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barns 15.01.2008 09:08

Zitat:

Original geschrieben von ingomar
@baron: das sagt aber noch nicht aus, wieviel.

schliesslich EMPFAHL (!) die gis auf anfrage per mail, für einen alleinigen internet-anschluss sowohl radio als auch tv anzumelden - alleine dafür gibt es keine weitere grundlage als eine windige definition seitens der gis.

Ich meine, dass sich die GIS da weit hinauslehnt. Wenn man sich hier http://www.rtr.at/de/rf/BVGRundfunk den Artikel I Abs. 1 durchliest, kommt man zu dem Schluss, dass ein Breitbandanschluss alleine (keine TV-Karte im PC) nicht gebührenpüflichtig sein dürfte.

"Sein dürfte" deshalb, da man sich ja leider nicht ganz sicher sein, kann, denn ein Gesetz alleine, ohne entsprechende Erläuterungen bzw. Begriffsdefinitionen ist nur die halbe Information...

Aber das will die die besch... GIS ! Undurchsichtig bleiben :mad2:

adler 15.01.2008 09:14

nur DVD schauen ...
 
ich verwende eine DVD Player von XORO der hat eine VGA und DVI ausgang + eien 24" Monitor .. somit keine GIS

sobald eine tuner eingebaut ist musst du gis zahlen ... egal ob zu eine antenne hast oder nciht ... auc wenn dein wohnort nciht mit dvb-t versorgt wird ... gibt ja no einige .....

LouCypher 15.01.2008 09:21

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
wo steht das?

lies dir in ruhe oben genanntes gesetz durch...

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

Zitat:

Keine Gebührenpflicht nur wenn Gerät nicht empfangsbereit ist
Für den Fall, dass Sie bisher ausschließlich TV-Programme über Haus- oder Zimmerantenne empfangen haben, nach Abschaltung der analogen terrestrischen Frequenzen keinerlei Empfang mehr möglich ist und Sie auf eine Nachrüstung verzichten (Kauf einer DVB-T Box, Umstieg auf Kabel- oder Satelliten - TV), entfällt künftig die Gebührenpflicht. Denn in diesem Fall ist das TV-Gerät nicht mehr in der Lage, Rundfunk zu empfangen. Ermöglicht eine Umrüstung (DVB-T Box, Satellitenanlage) wieder den Empfang, besteht Gebührenpflicht. In jedem Fall besteht weiterhin Gebührenpflicht für Radiogeräte.

ingomar 15.01.2008 09:35

@adler

ich hab nen beamer - insofern tuner-mangels sind wir gleich. mich interessiert nur, ob rechtlich gesehen trotzdem gebührenpflicht bestünde, da wir beide ja doch irgendwie einen computer (oder gar mehrere) samt internetanschluss besitzen.

interessant, übrigens, daß auch hier im forum nicht dieselbe meinung zu dem thema vorherrscht - erst recht noch, daß diese differierenden meinungen nur bedingt mit der gis konform gehen.

die gis meint, ein pc alleine wäre sowohl ersatz für tv als auch radio - also volle doppelbesteuerung. laut verschiedener quellen im netz geht es nur um die radiogebühr, laut forum wärs vielleicht nicht meldepflichtig... oder doch... ?
:D

p.s.: ich weiss, warum ich den verein nicht leiden kann.

r_bonnhof 15.01.2008 09:45

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717
wieder nicht richtig gelesen!

Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde” erfolgt.

Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.


also Gebühren pflicht,bis zur gesetzesänderung.

pc.net 15.01.2008 09:49

eine rechtsmeinung seitens der GIS leitet keine gebührenpflicht ab ;)

und da ein TV mit reinem analogen tuner nicht mehr in der lage ist dvb-t zu empfangen handelt es sich dabei um keine fernsehempfangsanlage mehr ... erst bei vorhandensein eines entsprechenden empfangsbereiten empfangsgerätes (dvb-t- oder sat-reiceiver) samt anzeigegerät (tv, beamer, monitor) ist die konsumation von tv-programmen möglich und es entsteht gebührenpflicht ...

