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LouCypher 15.01.2010 08:37

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2399054)
Mag sein, dann dürftest mit Mitfahrern aber auch nicht sprechen.

nein weil mitfahrer aufs verkehrsgeschehen eingehen. Plauder mal mit einem beifahrer und mach ein abruptes fahrmanöver wetten das er/sie dann ruhig ist.

barns 15.01.2010 08:58

Aha, führen etwa nur abrupte Fahrmanöver zu Unfällen?

Ist mir selber schon oft genug passiert, dass ich dadurch abgelenkt wurde. Wenn das sonst noch niemandem passiert ist: Gratulation.

garfield36 15.01.2010 09:02

Mitfahrende Plaudertaschen kann man auch ruhigstellen.
Man lege sich ein James Bond-Auto zu und betätige bei Bedarf den Schleudersitz. ;)

Karl 18.01.2010 09:46

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ein typisches Beispiel wie gefährlich. Nämlich meistens von der Seite trifft das Auto den Baum.

LouCypher 18.01.2010 10:24

bin sicher die hinterbliebenen des beifahrers finden trost darin das der fahrer dafür zur verantwortung gezogen wird

TONI_B 18.01.2010 17:37

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399505)
Ein typisches Beispiel wie gefährlich. Nämlich meistens von der Seite trifft das Auto den Baum.

Aber wenn ich mir das Bild so anschaue, stellt sich angesichts des Schnees und der Zerstörung des Fahrzeugs die Frage nach der Geschwindigkeit.

Ein aktuelles Beispiel dazu: am Sonntag bin ich auf der A1 bei Schneefall und Regen unterwegs gewesen - mit 90-100km/h!! Für unsere "Freie Fahrt für freie Bürger" Fraktion natürlich viel zu wenig, deswegen haben mich sehr viele Autos mit wesentlich höheren Geschwindigkeiten überholt. Unter anderem ein Kleinbus, der es auch noch für notwendig befunden hat, mich mit der Lichthupe zu belehren, dass ich ein Hindernis für ihn bin (auf der rechten Spur!!). Einige km später hat er dann Billard zwischen den Leitplanken gespielt und konnte froh sein, dass diese das einzige Hindernis darstellten. Baum war ja zum Glück keiner da...

Baron 18.01.2010 17:42

Hoffentlich hast ihm dann auch freundlich angeblinkt!:cool:

TONI_B 18.01.2010 18:22

Nein, denn ich war froh, dass alle Insassen offensichtlich unverletzt ausgestiegen sind und sich am Pannenstreifen herumgetrieben haben - denn 1.Hilfe leisten wäre sicher nicht ohne entsprechendem Kommentar von meiner Seite abgelaufen. Und zur 1.Hilfe bin ich letztlich nicht nur durch meine Ausbildung verpflichtet...

Karl 18.01.2010 19:35

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399559)
Aber wenn ich mir das Bild so anschaue, stellt sich angesichts des Schnees und der Zerstörung des Fahrzeugs die Frage nach der Geschwindigkeit.

So scheiden sich die Geister. Wenn ich mir das Bild ansehe, denke ich mir, wenn der blöde Baum nicht wäre, wär das glimpflicher ausgegangen.

ANOther 18.01.2010 19:40

> wenn der blöde Baum nicht wäre, wär das glimpflicher ausgegangen

hätte der fahrlehrer dem fahrer nie einen führerschein gegeben....
wäre die karre 10min vorher verreckt...
hätten die aufgrund der globalen erwärmung geschmolzenen eismassen die gegend 30cm unter wasser gesetzt...

fakt ist, tuscht hots, weil jemand unangepasst gefahren is...

The_Lord_of_Midnight 18.01.2010 20:42

Ist schon komisch wie schnell jetzt alle mit den Urteilen sind.
Woraus kann man aus einem Bild ableiten, daß jemand zu schnell gefahren ist ?
Wenns blöd hergeht, kann es einen schon mit 40 kmh oder noch langsamer schleudern.
Da reicht schon ein unvorhergesehener Seitenwind und eine glatte Stelle.
Eine Fahrbahn ist ja in der Regel nicht durchgehend spiegelglatt, wollen jetzt alle plötzlich den ganzen Winter 30 khm fahren ?

