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FranzK 17.06.2010 14:05

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2418781)
Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Verstehen und Billigen, nur so zur Info ;)

Was für eine Erkenntnis! ;)

Aber es ging hier nie um Billigung sondern um die Beurteilung eines in meinen Augen unsinnigen Vergleichs zwischen einem Führerschein und einem Fernsehgerät. Nur so zur Info... ;)

:hallo:

LouCypher 17.06.2010 15:16

Zitat:

Franz:
Wenn ich ein Fahrzeug besitze, mit dem ich öffentliche Verkehrsflächen benutzen kann, muss ich zahle
nein musst nicht, wenn du dir ein auto in die garage stellst zb. einen oldtimer musst nichts zahlen, erst wenn du damit auf öffentlichen strassen fahren willst. Wenn du dir hingegen einen altes röhrenradio als deko hinstellst musst gebühren zahlen. Wenn du dir einen flatscreen zum dvd schauen kaufst musst du orf gebühren zahlen. Gesetz hin oder her es ist eine sauerei, genauso wie viele anderen gesetze in der vergangenheit eine sauerei waren.

Tarjan 17.06.2010 16:05

Er hat ja geschrieben wenn man öffentliche Verkehrsflächen benutzt muss man zahlen ;).

PS: Wenn Du im alten Röhrenradio den Empfangsteil dekativierst weils nur Dekoration ist bzw. den Empfangteil im Flatscreen ausbaust weilst ja nur DVDs schaust must nichts zahlen.

Du zahlst dafür dass Du den Orf empfangen kannst und nicht wiel Du das Gerät besitzt.

Ich finde den Vergleich von FranzK schon recht gut.

Don Manuel 17.06.2010 16:17

Ich zahle für das Gerät, mit dem ich Rundfunk empfangen kann. Die Gleichsetzung eines Anbieters von Inhalten mit der Technik hat mir hier noch keiner der Schlaumeier in irgendeiner Weise argumentiert.

FranzK 17.06.2010 19:21

Zitat:

Zitat von LouCypher (Beitrag 2418789)
nein musst nicht, wenn du dir ein auto in die garage stellst zb. einen oldtimer musst nichts zahlen, erst wenn du damit auf öffentlichen strassen fahren willst.

Ich habe extra so formuliert, dass dieser Fall abgedeckt ist. Du solltest ein wenig genauer lesen, wenn du hier mitreden willst!



Zitat:

Wenn du dir hingegen einen altes röhrenradio als deko hinstellst musst gebühren zahlen. Wenn du dir einen flatscreen zum dvd schauen kaufst musst du orf gebühren zahlen.
Nein, dass ist ein großer Irrtum! Du kannst dir ein altes Röhrenradio als Deko hinstellen, sogar einen Fernseher, wenn du willst und du kannst auch einen Flatscreen zum DVD-Schauen verwenden, ohne dass du gebührenpflichtig bist! Voraussetzung dafür ist in allen Fällen, dass jeweils der Tuner ausgebaut wird, so dass es keine Möglichkeit zum Empfang einer Sendung mehr gibt. (Beim alten Röhrenradio gibt es natürlich keinen steckbaren Tuner-Modul, da wäre es einfacher, wenn man das Stromkabel entfernt; ich glaube, dass dies in diesem Fall sogar eine hinreichende Maßnahme ist, um das Gerät zu einem Dekorationsgegenstand zu machen, bin mir aber nicht ganz sicher.)

Bei deinem Oldtimer ist es ganz ähnlich. Du kannst ihn nicht durch Anmeldung verkehrstauglich machen und gleichzeitig die Gebühren verweigern, weil er angeblich nur zu Anschauungszwecken in der Garage steht. Wenn du die Abgaben vermeiden willst, musst du ebenfalls durch Abmelden dem Gefährt jede Möglichkeit nehmen, eine öffentliche Verkehrsfläche legal benutzen zu dürfen.

