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das ganze ist doch sowieso nicht exekutierbar :rolleyes: allein daran wirds schon scheitern - wollens eine internet-polizei gründen??
zudem kann der inhaber einer domain ja eh schon jederzeit über whois identifiziert werden. drum frage ich mich nach der sinnhaftigkeit. |
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ich stehe zu dem was ich sage/schreibe - und solange ich mich an die Gesetze halte, hat mir niemand vorzuschreiben mit wem ich rede und was ich publiziere. Und wenn ich meine Adresse nicht für die diversen Adress-suchmaschinen oder sonst wem preisgeben will ist das meine Entscheidung - über email/kontaktformular bin ich zu erreichen, und es ist meine Entscheidung ob ich darauf reagieren will oder nicht - wems ned passt, der soll schei**en gehn ;) |
FACK :hehe:
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Und ich hatte diesen derzeit gängigen Irrtum schon vor Erscheinen des Artikels hier im Forum dargestellt: Mir war klar, dass die Frage kommt. Aber lies einfach im Gesetz, ich habe es hier schon erklärt: Eine Impressumspflicht gilt vom Wortlaut her für Medien nach § 1 Abatz 5a Z c MedienG. Webseiten sind aber Medien nach § 1 Absatz 5 a Z b MedienG. Den Irrtum unterstreicht dann noch die Gesetzesbegründung: „Der Entwurf sieht nunmehr vor, diese Impressumspflicht auf z.B. die Newsletter entsprechend der Definition des § 1 Z 5a lit c. zu erweitern, da dieses Medium als einziges den schon bisher von § 24 erfassten „offline“ Medien vergleichbar ist.“ Hier geht es ausdrücklich um Newsletter nach Ziffer c), nicht um Websites nach Ziffer b) Hier ist ein Irrtum wirklich verzeihlich. |
selbst wenn eine impressumspflicht für meine private seite/domain für mich schlagend wird ...
mehr als einen link dieser art gibts von mir nicht :ms: ... |
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Allerdings trifft das negiere ich nur das genannte Gesetz, sondern noch einige weitere, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte :cool: |
siehst marc, und da soll sich einer noch auskennen ...
aber danke für die aufklärung |
Wie würde sich die Situation gestalten, wenn man im Impressum die email-Addy anführt und nur auf Nachfrage persönliche Daten zugänglich macht?
Ich persönlich halte diesen Vorschlag für heiße Luft. Der, der sich schützen will gibt entweder ein falsches Impressum heraus oder eben gar keines. Ich glaube kaum, dass sich die Exekutive dann vor Gericht herumschlagen wird, um den Betreiber zu bestrafen oder überhaupt auszuforschen. Man bedenke nur, wie leicht es dann zu Abmahnwellen wegen noch so lächerlichen Sachen kommen könnte. Meist wird dies wegen der Umständlichkeit gar nicht gemacht - aber ist es Pflicht und kommt der Betreiber der Pflicht nach - ja dann werden wieder ein paar Schmalspuranwälte ihr Budget aufbessern - mit wahnwitzigen Forderungen. Irgendwelchen Stalkern bzw. Post-Spammern wirds natürlich freuen. |
in deutschland sind abmahnwellen wegen fehlenden impressum ganz normal.
wir können nur hoffen das es bei uns nicht mode wird |
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