Ich selbst bin schon weiter über 500000 km unfallfrei gefahren, aber ich getraue mich nicht zu behaupten, daß mir nie was passieren könnte und das alle, die einen Unfall haben, mit Sicherheit zu schnell waren.
Ich habe schon zu viele überraschende Dinge erlebt, als das ich so naiv wäre, jedem Menschen mit einem Unfall sofort ein Fehlverhalten zu unterstellen.

Nicht falsch verstehen, selbstverständlich ist meistens Fehlverhalten zumindest eines Fahrers die Ursache.
Und bei Beteilung zweier Fahrzeuge in der Mehrzahl sogar beider Fahrer.
Aber der Punkt ist:
Es gibt auch sehr viele Leute, die unschuldig zum Handkuss kommen.
Wenn hier jemand vom völlig sicheren Fahren träumt, dann ist das tatsächlich nur ein Traum.
Denn mit diesem Argument müsste man ab Einbruch der Dunkelheit sogar auf der Autobahn jederzeit mit 50 kmh fahren.
Und sowas macht z.b. bei trockener Fahrbahn kein normaler Mensch.

Nur unter Auslegung der Bestimmung "fahren auf Sicht" müsste man das sofort machen.
In dem Moment, wo ich in der Nacht mit Abblendlicht fahre, bin ich bereits mit 100 khm auf der Autobahn bei weitem zu schnell.

Ist wie gesagt immer am einfachsten, sofort alle anderen als Schuldigen hinzustellen.
Selbst waren wir natürlich noch niiie zu schnell.

Karl 18.01.2010 22:09

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399577)
>
fakt ist, tuscht hots, weil jemand unangepasst gefahren is...

Wenn dieses Unangepasst nicht nur bei den Rasern verfolgt und zur Anwendung kommen würde. Wäre das ein Riesenfortschritt zur Flüssigkeit des Verkehrs.

ANOther 18.01.2010 22:13

> Woraus kann man aus einem Bild ableiten, daß jemand zu schnell gefahren ist ?

daran, dass das fahrzeug die straße verlassen hat, und eine phase der kaltverformung durchgemacht hat


> Wenns blöd hergeht, kann es einen schon mit 40 kmh oder noch langsamer schleudern.

dann waren 40mh noder noch langsamer zu schnell


> Da reicht schon ein unvorhergesehener Seitenwind und eine glatte Stelle.

seitenwind bringt IDR keinen kleinwagen zum schleudern, und eine glatte stelle---> unangepasste geschwindigkeit...

> wollen jetzt alle plötzlich den ganzen Winter 30 khm fahren

nein. nicht überall...
aber zb an "exponierten stellen"...


> Es gibt auch sehr viele Leute, die unschuldig zum Handkuss kommen.

stimmt. meist der gegenverkehr oder der beifahrer...



> Denn mit diesem Argument müsste man ab Einbruch der Dunkelheit sogar auf der Autobahn jederzeit mit 50 kmh fahren.

nein
mindestgeschwindigkeit 60km/h


> In dem Moment, wo ich in der Nacht mit Abblendlicht fahre, bin ich bereits mit 100 khm auf der Autobahn bei weitem zu schnell.

nicht wirklich. wenn du allein auf der straße bist, wirst ned mit abblendlicht fahren, und wenn nochwer da rumgackert, darfst auch in DESSEN lichtschein reinschaun...
abgesehen davon sind die meisten autobahnen relativ gerade, relativ wenige kreuzungen sin druff, mit noch weniger fußgängerübergängen. etwaige unfallstellen sind >>100m abgesichert, also, warum sollten 100 "bei weitem" zu schnell?

TONI_B 18.01.2010 23:48

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399576)
So scheiden sich die Geister. Wenn ich mir das Bild ansehe, denke ich mir, wenn der blöde Baum nicht wäre, wär das glimpflicher ausgegangen.

Die kausale Kette von Ursache und Wirkung bleibt natürlich schon noch bestehen! Und nur die Wirkung zu untersuchen und diese zu verhindern bzw. zu lindern ist zwar recht nett, aber wenn man die Ursachen analysiert und versuchen würde diese zu verstehen und gegegebenfalls zu verändern, wäre das nicht auch ein Weg?

