WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Consumer Electronics (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Neuer Sat-Receiver wegen ORF Umstellung? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=233888)

Boticelli 30.03.2009 23:20

@ kutz - das kann ich mir auf jeden Fall vorstellen, denn komischerweise sinds auch nach der Volkszählung vermehrt unterwegs gewesen auch mit den richtigen Daten (auch nach Umzügen) etc - komisch, oder? ;-)

aleph_wcm 03.04.2009 17:41

GIS bleibt draussen?
 
Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2354342)
Dann machst die Tür wieder zu bzw. gar nicht erst auf.

Ich fürchte, so einfach ist es nicht. Nachdem "Schwarzsehen/ hören" strafbar ist (auch wenn kein ORF auf der Mattscheibe ist), hat die GIS wohl das Recht, Nachschau zu halten. Spätest. beim nächsten Mal kommt die Polizei & d.Schlosser mit u. dann wird mit u. ohne Zustimmg. aufgemacht:p!

Glgt. wird übersehen, dass die GIS-Gebühr nicht (nur) ein Entgelt f. das Programm ist (wie beim Pay-TV), sond. eben (auch) eine staatl. Gebühr f. das Aufstellen/Betreiben eines Radio bzw. TV-Gerätes. Prinz. ist jeder, der ein funkt. Empfangsgerät zu Hause hat, GIS-pflichtig, egal ob u. welches Prog. er wirklich sieht.
Nat. kann nicht ständig u. überall ein Peilwagen seine Runden drehen, desw. rutschen viele durch, aber prinz. ist's wie beim Schwarzfahren: kommst' durch, is gut, wirst' erwischt, brennst; je nach Häufigk. der Kontrollen kann's sich trotzdem lohnen.:D

Schönes WE!

aleph_wcm 03.04.2009 17:54

GIS & Datenschutz?
 
Zitat:

Zitat von Aliya20 (Beitrag 2354303)
Ich bin bei der GIS nicht angemeldet und habe dies auch nicht vor. ... Woher bekommen die eigentlich unsere Daten her? Es gibt so was wie „Datenschutzgesetz“ oder?
Wie auch immer bei mir landen die Briefe jedes Mal im Mistkorb, da ich weder ORF1 noch ORF2 anschaue. ...

Datenschutz greift hier nicht, denn Adressen fallen nicht darunter. Desw. kann auch damit gehandelt werden.

Auch ohne ORF ist man GIS-pflichtig! s. and.Beitrag "GIS bleibt draussen"

Trotzd. viel Spass! /GA

FendiMan 03.04.2009 21:26

@aleph_wcm:
Ich muss mich wiederholen:
Du hast keine Ahnung über die Gebührensituation:
Zitat:

Zitat von aleph_wcm (Beitrag 2355077)
Glgt. wird übersehen, dass die GIS-Gebühr nicht (nur) ein Entgelt f. das Programm ist (wie beim Pay-TV), sond. eben (auch) eine staatl. Gebühr f. das Aufstellen/Betreiben eines Radio bzw. TV-Gerätes. Prinz. ist jeder, der ein funkt. Empfangsgerät zu Hause hat, GIS-pflichtig, egal ob u. welches Prog. er wirklich sieht.

Keine Empfangsmöglichkeit für den ORF > Keine Rundfunkgebühr.
Und Peilwagen gibt es nicht.
Und nachschauen dürfen GIS-Mitarbeiter nicht.
Und deine Schreibweise lässt sich immer noch nicht gut lesen.

FranzK 03.04.2009 21:35

Zitat:

Zitat von FendiMan (Beitrag 2355123)
@aleph_wcm:
...
Keine Empfangsmöglichkeit für den ORF > Keine Rundfunkgebühr.
...

Falsch! Keine Fernsehgebühr! Radioempfang gibt es überall. ;)

:hallo:

FendiMan 03.04.2009 21:38

Ja, richtig, aber nur, wenn man einen Radio hat. ;)
Und die Landesabgabe ist dann auch zu zahlen.

enjoy2 03.04.2009 22:52

Zitat:

Zitat von aleph_wcm (Beitrag 2355077)
Ich fürchte, so einfach ist es nicht. Nachdem "Schwarzsehen/ hören" strafbar ist (auch wenn kein ORF auf der Mattscheibe ist), hat die GIS wohl das Recht, Nachschau zu halten. Spätest. beim nächsten Mal kommt die Polizei & d.Schlosser mit u. dann wird mit u. ohne Zustimmg. aufgemacht:p!

ich weiß nicht auf welcher Rechtsmeinung du deine Aussagen tätigst, das österr. Recht allerdings kann es nicht sein.

http://portal.wko.at/wk/format_detai...457552&DstID=0
wie hier gut zusammengefasst, bzw.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000005
hier bezüglich Hausrecht angeführt ist, ist eine Hausdurchsuchung nicht so einfach möglich

ohne jetzt ein Jurist zu sein (allerdings schon etwas rechtl. Hintergrund) würde ich einen Verdacht von Schwarzsehen als nicht ausreichend für eine Hausdurchsuchung, bzw. dies als Übertretung nach § 303 Strafgesetzbuch sehen
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...usdurchsuchung

bzw. denke ich, dass kein Richter eine Hausdurchsuchung aufgrund möglichen Schwarzsehens anordnen wird

holzi 04.04.2009 09:17

es wurde schon so oft durchgekaut, aber nochmals:

Die Nichtbeantwortung ist nicht strafbar, außer nach einer Mahnung
Die GIS hat keinen Zutritt
Besteht der begründete Verdacht, kann der Zutritt durch ein Organ des Bezirksamts beantragt werden - diese (und nur diese) dürfen die Wohnung betreten, das hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun.
Der bloße Verdacht reicht somit auch nicht aus, dass sich die Bezirksverwaltungsbehörde Zutritt verschaffen kann.
strafbar ist nur eine Falschauskunft oder die Verweigerung der Auskunft nach einer Mahnung (und eine Mahnung kann erst nach der Nichtbeantwortung einer Anfrage ausgestellt werden). Irgendeine mündliche Frage kann also ignoriert werden. Das Verwaltungstrafverfahren ist einzustellen (zumindest im Zweifel), wenn man glaubhaft machen kann, dass man keine schriftliche Anfrage oder Mahnung erhalten hat (also ohne Einschreiben geht nix).

