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terracop 25.02.2004 12:05

Das ganze ist natürlich eine Beweisfrage:

Aber es gibt immer wieder Personen, freiwillig alles erzählen und sich dadurch selbt belasten.


@Alex1
ein Computerprogramm, das nach seiner besonderen Beschaffenheit ersichtlich zur Begehung eines widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem ........

Zu weitern Erleuterung: Das Gesetz sieht unter §74 ein Computersystem als einzelne Geräte (Computer) sowie Computer im Netzwerk, bzw alle elektronischen Geräte zur Datenverarbeitung.
Und das Handy wird eben alls Computer angesehen.

rev.antun 25.02.2004 12:07

so jetzt werfe ich mich auch noch in die diskussion
:p

§ 126a-c kann nicht anwendung finden ....
simlock ist keine sperre des providers, sondern provider gibt handyhersteller den auftrag dazu ...

und ausserdem verlangen die provider auch nach ablauf der bindungsfrist noch eine schöne summe für das unlocken. ich würd mal die frage den providern schicken, und die antworten hier posten :D


aber wie bereits hier öfters schon erwähnt:

das was im vertrag mit dem provider & in dessen agb steht zählt !

terracop 25.02.2004 12:11

Wer die Sperre "programmiert" spielt keine Rolle.

Strafbar ist nur das Benutzen von Software zur Überwindung solcher Sperren.

Alex1 25.02.2004 12:12

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
...

das was im vertrag mit dem provider & in dessen agb steht zählt !

...und da wird nirgends mein Handy erwähnt :D
@ terracop: in deinem Paragraphen gehts um den Vertrieb eines solchen Computerprogramms, nicht um dessen Benutzung.

rev.antun 25.02.2004 12:14

Zitat:

Original geschrieben von terracop
Strafbar ist nur das Benutzen von Software zur Überwindung solcher Sperren.
NEIN ! -> hab ich schon geposte'd vetrag & agb zählen hier. :motz:

terracop 25.02.2004 12:19

dass sie zur Begehung einer der in Z 1 genannten strafbaren Handlungen gebraucht werden.

somit ist auch der Gebrauch strafbar.

Alex1 25.02.2004 12:25

So, jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit: was genau ist an einer Manipulation an meinem Handy/Computer/was-auch-immer strafbar?

rev.antun 25.02.2004 12:28

== legal junk, und nochmals das ist nicht auf das entsperren von handys anwendbar, ausser der richter hat noch einen restalc von 3promille bei der entscheidung darüber :D

so und jetzt reicht es, ich hol die info von den provider's und werde sie dann an euch weitergeben ....

terracop 25.02.2004 12:33

Das kann ich dir sagen:

Laut Provider, one, A1, usw ist das Entsperren erlaubt.

Nur das Gesetz verbietet, die Verwendung solcher Entsperrprogramme, außer man hat die Sperre selbst programiert, in Auftrag gegeben oder hat einen Vertrag mit Nokia, Siemens usw.

Chausson 25.02.2004 13:12

schrum, schrum, wer sch.... sich drum:ms:


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