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Wembley 07.12.2005 19:28

@Satan666

Ich muss mich meinen beiden Vorschreibern anschließen. Deine Vergleiche würden dann passen, wenn

...der Handyanbieter horrende Grundgebühren verlangen würde, aber der Kunde von diesem nicht die technische Möglichkeit bekommt zu telefonieren.

...der Waschmittelhersteller die Box (ja ja, wir sind wieder bei den Schachteln, aber darum geht es ja in diesem konkreten Fall) ohne Inhalt liefern würde. Ein nicht alle Flecken reinigendes Waschmittel wäscht immer noch besser als ein nicht vorhandenes. ;)

Das Web ist leider voll von Versuchen, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Mangelnde bzw. irreführende Informationen und fehlende Preisauszeichnungen sind leider gar nicht selten im Internet anzutreffen. Dialer, Handyabos bzw. Gewinnspiel- und Produktprobenseiten und sogenannte SMS-Anbieter, die entweder Lastschrift einsetzen oder Rechnungen verschicken und die "Kunden" unter Druck setzen, dass man das eine oder andere Mal schon von Nötigung sprechen könnte, machen das Internet zu einem Tummelplatz unseriöser Geschäftsleute, die Geschäftspraktiken einsetzen, die ein fest verankerter standortgebundener Unternehmer kaum wagen würde.

Von Phishern, Spammern und Trojanerunterschiebern möchte ich gar nicht reden.

Gruß
Wembley

Alex1 08.12.2005 08:49

Der nächste Klugscheisser:
http://www.onetwosold.at/default1.as...Offer=25437955
Bzw. alle seine Angebote:
http://www.onetwosold.at/default1.as...%3DgeThiGh%26&
http://www.onetwosold.at/default1.as...Offer=25435234
http://www.onetwosold.at/default1.as...Offer=25435506

jayjay 08.12.2005 09:39

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Der nächste Klugscheisser:
http://www.onetwosold.at/default1.as...Offer=25437955

Zitat:

Privatverkauf ohne Garantie. Kein Umtauschrecht, keine Rücknahme. Keine Haftung für irgendwelche Schäden. Garantie nach neuem EU Recht ausgeschlossen.
nur, dass dem der unterschied zwischen garantie und gewährleistung wohl nicht klar ist und er nur ersteres ausschliesst (was er ohnehin nicht geben müsste) und zu zweitem per gesetz verpflichtet ist ;)

und einfach mal so die Haftung aussschliessen :lol:

sollt ma grad ersteigern und ihn voll auflaufen lassen :D

Guru 08.12.2005 09:45

Zitat:

Hinweis: Das ist lediglich eine Artikelbeschreibung. Ich versteigere kein Notebook sondern nur ein Bild davon. Sollte der Höchstbietende die Ware nicht bezahlen, so werden ausnahmslos 30% des Ersteigerungspreises eingeklagt. Gerichtsstand ist St.Pölten. Jeder Bieter akzeptiert diese Bedingungen mit seinem Gebot.

Für das Bild braucht er weder garantieren noch Gewährleistung abgeben.

Ein echter Spaßvogel :(

Guru ist gespannt, wie lange da die Versteigerungsplattform mitspielt...

Guru

The_Lord_of_Midnight 08.12.2005 11:20

Irgendwie komm ich nicht mit.
Wo steht da was von Bild ?
Habe ich da was übersehen ?

Der 2. Url geht bei mir übrigens nicht:
http://www.onetwosold.at/default1.as...%3DgeThiGh%26&
Artikelliste 'geThiGh'
Es wurde kein entsprechender Artikel gefunden.

Sauer aufgestossen ist mir das:
http://www.onetwosold.at/default1.as...Offer=25435234
TOP PC-System! Das gabs noch nie!
Unglaublich. Solche Leute sollte man echt verklagen für so eine Frechheit. Aber die kommen damit auch noch durch, weil wirklich machen kann man gegen so eine Behauptung ja nicht wirklich was ?

holzi 08.12.2005 11:25

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
Irgendwie komm ich nicht mit.
Wo steht da was von Bild ?
Habe ich da was übersehen ?

steht ganz unten im "Kaufvertrag"
Zitat:

Kaufvertrag und Rechtliches: (muss lt. EU-Gesetz angegeben werden)

Privatverkauf ohne Garantie. Kein Umtauschrecht, keine Rücknahme. Keine Haftung für irgendwelche Schäden. Garantie nach neuem EU Recht ausgeschlossen. Der Höchstbieter muss innerhalb 3 Tagen mit mir in Kontakt treten und der Betrag innerhalb von 10 Tagen überweisen. Die Versandkosten trägt der Höchstbietende selbst. Hinweis: Das ist lediglich eine Artikelbeschreibung. Ich versteigere kein Notebook sondern nur ein Bild davon. Sollte der Höchstbietende die Ware nicht bezahlen, so werden ausnahmslos 30% des Ersteigerungspreises eingeklagt. Gerichtsstand ist St.Pölten. Jeder Bieter akzeptiert diese Bedingungen mit seinem Gebot.

eindeutiger ist ein Betrugsversuch wohl kaum durchzuführen:rolleyes:

Alex1 08.12.2005 11:30

Ah, 12sold hat offenbar schnell geschalten und seine Artikel aus dem Angebot verschwinden lassen.
LoM: Darum funktioniert auch der Link mit all seinen Artikeln nicht mehr.

holzi 08.12.2005 11:34

also der link funktioniert bei mir noch:
http://www.onetwosold.at/default1.as...Offer=25437955

Don Manuel 08.12.2005 11:36

Zitat:

Original geschrieben von holzi
also der link funktioniert bei mir noch:
http://www.onetwosold.at/default1.as...Offer=25437955

detto bei mir, und definitiv nicht aus'm Cache ;)

chrisne 08.12.2005 11:38

schade, dass das "notebook" so schnell abrennt.
hätte ich doch fast ersteigern wollen und nicht bezahlt -> anwalt.
nur ohne rückfrage mit meiner rechtschutzversicherung zu "gefährlich".
spassig wäre es.


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