LouCypher 15.01.2008 09:50

mein zitat ist ziemlich eindeutig, weis nicht was dir daran nicht passt. Welche programme man empfangen kann ist auch irrelevant weil man mit einem analogen tuner nichts empfangen kann.

r_bonnhof 15.01.2008 10:51

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
mein zitat ist ziemlich eindeutig, weis nicht was dir daran nicht passt. Welche programme man empfangen kann ist auch irrelevant weil man mit einem analogen tuner nichts empfangen kann.

weis net wo du das zitzat herhast,aber sicher nicht von deinem link.
mein zitat ist von deinem link!

r_bonnhof 15.01.2008 10:54

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
eine rechtsmeinung seitens der GIS leitet keine gebührenpflicht ab ;)


sondern?

GIS-Meinung ->
Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden.

FendiMan 15.01.2008 11:12

Eine Rechtsmeinung ist keine Entscheidung.
Erst wenn es ein gültiges Urteil darüber gibt, ist aus der Meinung mehr geworden.

r_bonnhof 15.01.2008 11:15

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Eine Rechtsmeinung ist keine Entscheidung.
Erst wenn es ein gültiges Urteil darüber gibt, ist aus der Meinung mehr geworden.

die entscheidung steht im Gesetz,und die GIS zitiert es nur.

Versteht das keiner?

nochmals:

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Gebührenpflicht, Meldepflicht

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.

FendiMan 15.01.2008 11:22

Mit einem analogen Tuner kann man nichts mehr "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen".

r_bonnhof 15.01.2008 11:24

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
Mit einem analogen Tuner kann man nichts mehr "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen".
aber mit deinem TV (§2)
und an den könnte man einen SAT-anstecken.
Und ob du aufrüstet oder nicht,liegt an dir.
wenn nicht,dann zahlst halt für nix.
is leider so.

ich zahl auch steuern,obwohl ich net alles ausnützen kann.

FendiMan 15.01.2008 11:43

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
aber mit deinem TV (§2)
und an den könnte man einen SAT-anstecken.

Wie du schon schreibst, man könnte.


Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
Und ob du aufrüstet oder nicht,liegt an dir.
wenn nicht,dann zahlst halt für nix.

Ich könnte mir auch jedes Jahr ein neues Auto kaufen und mach es nicht.
Trotzdem zahl ich nicht jedes Jahr die Steuer, die beim Kauf eines neuen Autos fällig wird.

alterego100% 15.01.2008 11:46

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
ich zahl auch steuern,obwohl ich net alles ausnützen kann.
Aber genau hier liegt der sprichwörtliche Hund begraben.
Die GIS hebt eine Gebühr und keine Steuer ein und eine Gebühr muß ich imho nur zahlen, wenn ich etwas nutze.

r_bonnhof 15.01.2008 11:52

Zitat:

Original geschrieben von alterego100%
Aber genau hier liegt der sprichwörtliche Hund begraben.
Die GIS hebt eine Gebühr und keine Steuer ein und eine Gebühr muß ich imho nur zahlen, wenn ich etwas nutze.

die GIS hebt nur ein was das gesetz vorschreibt.

alles andere ist spekulation.

alterego100% 15.01.2008 11:58

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
die GIS hebt nur ein was das gesetz vorschreibt.
...und wer verfasst deiner Meinung nach die maßgeblichen Gesetzestexte?

Oh die Jugend, oh die Unschuld! :D

barns 15.01.2008 13:47

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
die entscheidung steht im Gesetz,und die GIS zitiert es nur.

Versteht das keiner?

nochmals:

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
(2) Die für Rundfunkempfangseinrichtungen geltenden fernmelderechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Gebührenpflicht, Meldepflicht

§ 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.


Ich glaube eher DU verstehst es einfach nicht!
Ein Fernseher alleine (kein integriertes DVB-T) ist kein technisches Gerät im Sinne des §1 Abs. 1, da mit ihm alleine kein Empfang irgendwelcher Programme möglich ist.

Der Link wurde vor längerem schon mal gepostet aber bitte lies dir den letzten Absatz durch!

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

Und dies ist eine Information der GIS! Alles klar ?!

r_bonnhof 15.01.2008 14:05

Zitat:

Original geschrieben von barns
Ich glaube eher DU verstehst es einfach nicht!

Der Link wurde vor längerem schon mal gepostet aber bitte lies dir den letzten Absatz durch!

http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

Und dies ist eine Information der GIS! Alles klar ?!

wenn das eh klar ist,warum brauchen einige einen anwalt um das anzufechten?

ist der anwalt blind,das er das nicht liesen kann?

ich glaube es erst wenn ein urteil vorliegt.
und wenn ich dig. satbox habe,aber keine orf karte,gilt das dann auch für die befreiung?
es steht ja,wenn man nichts,ausser Dach- od. Zimmerantenne ,hat

ststeve 17.01.2008 00:36

...abwarten...
 
also, jungs und mädels (political correctness muss sein ;) )

ich habe vor 2 tagen den gis brief bekommen, und stehe nun vor der schwierigen entscheidung nicht zu antworten, oder so gut zu antworten, dass sie mich in ruhe lassen.

hmmm - schwierig - fakt ist - ich habe einen dig.sat aber ohne orf dig. karte und keinen dvb-t tuner - also technisch keine möglichkeit orf zu empfangen (voraussetzung: analog ist abgedreht)

also was tun????
einerseits wäre es schon irgendwie witzig so einen gis-typen/typin ;) vor der türe verzweifeln zu lassen ;-)))

andererseits wäre es interessant wie reagiert wird, wenn ich einen fein formulierten/argumentierten brief zurückschreibe

auf alle fälle, liebe community - ich werde euch auf den laufenden halten und mit tipps versorgen ;-)

greets, steve

LouCypher 17.01.2008 08:16

Zitat:

Original geschrieben von r_bonnhof
weis net wo du das zitzat herhast,aber sicher nicht von deinem link.
mein zitat ist von deinem link!

Klar von meinem link, letzter absatz:
http://www.orf-gis.at/index.php?kate...n&artikel=1717

antzs 17.01.2008 09:41

GIS-Brief
 
@ststeve

Zitat:

ich habe vor 2 tagen den gis brief bekommen, und stehe nun vor der schwierigen entscheidung
nicht zu antworten, oder so gut zu antworten, dass sie mich in ruhe lassen.
Wenn der GIS-Brief nicht eingeschrieben war, dann wirf ihn in die Tonne. Der GIS-Brief sieht ohnedies aus
wie so ein Werbebrief für Senioren-Busreisen. Soll die GIS halt einen Rsb-Brief schicken! Aber für das
Einschreiben von Briefen haben's halt kein Geld mehr, weil ihre 10 Jahres Feier zuviel gekostet hat ;-)

Wahrscheinlich wird nach der Nichtbeantwortung ein GIS-Mitarbeiter zu dir kommen. Aber dem musst ja
nicht aufmachen. Wenn du schon die Tür geöffnet hast, dann sagst du halt einfach, dass du mündlich
nie Auskünfte gibst, sondern nur schriftlich und er soll dir ein Formular dalassen. Womit das Spiel wieder
von vorne beginnt.

barns 19.01.2008 15:23

Re: ...abwarten...
 
Zitat:

Original geschrieben von ststeve
also, jungs und mädels (political correctness muss sein ;) )

ich habe vor 2 tagen den gis brief bekommen, und stehe nun vor der schwierigen entscheidung nicht zu antworten, oder so gut zu antworten, dass sie mich in ruhe lassen.

hmmm - schwierig - fakt ist - ich habe einen dig.sat aber ohne orf dig. karte und keinen dvb-t tuner - also technisch keine möglichkeit orf zu empfangen (voraussetzung: analog ist abgedreht)

also was tun????
einerseits wäre es schon irgendwie witzig so einen gis-typen/typin ;) vor der türe verzweifeln zu lassen ;-)))

andererseits wäre es interessant wie reagiert wird, wenn ich einen fein formulierten/argumentierten brief zurückschreibe

auf alle fälle, liebe community - ich werde euch auf den laufenden halten und mit tipps versorgen ;-)

greets, steve

Ich würde denen nicht schreiben, dass du einen dig. Sat-Receiver besitzt. Nach allem bisher Gelesenen bist du als Besitzer eines Sat-Receivers, auch ohne ORF zu empfangen, gebührenpflichtig!

