![]() |
:mad:
JA NICHT BEZAHLEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
Zwei neue hochinteressante Links, die genau die xxx-heute.com-Seiten der Brüder S. aus Büttelborn zum Thema haben:
http://www.arbeiterkammer.at/www-192...118-IPS-1.html (insgesamt zwei Seiten) Interessant der Abschnitt über das Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht. Der ORF schrieb auch einen sehr ähnlichen Artikel darüber: http://help.orf.at/?story=4361 Gruß Wembley |
Auch die "Europäische Verbraucherzentrale" äußert sich über die Seiten der Brüder S.
http://www.europakonsument.at/Europa...=26588&lang=DE Gruß Wembley |
Ein weiterer Artikel von help.orf.at über die Brüder S. Da geht es darum, mit welchen Methoden die versuchen, ihre Kunden zum Zahlen zu motivieren und was Juristen dazu meinen:
Der Titel der Story: Internet-Nepp samt Klagsdrohung gegen Kind http://help.orf.at/?story=4399 Gruß Wembley |
also mich haben die auch erwischt..
jedoch hab ich leider (für die) nie einen gesamten Auszug der AGBs per Mail zugeschickt bekommen. Dadurch erhöht sich die Widerrufsfrist auf 3 Monate nach dem ÖSTERREISCHICHEM Konsumentschutzgesetz (nach der Seite vom österr. Europakonsument). Hier die Gesetzestexte um das Probeabo trotzdem zu kündigen: Zitat von der Internetseite des Europakonsumenten: Im gegenständlichen Sachverhalt kommt österreichisches Recht zur Anwendung, da der Unternehmer seine Tätigkeit explizit nach Österreich ausrichtet. Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf. Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann. Der Hinweis auf das Rücktrittsrecht auf der Homepage der Firma reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden). Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss. Im Ergebnis bedeutet dies, dass – nach dem derzeitigen Stand der Dinge - die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nach nicht korrekt über die Möglichkeit eines Widerrufes informiert. Unser Rat Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag. Hiermit erkläre ich nach § 5e KSchG den Rücktritt vom Vertrag (KdNr:.....) , da ich niemals ausreichend über mein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Ich ersuche Sie um Bestätigung des Rücktritts um und Ausforderung aller offenen Forderungen. Die Anschrift der Firma lautet: A&M Schmidtlein GbR Vor der Hube 3 D-64572 Büttelborn Also ich habs grad verschickt, viel Spass beim schreiben :hammer: Jürgen |
Die Brüder S. aus Büttelborn/Groß-Gerau kriegen in Deutschland gewaltig Druck:
Schmidtleins im Pech: Verbraucherverband mahnt 16 Abo-Seiten ab Der Artikel hier: http://www.dialerschutz.de/aktuelles...=output&id=348 Die Seiten haben sich diese Stunden zum Teil auch geändert. P.S.: Auch ein Südsteirer hängt da voll mit drinnen. Das schon seit längerem. Man schaue sich bitte die Whois-Daten von hausaufgaben.de an. Den Namen dieses netten Herrens findet man des öfteren hier: www.dialerdomains.tk Ein Bonmot ist diese Seite des Herrn W.T. aus der Südsteiermark. www.schwarzenegger.de Gruß Wembley |
Ein neuer Artikel über die Brüder S.
http://help.orf.at/?story=4466 Die AK gibt folgenden Tipp ab: Zitat:
http://www.arbeiterkammer.at/picture..._Belehrung.pdf Gruß Wembley |
Hi Leute, nun mein Beitrag:
Ich habe dasselbe Problem mit: www.vornamen-heute.com Meine Mutter wollte wissen, was ihr Name bedeutet, also registriere ich mich da. Und gestern krieg' ich ne rechnung zugeschickt, GENAU 84,00 Euro WIE BEI EUCH! |
Ist der gleiche Betreiber mit der gleichen Masche.
Lies Dir das Durch http://help.orf.at/?story=4470 , keinesfalls bezahlen! Ciao Oliver |
Habe heute trotz eingeschriebenem Rücktrittsbrief vor einem Monat nun ein Schreiben vom Anwalt Olaf Tank aus Osnabrück bekommen. Mittlerweile soll ich 123EUR bezahlen...hab dort angerufen und erfahren, dass mein Kündigungsschreiben nicht dem Deutschen Recht entspricht und wenn ich nicht bezahle eine Klage gegen mich geführt wird. Wie ernst soll ich das nehmen??? Hat jemand Erfahrung??
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:46 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag