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Ich weiß definitiv, daß es in Frankreich und Deutschland in unserem Bereich keine Gehaltserhöhung gegeben hat. Und ja, in Frankreich ist es am schlimmsten. Da werden gleich gar keine Budgets mehr ausgeschüttet, weil es sowieso egal ist. Wie du richtig bemerkt hast, die kriegen mehrere Jahre gar nichts. Ob das sinnvoll ist, wenn man jemand was geben will, weil er gute Arbeit geleistet hat ? Damit schüttet man das Kind mit dem Bade aus. Zitat:
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Nur wie gesagt, mit einer derartigen überheblichen Art musst du dich nicht wundern, wenn deine Bewegung ein begrenztes Potential hat. Wenn du und deine Kollegen das mit allen machen, die nicht so begeistert sind von manchen Dingen, dann musst du dich über das Ergebnis wundern. Und sei es nicht mal in deiner Verantwortung, trotzdem fühlst du dich sofort angegriffen und bemüßtigt den anderen herunterzumachen. Zitat:
Vielleicht wäre es am besten, wenn die beiden Organisationen zusammenarbeiten würden ? Immerhin haben sie das gleiche Interesse ? Wurde das jemals überlegt und wenn ja, warum ist das nie zustande gekommen ? |
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Die kollektivvertragliche Erhöhung wird immer vom Mindestlohn berechnet und nicht vom Istlohn. Es bleibt nur die "Überzahlung" erhalten. Vielleicht ist das ganze auch ein Teufelskreis. Die IT-Mitarbeiter fühlen sich von der Gewerkschaft vernachlässigt, weil sie sich keinen Nutzen davon versprechen. Und die Gewerkschaft fühlt sich von den IT-Mitarbeitern vernachlässigt und stellt sie dann als dumm und gierig hin, weil sie nicht in "ausreichendem" Maße organisiert sind. So wie es auch hier in diesem Posting passiert ist. Bezüglich Nachweis bzw. Quellenangabe ist etwas schwierig, denn auf http://www.gpa.at/ kommen nur Mitglieder rein. Ich habe mein Login und kann bestätigen, daß man dort reinkommt und die aktuellen Kollektivverträge abrufen kann. |
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Welche Fakten brauchst Du, außer dass es keine kollektivvertragliche Erhöhung der Ist-Gehälter gibt? Reichen Dir die seit Ende des vorigen Jahres gesetzten Kampfmaßnahmen nicht als Fakten? Oder denkst Du, wir Betriebsräte, die 1200 Mitarbeiter im AustriaCenter und die etwa 350 bis 400 Mitarbeiter bei der vorwöchigen öffentlichen Demonstration machen das zum Spaß? Reicht Dir das Faktum, dass es vor ca 1 Jahr eine Einigung zwischen dem Verhandlungsteam der Arbeitgeber und dem Verhandlungsteam der Arbeitnehmer zustande gekommen ist, eine Regelung für jährliche Ist-Gehaltserhöhungen in den Kollektivvertrag aufzunehmen ... und dies (einzigartig in Österreich) von der Wirtschaftskammer lapidar als nichtig erklärt wurde, da (angeblich) das Verhandlungsteam kein Mandat hatte, über sowas zu verhandeln? Wenn Dir meine Ausführungen nicht reichen: hier kannst Du die Fakten nachlesen ... http://www.gpa-djp.at/servlet/Conten...dex&n=GPA_50.7 |
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Satan schreibt davon, dass auch in Frankreich Ist-Gehälter für die prozentmäßige Erhöhung der Gehälter herangezogen werden, du schreibst davon, dass es in diesem Jahr keine Erhöhung bei den Gehältern im IT-Bereich gegeben hat diese Unaufmerksamkeit/en zieht/en sich durch dies Posting, bzw. sehr vielen von deinen Postings, du nimmst nur Teile aus einen Posting, bzw. verdrehst teilweise den Sinn von Postings, wenn auch manchmal nur sehr wenig - dadurch kommen es zu vielen Unklarheiten, bzw. "engstirnigen" Meinungen, wie du es nennst Bist du so perfekt, dass deine Meinung immer korrekt, die Richtige, usw. ist? Aus deinen Postings lässt sich kein anderer Schluss zu, auch wenn man versucht es anders zu lesen. |
