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riker 08.11.2001 23:05

Das, was Kaufhausdetektive, Securities, etc. tun dürfen ist das selbe was wir alle dürfen.

Das wird im §86 StPO (Strafprozessordnung) geregelt, der da lautet.:

§86(2) Liegen hinreichende Gründe für die Annahme vor, daß eine Person eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung ausführe, unmittelbar vorher ausgeführt habe, oder daß nach ihr wegen einer solchen Handlung gefahndet werde, so ist jedermann berechtigt, diese Person auf angemessene Weise anzuhalten. Er ist jedoch verpflichtet, die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen.
(BGBl. Nr. 423/1974, Art. I Z. 26)


Und das heißt nicht, dass man in irgendwelche Kammerln zum "Verhör" gezwungen wird, noch in Taschen herumstirln lassen muss.
Das wäre ein Eingriff in die persönlichen Grundrechte und somit strafbar. (Freiheitsberaubung, Nötigung, Kreditschädigung, Beleidigung (eventuell), ...)

Allerdings, wenn es allgemein üblich ist Taschen vorzuweisen und einer verweigert, dann könnte man schon zwingend annehmen, dass der gerade was gestohlen hat. Dh. auf die Polizei müsste man schon warten.

CISK 09.11.2001 07:53

ich kenn die genaue gesetzteslage ned aber meines wissen muss ein begründeter verdacht in der form vorliegen wie ich hab sie gesehn wie sie wo herumgespiedelt haben!

einmal hat mich ein dedektiv gefrag aber she freundlich echt freundlich ob ich was vergessen hab zu zahlen weil ich nen adapter genommen hab und denne halbe stunde später weider zurück gelegt hab, und dann habs ich erm gezeigt das ich wieder zurueck gelegt hab, dann hat er sich entschuldigt und das wars und dann hab ich geshen wie sehr warscheinlich einer as gefldert hat und an dem vorbei is :D:D:D

fahrdienstleiter 09.11.2001 08:03

@gifty

du machst deinen namen alle ehre :D

warst wohl in der welle wie du das abgefasst hast.
habe 10 min. gebraucht bis ichs entschlüsselte :)

zum thema:

wer bitte geht zu saturn?

die preise san a witz,die verkäufer kennen ihre produkte net,an der kassa sitzen tussis(leider keine friseusen),und der lärm dort is a org.

mr.red 09.11.2001 09:21

Zitat:

Original geschrieben von maXTC
in meine tasche schaut sicher keiner. wenn dem security was nicht passt, soll er die polizei rufen. selbst ein polizist braucht einen begründeten verdacht um jemanden auf der straße zu kontrollieren, warum sollte es ein kaufhaus etwas angehen, was ich in meiner tasche habe?

genau, meins is meins und geht niemand was an.

mr.red 09.11.2001 09:23

Zitat:

Original geschrieben von riker

Allerdings, wenn es allgemein üblich ist Taschen vorzuweisen und einer verweigert, dann könnte man schon zwingend annehmen, dass der gerade was gestohlen hat. Dh. auf die Polizei müsste man schon warten.

na, aber überhaupt net, ungesetzliche praxis kann nie verkehrsgeltung bekommen, und im strafrecht gibts des eh so überhaupt net. mein anwalt sagt immer: umarmen und nach der polizei rufen, das darf man, mehr nicht.

CISK 09.11.2001 11:55

Zitat:

Original geschrieben von fahrdienstleiter
@gifty

du machst deinen namen alle ehre :D

warst wohl in der welle wie du das abgefasst hast.
habe 10 min. gebraucht bis ichs entschlüsselte :)

zum thema:

wer bitte geht zu saturn?

die preise san a witz,die verkäufer kennen ihre produkte net,an der kassa sitzen tussis(leider keine friseusen),und der lärm dort is a org.

nur etwas übermuedet

maXTC 09.11.2001 14:11

Zitat:

Original geschrieben von fahrdienstleiter
wer bitte geht zu saturn?
cd-rohlinge und dvd´s kann man dort schon kaufen, wichtiges kaufe ich auch beim fachmann :D

valo 09.11.2001 14:26

netzwerkkarten kann man auch dort kaufen.... :D

maXTC 09.11.2001 14:33

valo
is der beste ; )

:D

CISK 09.11.2001 16:29

und monitorverklaengerungen 1,8meter um 10,- :D


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