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Christoph 20.02.2014 18:10

Zur Rechtslage bzgl. Fotos siehe:
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1.htm
http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto

Zitat:

Personenfotos liegen in einem rechtlichen Minenfeld.
Sehr schön formuliert.

FendiMan 20.02.2014 22:29

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2494226)
Also wurden Fotos mit einem Fotoapparat gemacht.

Nein, ich war anscheinend nicht eindeutig genug.
Ich hab von einer fix montierten Kamera geschrieben, die genauso aussieht, wie halt eine normale Videokamera ausschaut.
Präsentiert wurden dann Fotos und kein Video.
Man kann ja auch aus einer Aufzeichnung heraus Fotos machen, und es lässt sich dann auch nicht feststellen, ob es eine Aufzeichnung gegeben hat.
Außerdem kann man ja immer noch analog aufzeichnen, und das ist legal.

Baron 21.02.2014 00:51

Aha analog einen öffentlichen grund zu überwachen ist legal- digital ist illegal? Der Schwachsinn kennt keine grenzen im Gesetz so scheints mir! Oder ist der nicht im Gesetz?

Lowrider20 21.02.2014 05:01

Es wird einfach absurd.

Baron 21.02.2014 05:18

DAS stimmt!
Ich beantrage Schließung des Threads!!

Christoph 21.02.2014 08:47

So einfach auf Zuruf geht´s nicht. ;)

FendiMan 21.02.2014 11:08

Zitat:

Zitat von Baron (Beitrag 2494245)
Aha analog einen öffentlichen grund zu überwachen ist legal- digital ist illegal?

So ist es.
Du solltest dich halt informieren, bevor du mitredest.... ;)

Lowrider20 21.02.2014 18:26

Zitat:

Zitat von FendiMan (Beitrag 2494236)
Außerdem kann man ja immer noch analog aufzeichnen, und das ist legal.

Woher hast du diese Behauptung?

FendiMan 21.02.2014 22:30

Das weiß man. ;)
Auch Anlagen zum nur Rausschauen sind legal, also nicht genehmigungspflichtig.

https://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx


8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:
  • In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
  • wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).

Lowrider20 21.02.2014 22:49

Zitat:

9. Darf ich öffentlichen Grund filmen?

Zum Zweck des Eigentumsschutzes darf öffentlicher Raum nur soweit erfasst werden, als es zur Erreichung dieses Zweckes unumgänglich notwendig ist (z.B. unmittelbar an das Gebäude angrenzende Teile des Gehsteigs bei Überwachung einer Gebäudefassade gegen Beschädigung). Darüber hinausgehende Überwachung des öffentlichen Grundes durch private Auftraggeber ist unzulässig (und entspräche auch nicht mehr dem Zweck "EIGENTUMsschutz").
...


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