Wie schon oft erwähnt handelt es sich um keine "ORF-Gebühr", sondern um eine Rundfunkgebühr, es ist also unerheblich, dass du keinen ORF empfängst. Es genügt, dass du "Rundfunk" empfängst!

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.

§ 1 Wurde hier schon oft zitiert, und ich lese darin nirgends, dass er sich nur auf Programme des ORF beschränkt.

Mobiletester 19.01.2008 15:36

Was barns schreibt ist richtig. Du zahlst für die Möglichkeit des Empfanges. Von Qualität steht nichts im Gesetz. Theoretisch müsstest du auch für einen PC GIS Gebühren zahlen, weil du ja auch Radio und TV via Internet empfangen kannst. Einzig wenn du keinen Empänger hast, und nur DVD abspielst, brauchst du der GIS nichts zu bezahlen. Mal sehen, ob sie das Rundfunkgebührengesetz dahingehend ändern, dass nur mehr wenn der ORF empfangen werden kann, gezahlt werden muss.

r_bonnhof 19.01.2008 15:43

Re: Re: ...abwarten...
 
Zitat:

Original geschrieben von barns


Wie schon oft erwähnt handelt es sich um keine "ORF-Gebühr", sondern um eine Rundfunkgebühr, es ist also unerheblich, dass du keinen ORF empfängst. Es genügt, dass du "Rundfunk" empfängst!

§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.

§ 1 Wurde hier schon oft zitiert, und ich lese darin nirgends, dass er sich nur auf Programme des ORF beschränkt.

es gibt doch noch menschen,die lesen können.
dies habe ich schon weiter oben zitiert,aber das wollte keiner lesen.....

antzs 20.01.2008 10:19

Rundfunkgebührengesetz
 
@r_bonnhof

Ich meine auch, dass nach derzeitiger Gesetzeslage in Österreich jeder die Rundfunkgebühr zahlen muss,
der auf seinem Fernseher oder Monitor IRGENDWELCHE(!) Fernsehsender terrestrisch (analog oder digital),
mittels Kabel oder über Satellit (analog oder digital) empfangen kann.

Ob ein PC mit Breitband-Internet (aber ohne TV-Karte) rundfunkgebührenpflichtig ist, ist meiner Meinung nach
strittig. Aber wenn jemand, der einen PC ohne TV-Karte mit Breitband-Internet, aber keinen Fernseher und
keinen Radio besitzt, seinen PC bei der GIS meldet, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen!

Mich ärgert nur, dass mit der Rundfunkgebühr teilweise Beträge eingehoben werden, die mit Rundfunk nicht
das geringste zu tun haben. Was hat eine Landesabgabe in der Rundfunkgebühr verloren?

Weiters stört mich enorm, dass das ORF-Fersehentgelt nicht getrennt von den anderen Teilbeträgen eingehoben wird.
Wenn ich den ORF nicht empfangen kann, dann zahle ich eben auch kein ORF-Programmentgelt!
Derzeit ist das Rundfunkgebührengesetz eben so perfide formuliert, dass beim Empfang IRGENDEINES Fersehsenders,
man Rundfunkgebühr bezahlen muss. Dann wird aber auch gleich hinterlistig das ORF-Programmentgelt mit
eingehoben, egal, ob man den ORF empfangen kann oder nicht.

Genau dieses perfide Gesetz will der Tiroler Politiker Günther Hye durch den Verfassungsgerichtshof zu
Fall bringen.

