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Ottwald 18.03.2004 12:02

stimmt. Aber beides hats früher nicht gegeben und zielt auf denselben Personenkreis ab - Künstler und deren Schutz. Ist ja OK. Nur doppelt verdienen - müßte man das nicht auch doppelt versteuern;)

LouCypher 18.03.2004 13:05

1. wenn ich mich recht erinnere ist das illegale verbreiten urheberrechtich gestützten filmen software und co das problem. Ausserdem gehts weniger darum was illegal als darum was verfolgt wird, MS zb. hat kein interesse private raubkopiennutzer zu verfolgen, verteiler derselben jedoch schon. (Hab ich von einem Interview mit irgendeinem Marketing heini von dort).

2. du bist beim dl nicht anonym, nur kennt dich nur der von dem du downloadest weil du dich ja zu ihm connectest, und der wird dich kaum verpfeifen.

3. es gibt kein gesetz das mir verbietet eine datei mit dem namen eines aktuellen filmes zu saugen. Wenn ich zucker als koks verkaufe werd ich auch nicht als rauschgiftdealer verurteilt, maximal als betrüger.

4. möglich

5. ob möglich oder nicht ist egal, musst dir halt software suchen wos nicht möglich ist, was wiederum der idee dahinter wiederspricht. No risk no fun :D

maxb 18.03.2004 13:29

Zitat:

Original geschrieben von kansas
glaubst du das wirklich?

1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz.


bitte zeig mir den Paragrafen in einem Österreichischen Gesetz, z.B. UrhG, wo das drinnen steht!!!

ich weiß nicht wo diese Meinungen immer herkommen, dass download strafbar wäre!!! ein download ist = anfertigen einer Privatkopie, und das ist nachwievor legal.

grüße
maxb

reemrev 18.03.2004 13:57

@ maxb

"1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz."

Kansas meint ja nicht den download an sich. Erst der Nichtbesitz des Originals macht den download (oder den Besitz einer nun unrechtmäßigen Kopie) illegal.

LDIR 18.03.2004 14:04

Jetzt mache ist es so: Wenn ich ein Download anfange tue ich die Datei in eMule umbenennen, so wird aus "Krieg der Welten.avi" plötzlich "RIAA-Antipiracy company pt1.avi", und jeder der von mir downloaden will, sieht den Filenamen. Vor Gericht kann ich immer noch lügen dass ich nicht wusste dass es in wirklichkeit ein Film war, bis es fertiggeladen war. Versucht mir da was nachzuweisen.
Gesetze sind gut und schön, aber kennt wer alle? Nein, aber die 10 Gebote sehr wohl, und da steht nichts von "Du darfst keine illegalen Kopien anfertigen".
Der Unterschied zwischen Downloaden und klauen bei "Geiz ist Geil" ist folgender: Wenn Du bei GiG eine DVD klaust, fehlt diese bei der Inventur und kein Kunde kann sie sich kaufen, auch wenn er sie wollte. Ist also ein Verlust für die Firma A (Filmhersteller)+B (Verkäufer).
Wenn man hingegen ein Film saugt, denn man so oder so nicht gekauft hätte. Hat weder A noch B verluste, genauso wie wenn man einen Film von TV auf Video oder DVD aufnimmt (Dafür zahlt man ja auch diese unsägliche Urheberabgabe).
Nur wenn man sich den Film kaufen will, dann aber zufällig im Netz eine Kopie entdeckt und auf die qualität pfeift, ist es ein verlust für A+B. Aber ehrlich, wer kauft sich keine DVD wenn der Film einem sehr gut gefällt?...
Zu den Gesetzen muss ich sagen dass es so viele absolut idiotische Gesetze auf der ganzen Welt gibt (z.B. darf man keine Elektronik älter als 6 Jahre über die Grenze nach Slowakei mitnehmen), dass mir der Schrott inzwischen völlig egal ist. Ich lebe nach eigenen Gesetzen die ich verstehe und deren Sinnhaftigkeit ich nicht anzweifele ;-).

m@rio 18.03.2004 14:13

Zitat:

Jetzt mache ist es so: Wenn ich ein Download anfange tue ich die Datei in eMule umbenennen, so wird aus "Krieg der Welten.avi" plötzlich "RIAA-Antipiracy company pt1.avi", und jeder der von mir downloaden will, sieht den Filenamen.
Blöd nur das Donkey nicht auf Filenamen sondern auf einmaligen Hashes basiert.
Egal wie du die Datei benennst, sie ist trotzdem immer eindeutig identifizierbar.

red 2 illusion 18.03.2004 14:39

Zitat:

Original geschrieben von LDIR
Vor Gericht kann ich immer noch lügen dass ich nicht wusste dass es in wirklichkeit ein Film war

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und meiner Erfahrung nach bekommst mit der Aussage die doppelt Strafe.

red 2 illusion 18.03.2004 14:45

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
"1. download ist genauso strafbar wie upload - denn es geht nicht nur um die illegale verbreitung von geistigen eigentum sondern auch um den illegalen (sprich nicht bezahlten) besitz."

Kansas meint ja nicht den download an sich. Erst der Nichtbesitz des Originals macht den download (oder den Besitz einer nun unrechtmäßigen Kopie) illegal.

Auch wenn du das Orginal hast umgehst ja mit dem Download einen Kopierschutz somit bist doch straffällig. Zudem könnte die Software verändert oder umprogrammieren worden sein was total verboten ist und du bist sofort straffällig. Auserdem kanns ein Fake sein und du bekommst einen Film den du gar nicht als Orginal hast also bist sofort total straffällig geworden.

red 2 illusion 18.03.2004 14:56

Zitat:

Original geschrieben von g17
Deinen ISP geht das sehr wohl was an. Denn wenn er davon weis und nichts dagegen unternimmt macht er sich mitschuldig.

Klar und ein Schuputzer der gestohlene Schuhe putzt ist auch mitschuld. Du bist natürlich auch Schuld wenn du jemanden mit geklauten Wagen Starthilfe gibst.:lol:

ISP ist ein Dienstleister und hat mit den Daten null und nichts zu tun. Es geht ihm einfach nichts an. Kein Recht der Welt kann ihm erlauben Kundendaten zu überwachen oder zu locken oder zu speichern.

Wenn AON sowas machen würde.....!§$%&%$/$&§/

eAnic 18.03.2004 15:00

Mit dem Download alleine umgehst du keinen Kopierschutz, weil die AVI Datei ja nicht mehr kopiergeschützt ist.

Außerdem sind nur Methoden zur Umgehung des Kopierschutzes (Cracks, Ripper) strafbar - der Download alleine zählt nicht dazu.

Weiters ist der Download urheberrechtlich geschützten Materials nicht strafbar - sofern man das Original besitzt. dh die Privatkopie ist erlaubt. Der Upload hingegen ist strafbar.


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