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"Sein dürfte" deshalb, da man sich ja leider nicht ganz sicher sein, kann, denn ein Gesetz alleine, ohne entsprechende Erläuterungen bzw. Begriffsdefinitionen ist nur die halbe Information... Aber das will die die besch... GIS ! Undurchsichtig bleiben :mad2: |
nur DVD schauen ...
ich verwende eine DVD Player von XORO der hat eine VGA und DVI ausgang + eien 24" Monitor .. somit keine GIS
sobald eine tuner eingebaut ist musst du gis zahlen ... egal ob zu eine antenne hast oder nciht ... auc wenn dein wohnort nciht mit dvb-t versorgt wird ... gibt ja no einige ..... |
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@adler
ich hab nen beamer - insofern tuner-mangels sind wir gleich. mich interessiert nur, ob rechtlich gesehen trotzdem gebührenpflicht bestünde, da wir beide ja doch irgendwie einen computer (oder gar mehrere) samt internetanschluss besitzen. interessant, übrigens, daß auch hier im forum nicht dieselbe meinung zu dem thema vorherrscht - erst recht noch, daß diese differierenden meinungen nur bedingt mit der gis konform gehen. die gis meint, ein pc alleine wäre sowohl ersatz für tv als auch radio - also volle doppelbesteuerung. laut verschiedener quellen im netz geht es nur um die radiogebühr, laut forum wärs vielleicht nicht meldepflichtig... oder doch... ? :D p.s.: ich weiss, warum ich den verein nicht leiden kann. |
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Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde” erfolgt. Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet. also Gebühren pflicht,bis zur gesetzesänderung. |
eine rechtsmeinung seitens der GIS leitet keine gebührenpflicht ab ;)
und da ein TV mit reinem analogen tuner nicht mehr in der lage ist dvb-t zu empfangen handelt es sich dabei um keine fernsehempfangsanlage mehr ... erst bei vorhandensein eines entsprechenden empfangsbereiten empfangsgerätes (dvb-t- oder sat-reiceiver) samt anzeigegerät (tv, beamer, monitor) ist die konsumation von tv-programmen möglich und es entsteht gebührenpflicht ... |
mein zitat ist ziemlich eindeutig, weis nicht was dir daran nicht passt. Welche programme man empfangen kann ist auch irrelevant weil man mit einem analogen tuner nichts empfangen kann.
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weis net wo du das zitzat herhast,aber sicher nicht von deinem link. mein zitat ist von deinem link! |
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GIS-Meinung -> Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. |
Eine Rechtsmeinung ist keine Entscheidung.
Erst wenn es ein gültiges Urteil darüber gibt, ist aus der Meinung mehr geworden. |
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Versteht das keiner? nochmals: § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. (2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Gebührenpflicht, Meldepflicht § 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. |
Mit einem analogen Tuner kann man nichts mehr "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen".
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und an den könnte man einen SAT-anstecken. Und ob du aufrüstet oder nicht,liegt an dir. wenn nicht,dann zahlst halt für nix. is leider so. ich zahl auch steuern,obwohl ich net alles ausnützen kann. |
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Trotzdem zahl ich nicht jedes Jahr die Steuer, die beim Kauf eines neuen Autos fällig wird. |
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Die GIS hebt eine Gebühr und keine Steuer ein und eine Gebühr muß ich imho nur zahlen, wenn ich etwas nutze. |
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alles andere ist spekulation. |
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Oh die Jugend, oh die Unschuld! :D |
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Ich glaube eher DU verstehst es einfach nicht! Ein Fernseher alleine (kein integriertes DVB-T) ist kein technisches Gerät im Sinne des §1 Abs. 1, da mit ihm alleine kein Empfang irgendwelcher Programme möglich ist. Der Link wurde vor längerem schon mal gepostet aber bitte lies dir den letzten Absatz durch! http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717 Und dies ist eine Information der GIS! Alles klar ?! |
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ist der anwalt blind,das er das nicht liesen kann? ich glaube es erst wenn ein urteil vorliegt. und wenn ich dig. satbox habe,aber keine orf karte,gilt das dann auch für die befreiung? es steht ja,wenn man nichts,ausser Dach- od. Zimmerantenne ,hat |
...abwarten...
also, jungs und mädels (political correctness muss sein ;) )
ich habe vor 2 tagen den gis brief bekommen, und stehe nun vor der schwierigen entscheidung nicht zu antworten, oder so gut zu antworten, dass sie mich in ruhe lassen. hmmm - schwierig - fakt ist - ich habe einen dig.sat aber ohne orf dig. karte und keinen dvb-t tuner - also technisch keine möglichkeit orf zu empfangen (voraussetzung: analog ist abgedreht) also was tun???? einerseits wäre es schon irgendwie witzig so einen gis-typen/typin ;) vor der türe verzweifeln zu lassen ;-))) andererseits wäre es interessant wie reagiert wird, wenn ich einen fein formulierten/argumentierten brief zurückschreibe auf alle fälle, liebe community - ich werde euch auf den laufenden halten und mit tipps versorgen ;-) greets, steve |
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http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717 |
GIS-Brief
@ststeve
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wie so ein Werbebrief für Senioren-Busreisen. Soll die GIS halt einen Rsb-Brief schicken! Aber für das Einschreiben von Briefen haben's halt kein Geld mehr, weil ihre 10 Jahres Feier zuviel gekostet hat ;-) Wahrscheinlich wird nach der Nichtbeantwortung ein GIS-Mitarbeiter zu dir kommen. Aber dem musst ja nicht aufmachen. Wenn du schon die Tür geöffnet hast, dann sagst du halt einfach, dass du mündlich nie Auskünfte gibst, sondern nur schriftlich und er soll dir ein Formular dalassen. Womit das Spiel wieder von vorne beginnt. |
Re: ...abwarten...