Bei einem gerechten und logischen Gesetz, müsste man die Möglichkeit haben, die Fernsehgebühr, die Radiogebühr,
den Kunstförderungsbeitrag und die Landesabgabe getrennt vom ORF-Fernsehentgelt zu bezahlen.

Daher müsste das Anmeldeformular für die Rundfunkgebühr unter dem Punkt "Meldung von Rundfunkeinrichtungen"
folgende Auswahlmöglichkeiten bieten:

1) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen mit ORF-Fernsehempfang
2) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen ohne ORF-Fernsehempfang
3) nur Radioempfangseinrichtungen

Daraus würde sich zum Beispiel folgende Rundfunkgebühren für Wien ergeben: (Stand Juni 2006)

1) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen mit ORF-Empfang......EUR 21,28 pro Monat (wie bisher)
2) Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen ohne ORF-Empfang....EUR 06,10 pro Monat
3) nur Radioempfangseinrichtungen........................ ....................EUR 06,17 pro Monat (wie bisher)

Mir ist schon klar, dass das das Ende des ORF bedeuten würde. Das weiß auch unsere Regierung. Darum
wird, glaube ich, schon an einer Novelle zum Rundfunkgebührensetz gearbeitet. Demnach soll dann jeder
Rundfünkgebühr zahlen müssen, der "OHNE UNZUMUTBAREN AUFWAND" (was für eine schlampige Definition!)
Fersehsender und/oder Radiosender empfangen KÖNNTE(!).

Aber warum macht man sich dann überhaupt noch die Mühe zu kontrollieren, ob jemand
einen Fernseher oder Radio besitzt? Bei jedem Elektrohändler um die Ecke kann man sich sofort,
"ohne unzumutbaren Aufwand", einen Fernseher mit integrierten DVB-T liefern lassen.
Dann kann man gleich pro Einkommensbezieher eine Mediensteuer einheben.

Nach dergleichen Logik könnte man dann auch gleich bei jedem Österreicher die Hundesteuer einheben.
Jeder könnte(!) sich ohne unzumutbaren Aufwand einen Hund anschaffen und muß daher Hundesteuer bezahlen.

sillybilly 20.01.2008 13:07

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
30. Dezember, müde und abgespannt von der Arbeit fuhr ich in die Wohnung meiner Freundin. Dort war es aufgeräumt, im Kühlschrank war etwas zu essen. Nachdem ich mir den Magen vollgeschlagen hatte, machte ich es mir auf dem Sofa bequem. In diesem Moment klingelt es an der Wohnungstür. Ich gehe zur Tür und blicke durch den Spion. Dort stand ein etwa 40 Jahre alter, gut gekleideter Mann.

Kaum hatte ich die Tür geöffnet, fing der gute Mann auch schon an:

GIS-Kontrollor: "Guten Tag, mein Name ist Lars Lästig, ich bin ihr Rundfunkgebührenbeaufftragter ..... blabla ...... blabla"

GIS? Wirklich ein GIS-Kontrollor? Oh je...

GIS-Kontrollor: ".......... blabla ........ sind sie FRAU ANJA K.?"

Hat der mich wirklich gerade gefragt, ob ich Frau Anja K. (meine Freundin) bin? (Ich sehe nun wirklich nicht wie eine Frau aus, zudem trug ich einen deutlich sichtbaren 3-Tagesbart)

Das verschlug selbst mir die Sprache. Stille machte sich im Hausflur breit. Plötzlich traf mich der Hammer der Erkenntnis: Es gibt ein Leben nach dem Gehirntod, der Beweis steht vor dir. Pack den Typen ein und der nächste Nobelpreis ist dir sicher. Ich entschied mich dagegen, denn der gute Mann war sicher nicht stubenrein und ich antwortete ihm stattdessen, dass ich Gina W. sei, die uneheliche Tochter von Frau K.

GIS-Kontrollor: "Nagut lassen wir das. Sie wissen sicher ....... blabla ........ verpflichtet .......... blabla ........ anzumelden ......"

Ich unterbrach den Redefluss des GIS-Kontrollorers nur ungern, aber ich teilte ihm mit, dass ich mal auf die Toilette müsste, versprach ihm aber, dass ich gleich wieder da bin und schloss die Tür hinter mir. Nach 5 Minuten gab es die ersten zarten Klingelversuche.

Nach weiteren 3 Minuten klingelte er Sturm und ich öffnete wieder die Tür.

GIS-Kontrollor: "Was haben sie denn solange gemacht?"

Wahrheitsgemäß antwortete ich ihm, dass ich ein lauwarmes Bier getrunken habe. Außerdem mussten mal wieder meine Fußnägel geschnitten werden.

GIS-Kontrollor: "So eine Frechheit, sowas habe ich ja noch nie erlebt...."

Ich musste dem guten Mann leider Recht geben und versprach, meine Freundin noch heute Abend darauf anzusprechen, warum sie das Bier nicht in den Kühlschrank gestellt hatte. Wirklich eine Frechheit. Nun lief dieser geistige Tiefflieger rot an und rastete aus.

GIS-Kontrollor: "Wenn sie noch weiter so ein Kasperltheater veranstalten, kann ich auch andere Seiten aufziehen. Ein Anruf von mir und die Polizei durchsucht ihre Wohnung ...... blabla ....... das wird sehr teuer für sie ...... blabla".

Logisch, mit Bundesgrenzschutz und Sondereinsatzkommando.

Sichtbar eingeschüchtert versprach ich nun, effektiv mitzuarbeiten und mein Kasperltheater bleiben zu lassen.

GIS-Kontrollor: "Besitzen sie einen Fernseher oder ein Radio?"

Freundlich gab ich dem Mann Auskunft. "Ja klar, ich besitze 2 Fernseher, 3 Radios, noch ein Radio in meinem Büro und zwei in meinen Autos."

GIS-Kontrollor: "Haben sie diese angemeldet?"

"Nein, bisher leider nicht."

GIS-Kontrollor: "Wie lange besitzen sie diese Geräte schon?"

"Ca. 10-12 Jahre."

Uiiiii, jetzt war er am Sabbern, als er seine Provision in Gedanken überschlug. Nunja, um es kurz zu machen, er hielt mir nach 1-2 Minuten zwei Zettel zur Unterschrift unter die Nase. Eine Anmeldung der GIS und einen Schrieb, dass ich schon seit 5 Jahren die Geräte besitze. Beides auf den Namen und die Adresse meiner Freundin ausgestellt.

Freundlich wie ich nun einmal bin teilte ich ihm mit, dass ich weder Frau Anja K. bin, noch hier wohne.

GIS-Kontrollor: "Wo wohnen sie denn?"

Ich: "Wissen sie das nicht?"

GIS-Kontrollor: "Nee"

Ich: "Super, schönen guten Abend"

Ich schloss die Tür, schaltete die Klingel ab und den Fernseher ein, das Bier war auch schon etwas kühler.

Wenn ich Glück habe, kommen vielleicht auch bald mal wieder die Zeugen Jehovas vorbei.

Musste sein, passt hier rein (Wow,dass reimt sich sogar)!

:roflmao: :roflmao: :roflmao:

r_bonnhof 02.02.2008 18:05

gerade gefunden:

http://www.orf-gis.at/files/19_RGG_ab0401.pdf

da steht unter §3 das man nur die €1,16 + €0,36 zu löhnen hat.
egal ob man etwas empfängt.
und nur wenn man orf sehen kann(wenn ich gratis die karte + receiver bekomme?) die orf gebühr.

hat keiner einen rechtsschutz?
müsste doch prüfbar sein.

