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bhoernchen 13.03.2006 17:27

:mad:
JA NICHT BEZAHLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Wembley 13.03.2006 18:28

Zwei neue hochinteressante Links, die genau die xxx-heute.com-Seiten der Brüder S. aus Büttelborn zum Thema haben:

http://www.arbeiterkammer.at/www-192...118-IPS-1.html (insgesamt zwei Seiten)

Interessant der Abschnitt über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht.

Der ORF schrieb auch einen sehr ähnlichen Artikel darüber:

http://help.orf.at/?story=4361

Gruß
Wembley

Wembley 14.03.2006 20:59

Auch die "Europäische Verbraucherzentrale" äußert sich über die Seiten der Brüder S.

http://www.europakonsument.at/Europa...=26588&lang=DE

Gruß
Wembley

Wembley 19.03.2006 14:25

Ein weiterer Artikel von help.orf.at über die Brüder S. Da geht es darum, mit welchen Methoden die versuchen, ihre Kunden zum Zahlen zu motivieren und was Juristen dazu meinen:

Der Titel der Story: Internet-Nepp samt Klagsdrohung gegen Kind

http://help.orf.at/?story=4399

Gruß
Wembley

juergentraum 27.03.2006 15:37

also mich haben die auch erwischt..
jedoch hab ich leider (für die) nie einen gesamten Auszug der AGBs per Mail zugeschickt bekommen. Dadurch erhöht sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate nach dem ÖSTERREISCHICHEM Konsumentschutzgesetz (nach der Seite vom österr. Europakonsument). Hier die Gesetzestexte um das Probeabo trotzdem zu kündigen:

Zitat von der Internetseite des Europakonsumenten:

Im gegenständlichen Sachverhalt kommt österreichisches Recht zur Anwendung, da der Unternehmer seine Tätigkeit explizit nach Österreich ausrichtet.

Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.

Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.

Der Hinweis auf das Rücktrittsrecht auf der Homepage der Firma reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden).

Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass – nach dem derzeitigen Stand der Dinge - die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nach nicht korrekt über die Möglichkeit eines Widerrufes informiert.

Unser Rat

Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag.

Hiermit erkläre ich nach § 5e KSchG den Rücktritt vom Vertrag (KdNr:.....) , da ich niemals ausreichend über mein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Ich ersuche Sie um Bestätigung des Rücktritts um und Ausforderung aller offenen Forderungen.

Die Anschrift der Firma lautet:

A&M Schmidtlein GbR
Vor der Hube 3
D-64572 Büttelborn


Also ich habs grad verschickt, viel Spass beim schreiben :hammer:
Jürgen

Wembley 31.03.2006 07:00

Die Brüder S. aus Büttelborn/Groß-Gerau kriegen in Deutschland gewaltig Druck:

Schmidtleins im Pech: Verbraucherverband mahnt 16 Abo-Seiten ab

Der Artikel hier:

http://www.dialerschutz.de/aktuelles...=output&id=348

Die Seiten haben sich diese Stunden zum Teil auch geändert.

P.S.: Auch ein Südsteirer hängt da voll mit drinnen. Das schon seit längerem.

Man schaue sich bitte die Whois-Daten von hausaufgaben.de an.

Den Namen dieses netten Herrens findet man des öfteren hier:

www.dialerdomains.tk

Ein Bonmot ist diese Seite des Herrn W.T. aus der Südsteiermark.

www.schwarzenegger.de


Gruß
Wembley

Wembley 01.04.2006 16:19

Ein neuer Artikel über die Brüder S.

http://help.orf.at/?story=4466

Die AK gibt folgenden Tipp ab:

Zitat:

Tipp der AK
Nutzen Sie Ihr Rücktrittsrecht, wenn Sie sich auf einer dieser Webseiten angemeldet haben oder bereits zur Zahlung aufgefordert worden sind.

Sie sollten das schriftlich und eingeschrieben tun. Fehlt es an einer gesonderten Information oder ist die Belehrung unzureichend, verlängert sich das Rücktrittsrecht.
Hier ein Musterschreiben der Arbeiterkammer bezogen auf das Rücktrittsrecht, das sich, wenn die Belehrung unzureichnend erfolgt ist, auf die Frist von drei Monaten ausdehnt:

http://www.arbeiterkammer.at/picture..._Belehrung.pdf

Gruß
Wembley

fabian01 03.04.2006 19:55

Hi Leute, nun mein Beitrag:
Ich habe dasselbe Problem mit: www.vornamen-heute.com
Meine Mutter wollte wissen, was ihr Name bedeutet, also registriere ich mich da. Und gestern krieg' ich ne rechnung zugeschickt, GENAU 84,00 Euro WIE BEI EUCH!

Oli 04.04.2006 08:55

Ist der gleiche Betreiber mit der gleichen Masche.

Lies Dir das Durch http://help.orf.at/?story=4470 ,

keinesfalls bezahlen!

Ciao Oliver

Chica 21.04.2006 20:38

Habe heute trotz eingeschriebenem Rücktrittsbrief vor einem Monat nun ein Schreiben vom Anwalt Olaf Tank aus Osnabrück bekommen. Mittlerweile soll ich 123EUR bezahlen...hab dort angerufen und erfahren, dass mein Kündigungsschreiben nicht dem Deutschen Recht entspricht und wenn ich nicht bezahle eine Klage gegen mich geführt wird. Wie ernst soll ich das nehmen??? Hat jemand Erfahrung??


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