![]() |
gibts eigentlich beweise dass er ihr das teil verkauft hat? Hat sie von ihm einen beleg mit unterschrift, oder waren zeugen dabei?
|
Fingerabdrücke von der selbstgetippten Rechnung?
|
Er hat ihr die Rechnung ausgehändigt, daher sind Fingerabdrücke kein Beweis.
Zeugen wären wirklich praktisch in der Sache um den letzten Zweifel an der Sache zu beseitigen. |
Zitat:
Das ist Beweis genug und reicht auch vor Gericht aus. AL |
ich dachte sie hat es ihnen erzählt, sie waren nicht dabei, weil sie ihr ja sonst vom kauf abgeraten hätten.
So wie ich das versteh hat sie ein gerät bestellt, er hat ihr ein geliefert sie hat bezahlt und das wars, keine quittung nichts. Sie hat ein gerät zu einem vereinbarten preis übernommen, ob der nun zu hoch ist oder nicht ist imho irrelevant. Wenn sie offensichtlich gebrauchte geräte übernimmt, und vorher wurde auch geschrieben das sie offensichtlich gebraucht waren, kann sich die alte imho vor gericht brausen gehen. |
Das glaub ich nicht...
|
Zitat:
Deshalb nochmals auch für Dich: Sie hat ewas bestellt, das Ihr als neu versprochen wurde und sich im Nachhinein als alt und überteuert herausgestellt hatte. Slaal und Supaheld waren bei der Übergabe klarerweise nicht dabei, sondern sind Arbeitskollegen, die über den Vorgang informiert wurden und, so wie hier auch geschrieben, Hr. D, entweder mit der Betroffenen, oder auch ohne Sie, zur Rede gestellt hatten und er sich weigerte den Verkauf rückgängig zu machen. Somit sind sie vollwertige Zeugen. Punkt. Der Verkauf wird von Hr. D sicher niemals abgestritten werden können, egal wie er argumentiert. Die weiteren Maßnahmen sind bereits vorbereitet und sicher Zielführend und wenn Du bei Deiner Meinung bleiben willst, werden wir Dich in einiger Zeit über den Ausgang informieren. Auch IOLAOS dürfte sich mit der Materie auskennen und die SACHE bestätigen. Solltest Du noch was übersehen haben, so lies bitte den Beitrag einmal ordentlich durch, die meisten Deiner Einwände wurden hier schon entkräftet, ansonsten sind nützliche und zielführende Antworten eher gewünscht, als ein Endlosposting bei dem man nach der 5. Seite nicht mehr weiß, worums eigentlich geht. AL |
Danke route66 für die erklärungen hast mir einige arbeit abgenommen,
ich brauche noch die adresse von den computergeschäft habe dir gestern eine email mit meiner tel. nr. geschrieben, wenn du das email nicht bekommen hast sag bitte bescheid falls noch jemand NÜTZLICHE tipps hat bitte posten m.f.g slaal |
Ich frags jetzt noch mal :D...
Habt ihr dem Typen schon mit MS gedroht? Die wären sicher kooperativ... |
ich habe ihm gesagt das er einen lizenzbetrug gemacht hat, doch es juckt ihm nicht
gruss slaal |
boa - der ist hart... (oder SAUDUMM)
jedenfalls extrem... *respekt* |
hoffentlich nimmt ers bei der seinem beruf genauer als bei den gesetzen denn sonst möcht ich nicht ins SMZ Ost als Patient kommen
|
wird schon kein arzt sein... die haben keine zeit für solche dummheiten...
|
Ich denke auch dass es jetzt nicht mehr viel Sinn macht noch gross herumzudiskutieren. route66 hat das meines erachtens richtig vorbereitet und ich als Junganwalt kann dem nur zustimmen. Eine Garantie wie ein eventueller Prozess ausgeht kann kein seriöser Jurist abgeben aber hier scheint eher alles für die Arbeitskollegin von Slaal zu sprechen.
