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cenus 16.08.2008 01:08

Also ist es jetzt erwiesen, dass es sich bei den beiden wirklich um GIS-Mitarbeiter gehandelt hat? Normalerweise tragen die, wenn sie anläuten gut sichtbar einen entsprechenden Ausweis. Außerdem soweit mir bekannt ist, tauchen die auch nicht zu zweit auf, sondern eher allein.

Ich weiß nur von einem Fall, da war der Fernseher eingeschalten, als der GIS-Mensch kam. Der GIS-Mensch stellte zur Wahl, gleich den ORF anmelden oder käme mit einer Bescheinigung vom Magistrat, die es ihm erlaube die Wohnung zu betreten. Dadurch würden auch zusätzliche Kosten entstehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die gleich eine Strafe von 2000,- Euro in Aussicht stellen.

pong 16.08.2008 06:42

Zitat:

oder käme mit einer Bescheinigung vom Magistrat, die es ihm erlaube die Wohnung zu betreten.
Keine Sorge, sowas gibt es nicht. Wäre ja noch schöner, wenn jedes Inkassounternehmen eine Hausdurchsuchung auf Zuruf bekommen könnte.

pong

TONI_B 16.08.2008 07:32

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2299602)
Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...

Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!

LouCypher 16.08.2008 09:11

Zitat:

Zitat von barns (Beitrag 2299602)
Ich weiss nicht wie du dazu kommst dir solch ein Aussage anzumaßen. Jeder der nur ein bisschen Ahnung hat und weiß wie es wirklich läuft wird dir bestätigen, dass das sicher nicht so ist. Warum muss es zu einem Prozess kommen???

Außerdem: Wenn jemand gegen den Willen eines anderen dessen Wohnung betritt, ja meine Damen und Herren, dann befinden wir uns NICHT im Strafrecht, somit hat die Polizei keinerlei Befugnisse, geschweige denn Befehls oder Zwangsgewalt.
Und "den Fuß in die Tür stellen" dem Staatsanwalt bzw. Richter als Nötigung schmackhaft zu machen (von der Beweisführung ganz zu schweigen) ist wohl, gelinde gesagt, nicht ganz einfach...

so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde :P

Don Manuel 16.08.2008 11:20

wird wohl selbst ein GIS-ler sein...

X33 16.08.2008 12:17

Zitat:

Zitat von RaistlinMajere (Beitrag 2299615)
gar nicht eindringen lassen. darauf hinweisen, daß sie gerade im begriff sind, hausfriedensbruch und nötigung zu begehen. dann griff zum handy -> 133

Grundsätzlich stimme ich dir ja zu, dass man 133 rufen soll.
Nur wenn ich die GIS Mitarbeiter an der Tür abwehren muss, weil die den Fuss in der Tür haben und das Handy liegt sonstwo, nur ned in Griffweite, dann wird' s ein wenig kompliziert. ;-)

holzi 16.08.2008 12:20

laut Hilfe, Überfall schreien ;)

sillybilly 16.08.2008 13:07

Genau das ist es!!!:bier:

steelrat 16.08.2008 13:11

also
 
wenn das kein Hausfriedensbruch oder gar Nötigung war, dann heiss ich Bertl Braun...

wie gsagt, diese GIS K.... kommen leider nie an die Falschen...


denn wenn der bei mir hinten in der Tür steht macht er auch nähere Bekanntschaft mit der selben..

und wenn der trotzdem reinkommt kann er sich mitn Handrücken die Schulterblattln kratzen, wenns Ihn juckt...

barns 16.08.2008 13:11

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 2299630)
Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!


Das schon, jedoch erfordert der Tatbestand den Eintritt mit Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt.
Worauf es ankommt ist die Definition der Gewalt.
Eine Person die nur den Fuß in den Türspalt klemmt erfüllt das Tatbild nicht, da der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist. ;)

@LouCypher
"so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde"

Vorsicht mit solchen Ansagen! :rolleyes:


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