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ich finde solang man die Sachen nicht verkauft die man sich downloadet ist es voll ok
Wie siehts eigentlich mit der gesetzlichen Lage aus von Musikstücken die im Handel nurmehr sehr schwer zu finden sind? (zB.: ne Platte die 1994 rausgekommen ist und danach niemehr nachgepresst wurde) |
Zitat:
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und falls man vor sagen wir 3 jahren mal ne mp3 downgeloadet oder upgeloadet hätte - könnte man dann heute noch dafür belangt werden oder verjährt sowas?
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Hmm vielleicht in diesem Zusammenhang auch ganz interessant:
US-Musikindustrie geht gegen Filesharing-Anwalt vor http://www.heise.de/newsticker/US-Mu...meldung/116234 |
Iirc ist die Verjährungsfrist nicht sehr lange (ein paar Jahre), aber die Zeit, die der Kläger braucht, um draufzukommen, wird nicht mitgerechnet, läuft also ab Kenntnis des Rechteinhabers.
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Sicher? Wenn also der Kläger draufkommt, dass jemand vor 10 Jahren eine Software illegal benutzt hat, kann er immer noch klagen?
Kann ich mir schwer vorstellen... |
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Hier geht's aber um die konkreten Bestimmungen zur Verjährung bei Urheberrechtsverletzungen. Diese help.gv-Seite erklärt Verjährung dagegen etwas allgemein.
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Das ändert aber grundsätzlich nichts daran. Ich kenne jetzt den zu erwarteten Strafrahmen nicht, aber es dürfte irgendwo bei 5-10 Jahre Verjährungsfrist liegen - strafrechtlich gesehen.
Beim Privatrecht lese ich 3 Jahre heraus |
ich habe eine originale, aber leider schon sehr lädierte DVD die ich mir gern kopieren würde
(muss ich da nur die beiden TS Ordner kopieren??) - muss ich die alte originale jetzt aufheben um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein? |
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