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Guru |
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QUOTE]Original geschrieben von Guru
Wie oft soll es Guru noch sagen? Breitstrahler und Begrenzungslicht gilt Tag und Nacht als Ersatz für das Abblendlicht, nicht als Ersatz für Tagfahrlichter. Daher kann und darf diese Kombination als Ersatz für das Abblendlicht selbst im arschfinstersten Tunnel Österreichs betrieben werden. Nun endlich kapiert oder soll Guru es Dir aufzeichnen? :D Guru PS: steht übrigens alles im Kraftfahrgesetz (KfG) und den zugehörigen Novellen. [/quote] Ehrlich gesagt. Mir kann es egal sein wie du unterwegs bist. Ich hoffe nur du begegnest mir nicht bei Dunkelheit. Mit den Neblern ist nämlich dein Horizont auf 20m Sichtweite begrenzt. Ich wohne am Lande und bin öfters bei Nacht auf Freilandstrassen und Autobahnen unterwegs. Und da ist mir bisher noch niemand, ausser es gab Nebel oder Schneefall, mit seinem Fahrzeug begegnet, wo nur die Nebler(mit Begrenzungsleuchten) gebrannt haben. Das wäre ja ein Blindflug. Ich kann dir einen link empfehlen der sich mit dem Verhalten im Tunnel beschäftigt. http://www.bmvit.gv.at/verkehr/stras...sentunnel.html Da steht auch, was man, bevor man in den Tunnel fährt, aufdrehen soll. Edit: Ich wollte die, von dir vorgeschlagene Nachtbeleuchtung ausprobieren. Aber leider, dass ist mit meinem (neuen)Auto nicht möglich. Mit meinem Lichtschalter kann ich diese Stellung nicht erreichen. |
tss, tss ... wo ihr schon überall warts :eek: ...
SCNR ;) |
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