.2010 14:56

Also ich finde eher die Dame sollte zahlen und lernen wie man den Datenverbrauch kontruliert.

edliru 03.02.2010 15:50

Zitat:

Zitat von James (Beitrag 2401902)
Also ich finde eher die Dame sollte zahlen und lernen wie man den Datenverbrauch kontruliert.

Freund @James

Ohne dir zu nahe zu treten, aber ich glaube nicht dass du dir anmaßen kannst über das Surfverhalten der Dame Bescheid zu wissen.

Sie ist nur zu tiefst verunsichert, wie das passieren konnte.
330 € haben oder nicht haben ist eine Sache, die zweite ist die, dass das ganze Dilemma nicht noch ein 2. Mal vorkommt

LG
Rupert

Don Manuel 03.02.2010 16:13

Wenn dieser Dame tatsächlich Unrecht widerfährt, kann das bei unwilliger Gegenseite eigentlich nur gerichtlich geklärt werden. Es kann nur entweder Goodwill der Firma oder Gericht geben. Ganz unabhängig vom selbstverständlich nötigen Sachverständigengutachten muss imho auch der Anbieter beweisen, dass er die verrechneten Leistungen auch tatsächlich an diese Endstelle erbracht hat und nicht vielleicht doch ganz jemandem anderen.

kikakater 03.02.2010 16:26

Das Einzige, was zum Erfolg verhilft ist das Einschalten der RTR, der Rechnungseinspruch an TELERING, die ausserordentliche Kündigung wegen Falschverrechnung und eine Grundrechtsbeschwerde bei Gericht wegen der Nichtherausgabe der Verbindungsdaten. Der Testierungsbeweis liegt bei TELERING und nicht bei einem Gutachter. TELERING hat die Daten SIM Kartennummer des mobilen Internet zu IPv6 Nummer in Bezug auf das Datenvolumen. Unterbleibt der Auszug aus den technischen Logdateien ist ab Ende Juni bzw. Ende Juli abschliessend eine

Säumnisklage

- nach erfolgter Grundrechtsbeschwerde auf Herausgabe der Verbindungsdaten zuvor ebenfalls bei Gericht eingebracht (ab Anfang April, vorher Schlichtungsverfahren durch RTR) -

einzubringen.

kikakater 03.02.2010 16:30

Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind 12 Euro pro Session (Halbjahr). Diese Kosten können der Gegenseite abverlangt werden in Form einer Spesengebühr für jeden Einspruch (Standard sind pauschal 20 Euro).

Die gerichtliche Herbstsession beginnt mit Oktober. Die gerichtliche Frühjahrssession mit April.

ANOther 03.02.2010 17:49

Zitat:

Zitat von edliru (Beitrag 2401912)
Ohne dir zu nahe zu treten, aber ich glaube nicht dass du dir anmaßen kannst über das Surfverhalten der Dame Bescheid zu wissen.

Sie ist nur zu tiefst verunsichert, wie das passieren konnte.
330 € haben oder nicht haben ist eine Sache, die zweite ist die, dass das ganze Dilemma nicht noch ein 2. Mal vorkommt

hab i was verpasst?
die dame hatte onlineradios rennen, das erklärt den verkehr
sie muss nicht verunsichert sein, sondern soll auf irgendwas mit flat wechseln.

und die 300 euro, die sind entweder lehrgeld, oder können unter einsatz der tränendrüse eventuell heragesetzt werden/verschwinden

mit einer flat wär DAS nicht passiert. einiges anderes vlt schon. virenschleuder, spammer, (kinder)pornohoster, ...
das ALLES kann passieren, wenn man nicht weiss, was man tut...
so gesehen hatte die dame auch noch glück...


die rtr dafür einzuschalten bringt nur, dass unterm strich die aufgaben, für die die rtr zuständig sind, nicht mehr/später erledigt werden....

The_Lord_of_Midnight 04.02.2010 01:34

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2401920)
die rtr dafür einzuschalten bringt nur, dass unterm strich die aufgaben, für die die rtr zuständig sind, nicht mehr/später erledigt werden....

Warum schreiben sie das dann auf der Homepage, wenn sie dafür laut deiner Meinung nicht zuständig sein sollen ?
http://www.rtr.at/de/tk/SchlichtungsstelleRTR
Schlichtungsstelle

Wobei kann die Schlichtungsstelle helfen?
  • Bei Streitigkeiten über eine Rechnung
  • Bei anderen Problemen mit einem Betreiber

ANOther 04.02.2010 06:22

das ist das problem an text, da kann man sehr viel "reinlegen".
ich nehme mal an, du beziehst dich auf punkt 1

"streiten" über eine rechnung kann man, wenn man glaubt, dass sie zu unrecht gelegt worden ist
verbrauchter dateverkehr, ob das nun viren, irgendwelche streams oder ganz was anderes ist, wurde vom kunden aktiv verursacht oder zumindest nicht verhindert. daher gibts hier genau keine streitigkeit, die rechnungslegung ist korrekt, der kunde zahlt...

es gibt aber auch wirkliche probleme mit rechnungen. so sind bei einigen unserer firmentelefone einige roamingeinträge aufgelistet worden, die niemals stattfinden haben KÖNNEN. würde allerdings direkt mit dem anbieter geklärt.
man glaubts kaum, man kann zu seinem recht kommen;)

The_Lord_of_Midnight 04.02.2010 16:52

Nein, genau das ist es eben nicht.
Les dir den Link
http://www.rtr.at/de/tk/SchlichtungsstelleRTR
genau durch.
Da gehts explizit nicht nur um die Rechnung an sich.


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