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Wie schon oft erwähnt handelt es sich um keine "ORF-Gebühr", sondern um eine Rundfunkgebühr, es ist also unerheblich, dass du keinen ORF empfängst. Es genügt, dass du "Rundfunk" empfängst! § 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen. § 1 Wurde hier schon oft zitiert, und ich lese darin nirgends, dass er sich nur auf Programme des ORF beschränkt. |
Was barns schreibt ist richtig. Du zahlst für die Möglichkeit des Empfanges. Von Qualität steht nichts im Gesetz. Theoretisch müsstest du auch für einen PC GIS Gebühren zahlen, weil du ja auch Radio und TV via Internet empfangen kannst. Einzig wenn du keinen Empänger hast, und nur DVD abspielst, brauchst du der GIS nichts zu bezahlen. Mal sehen, ob sie das Rundfunkgebührengesetz dahingehend ändern, dass nur mehr wenn der ORF empfangen werden kann, gezahlt werden muss.
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Re: Re: ...abwarten...
Zitat:
dies habe ich schon weiter oben zitiert,aber das wollte keiner lesen..... |
Rundfunkgebührengesetz
@r_bonnhof
Ich meine auch, dass nach derzeitiger Gesetzeslage in Österreich jeder die Rundfunkgebühr zahlen muss, der auf seinem Fernseher oder Monitor IRGENDWELCHE(!) Fernsehsender terrestrisch (analog oder digital), mittels Kabel oder über Satellit (analog oder digital) empfangen kann. Ob ein PC mit Breitband-Internet (aber ohne TV-Karte) rundfunkgebührenpflichtig ist, ist meiner Meinung nach strittig. Aber wenn jemand, der einen PC ohne TV-Karte mit Breitband-Internet, aber keinen Fernseher und keinen Radio besitzt, seinen PC bei der GIS meldet, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen! Mich ärgert nur, dass mit der Rundfunkgebühr teilweise Beträge eingehoben werden, die mit Rundfunk nicht das geringste zu tun haben. Was hat eine Landesabgabe in der Rundfunkgebühr verloren? Weiters stört mich enorm, dass das ORF-Fersehentgelt nicht getrennt von den anderen Teilbeträgen eingehoben wird. Wenn ich den ORF nicht empfangen kann, dann zahle ich eben auch kein ORF-Programmentgelt! Derzeit ist das Rundfunkgebührengesetz eben so perfide formuliert, dass beim Empfang IRGENDEINES Fersehsenders, man Rundfunkgebühr bezahlen muss. Dann wird aber auch gleich hinterlistig das ORF-Programmentgelt mit eingehoben, egal, ob man den ORF empfangen kann oder nicht. Genau dieses perfide Gesetz will der Tiroler Politiker Günther Hye durch den Verfassungsgerichtshof zu Fall bringen. Bei einem gerechten und logischen Gesetz, müsste man die Möglichkeit haben, die Fernsehgebühr, die Radiogebühr, den Kunstförderungsbeitrag und die Landesabgabe getrennt vom ORF-Fernsehentgelt zu bezahlen. Daher müsste das Anmeldeformular für die Rundfunkgebühr unter dem Punkt "Meldung von Rundfunkeinrichtungen" folgende Auswahlmöglichkeiten bieten: 1) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen mit ORF-Fernsehempfang 2) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen ohne ORF-Fernsehempfang 3) nur Radioempfangseinrichtungen Daraus würde sich zum Beispiel folgende Rundfunkgebühren für Wien ergeben: (Stand Juni 2006) 1) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen mit ORF-Empfang......EUR 21,28 pro Monat (wie bisher) 2) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen ohne ORF-Empfang....EUR 06,10 pro Monat 3) nur Radioempfangseinrichtungen........................ ....................EUR 06,17 pro Monat (wie bisher) Mir ist schon klar, dass das das Ende des ORF bedeuten würde. Das weiß auch unsere Regierung. Darum wird, glaube ich, schon an einer Novelle zum Rundfunkgebührensetz gearbeitet. Demnach soll dann jeder Rundfünkgebühr zahlen müssen, der "OHNE UNZUMUTBAREN AUFWAND" (was für eine schlampige Definition!) Fersehsender und/oder Radiosender empfangen KÖNNTE(!). Aber warum macht man sich dann überhaupt noch die Mühe zu kontrollieren, ob jemand einen Fernseher oder Radio besitzt? Bei jedem Elektrohändler um die Ecke kann man sich sofort, "ohne unzumutbaren Aufwand", einen Fernseher mit integrierten DVB-T liefern lassen. Dann kann man gleich pro Einkommensbezieher eine Mediensteuer einheben. Nach dergleichen Logik könnte man dann auch gleich bei jedem Österreicher die Hundesteuer einheben. Jeder könnte(!) sich ohne unzumutbaren Aufwand einen Hund anschaffen und muß daher Hundesteuer bezahlen. |