:hallo:

FranzK 17.06.2010 19:25

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2418795)
Ich zahle für das Gerät, mit dem ich Rundfunk empfangen kann. Die Gleichsetzung eines Anbieters von Inhalten mit der Technik hat mir hier noch keiner der Schlaumeier in irgendeiner Weise argumentiert.

Doch, es kam quasi als Nebenbemerkung bereits vor. Das Argument ist, dass es gesetzlich so verankert ist. Es ist einfach so...

:hallo:

Don Manuel 17.06.2010 19:32

Blödsinn, "ist einfach so" und "Gesetzeslage" sind keine logischen Argumente.

Verkehrsfläche = Frequenzband (physikalisch)
ORF = Plakatwand am Rand der Verkehrsfläche, spielt sich aber zum Herrscher der Autos und Fahrer auf.

fredf 17.06.2010 19:51

Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich die ORF-Fernsehprogramme nicht empfangen kann?
Wenn an einem Standort der Empfang der ORF-Fernsehprogramme aufgrund einer entsprechenden Gerätekonstellation nicht möglich ist, braucht das Fernsehentgelt nicht entrichtet zu werden.

von
http://www.orf-gis.at/index.php?kate...hema=anmeldung


das heisst wenn ein Gerät zwar einen Tunerteil für Analogempfang, jedoch in dieser Region kein terrestischer Empfang gegeben ist (auch von ausländischen Fernsehstationen!), dann ist für dieses Gerät keine Fernsehgebühr zu entrichten
So eine Satellitenempfangsanlage oder ein externer dvb-t tuner vorhanden sind, ist die Sachlage wieder anders zu betrachten.

Lowrider20 17.06.2010 19:56

Stimmt nicht ganz fredf.

Die Befreiung gilt auch, wenn eine DVB-S Anlage vorhanden, aber kein ORF-tauglicher Receiver vorhanden ist.

fredf 17.06.2010 20:42

Zitat:

Zitat von Lowrider20 (Beitrag 2418831)
Stimmt nicht ganz fredf.

Die Befreiung gilt auch, wenn eine DVB-S Anlage vorhanden, aber kein ORF-tauglicher Receiver vorhanden ist.

erstens steht ausdrücklich So eine Satellitenempfangsanlage oder ein externer dvb-t tuner vorhanden sind, ist die Sachlage wieder anders zu betrachten.


zweitens scheinst du den von mir geposteten Link nicht vollständig gelesen oder verstanden zu haben, denn:

Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich die ORF-Fernsehprogramme nicht empfangen kann?
Wenn an einem Standort der Empfang der ORF-Fernsehprogramme aufgrund einer entsprechenden Gerätekonstellation nicht möglich ist, braucht das Fernsehentgelt nicht entrichtet zu werden. Das Fernsehentgelt ist jener Bestandteil der Rundfunkgebühren, den der ORF für seine Fernsehprogramme erhält. Alle sonstigen Abgaben (Radio- und Fernsehgebühr, Radioentgelt, Kulturförderungsbeitrag und Landesabgabe) sind weiterhin zu entrichten.

Mit anderen Worten: auch bei Nicht-Empfang der ORF-Fernsehprogramme sind Rundfunkgebühren zu entrichten, allerdings minimiert um das Fernsehentgelt.

Eine gänzliche Abmeldung von den Rundfunkgebühren ist nicht möglich, solange der Rundfunkteilnehmer noch über ein betriebsbereites Fernsehempfangsgerät verfügt.

Der Rundfunkteilnehmer hat der GIS mit seiner Unterschrift verbindlich zu bestätigen, dass er keine ORF-Fernsehprogramme empfangen kann. Besteht zu einem späteren Zeitpunkt wieder die Möglichkeit, ORF-Fernsehprogramme zu empfangen, ist dies der GIS unverzüglich zu melden.


denn hier ist dies schon aufgeführt


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