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pc.net 25.02.2004 14:26

Zitat:

Original geschrieben von terracop
Das kann ich dir sagen:

Laut Provider, one, A1, usw ist das Entsperren erlaubt.

Nur das Gesetz verbietet, die Verwendung solcher Entsperrprogramme, außer man hat die Sperre selbst programiert, in Auftrag gegeben oder hat einen Vertrag mit Nokia, Siemens usw.

:lol::roflmao:
es wird immer amüsanter ... du greifst nach jedem strohalm ... aber langsam gehen sie dir aus ...

das sind ja keine geheimnisse ... die hersteller geben auf anfrage ja bereitwillig die informationen heraus, wie entsperrt werden kann ...

und nachdem sich das sogar oft nur durch eingabe eines codes erledigen läßt ist es dem hersteller herzlich wurscht, ob das handy gelockt ist, oder nicht ...

kikakater 25.02.2004 14:33

@Alex1: Das tatsächliche Verhindern von Telefonaten mit der Simcard des laufenden Vertrags durch mechanisches Einsetzen einer SIM Karte eines anderen Netzbetreibers vereitelt den Vertragszweck sinnentsprechend.

Sprich: Wenn eine andere SIM Karte benutzt wird, wird der Vertrag gebrochen.

Ist doch eigentlich einfach zu verstehen ... ;)

Wenn die SIM Karte aber bedeckt - sprich in irgendeinem Handy, das funktioniert - (und demnach in diesem Handy installiert) ist, ist dies nicht der Fall.

rev.antun 25.02.2004 16:13

und wennst a glück hast bekommst ein unlock'ed gerät auch von deinem provider, kann bei aktionen mit neuen modellen schon mal vorkommen ;)

Alex1 25.02.2004 16:15

@ kikakater: das heisst, wenn ich einen Vertrag mit einem Mobilfunkbetreiber abschliesse, aber nicht telefoniere, sondern nur brav Grundgebühr zahle, mache ich mich strafbar? Bzw. wenn ich die beigelegte Sim nicht nutze?

pc.net 25.02.2004 16:15

:ja:

Alex1 25.02.2004 16:18

Na, das möchte ich sehen :D Und wer kommt dann? Die Polizei? :lol:

kikakater 25.02.2004 16:25

@Alex1: Nein das heißt es nicht.

Wenn Du eine andere SIM Karte (und zwar nicht nur von einem anderen Netzbetreiber sondern jede andere SIM Karte) in diesem - vor Ablauf der Mindestvertragsdauer - entsperrten Mobiltelefon verwendest UND nicht zugleich die eigentliche SIM Karte des Vertrages in einem anderen Telefon benutzt - zumindest aber benutzbar im Betrieb hältst - dann ist das illegal. Inwiefern das bestraft wird, müßte gerichtlich geklärt werden.

Wenn die eine SIM Karte quasi "Außer Kraft" gesetzt ist, wird der Vertrag ad absurdum geführt, alles andere ist erlaubt, soweit die SIM Karte des Vertragsverhältnisses jederzeit prinzipiell in Betrieb zu nehmen ist, außer bei einem Defekt des fraglichen vor der Zeit entsperrten Mobiltelefons.

Das Einsetzen der SIM Karte ist Erfüllung der Vertragspflicht, auch wenn einige daran vorbei lavieren wollen durch irgendwelche Behauptungen, Symbole und Attacken.

Alex1 25.02.2004 16:32

Von wo hast Du das?

kikakater 25.02.2004 16:38

Lies Dir den jeweiligen Vertragstext durch, dann kommst Du drauf, daß die SIM Karte integraler Bestandteil des Vertrages ist. Wenn Du der Ansicht bist mit der Bezahlung der Grundgebühr wäre es getan, irrst Du. Denn das Mobiltelefon wurde subventioniert und deshalb gibt es eine Mindestvertragsdauer. Im Übrigen ist die Mindestvertragsdauer in Deutschland bei 24 Monaten. Bei A1 ist man über bestimmte Winkelzüge für Neukunden bereits de facto bei 18 Monaten.

Alex1 25.02.2004 16:41

http://www.a1.net/CDA/article/art_di...tml-de,00.html
Ich hab nichts dergleichen gefunden. Findest Du einen entsprechenden Passus?
Bist Du juristisch vorbelastet?


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