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@jayjay:
deinen antworten entnehmend ist zu ersehen, dass du wirklich noch einiges zu lernen hast, und hoffentlich die zeit die du dafür hast auch nützen wirst. du siehst die gewerkschaften aus der sicht der arbeitgeber, na bravo kann man da nur sagen, schüssel & co. haben es wirklich schon weit gebracht. zu guter letzt, es gibt eigentlich von allem mind. 2 seiten, und insofern solltest du sie schon auch so betrachten, im speziellen falle nützt nämlich ein ignorieren und "drüberfahren" über "normale, kleine" arbeitnehmer" auch der wirtschaft auf dauer nix, hat max. mur einen kurzzeiteffekt, langfristig ist die wirtschaft so auch der verlierer, also eine schwache arbeitnehmerseite nützt niemanden was! |
@xyladecor
es ist immer eine frage in welche richtung das pendel ausschlägt. denn die gewerkschaften müssen auch daran denken, ob sie mit gewissen aktionen nicht arbeitsplätze gefährden. denn damit erweisen sie ihren mitgliedern keinen guten dienst. muss wirklich immer schüssel als inkarnation des teufels herhalten, wenn es um die globalisierte wirtschaft geht ? (wo er nur einen minimalen einfluss hat, wenn überhaupt) um bei solchen dingen zu einer richtigen einschätzung zu kommen, sollte man die parteipolitik vergessen. |
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
Zitat:
des gibts schon immer,jetzt aktuell beim bausparer. die prämien die mir bei vertragsabschluss zugesichert wurden werden einfach gekürzt. aussteigen kannst auch net,weil dann die gezahlten prämien rückerstattet werden müssen. und da gibts mehrere beispiele. |
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
Zitat:
Schlechtes Beispiel also... Guru |
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
Zitat:
angenommen du schliesst einen zivilrechtlichen vertrag, den du (in dem fall der staat) gar nicht (in diesem fall langfristig) erfüllen kannst. was würdest du dann tun? ist der vertrag gültig zustandegekommen? im interesse beider vertragspartner wäre der vertrag zu korrigieren. wie hälst du es für möglich, dass der staat zb. in gültige verträge eines unternehmens ("subventionen, trotzdem zb. auf 10 jahre versproche, nicht mehr leistbar") eingreift? das beispiel von herr karl ist gar nicht so schlecht, wie du vielleicht meinst: zb. bei der privaten pensionsvorsorge habe ich einen vertrag mit der bank (agb) UND einen vertrag mit der republik österreich, bei dem du ua. deine sozialversicherung abgeben musstest. also zwei verschiedene vertragspartner: bei zweiterem wird (zumindest in einer privatpensionsvorsorge bei der raiba) NICHT auf die agbs der raiba (da diese im 2. vertrag ja auch nicht vertragspartner sondern lediglich vermittler ist) hingewiesen und ein mindestzinssatz garantiert. der staat kann es sich nicht mehr leisten und bricht einseitig den vertrag... wieso sind die öbbler (und die alle, deren pensionsantrittsalter bei der pensionsreform 2002 um 1,5 jahre erhöhte wurde) dann nicht schon längst vor dem vfgh? ist die letzte erhöhung um 1,5 jahre (zb. auch bei angestellten im selbstverwaltungsbereich oder bei beamten) kein eingriff in bestehende arbeitsverträge? wie ist es dann überhaupt möglich ein 3 säulen modell (zb. für alle unter 40) vorzuschreiben? deutschland: pension für alle (also auch dbbler) ab 67 - wie möglich? |
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Guru IST Gewerkschaftsmitglied
Zitat:
Also wieder kein einseitiger Eingriff... Zitat:
Wieder kein einseitiger Eingriff... Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ein Dreisäulenmodell ist ein politischer Willensakt... Zitat:
Hast Du noch ein paar Argumente, die Guru widerlegen darf? ;) :cool: Guru |
@ guru
es ist sinnlos mit dir zu diskutieren, weil viele deiner behauptungen schlicht und einfach nicht stimmen.
im übrigen heisst das fach jetzt verwaltungsrecht ;) wenn ein vertrag ungültig zu stande gekommen ist (unerfüllbarkeit) ist er ungültig. der staat kann sich diverse privilegien langfristig nicht mehr leisten, sprich kann den vertrag (ohne gegen die konvergenzkriterien zu verstossen) gar nicht erfüllen. gehen wir davon aus, der vertrag ist gültig zustandegekommen (weil vertragshindernisse nicht ersichtlich waren), so ist es im interesse beider vertragspartner den vertrag zu korrigieren. privatpensionsvorsorge: stimmt nicht, ich habe 2 verschiedene verträge, einen mit der bank, einen mit dem staat - in dem vertrag mit dem staat VERPFLICHTET sich der staat zu einem fixen zinssatz, im anderen die bank zu ihren verpflichtungen. bei dem vertrag mit dem staat habe ich keine agbs der bank unterschrieben, weil die nicht vertragsinhalt waren. schon klar, dass die bank nicht haftet, wenn der staat seinen vertrag nicht erfüllt (und die zinsen unter das abgemachte zinsniveau senkt) - der staat bricht so aber EINSEITIG einen gültigen vertrag - mehrfach geschehen. das zum thema pacta sunt servanda ... es gab schon viel früher pensionsreformen - interessanterweise hat der vfgh praktisch hier nie gegen die jeweilige regierungen entschieden, weil eine harmonisierung der pensionssysteme auch eine eu-agenda ist und wir in dem verein nun mal dabei sind. der vfgh wär schön blöd, wenn er gegen eu-abkommen urteilen würde bzw. er wird es sicherlich nicht tun. es gibt sehr wohl auch im selbstverwaltungsbereich privatrechtliche dienstrechtsverträge (gerade an der uni). die umstellung auf ein dreisäulenmodell ist ein eingriff in bestehende pensionsverträge und nichts anderes. über deutsches recht bin ich zu wenig informiert ... |
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