The_Lord_of_Midnight 19.01.2010 06:48

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
daran, dass das fahrzeug die straße verlassen hat, und eine phase der kaltverformung durchgemacht hat

Aha, andere Unfallursachen als zu schnell fahren gibts nicht ?
Und wenns eine andere Ursache wäre, dann wäre die richtige Geschwindigkeit 0 kmh ?
So einfach ist die Welt.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
dann waren 40mh noder noch langsamer zu schnell

Du hast in deinem ganzen Leben noch nie eine überraschende Verkehrssituation erlebt ?
Geh komm.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
seitenwind bringt IDR keinen kleinwagen zum schleudern, und eine glatte stelle---> unangepasste geschwindigkeit...

Es geht aber nicht um "in der Regel".
"In der Regel" passieren keine Unfälle.
Unfälle passieren was, wenn eben nicht die Regel zum Zug kommt.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
aber zb an "exponierten stellen"...

Das schau ich mir an, ob du an allen "exponierten Stellen" 30 kmh oder noch langsamer fahrst.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
stimmt. meist der gegenverkehr oder der beifahrer...

Aha, also es verunglücken nur "Schuldige".
Einfache Welt.
Dann brauchen wir also nicht für sichere Straßen zu sorgen.
Ist doch sowieso immer unangepasste Geschwindigkeit.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
nein
mindestgeschwindigkeit 60km/h

Und wie sieht das aus mit "Fahren auf Sicht" ?

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
nicht wirklich. wenn du allein auf der straße bist, wirst ned mit abblendlicht fahren

Geh komm, wie oft passiert es heutzutage, daß du ALLEIN auf der Straße bist ?
Die Leute jammern nur über die Preise, aber es wird trotzdem jedes Jahr mehr gefahren.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
und wenn nochwer da rumgackert, darfst auch in DESSEN lichtschein reinschaun...

Ja, aber ins ABBLENDLICHT, nicht ins FERNLICHT.

Zitat:

Zitat von ANOther (Beitrag 2399604)
abgesehen davon sind die meisten autobahnen relativ gerade, relativ wenige kreuzungen sin druff, mit noch weniger fußgängerübergängen. etwaige unfallstellen sind >>100m abgesichert, also, warum sollten 100 "bei weitem" zu schnell?

Und was hat das mit Fahren auf Sicht bei Abblendlicht zu tun ?
Kannst du dich noch an die Führerscheinausbildung erinnern, Sichtweite bei Abblendlicht, Anhalteweg und so ?

TONI_B 19.01.2010 07:21

Zitat:

Zitat von The_Lord_of_Midnight (Beitrag 2399584)
Ist schon komisch wie schnell jetzt alle mit den Urteilen sind.
Woraus kann man aus einem Bild ableiten, daß jemand zu schnell gefahren ist...

Aus DIESEM Bild kann dir jeder Verkehrssachverständige die Geschwindigkeit des Aufpralls bestimmen. Ich würde aufgrund der massiven Verformung der Fahrgastzelle eine Aufprall(!)-Geschwindigkeit von mind. 70km/h schätzen (bin halt nur Physiker und kein Sachverständiger).
Wie schnell das Fahrzeug vor dem Schleudern war?
Schneefahrbahn?
Zumindest Schneematsch!

Übrigens hast du auch eine "einfache Welt", wie du es nennst, denn nicht "alle" verurteilen hier! Manche haben nur eine andere Meinung als du! Und die denken auch - auch wenn du das denen immer wieder unterstellst, dass sie das nicht tun...

LouCypher 19.01.2010 08:35

aber was kann der beifahrer dafür wenn sich der fahrer falsch verhält. Es ist die rechte seite die zermatscht ist, bzw. was kann der entgegenkommende dafür wenn ihm teile von am baum zerschellten auto entgegen kommen. Bei solchen situationen triffts ja meist nicht nur die schuldigen.

TONI_B 19.01.2010 08:47

Sicher können die Unbeteiligten nichts dafür!! Hat ja auch keiner behauptet, oder?

