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xyladecor 19.10.2003 04:28

@jayjay:

deinen antworten entnehmend ist zu ersehen, dass du
wirklich noch einiges zu lernen hast, und hoffentlich
die zeit die du dafür hast auch nützen wirst.

du siehst die gewerkschaften aus der sicht der
arbeitgeber, na bravo kann man da nur sagen, schüssel
& co. haben es wirklich schon weit gebracht.

zu guter letzt, es gibt eigentlich von allem mind.
2 seiten, und insofern solltest du sie schon auch so
betrachten, im speziellen falle nützt nämlich ein
ignorieren und "drüberfahren" über "normale, kleine"
arbeitnehmer" auch der wirtschaft auf dauer nix, hat
max. mur einen kurzzeiteffekt, langfristig ist die
wirtschaft so auch der verlierer, also eine schwache
arbeitnehmerseite nützt niemanden was!

The_Lord_of_Midnight 19.10.2003 05:53

@xyladecor
es ist immer eine frage in welche richtung das pendel ausschlägt. denn die gewerkschaften müssen auch daran denken, ob sie mit gewissen aktionen nicht arbeitsplätze gefährden. denn damit erweisen sie ihren mitgliedern keinen guten dienst. muss wirklich immer schüssel als inkarnation des teufels herhalten, wenn es um die globalisierte wirtschaft geht ? (wo er nur einen minimalen einfluss hat, wenn überhaupt) um bei solchen dingen zu einer richtigen einschätzung zu kommen, sollte man die parteipolitik vergessen.

Dr. Acula 19.10.2003 10:29

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
 
Zitat:

Original geschrieben von Guru
Wirklich mühsam, junge Studiosi :D


Bei den ÖBB-Bediensteten gehts um nichts anderes als um die Einhaltung eines privatrechtlichen Vertrags. Eingriffe in bestehende Verträge entsprechen nicht der Rechtsethik eines zivilisierten und kultivierten Staates.
Änderungen können und dürfen daher nicht diejenigen treffen, die über rechtsgültige Verträge verfügen, lieber cand. jur.

Guru

geh bitte!!
des gibts schon immer,jetzt aktuell beim bausparer.
die prämien die mir bei vertragsabschluss zugesichert wurden werden einfach gekürzt.
aussteigen kannst auch net,weil dann die gezahlten prämien rückerstattet werden müssen.
und da gibts mehrere beispiele.

Guru 19.10.2003 10:43

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
 
Zitat:

Original geschrieben von Herr Karl
geh bitte!!
des gibts schon immer,jetzt aktuell beim bausparer.
die prämien die mir bei vertragsabschluss zugesichert wurden werden einfach gekürzt.
aussteigen kannst auch net,weil dann die gezahlten prämien rückerstattet werden müssen.
und da gibts mehrere beispiele.

Das ist aber kein privatrechtlicher Vertrag sondern auf AGB basierend. Und dort hast Du zugestimmt, dass die Konditionen änderbar sind.

Schlechtes Beispiel also...

Guru

jayjay 19.10.2003 11:07

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
 
Zitat:

Original geschrieben von Guru
Wirklich mühsam, junge Studiosi :D


Bei den ÖBB-Bediensteten gehts um nichts anderes als um die Einhaltung eines privatrechtlichen Vertrags. Eingriffe in bestehende Verträge entsprechen nicht der Rechtsethik eines zivilisierten und kultivierten Staates.
Änderungen können und dürfen daher nicht diejenigen treffen, die über rechtsgültige Verträge verfügen, lieber cand. jur.

Jeder Arbeitsvertrag, der vor langer Zeit abgeschlossen wurde, konnte auch keine Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen - was aber nichts daran ändert, dass es rechtsgültige Verträge sind.

