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Marc 13.12.2004 00:02

Zitat:

Original geschrieben von HansHartmann
Soweit mir bekannt ist, lautet die Formulierung, dass die "Umgehung des wirksamen Kopierschutzes" nicht erlaubt ist.
Hallo Hans, das ist ein gängiger Irrtum.

Du meinst § 95a UrhG „Schutz technischer Maßnahmen“.

Das ganze gilt aber nur für Medienträger, nicht für Software!

„Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme“: § 69a V: „Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.“

Schutzmaßnahmen zu umgehen, ist damit pauschal nicht bei Software verboten. Da du aber andererseits eben keine Privat- sondern nur eine Sicherheitskopie anfertigen darfst, ist hier diese Ausnahme der Ausnahme nicht von großer Tragweite. Im vorliegenden Fall aber gerade...

Marc 13.12.2004 00:06

Zitat:

Original geschrieben von StNeaga
FSD hat mir im August diesen Jahres mit rechtlichen Schritten von Interpol, Scotland Yard, FBI, lebenslange Sperrung bei der Telekom gedroht, weil ich hier öffentlich im Forum geäussert habe, ich trage mich mit dem Gedanken, meinen Rechtsanwalt in dieser Sache einzuschalten
Kannst du mir das mailen?

SimDreams 13.12.2004 00:08

Hmm,

meine Rechtsschutzversicherung übernähme es nicht - es handelte sich ja wohl um einen internationalen zivilrechtlichen Prozess, oder? Bei dem es zudem um Peanuts geht. Da ist, ohne unken zu wollen, anwaltlich oder gerichtlich bestimmt nichts zu machen.

Was elementar, aber immer noch zu klären ist - ist die Klausel in der EULA, die eine Verwendung des Keygenerators explizit verbietet, in Deutschland ungültig? Ist sie es NICHT, wäre die Terminierung ALLER Lizenzen nach dieser EULA rechtmäßig (und auch angekündigt).

Ich zitiere mal:

2. DESCRIPTION OF OTHER RIGHTS AND LIMITATIONS.

-...

- Use of "key generator" or other license "hacking" tools.

Use of any such utility or tool on your system, designed to circumvent the FSD license/license system, shall be considered a violation of this agreement.

- Termination

Without prejudice to any other rights, FSD may terminate this EULA if you fail to comply with the terms and conditions of this EULA. In such event, you must destroy all copies of the SOFTWARE PRODUCT and all of its component parts.

HansHartmann 13.12.2004 00:10

@Stefan: Ja, derartige Blähungen haben die öfters. Darüber kann man herzlich lachen, mehr aber auch nicht.

Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wenn Dein Anwalt sagt, dass eine Klage Sinn macht, Deine Versicherung die Kosten trägt und (ganz wichtig) Du ein absolut reines Gewissen hast, dann solltest Du das durchziehen.

@Marc: Stimmt. Das wusste ich sogar. Aber als Nicht-Jurist sieht man solche Feinheiten schlicht und einfach nicht.

Frage zur EULA: in Frankreich wäre das wohl ziemlich sicher so, aber wie ist das in Deutschland: Muss ein solcher Text nicht auf Deutsch vorliegen, um überhaupt gültig zu sein?

StNeaga 13.12.2004 00:15

Lieber Marc, :)

Dein Boss bzw. Kollege Guido, hat mich hier öffentlich gerüffelt, weil ich Textpassagen bzw. Ausüge aus dem E-Mail von FSD HIER veröffentlicht habe. Daraufhin, hat mir Guido vorgeschlagen, diese Passagen aus dem Posts heraus zu nehmen.

Das E-Mail habe ich leider zwischenzeitlich verloren, aber in diesem Post gibt es ein paar gute Übersetzungen unter anderem von Börries...

http://www.wcm.at/forum/showthread.p...d&pagenumber=4

...@ Stefan: Lass Dir nicht drohen!

Im erstenAbsatz haben sie Dir "nur" mitgeteilt, dass wenn Du einen Anwalt einschalten wirst, FSD die Adresse geben musst, damit die Korrespondenz dann zwischen Deinen und dem FSd Anwalt geführt werden kann.

Der zweite Absatz ist da schon derber:

Sie drohen Dir mit rechtlichen Konsequenzen, wenn Du weiterhin schlecht über FSD in der Öffentlichkeit redest. Im einzelnen:

- Bei Deiner Kreditkartengesellschaft (Betrug)
- Beim FBI und bei der Justizbehörde (Betrug)
- Bei den lokalen Gerichten hier in D (üble Nachrede)
- Bei der Telekom (Missbrauch und Betrug)
- Bei den Hosts der Seiten auf denen Du Dich negativ geäusserst hast. (üble Nachrede, Sperrung des Zugangs, Auschluss Deiner Person)

Nimm Dir nen Anwalt!

Hier noch ein paar Original-Auszüge...

...A complain of fraud will be initiated with your credit card company against you.
An identical complaint of fraud and copyright violation will be initiated through Interpol via the mechanism available here in the United States through the Federal Bureau of Investigation and Justice Department.
A lawsuit will be initiated against you for libel and defamation in your local courts.
A complaint of fraud and abuse with your Internet Service Provider, Deutsche Telekom AG.
A notice to cease and desist to all of the Internet web sites where you are presently posting these libelous statements and a demand for both their removal, and your expulsion from their forum access list.

Das sagt doch wohl schon einiges, oder?!

P.S. ich poste das bewusst öffentlich, denn Du hast gestern aus welchen Gründen auch immer, nicht auf meine E-Mail geantwortet.


Gruss :rolleyes:

OE-SJP 13.12.2004 00:21

hm, die lehnen sich ganz schön weit aus dem fenster...

schade eigentlich :( ich bin selber fsd-kunde (seneca 5), hatte bis heute aber kein problem... ich hoffe mal, es bleibt dabei..

Stefan Söllner 13.12.2004 00:29

Die EULA gilt nicht. Lokales Recht gilt.

Zwotens: Ganz wichtig! *Nicht* zahlen! Darauf ankommen lassen. Mal sehen ob FSD überhaupt dazu in der Lage ist Klage einzureichen. FSD muss evtl. "unangenehme" Fragen beantworten ...

Gut, der bezahlte Flieger ist erstmal flöten, aber FSD im Verlauf auch ...

Marc 13.12.2004 00:31

Zitat:

Original geschrieben von StNeaga
ich poste das bewusst öffentlich, denn Du hast gestern aus welchen Gründen auch immer, nicht auf meine E-Mail geantwortet.

Ich hatte da überhaupt noch keine Zeit für.

StNeaga 13.12.2004 00:35

...Kannst du mir das mailen?

Kein Problem Marc, darum ging ich davon aus, dass Du es diesmal auch nicht hast...;) :p

Betto 13.12.2004 00:48

Wow,

wenn da nur die Hälfte von wahr ist, dann bereue ich noch, auch eine PC-6 legal von denen gekauft zu haben.

Das ist ja widerlich.


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