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kikakater 26.11.2002 13:11

Garantie ist weniger als Gewährleistung

18 Monate Beweispflicht beim HLH

Mangel zum Kaufzeitpunkt ist einziger Urgationsgrund ... korrekt.

raimund 26.11.2002 18:30

Jetzt beleidigt er schon Leute die ihn verteidigen.
Christoph du hast recht, aber im Eifer des Gefechtes und im Kampf mit der Tastatur - kann leider nur ein Dreifingersystem - bleibt sicher die Grammatik des öfteren auf der Strecke. Lesbar sind meine Beiträge aber dennoch, denk ich mal. :aio:

Woodz 26.11.2002 18:37

sorry, aber deine ausführungen stimmen so nicht.

Garantie ist von Hersteller zu Hersteller verschieden, und ist meist ein bißchen besser als die Gewährleistung(man hat aber auch bestimmte Pflichten, wie zB regelmäßiges Service beim KFZ).
Garantie ist ein freiwillige Leistung des Herstellers.

Gewährleistung ist gesetzlich. 2 Jahre, kann nur verkürzt werden, bei gebrauchten Sachen. Bei neuen Sachen nur, wenn der Käufer kein Verbraucher ist.

Was ist ein HLH?
Auf jeden Fall liegt die Beweispflicht in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach(die restlichen 18 Monate) beim Käufer.

lg
woodz

kikakater 26.11.2002 18:46

HLH = Händler Lieferant Hersteller

Sicher ist die Garantie weniger als die Gewährleistung, denn die Garantie ist freiwillig und schließt (die Übernahme) bestimmte(r) Kosten aus.

Wer bei gebrauchten Sachen Gewährleistung verlangt, verlangt ziemlich viel.

Zur Beweispflicht: Die Beweispflicht hat der HLH für 18 Monate, der Käufer ist 18 Monate aus dem Schneider, Erklärung, die stimmt und schlüssig ist, muß so und so abgegeben werden.

Woodz 26.11.2002 18:55

tut mir leid, aber die garantie schließt gar nichts aus.
welche garantieleistung der hersteller erbringt kann er selber bestimmen.
Nochmal:
In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe nicht schon vorhanden war, danach der Käufer, dass er schon vorhanden war.
nachzulesen im
Gewährleistungsrecht-Änderungs Gesetz
§ 924

wenn´s weitere unstimmigkeiten gibt, schreib mir ein mail
woodz@gmx.at

ist schon ziemlich OT

lg
woodz

kikakater 26.11.2002 19:37

Sicher ist die Garantie weniger als die Gewährleistung, denn die Garantie ist freiwillig und (der Hersteller) schließt (die Übernahme) bestimmte(r) Kosten aus.

Zur Beweispflicht: Die Beweispflicht hat der HLH für 6 Monate, der Käufer ist 6 Monate aus dem Schneider.

Woodz 26.11.2002 20:12

also mit der beweispflicht sind wir uns schon mal einig.

aber warum soll den bitte die garantie weniger sein als die gewährleistung?
fakt ist, wenn der hersteller eine garantie gibt(das muss er ja nicht) sind das meist leistungen, die über die garantie hinausgehen.
ausserdem steht nirgendwo geschrieben, dass die garantie bestimmte kosten ausschließt.
für die gewährleistung gilt:
"Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs,
insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der
Unternehmer zu tragen."

das heisst aber im umkehrschluss nicht, dass bei der garantie diese kosten ausgeschlossen sind.

lg
woodz

Christoph 26.11.2002 20:37

@raimund:
Deine Beiträge sind sicher immer lesbar und kein Problem, daß manchmal die Grammatik/Rechtschreibung ein bißchen auf der Strecke bleibt ist im Forum Nebensache, no na. ;)
Ich kann auch nur mit mehr oder weniger, aber nie zehn, Fingern schreiben.
Warum defender so wild herumwerkt versteh ich auch nicht ganz, nur auf eine klare Frage wird er eine klare Antwort erhalten. Vielleicht möchte er Sternderln sammeln.
Aber Wurscht, sein Beitrag dürfte bereits in eine Diskussion über Garantiefälle ausufern; ist aber ganz interessant.

lG
Christoph

raimund 26.11.2002 23:03

Wenn ich mir die entsandene Diskussion über Garantie und Gewährleistung so ansehe kann ich schon manchmal meinen schon lange verstorbenen Vater verstehen, sein Spruch: " Bua lern ordentlich !".
Aber faul wie ich war hab ich nicht Jus studiert und jetzt hab ich meine Probleme damit, diese komplizierten und schon ein wenig verworrenen Dinge zu durchblicken.
Was solls, muss ich halt Gescheitere fragen.
Hätt ich bloss auf den alten Vater gehört :)

Woodz 27.11.2002 03:45

Zitat:

fakt ist, wenn der hersteller eine garantie gibt(das muss er ja nicht) sind das meist leistungen, die über die garantie hinausgehen
kurzer check um 4 Uhr früh..
soll natürlich heissen "...die über die Gewährleistung hinausgehen."

lg
woodz


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