Baron 03.02.2008 17:03

Na wie schön
 
Jetzt habens wir wieder einmal Fix- es darf wieder ein Bisserl mehr für den ORF sein :(

Aus Krone .at:
Die ORF-Programmentgelte steigen demnach um 9,4 Prozent, pro Haushalt sind monatlich 1,30 Euro mehr zu zahlen. Der ORF-Anteil an den Rundfunkgebühren beträgt damit künftig 15,10 Euro pro Teilnehmer. Die Anpassung wirkt sich aber auch auf jene Gebührenanteile aus, die an Bund und Länder gehen. Die höchste Rundfunkgebühr ist ab Mitte 2008 mit 23,71 Euro in der Steiermark fällig - gefolgt von Kärnten mit 23,31 Euro. In Wien zahlen die Zuseher künftig 23,06 Euro - am billigsten ist öffentlich-rechtlicher Rundfunk in Oberösterreich und Vorarlberg mit 18,61 Euro. Die Gebührenerhöhung bringt dem ORF 2008 zusätzliche Einnahmen in Höhe von 23,6 Millionen Euro, in den Folgejahren sind es jeweils rund 41 Millionen.
Voller Link:
http://www.wcm.at/forum/newreply.php...hreadid=212416

Bin sehr erfreut:ms: :mad: :hammer:

gms76 04.02.2008 15:47

nach der Lektüre der heiteren Erlebnissen von Satan_666 bin ist in mir die Idee gereift, dass es wohl am effektivsten wäre, so wie Satan_666 den GIS Angestellten die Zeit zu stehlen. Ihnen also freundlich die Tür einen Spalt öffnen, mit Zwischenfragen das Gespräch am laufen halten und sie dann mit dem Ergebnis entlassen dass es hier nichts zu holen gibt. So eine Art schleimig-freundlicher ziviler Ungehorsam :D

:rolleyes: irgendwann müssten die dann doch mal aufgeben, oder?

Baron 04.02.2008 16:04

Wieso sollten die aufgeben-die werden doch als Aussendienstmitarbeiter sowieso bezahlt- von den GIS-gebühren!:ms:

gms76 04.02.2008 16:08

Ja, aber kriegen die keine Provisionen? :confused:

Außerdem kosten die Außendienstmitarbeiter was - und wenn die keine Kohle reinbringen, dann werden sie ja irgendwann wegrationalisiert. :p

Man kann übrigens auch Schwarzkappler ärgern indem man stundenlang nach seiner Fahrkarte kramt. :D

Baron 04.02.2008 16:12

Provisionen-höchstens Kopfgeld! :D
Schwarzkappler ärgern: "Ich habe keinen Fahrschein...." er "nau dann müssens Zahlen" ich "reicht net auch die Jahreskarte...!" :D :ms:

hawaigaign 24.02.2008 23:46

nur so eine frage:
es geht bei der gis doch um rundFUNKgebuerhen, oder?
was hat ein pc mit internetanschluss mit RUNDFUNK zu tun? ich mein, nur weil ein sender sein zeug ins internet stellt will er dafuer RUNDFUNKgebuehren verlangen?

vertu ich mich da grad, oder gibt es wirklich keinen zusammenhang zwischen RUNDFUNK und INTERNET???? ich mein, das sind zwei grundsaetzlich verschiedene systeme.

wuerde die gebuehr "zahl_fuer_irgendwas_gebuehr" heissen, waers was andres, aber so seh ich net ein, warum man fuer einen pc gis zahlen soll!

ausserdem wurde hier shconmal richtig angesprochen: kann ich fuer den muell, den ich auf meine hp stelle auch gebuehren verlangen? so pauschal fuer jeden? von mir aus filme ich jeden tag meinen gartenteich udn streame den, wuerd ich dann auch monatlich 30 euro von jedem bekommen???

das kanns ja wirklich nicht sein, oder? irgendwo hoert der spass ja wirklich auf. verarschen muss man sich ja nun wirklich nicht lassen!

Meschdt 25.02.2008 20:34

hat schon viele ähnliche Klagen geben, mit begründung, es sei nicht im staatlichen interesse, dafür geld zu verlangen, aber wenns sowieso nicht wissen, wies den ORF finanzieren sollen, werden die nichts dagegen haben dafür geld zu verlangen.

Genauso wie wenn du in der Nähe von Detuschland lebst, und z.b.: nur RTL empfängst, oder nur SAT ohne ORF hast.


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