Auch eine viel spätere Angabe, sofern sie wahrheitsgemäß ist, ist nicht somit nicht strafbar.

(Die Zutrittsverweigerung gegen die Bezirkverewaltungsbehörde ist übrigens auch nicht strafbar. Wenn diese dazu berechtigt ist (und nur dann, s. oben), kann dies als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, das ist eine andere Geschichte...).

So ist es nun mal - kurz zusammengefasst: die GIS'ler vor der Tür können scheissen gehn...

aleph_wcm 05.04.2009 23:42

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2355162)
es wurde schon so oft durchgekaut, aber nochmals:
Die GIS hat keinen Zutritt..

Desw. hab ich ja auch die Polizei als Amtshelfer erwähnt, wie es bei Delogierg. o. Exekution der Fall ist.

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2355162)
Besteht der begründete Verdacht, kann der Zutritt durch ein Organ des Bezirksamts beantragt werden - diese (und nur diese) dürfen die Wohnung betreten, das hat aber nichts mit einer Hausdurchsuchung zu tun. - Der bloße Verdacht reicht somit nicht aus, dass sich die Bezirksver-waltungsbehörde Zutritt verschaffen kann.

Bei einer Anzeige des "lieben" Nachbarn o. wenn das GIS-Organ an der Tür den TV-Ton hört, o. diese vor der Nase zugeschlagen wird, ist das wohl Begründung genug...

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2355162)
Das Verwaltungstrafverfahren ist einzustellen (zumindest im Zweifel), wenn man glaubhaft machen kann, dass man keine schriftliche Anfrage oder Mahnung erhalten hat (also ohne Einschreiben geht nix).

Desw. werden amtl. Schreiben auch gewöhnl. als RECo o. RSA verschickt.

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2355162)
Zutrittsverweigerung ... ist übrigens auch nicht strafbar. Wenn diese dazu berechtigt ist (.., s. oben), kann dies als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet werden, das ist eine andere Geschichte...

Genau das mein ich.. Wenn der "Hr. Inspekta" einen schlechten Tag hat o. der vermtl. Delinquent nicht nur schwarz hört/sieht, sond. auch schwarz IST, dann ist eine Verhaftung gleich geschehen.

Zitat:

Zitat von holzi (Beitrag 2355162)
So ist es nun mal - kurz zusammengefasst: die GIS'ler vor der Tür können scheissen gehn...

Schön sprechen!;)
Um nicht missverstanden zu werden, ich bin keiner der "lieben" Nachb. (s.ob), mir ist egal, ob jmd. GIS zahlt o. nicht, nur soll man nicht den Eindruck verbreiten, man könne mit der Staatsgewalt o. öff. Verwaltung spielen. Das ist m.M. unfair u. nur desw. hab ich darauf hingewiesen, dass Schwarzhören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann (u. soll) u. man sich der Konsequ. bewusst sein soll. Den Vergleich mit'm Schwarzfahren hab ich ja schon -denk' ich- angeführt.

Was mich unabh. davon aber hier u. bei vielen ähnl. Delikten stört, ist das scheinbar zahnlose Gesetz. Wenn etwas als Vergehen gilt, aber nicht wirksam verfolgt werden kann o. mit lächerlichen Strafen belegt ist (wie zB. viele Verkehrdelikte), ist es unökonomisch u. desh. unsinnig, es überhpt. als Delikt zu behandeln. Aber das ist wohl typ. österr.; etwas einers. für illegal zu erklären, es aber mit Augenzwinkern zu verfolgen... "Nur kane Wölln..":heul:

Viele Ostereier & schöne Ferien! /GA

maxb 06.04.2009 17:16

Zitat:

Zitat von aleph_wcm (Beitrag 2355474)
, dass Schwarzhören/sehen nach wie vor ein Vergehen ist, als solches strafrecht. verfolgt werden kann

:lol: ins häfen kommst aber nicht deswegen

Da die Unverletzlichkeit der Wohnung(Hausrecht) ein Bundesverfassungsgesetz ist, das im Einzelfall sicher höher wiegt als ein Verstoß gegen das Rundfunkgebührengesetz (oder welche Verwaltungsübertretung auch immer), wird's ohne (gerichtliche/Finanzstrafbehörde) Anordung nie zu einem unerwünschten Betreten der Wohnung, durch wem auch immer, kommen. Es ist auch dein gutes Recht dies passiv zu verhindern, indem du z.B. die Türe schließt. Am Besten von außen, dann lässt es sich leichter diskutieren. ;)


Behörden könne sich auch ganz leicht anders wehren, sie brauchen ja nur Strafbescheide ausstellen um damit den Spieß umzudrehen. Der folgende Papierkrieg macht dich sicher schnell mürbe. :D


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:21 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag