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The_Lord_of_Midnight 13.02.2005 11:42

@Klingsor
dir ist aber schon klar, daß du dich mit dem regelmäßigen (unentgeltlichen) verleihen deiner autos selbst auch in teufels küche bringen kannst ?

Don Manuel 13.02.2005 11:47

Klar,
aber das ist die Zwangslage des Besitzenden,
der einem bittenden weniger habenden Freund
schwerer die Verantwortung gegenüber der Sicherung des Eigenen argumentieren kann :(

Tarjan 13.02.2005 11:47

Aha und inwiefern? Klar derjenige könnte mein Auto beschädigen (wie stark auch immer), allerdings so gefährlich sehe ich das herborgen von Autos auch wieder nicht.

Kane Guru 13.02.2005 11:51

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Aha und inwiefern? Klar derjenige könnte mein Auto beschädigen (wie stark auch immer), allerdings so gefährlich sehe ich das herborgen von Autos auch wieder nicht.
doch,denn der fahrzeughalter ist für alle schäden verantwortlich.

rev.antun 13.02.2005 11:54

²Klingsor: in diesem speziellen fall hat das auto auch noch den besitzer gewechselt ;) der neue eigentümer ist derjenige der jetzt die strafe bekomen hat, aber zu dem zzitpunkt wo er aufgehalten wurde war er es noch nicht ...

und er war auch vor diesem KFZ ein "besitzender" :D

Don Manuel 13.02.2005 11:59

@rev
War schon in bezug auf die Entwicklung der Standpunkte gemeint und nicht mehr exakt ad topic.
Aber das passiert einem topic halt öfter im OT ...

rev.antun 13.02.2005 12:06

;) passt schon

Wieselburger 14.02.2005 08:47

Letzte Stand der Dinge.:mad:

Habe auf rat meines Rechtsschutzes ( Einspruch erheben die Chancen stehen gut)bei der Polizei noch einmal vorgesprochen.

1. Als die Dame erfuhr das ich der Vater bin, sagte sie: Mit ihnen rede ich über diesen Fall nicht , da ihr Sohn volljährig ist. Wenn er Einspruch erhebt muß er selber kommen, kostet dann 10% mehr.
Auf meine Frage wie es dann weitergeht, kam die Antwort: Wenn er dann hier ist bespreche ich das ganze noch einmal mit ihm.
( Hat natürlich viel sinn, wenn man den Einspruch bei der selben Person ausdiskutiert wie beim ersten Gespräch)

Da ich keine weiteren Auskünfte bekam wechselte ich das Thema.
Ich Fragte was ich eigentlich als Vekehrsteilnehmer mithaben muß, damit ich beweisen kann das meine Versicherung bezahlt ist?
Darauf ihre Antwort:" Eigentlich nichts".
Mein Komentar: Warum muß dann mein Sohn 200€ bezahlen?
Sie: Da hat er Pech gehabt, so steht es im Gesetz und jetzt rede ich mit ihnen über diese Sache nicht mehr.
:mad2: :mad2: :mad2:

Werden mal sehen wie das weitergeht.

zed 14.02.2005 08:56

:lol:
geile antworten die frau. ist das zufällig auf der police in WN? ;)


halt uns weiter auf dem laufenden, aber mit rechtschutz klappt das schon.

Wieselburger 14.02.2005 09:06

Ist auf der Polizei in WN.
Das mit dem Rechtschutz ist so eine Sache. Ich bin Rechtsschutzversichert und alles was mit MEINEM Auto zu tun hat.
Der Tip war eigentlich per Telefon gratis.
Wenn er mit meinem Auto Probleme hätte, dann währe er Rechtschutzversichert. War aber leider ein anderes Auto.


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