Aber gerade deswegen hat man ja auch eine enorme Verantwortung! Ein F1-Fahrer ist nur für sich verantwortlich und hat auch die dementsprechende Ausrüstung und Sturzräume etc. Im Straßenverkehr zählt eben nicht nur die Verantwortung für sich selbst:"Ich kann mit drei Bier besser Autofahren..." Sondern die Verantwortung für alle anderen Teilnehmer. Und daher ist mein Denkansatz jener, dass zuerst bei den Ursachen für tödliche Verkehrsunfälle - und die sind zumeist überhöhte Geschwindigkeit und unangepasstes Fahren - geschaut werden muss und dann bei den Auswirkungen.

barns 19.01.2010 10:25

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399603)
Wenn dieses Unangepasst nicht nur bei den Rasern verfolgt und zur Anwendung kommen würde. Wäre das ein Riesenfortschritt zur Flüssigkeit des Verkehrs.

Wenn das so einfach möglich wäre, würde es auch gemacht. Da, wie man bekanntlich weiß, die Tempolimits bei optimalen Bedingungen die erlaubte Höchstgrenze darstellen, ist es auch nur bei solchen wirklich einfach zu überwachen.

Bei ungünstiger Witterung ist es jedoch nicht möglich eine scharfe Grenze zu ziehen. Soviel zum Thema angepasste Fahrgeschwindigkeit.

Karl 19.01.2010 10:30

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399635)

. Und daher ist mein Denkansatz jener, dass zuerst bei den Ursachen für tödliche Verkehrsunfälle - und die sind zumeist überhöhte Geschwindigkeit und unangepasstes Fahren - geschaut werden muss und dann bei den Auswirkungen.

Nun. Dann schau halt auch einmal ein bisserl weiter nach Vorne zu den Auswirkungen. Zugunsten halt jener, die bei dir nicht in die Kategorie, "überhöhte Geschwindigkeit und unangepasstes Fahren", hineinfallen.

Karl 19.01.2010 10:38

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2399645)
Wenn das so einfach möglich wäre, würde es auch gemacht. Da, wie man bekanntlich weiß, die Tempolimits bei optimalen Bedingungen die erlaubte Höchstgrenze darstellen, ist es auch nur bei solchen wirklich einfach zu überwachen.

Bei ungünstiger Witterung ist es jedoch nicht möglich eine scharfe Grenze zu ziehen. Soviel zum Thema angepasste Fahrgeschwindigkeit.

Ich habe noch kein einziges mal erlebt oder davon gehört, dass ein Fahrer zumindest ermahnt wurde, seinen Fahrstil den Gegebenheiten anzupassen. Kannst typisch beobachten auf den vierspurigen Teil der A2 zwischen Wr. Neudorf und Raststation Guntramsdorf, Richtung süden.

Auf Details will ich gar nicht eingehen. Da stellts dir die Haare zu berge. So viel nur. Die rechte Spur ist total leer. Schade um das Geld für den Ausbau auf vier Spuren.

garfield36 19.01.2010 11:14

Ich hatte früher öfter die Gelegenheit meinen Bruder als Beifahrer auf der A4 zu begleiten. Schon erstaunlich wie oft wir da zügig überholt wurden, obwohl wir selbst ca. 100 bis 110kmh fuhren.
Was mich aber noch mehr verwunderte, waren die plötzlichen Fahrspurwechsel. Manche Fahrer schalteten den Blinker ein und wechselten sofort auf die andere Spur. Aber mehr als einmal konnte ich beobachten, dass Autolenker den Spurwechsel überhaupt nicht anzeigten. Ich frage mich, was solche Leute von der Existenz des Blinkers halten.

Karl 19.01.2010 11:56

Ja es gibt die Schnellfahrer und die Träumer. Dazwischen sollte sich halt die Masse, mit den Gegebenheiten angepasster Geschwindigkeit bewegen.

Auf der Autobahn gehts ja noch. Auf der Bundesstrasse hat so mancher Träumer indirekt Mitschuld an Unfällen, die er durch sein Verhalten sozusagen provoziert.