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Da habe ich auch noch ein paar Erklärungen dazu gefunden, das geht allerdings nicht auf die branchenspezifischen Unterschiede ein:
http://hr.monster.at/11596_de-AT_p1.asp Wäre sicher interessant zu wissen in welchen Branchen es bereits diese Istlohnerhöhungen gibt und in welchen nur die Überzahlungen aufrecht erhalten werden und in welchen Branchen es nichts von beiden gibt. Ich habe nicht die Zeit mir jetzt jeden einzelnen KV im Detail herunterzuladen und durchzulesen. Vielleicht findet jemand so eine Übersicht, denn der Zugang zu derartigen Informationen ist nicht wirklich sehr einfach gestaltet. Siehe GPA, da kommt man überhaupt nur mit Login rein, so als wäre ein Kollektivvertrag ein Staatsgeheimnis. Sind derartige Dinge nicht sowieso veröffentlicht ? Ich verstehe daher nicht ganz den Sinn, den Zugriff auf solche Details zu begrenzen ? |
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Wenn das generell in Deutschland oder Frankreich so wäre, dann würden das meine Kollegen in Deutschland und Frankreich auch kriegen. Und ich weiß definitiv, daß es nicht so ist. Oder wie würdest du eine gesetzliche Erhöhung der Löhne und Gehälter sehen ? Ich würde das schon so sehen, daß diese alle kriegen ? Und ist es nicht eine besondere Qualtität, wenn sich jemand klar und eindeutig ausdrückt ? Das haben doch viele Leute heute schon verlernt. Aus welchen Gründen auch immer. Nur wird man dann nie irgendjemand was lernen oder mitkriegen, wenn alle nur so allgemeine Statements loslassen, die in Wahrheit nichts aussagen. |
So, ich habe mir jetzt einige KV-Abschlüsse angesehen; demnach sieht es so aus:
Code:
Bau: KV 3,3 bis 3,7% Ist - 1xZ - Zur Erklärung: KV = Kollektivvertragsgehalt (Mindesgehalt) Ist = Istgehalt 1xZ = Einmalzahlung ÜZ = Überzahlung Alleine bei der obigen Aufstellung gibt es nur folgende Branchen, wo es keine Ist-Lohnerhöhung gibt: Bau, Tages/Wochenzeitungen, Werbung ... und natürlich die IT!!!!! |
Und was heisst "Ist gleiche ÜZ" ?
Wie unterscheidet sich das von Ist ? |
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Ist-Gehalt anzuheben.
gleiche ÜZ heißt, dass der Betrag der Überzahlung gleich bleibt. Beispiele: Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,- Erhöhung: KV +3% / Ist gleiche ÜZ Nachher: KV=2060 / Ist=2360,- / ÜZ=300,- (Überzahlung bleibt gleich) vs Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,- Erhöhung: KV +3% / Ist +2% Nachher: KV=2060,- / Ist=2346,- / ÜZ=286,- (Überzahlung wird geringer) vs Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,- Erhöhung: KV & Ist +3% Nachher: KV=2060,- / Ist=2369,- / ÜZ=309,- (Überzahlung wird höher) vs Vorher: KV=2000,- / Ist=2300,- / ÜZ=300,- Erhöhung: KV +3% / Ist - Nachher: KV=2060,- / Ist=2300,- / ÜZ=240,- (Überzahlung wird merklich geringer) Was bei welchen Branchen gilt, ist abhängig davon, was die beiden Verhandlungsteams verhandeln - da es nicht gesetzlich ist, kommt es auf die jeweiligen Stärken und auf das Verhandlungsgeschick der agierenden Personen an. Letztes Beispiel gilt für die IT-Branche. Anmerkung am Rande: natürlich steht es jedem Chef frei, trotzdem eine Ist-Erhöhung für die Mitarbeiter vorzunehmen; es muss aber klar sein, dass dies im IT-Bereich eine freiwillige Geste handelt und nicht in jedem IT-Betrieb selbstverständlich ist. |
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