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Satan_666 04.03.2009 10:59

Hier übrigens eine recht übersichtliche Aufstellung, was gesetzlich geregelt ist und was im Kollektivvertrag vereinbart wird (natürlich je nach Branche unterschiedlich).

http://www.gpa-djp.at/servlet/Conten...ex&n=GPA_2.1.d

Jeff.Chandler 06.03.2009 14:06

Da kein neuer Kv zustande gekommen ist, gilt jetzt der vom letzten jahr oder gibt es überhaupt keinen Kv in der it mehr?

Kann die Firma jetzt z.b einfach die Wochenstundenanzahl heben oder sonstige Verreinbarungen einfach ändern?

Satan_666 06.03.2009 20:17

Der KV wird prinzipiell ohne Zeitablauf abgeschlossen - das heißt: solange der KV weder von der Arbeitgeber- noch von der Arbeitnehmerseite gekündigt wird und solange keine neue Vereinbarung geschlossen wird, gilt der zuletzt abgeschlossene KV.

Sprich: Es ändert sich mal gar nichts, auch gehaltsmäßig nicht. Und selbst, wenn der KV gekündigt wird, ändert sich für jene Mitarbeiter nichts, wo zum Zeitpunkt der Anstellung noch der KV Gültigkeit hatte (der KV ist in diesem Fall ein Teil des Dienstvertrages - normalerweise sollte ein diesbezüglicher Passus im Dienstverstrag vorkommen, dass die Bestimmungen des KV gelten). Erst, wenn der KV als gekündigt gilt, unterliegen neu aufgenommene Mitarbieter nicht dem KV, alle bisherigen aber schon noch!

ingomar 14.03.2009 21:50

heisst nun - wenn für 2008 eine steigerung um x.y% ausgehandelt wurde, gilt diese steigerung für 2009 auch ?

oder bleibt alles auf dem level von ´08 ?

Baron 14.03.2009 21:51

2.teres IMHO es gibt nix dazu!:(

Satan_666 14.03.2009 22:43

Zitat:

Zitat von ingomar (Beitrag 2351410)
heisst nun - wenn für 2008 eine steigerung um x.y% ausgehandelt wurde, gilt diese steigerung für 2009 auch ?

oder bleibt alles auf dem level von ´08 ?

Um es bildlich zu veranschaulichen: Es gibt ja keine kollektivvertragliche Erhöhung um einen Prozentsatz, sondern es gibt eine geänderte Gehaltstabelle. Sprich: anfang 2008 wurde zuletzt diese Gehaltstabelle geändert und diese Tabelle gilt bis dato.

Zwar wird vereinbart, die Tabelle um einen Prozentsatz zu erhöhen, aber wirklich gelten tut eben nur das, was in der Tabelle steht. Erst, wenn es einen neuen Kollektivvertrag gibt, der auch eine geänderte Gehaltstabelle beinhaltet, gibt es für die Mindestgehaltsbezieher auch mehr Kohle - und je nachdem, was da vereinbart wurde, auch rückwirkend mit beispielsweise 1.1.2009.

ingomar 15.03.2009 21:53

me culpa - ging davon aus, dass im jahr des herrn ein Satz ausgemacht wurde (e.g. jährlich xxx eupeken, aufgeteilt auf 12 Monate und 2 Sonderzahlungen) und diese "Basis" um einen Faktor aufgerechnet wird.

Wenn allerdings am Ende jeder Jahresverhandlung eine fixe Summe steht, ists klar.

Satan_666 16.03.2009 15:33

Für all Jene, denen es interessiert, hier die Live-Berichte der derzeit laufenden Aktion in dieser Angelegenheit: http://blogs.gewerkschaften-online.a...p/es_ist_zeit/

Jeder, der für diese Aktion ist, ist bei den dort agierenden Personen sehr gerne gesehen; es ist auch in Eurem Interesse, hier Druck auszuüben!


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