Guru


angenommen du schliesst einen zivilrechtlichen vertrag, den du (in dem fall der staat) gar nicht (in diesem fall langfristig) erfüllen kannst.
was würdest du dann tun? ist der vertrag gültig zustandegekommen? im interesse beider vertragspartner wäre der vertrag zu korrigieren.

wie hälst du es für möglich, dass der staat zb. in gültige verträge eines unternehmens ("subventionen, trotzdem zb. auf 10 jahre versproche, nicht mehr leistbar") eingreift?

das beispiel von herr karl ist gar nicht so schlecht, wie du vielleicht meinst: zb. bei der privaten pensionsvorsorge habe ich einen vertrag mit der bank (agb) UND einen vertrag mit der republik österreich, bei dem du ua. deine sozialversicherung abgeben musstest. also zwei verschiedene vertragspartner: bei zweiterem wird (zumindest in einer privatpensionsvorsorge bei der raiba) NICHT auf die agbs der raiba (da diese im 2. vertrag ja auch nicht vertragspartner sondern lediglich vermittler ist) hingewiesen und ein mindestzinssatz garantiert.
der staat kann es sich nicht mehr leisten und bricht einseitig den vertrag...

wieso sind die öbbler (und die alle, deren pensionsantrittsalter bei der pensionsreform 2002 um 1,5 jahre erhöhte wurde) dann nicht schon längst vor dem vfgh?
ist die letzte erhöhung um 1,5 jahre (zb. auch bei angestellten im selbstverwaltungsbereich oder bei beamten) kein eingriff in bestehende arbeitsverträge?
wie ist es dann überhaupt möglich ein 3 säulen modell (zb. für alle unter 40) vorzuschreiben?
deutschland: pension für alle (also auch dbbler) ab 67 - wie möglich?

Guru 19.10.2003 15:05

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
 
Zitat:

Original geschrieben von jayjay
angenommen du schliesst einen zivilrechtlichen vertrag, den du (in dem fall der staat) gar nicht (in diesem fall langfristig) erfüllen kannst.
was würdest du dann tun? ist der vertrag gültig zustandegekommen? im interesse beider vertragspartner wäre der vertrag zu korrigieren.

Bevor wir jetzt in die Juristerei abgleiten - schon einmal von der "Salvatorischen Klausel" gehört? In dieser Klausel wird festgelegt, dass durch BEIDE Vertragsparteien der Vertragsteil so verändert wird, dass der ursprüngliche Vertragssinn erhalten bleibt.
Also wieder kein einseitiger Eingriff...


Zitat:

wie hälst du es für möglich, dass der staat zb. in gültige verträge eines unternehmens ("subventionen, trotzdem zb. auf 10 jahre versproche, nicht mehr leistbar") eingreift?
Weil es auch kein privatrechtlicher Vertrag ist. Dort wo es Verträge gibt (z.B. Wohnbauförderung), hält der Staat ja auch die Verträge ein.
Wieder kein einseitiger Eingriff...


Zitat:

das beispiel von herr karl ist gar nicht so schlecht, wie du vielleicht meinst: zb. bei der privaten pensionsvorsorge habe ich einen vertrag mit der bank (agb) UND einen vertrag mit der republik österreich, bei dem du ua. deine sozialversicherung abgeben musstest. also zwei verschiedene vertragspartner: bei zweiterem wird (zumindest in einer privatpensionsvorsorge bei der raiba) NICHT auf die agbs der raiba (da diese im 2. vertrag ja auch nicht vertragspartner sondern lediglich vermittler ist) hingewiesen und ein mindestzinssatz garantiert.
der staat kann es sich nicht mehr leisten und bricht einseitig den vertrag...

Auch nicht richtig. Du hast einen Vertrag mit der Bank, dessen Grundlage die AGB darstellen. In diesen AGB steht, dass bei Veränderung der rechtlichen Grundlagen durch den Staat die Bank berechtigt ist, den Vertrag abzuändern. Nachdem die Vertragspartner vereinbaren, dass die AGB einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags darstellen, also wieder kein einseitiger Eingriff...