Ein gleichmässiger Verkehrsstrom ist, finde ich, ideal für entspanntes und denoch flüssiges(gleiten) Weiterkommen. Wenn mich auch manche jetzt verteufeln werden. Aber die 100/kmh auf Autobahnen und die 80/kmh auf Bundesstrassen, waren in den 70er Jahren, bei der ersten Ölkrise, nicht schlecht.

barns 19.01.2010 12:09

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399648)
Ich habe noch kein einziges mal erlebt oder davon gehört, dass ein Fahrer zumindest ermahnt wurde, seinen Fahrstil den Gegebenheiten anzupassen. Kannst typisch beobachten auf den vierspurigen Teil der A2 zwischen Wr. Neudorf und Raststation Guntramsdorf, Richtung süden.

Auf Details will ich gar nicht eingehen. Da stellts dir die Haare zu berge. So viel nur. Die rechte Spur ist total leer. Schade um das Geld für den Ausbau auf vier Spuren.

Du solltest der Realität ins Auge blicken:

-) Ermahnen hat noch nie was gebracht.
-) Wenn's genug Polizei geben würde um ständig nur das Rechtsfahrgebot zu überwachen, dann hätten wir wohl: 1. keine Arbeitslosen mehr; 2. keine sonstige Kriminalität

Nur weil du es noch nie gehört oder erlebt hast, heisst das nicht dass es nicht gemacht wird.

Karl 19.01.2010 12:55

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2399662)
Nur weil du es noch nie gehört oder erlebt hast, heisst das nicht dass es nicht gemacht wird.

Also du hast es schon erlebt. Und du meinst es wird schon so gemacht wie man auch die Raser jagt? Für die gibt es ja genug Polizei. Würde sagen bei der Jagd nach einem Raser müsste ein Träumer auch ins Netz gehen.

barns 19.01.2010 13:43

Ja.

Dass Schnellfahrer jedoch häufiger bestraft werden, weil intensivere Überwachung ist auch logisch:

-es gibt mehr Schnellfahrer als Schleicher und Träumer
-ganz einfach Automationsunterstützt zu überwachen, z.B. im Gegensatz zu den "ich fahre mittig oder links - Fahrern"

Die erstgenannte Gruppe kann doch nur zufällig ins Netz gehen und ich kann dir mit Bestimmtheit sagen, dass die Einsichtigkeit bei den Meisten gleich 0 ist.

LouCypher 19.01.2010 15:32

es sind meist keine leute die schneller als erlaubt unterwegs sind die unfälle bauen sondern leute die ihre geschwindigkeit, bzw. ihr gesamtes fahrverhalten, nicht ans verkehrsgeschehen anpassen, und dass lässt sich elektronisch nicht wirklich überwachen, das setzt, wie eine gute demokratie, intelligenz voraus. Da ist es leichter ein paar bäume umzuschneiden.

Verantwortung ist auch so ein leeres wort, das nach viel klingt wo aber nicht viel dahinter ist. Was nutzt einem ein "verantwortlicher" wenn ein anderer draufgeht? Ständig übernehmen leute für irgendwas die verantwortung, mehr als eine geste kann das nie sein. Niemand kann für den tot eines anderen die verantwortung übernehmen.

TONI_B 19.01.2010 18:13

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399661)
Ja es gibt die Schnellfahrer und die Träumer. Dazwischen sollte sich halt die Masse, mit den Gegebenheiten angepasster Geschwindigkeit bewegen.

Auf der Autobahn gehts ja noch. Auf der Bundesstrasse hat so mancher Träumer indirekt Mitschuld an Unfällen, die er durch sein Verhalten sozusagen provoziert.

Das ist ein hartnäckiges Gerücht, das immer wieder verwendet wird um Unrecht zu rechtfertigen. Nur weil einer dem anderen nicht schnell genug fährt, diesem dann eine Mitschuld zu geben, ist doch sehr vermessen!!!


Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399661)
Ein gleichmässiger Verkehrsstrom ist, finde ich, ideal für entspanntes und denoch flüssiges(gleiten) Weiterkommen. Wenn mich auch manche jetzt verteufeln werden. Aber die 100/kmh auf Autobahnen und die 80/kmh auf Bundesstrassen, waren in den 70er Jahren, bei der ersten Ölkrise, nicht schlecht.