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:roflmao: :roflmao: :roflmao: |
gerade gefunden:
http://www.orf-gis.at/files/19_RGG_ab0401.pdf da steht unter §3 das man nur die €1,16 + €0,36 zu löhnen hat. egal ob man etwas empfängt. und nur wenn man orf sehen kann(wenn ich gratis die karte + receiver bekomme?) die orf gebühr. hat keiner einen rechtsschutz? müsste doch prüfbar sein. |
Na wie schön
Jetzt habens wir wieder einmal Fix- es darf wieder ein Bisserl mehr für den ORF sein :(
Aus Krone .at: Die ORF-Programmentgelte steigen demnach um 9,4 Prozent, pro Haushalt sind monatlich 1,30 Euro mehr zu zahlen. Der ORF-Anteil an den Rundfunkgebühren beträgt damit künftig 15,10 Euro pro Teilnehmer. Die Anpassung wirkt sich aber auch auf jene Gebührenanteile aus, die an Bund und Länder gehen. Die höchste Rundfunkgebühr ist ab Mitte 2008 mit 23,71 Euro in der Steiermark fällig - gefolgt von Kärnten mit 23,31 Euro. In Wien zahlen die Zuseher künftig 23,06 Euro - am billigsten ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Oberösterreich und Vorarlberg mit 18,61 Euro. Die Gebührenerhöhung bringt dem ORF 2008 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 23,6 Millionen Euro, in den Folgejahren sind es jeweils rund 41 Millionen. Voller Link: http://www.wcm.at/forum/newreply.php...hreadid=212416 Bin sehr erfreut:ms: :mad: :hammer: |
nach der Lektüre der heiteren Erlebnissen von Satan_666 bin ist in mir die Idee gereift, dass es wohl am effektivsten wäre, so wie Satan_666 den GIS Angestellten die Zeit zu stehlen. Ihnen also freundlich die Tür einen Spalt öffnen, mit Zwischenfragen das Gespräch am laufen halten und sie dann mit dem Ergebnis entlassen dass es hier nichts zu holen gibt. So eine Art schleimig-freundlicher ziviler Ungehorsam :D
:rolleyes: irgendwann müssten die dann doch mal aufgeben, oder? |
Wieso sollten die aufgeben-die werden doch als Aussendienstmitarbeiter sowieso bezahlt- von den GIS-gebühren!:ms:
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Ja, aber kriegen die keine Provisionen? :confused:
Außerdem kosten die Außendienstmitarbeiter was - und wenn die keine Kohle reinbringen, dann werden sie ja irgendwann wegrationalisiert. :p Man kann übrigens auch Schwarzkappler ärgern indem man stundenlang nach seiner Fahrkarte kramt. :D |
Provisionen-höchstens Kopfgeld! :D
Schwarzkappler ärgern: "Ich habe keinen Fahrschein...." er "nau dann müssens Zahlen" ich "reicht net auch die Jahreskarte...!" :D :ms: |
nur so eine frage:
es geht bei der gis doch um rundFUNKgebuerhen, oder? was hat ein pc mit internetanschluss mit RUNDFUNK zu tun? ich mein, nur weil ein sender sein zeug ins internet stellt will er dafuer RUNDFUNKgebuehren verlangen? vertu ich mich da grad, oder gibt es wirklich keinen zusammenhang zwischen RUNDFUNK und INTERNET???? ich mein, das sind zwei grundsaetzlich verschiedene systeme. wuerde die gebuehr "zahl_fuer_irgendwas_gebuehr" heissen, waers was andres, aber so seh ich net ein, warum man fuer einen pc gis zahlen soll! ausserdem wurde hier shconmal richtig angesprochen: kann ich fuer den muell, den ich auf meine hp stelle auch gebuehren verlangen? so pauschal fuer jeden? von mir aus filme ich jeden tag meinen gartenteich udn streame den, wuerd ich dann auch monatlich 30 euro von jedem bekommen??? das kanns ja wirklich nicht sein, oder? irgendwo hoert der spass ja wirklich auf. verarschen muss man sich ja nun wirklich nicht lassen! |
hat schon viele ähnliche Klagen geben, mit begründung, es sei nicht im staatlichen interesse, dafür geld zu verlangen, aber wenns sowieso nicht wissen, wies den ORF finanzieren sollen, werden die nichts dagegen haben dafür geld zu verlangen.
Genauso wie wenn du in der Nähe von Detuschland lebst, und z.b.: nur RTL empfängst, oder nur SAT ohne ORF hast. |
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