Zitat:

wieso sind die öbbler (und die alle, deren pensionsantrittsalter bei der pensionsreform 2002 um 1,5 jahre erhöhte wurde) dann nicht schon längst vor dem vfgh?
Laut Gurus Wissensstand sind sie das, es ist aber nicht einmal noch über die Pensionsreform 1996 ein Urteil ergangen. Recht benötigt in Österreich ziemlich lange, um sich durchzusetzen...

Zitat:

ist die letzte erhöhung um 1,5 jahre (zb. auch bei angestellten im selbstverwaltungsbereich oder bei beamten) kein eingriff in bestehende arbeitsverträge?
wie ist es dann überhaupt möglich ein 3 säulen modell (zb. für alle unter 40) vorzuschreiben?

Nein, weil es im Selbstverwaltungsbereich und im Beamtenbereich keine privatrechtlichen Einzelverträge gibt. Aber das solltest Du im 7. Semester schon wissen (Staatsrecht)...
Ein Dreisäulenmodell ist ein politischer Willensakt...

Zitat:

deutschland: pension für alle (also auch dbbler) ab 67 - wie möglich?
Nur bei den Bediensteten, die über keine Einzelverträge verfügen und auch nicht Beamte sind (in der DB beruhen die Verträge mit den Mitarbeitern nicht auf privatrechtlichen Einzelverträgen, sondern teilweise auf einem Verfassungsgesetz. Das konnte die derzeitige Regierung mangels 2/3-Mehrheit nicht ändern). Also wieder kein einseitiger Eingriff...

Hast Du noch ein paar Argumente, die Guru widerlegen darf? ;) :cool:

Guru

jayjay 19.10.2003 15:36

@ guru
 
es ist sinnlos mit dir zu diskutieren, weil viele deiner behauptungen schlicht und einfach nicht stimmen.

im übrigen heisst das fach jetzt verwaltungsrecht ;)

wenn ein vertrag ungültig zu stande gekommen ist (unerfüllbarkeit) ist er ungültig. der staat kann sich diverse privilegien langfristig nicht mehr leisten, sprich kann den vertrag (ohne gegen die konvergenzkriterien zu verstossen) gar nicht erfüllen.
gehen wir davon aus, der vertrag ist gültig zustandegekommen (weil vertragshindernisse nicht ersichtlich waren), so ist es im interesse beider vertragspartner den vertrag zu korrigieren.

privatpensionsvorsorge: stimmt nicht, ich habe 2 verschiedene verträge, einen mit der bank, einen mit dem staat - in dem vertrag mit dem staat VERPFLICHTET sich der staat zu einem fixen zinssatz, im anderen die bank zu ihren verpflichtungen. bei dem vertrag mit dem staat habe ich keine agbs der bank unterschrieben, weil die nicht vertragsinhalt waren. schon klar, dass die bank nicht haftet, wenn der staat seinen vertrag nicht erfüllt (und die zinsen unter das abgemachte zinsniveau senkt) - der staat bricht so aber EINSEITIG einen gültigen vertrag - mehrfach geschehen.
das zum thema pacta sunt servanda ...

es gab schon viel früher pensionsreformen - interessanterweise hat der vfgh praktisch hier nie gegen die jeweilige regierungen entschieden, weil eine harmonisierung der pensionssysteme auch eine eu-agenda ist und wir in dem verein nun mal dabei sind. der vfgh wär schön blöd, wenn er gegen eu-abkommen urteilen würde bzw. er wird es sicherlich nicht tun.

es gibt sehr wohl auch im selbstverwaltungsbereich privatrechtliche dienstrechtsverträge (gerade an der uni). die umstellung auf ein dreisäulenmodell ist ein eingriff in bestehende pensionsverträge und nichts anderes.


über deutsches recht bin ich zu wenig informiert ...


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