Da bin ich vollkommen bei dir! Das wäre die effektivste Möglichkeit mit einem Schlag dutzende (hunderte?) Verkehrstote weniger zu haben. Es gäbe ca. 10-30% weniger CO2-Belastung u.v.a.m. Nur wird diese einfachste aller Möglichkeiten am Altar der "Freiheit der Bürger" geopfert! Und wenn jetzt das Argument kommt, dass sich ohnehin keiner an eine Beschränkung hält, dann sollte man sich die Durchschnittsgeschwindigkeit in den Beschränkungszonen anschauen: klar fährt kaum wer die Geschwindigkeit, aber in Summe ist es eine verringerung der Geschwindigkeit und damit der Gefahr. Wäre auf der A22 in Wien nicht Tempo 80, sondern 130 (ist ja Autobahn), wäre das Geschwindigkeitsniveau wesentlich höher und die Unfallhäufigkeit bzw. Schwere ebenfalls. Weiteres Beispiel: B8 zwischen Wien und Deutsch-Wagram. Früher 100km/h und viele tödliche Unfälle (nein, dort stehen keine Bäume). Seit 2 Monaten (Eröffnung der S2) Überholverbot und 80km/h auf einer sehr breiten (nahezu vierspurigen) Straße. Bisher keine Unfälle und hoffentlich bleibt es so. Reaktion der Leute: Frechheit, so langsam, ich darf nicht überholen usw. usw...Einfach zum Nachdenken...

ANOther 19.01.2010 18:27

> Aha, andere Unfallursachen als zu schnell fahren gibts nicht ?

doch, aber nicht am verlassen der straße ohne feindeinwirkung (verschiedenste körperliche gebrechen mal ausgenommen, die allerdings eher die ausnahme sind)


> Du hast in deinem ganzen Leben noch nie eine überraschende Verkehrssituation erlebt ?

doch. aber gepaart mit sicherheitsabstand, aufmerksamkeit und -->angepasster geschwindigkeit zerwutzelte ich noch nie ein kraftfahrzeug am straßenrand


> Das schau ich mir an, ob du an allen "exponierten Stellen" 30 kmh oder noch langsamer fahrst.

auch schritttempo, wenns erforderlich ist...


> Und wie sieht das aus mit "Fahren auf Sicht" ?

die kerle, die die mindestgeschwindigkeiten auf der ab einführten, dachten vermutlich, dass man auf einer graden straße ohne gegenverkehr, scharfen kurven fußgängern, dafür mit viel platz die 15m, die den einsehbaren bereich überschreiten, mit ausweichen schaffen kann....


> Geh komm, wie oft passiert es heutzutage, daß du ALLEIN auf der Straße bist ?

ich weiss nicht, mir ein paarmal...
wenn ALLEIN: kannst aufblenden wiest lustig bist...
wenn NICHT ALLEIN: darfst des gegners licht mitbenutzen...


> Und was hat das mit Fahren auf Sicht bei Abblendlicht zu tun ?

hmmm
dass das abblendlicht bei 130 nicht austreicht?
dass dann "fahren auf sicht" eben weniger ist, soweit man eben sieht?
oder was meinst du?

Karl 19.01.2010 20:34

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399707)
Das ist ein hartnäckiges Gerücht, das immer wieder verwendet wird um Unrecht zu rechtfertigen. Nur weil einer dem anderen nicht schnell genug fährt, diesem dann eine Mitschuld zu geben, ist doch sehr vermessen!!!

Das trifft dann zu, wenn ein anderer nicht schnell genug fährt sonder sich nicht verkehrsgerecht verhält. Meistens ist es nicht angepasste Geschwindigkeit aber im Sinne von zu langsam.

Wer kennt das nicht, wenn man einen Schleicher KM weit mit 70kmh nachzottelt, bei besten Verhältnissen und 100kmh erlaubt. Und wenn man sich da nicht in der Gewalt hat, probiert man halt ein Überholmanöver was eben nicht so 100% abgesichert ist.

