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panax 20.09.2008 20:48

ich finde solang man die Sachen nicht verkauft die man sich downloadet ist es voll ok

Wie siehts eigentlich mit der gesetzlichen Lage aus von Musikstücken die
im Handel nurmehr sehr schwer zu finden sind?
(zB.: ne Platte die 1994 rausgekommen ist und danach niemehr nachgepresst wurde)

holzi 20.09.2008 22:55

Zitat:

Wie siehts eigentlich mit der gesetzlichen Lage aus von Musikstücken die
im Handel nurmehr sehr schwer zu finden sind?
(zB.: ne Platte die 1994 rausgekommen ist und danach niemehr nachgepresst wurde)
...gilt das gleiche. ausser die rechte sind bereits abgelaufen, aber das dauert sehr, sehr lange.

panax 21.09.2008 12:18

und falls man vor sagen wir 3 jahren mal ne mp3 downgeloadet oder upgeloadet hätte - könnte man dann heute noch dafür belangt werden oder verjährt sowas?

Baron 21.09.2008 15:16

Hmm vielleicht in diesem Zusammenhang auch ganz interessant:
US-Musikindustrie geht gegen Filesharing-Anwalt vor

http://www.heise.de/newsticker/US-Mu...meldung/116234

Don Manuel 22.09.2008 10:39

Iirc ist die Verjährungsfrist nicht sehr lange (ein paar Jahre), aber die Zeit, die der Kläger braucht, um draufzukommen, wird nicht mitgerechnet, läuft also ab Kenntnis des Rechteinhabers.

void 22.09.2008 11:41

Sicher? Wenn also der Kläger draufkommt, dass jemand vor 10 Jahren eine Software illegal benutzt hat, kann er immer noch klagen?
Kann ich mir schwer vorstellen...

JetStreamer 22.09.2008 11:51

http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991339.html

Don Manuel 22.09.2008 12:12

Hier geht's aber um die konkreten Bestimmungen zur Verjährung bei Urheberrechtsverletzungen. Diese help.gv-Seite erklärt Verjährung dagegen etwas allgemein.

JetStreamer 22.09.2008 12:30

Das ändert aber grundsätzlich nichts daran. Ich kenne jetzt den zu erwarteten Strafrahmen nicht, aber es dürfte irgendwo bei 5-10 Jahre Verjährungsfrist liegen - strafrechtlich gesehen.

Beim Privatrecht lese ich 3 Jahre heraus

panax 22.09.2008 13:01

ich habe eine originale, aber leider schon sehr lädierte DVD die ich mir gern kopieren würde
(muss ich da nur die beiden TS Ordner kopieren??)

- muss ich die alte originale jetzt aufheben um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein?


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