Ich bin der Meinung, dass im Falle eines Unfalles, solch ein Schleicher einen Teil Mitschuld hat. Das ist so ähnlichwie ein sicht oder sonst wie verkehrsbehindert abgestelltes Fahrzeug. Da wird sehr wohl der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen. Sollte es dadurch zu einem Unfall kommen.

TONI_B 19.01.2010 22:09

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399722)
Das trifft dann zu, wenn ein anderer nicht schnell genug fährt sonder sich nicht verkehrsgerecht verhält. Meistens ist es nicht angepasste Geschwindigkeit aber im Sinne von zu langsam.

Wer kennt das nicht, wenn man einen Schleicher KM weit mit 70kmh nachzottelt, bei besten Verhältnissen und 100kmh erlaubt. Und wenn man sich da nicht in der Gewalt hat, probiert man halt ein Überholmanöver was eben nicht so 100% abgesichert ist.

Zugegebenermaßen kenne ich diese Situationen auch und ärgere mich durchaus auch über zu langsam fahrende Fahrzeuge. Trotzdem kann und darf es mMn nicht sein, dass man daraus ein Recht ableiten könnte, dass der andere mitschuld ist. Wie du schreibst:"..nicht 100% abgesichert"==>eigenes Fehlverhalten! Dem Nebel, dem Glatteis, der schlechten Sicht kannst du auch keine Mitschuld geben, wenn du etwas machst, das in so einer Situation "nicht 100%" abgesichert ist

barns 20.01.2010 08:48

Du magst der Meinung sein, Karl, aber zum Glück ist das nicht so (wenn mir solche Schleicher natürlich auch manchmal auf den Wecker gehen).

Beispiel:
Ältere Leute. Da ist mir immer noch lieber, wenn jemand aufgrund seiner verminderten Reaktionsfähigkeit 70-80 sicher fährt, als 100 und vieles nicht rechtzeitig wahrnimmt.

Es steht ja nirgends, dass man 100 fahren muss.

Wenn jemand auf so einen Verkehrsteilnehmer nicht angemessen reagiert ist das aber schon zu 100% dessen eigene Schuld.
Das dann zu verdrehen ist bedenklich.

Baron 20.01.2010 09:16

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2399760)
Das dann zu verdrehen ist bedenklich.

Net bedenklich-symptomathisch! Es sind doch immer die anderen (bäume,schleicher,träumer, milchsammelstellen....) schuld!
Selbst kann ma ja nix dafür :engel:!

Karl 20.01.2010 11:06

Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.

Wem das nicht möglich ist, sollte daraus seine Konsequenzen ziehen. Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage.

barns 20.01.2010 12:36

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.

Wieso? Angepasst bedeutet doch nicht, dass ich bei optimalen Verhältnissen die Maximalgeschwindigkeit fahren muss. Ich kann.
Aber wenn es mich gelüstet stell' ich genauso gut den Tempomat auf z.B. 80 bei erlaubten 100 und tuckere durch die Gegend.

Die Fahrgeschwindigkeit muss so gewählt werden, dass der übrige Verkehr nicht behindert wird. Nur wo ist die Grenze? Um wieviel langsamer darf ich fahren?
Das steht nirgends.



Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Wem das nicht möglich ist, sollte daraus seine Konsequenzen ziehen. Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage.

Meiner Meinung nach ist der in auch in Frage zu stellen. Vor allem in Bezug auf die von mir genannte Gruppe von Autolenkern/innen.

Da müsste man sich seitens des Gesetzgebers sowieso etwas einfallen lassen. Z.B. wiederkehrende ärztliche Untersuchung ab einem gewissen Alter.

Aber da das ein brisantes Thema ist, traut sich da politisch keiner drüber. Könnte ja sehr viele Wählerstimmen kosten.

Klar kann ich das mit 29 leicht Vertreten. Es ist bestimmt auch nicht einfach sich selbst einzugestehen, dass man mit dem Verkehrsgeschehen überfordert ist. Aber gerade deshalb muss hier Vorsorge getroffen werden.

TONI_B 20.01.2010 16:05

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Möchte im Zusammenhang mit Schleicher auf die Worte "Verkehrsgerecht und angepasst" erinnern.

Allein das Wort "Schleicher" zeigt ja, was man von den anderen Verkehrsteilnehmern hält: alle sollen möglichst schnell unterwegs sein???

Zitat:

Zitat von Karl (Beitrag 2399782)
Übrigends stellt ihr den Vertrauensgrundsatz in Frage.

Da hast du was falsch verstanden in der Fahrschule! Ich kann darauf vertrauen, dass sich der andere an die Gesetze hält! Und das bedeutet, dass er bei Schneefahrbahn nicht die (unter optimalen Bedingungen erlaubten) 100km/h fährt, sondern so, dass er NICHT ins Schleudern gerät.

Weini 20.01.2010 18:05

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399814)
Allein das Wort "Schleicher" zeigt ja, was man von den anderen Verkehrsteilnehmern hält: alle sollen möglichst schnell unterwegs sein???

Nein, aber wenn möglich, doch nicht mit 90km/h in der dritten Spur der Autobahn. Du kannst auf der A2 nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung auch 90km/h-Fahrer in der vierten Spur finden, obwohl die erste und oft auch noch die zweite fast leer sind.

Und wie sagst du zu diesen Autofahrern? Grundsätzlich wenig Verkehr - würden sich alle auf die vorhandene Straßenfläche verteilen -, bestes Wetter, freie Sicht. Mich wundert nicht, dass manche nachkommenden Autofahrer auf die rechten Spuren "ausweichen".

TONI_B 20.01.2010 18:13

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2399828)
Nein, aber wenn möglich, doch nicht mit 90km/h in der dritten Spur der Autobahn. Du kannst auf der A2 nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung auch 90km/h-Fahrer in der vierten Spur finden, obwohl die erste und oft auch noch die zweite fast leer sind.

Davon war doch nicht die Rede! Wir haben ein Rechtsfahrgebot und einer, der mit 90km/h auf der linken Spur fährt, kann und sollte auch dafür bestraft werden! gar keine Frage. Ob der jedoch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht? Denn darum ging es.

Karl 20.01.2010 20:35

Zitat:

Zitat von Weini (Beitrag 2399828)
Nein, aber wenn möglich, doch nicht mit 90km/h in der dritten Spur der Autobahn. Du kannst auf der A2 nach dem Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung auch 90km/h-Fahrer in der vierten Spur finden, obwohl die erste und oft auch noch die zweite fast leer sind.

Ergänzend noch. Und das bei Dunkelheit. Und einige Kilometer weiter, wenns ein bisserl bergauf geht, vergessens aufs Gas geben.

Krasser Fall neulich bei Dunkelheit. Von einem Kilometer weit sah man schon die Bremslichter aufblitzen. Da war einer in der dritten Spur unterwegs, aber mit nicht mal 80kmh. Links und rechts haben sich die Autos noch vorbeigezwickt. Gerade so das niemand aufgefahren ist.

Und wenn dadurch ein Unfall entsteht, soll so einer keine Mitschuld haben?

Karl 20.01.2010 20:50

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2399814)
Allein das Wort "Schleicher" zeigt ja, was man von den anderen Verkehrsteilnehmern hält: alle sollen möglichst schnell unterwegs sein???

Da hast du was falsch verstanden in der Fahrschule! Ich kann darauf vertrauen, dass sich der andere an die Gesetze hält! Und das bedeutet, dass er bei Schneefahrbahn nicht die (unter optimalen Bedingungen erlaubten) 100km/h fährt, sondern so, dass er NICHT ins Schleudern gerät.

Ich darf z.B. vertrauen, dass sich ein Auto in der dritten Spur mit der entsprechenden Geschwindigkeit bewegt. Und wenn der einfach dahinzottelt, nur weil es ihm gerade Spass macht, macht er sich strafbar. Er bewegt sich nicht verkehrsgerecht(Vertrauensgrundsatz) und behindert und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.

Und es geht hier um keine Schneefahrbahn, sondern normale Sicht und Wetterverhältnisse.



§3 VERTRAUENSGRUNDSATZ


(1) Jeder Straßenbenützer darf darauf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Seh- oder Hörbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren auffälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Absatz 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.


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