Bin gespannt wies weitergeht. LG Philipp |
Zitat:
Also Vorgehensweise ist derzeit geklärt und wie Slaal erwähnte, nützlich Tips werden noch gerne entgegengenommen. @ Slaal, konnte Dich heute leider nicht anrufen, war sehr im Streß, habe aber gestern in der Nacht hier noch gepostet, das im Vorfeld, also mit Anwalt und Computerhändler, alles abgeklärt ist. Werde mich heute (DO) melden. @ Iolaos, sollte das Gutachten bereits vor dem eingeschriebenem Brief an Hr. D gemacht werden, oder sollte er in dem Brief darauf hingewiesen werden, das ansonsten ein Gutachten auf seine Kosten erstellt wird? Das ist der einzige Punkt, wo ich mir nicht ganz sicher bin, denn er könnte dann ja behaupten, er hätte den SCHROTT ja eh zurückgenommen und sich weigern, das Gutachten zu bezahlen. Wichtig wäre das Gutachten ja nur für die Klagseinbringung nach § 934 ABGB, laesio enormis, oder? Gute Nacht, AL |
@ route66:
Das Gutachten würde ich erst nach dem ersten eingeschriebenen Brief machen, genau aus der Überlegung die Du hier anführst. Wenn er gleich zurücktritt kann er sagen das Gutachten war nicht nötig. Für laesio enormis wäre es andererseits wieder gut zu wissen ob verkürzung über die Hälfte vorliegt... Das ist der einzige Punkt wo man aufpassen sollte. |
Zitat:
azz_23 |
Zitat:
soll man überhaupt ein privatgutachten machen lassen? vielleicht nur eine aktuelle preisliste mitnehmen? billiger ist das privatgutachten auf jedn fall, aber kann auch sein, dass den verkäufer bei geringen prozesschancen das kostenrisiko eines sachverständigengutachten abschreckt. (ausser er hat einen schlechten anwalt ;)) lg woodz |
Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates, Updates plz :D
|
Zitat:
|
Na ja, Updates wirds wohl erst wieder morgen neue geben, ist schon einiges im laufen und morgen ein weiterer entscheidender Tag. :D
Mal gespannt was er zu sagen hat. Gruß AL |
ist spannender als Frensehen
Zitat:
|
Wie gesagt, neues gibts bisher nichts, zumindest keine Einigung oder sonstige gebrochenen Gliedmaßen, morgen werden wir mehr wissen, oder auch nicht :( .
AL |
und gibts was neues von der front ?
|
lassts die leute erstmal von der arbeit heimkommen geht ja nicht jeden so gut wie uns :lol:
mfg lordkevlar |
Arbeitslos war ich auch mal, aber mir gings nicht gut dabei :lol:
|
Habe nicht den ganzen Beitrag gelesen, aber eine Frage habe ich:
Wurde der Pc in Bar bezahlt, oder auf ein Konto überwiesen. Denn wenn die Summe der Überweisung der auf der Rechnung entspricht, dann kann doch nachvollzogen werden, dass jemand der nicht im Handelsregister eingertragen ist (oder registriert) eine Firmenrechnung ausgestellt hat, keine Steuer an das Finanzamt abgeliefert hat(Vermutlich) und Software ohne Lizenzen verkauft (Grüße an die MS Anwälte). Außerdem kann innerhalb von 42 Tagen eine Überweisung rückgängig gemacht werden. |
Zitat:
|
Also:
Letzter Stand der Dinge, Hr. D ist offensichtlich bereit, ohne das Ihm die Hände gebrochen wurden, das DING zurückzunehmen, er hat angeboten, Ende der Woche alles abzuholen und das Geld zurückzugeben. Ob ers macht werden wir ja sehen. Unabhängig davon hat Fr. A einen Brief in Händen, den sie Ihm vor Zeugen jederzeit übergeben kann wenn er bis Ende der Woche nicht auftaucht und sie das Geld bekommt, dies ist dann die LETZTE AUFFORDERUNG, den Verkauf rückgängig zu machen mit Frist bis 23.04.2004. Darin ist auch der Zustand der Geräte, sowie die nicht übergebenen CD´s und Lizenzen und die Zusage von Hr. D bezüglich Neukomponenten zu verbauen, festgehalten. Er wurde darin auch darauf hingewiesen, wenn er die Frist nicht wahrnimmt, das zu seinen Lasten ein Gutachten erstellt und die Klage eingebracht wird. Offensichtlich hat Hr. D wieder sein (raubkopiertes??) MS Word geöffnet, denn er hat Fr. A gesagt, er habe einen Brief für Sie, den Inhalt kennen wir noch nicht, dürfte aber ein Schreiben der "Deutschen Firma" :lol: sein, die sich anscheinend bereiterklärt, den Verkauf rückgängig zu machen :D . Aber das wissen wir noch nicht. Habe mir übrigens gestern das DING live angesehen :eek: Abgeschmiert, verdreckt, tw. zerkratzt und alles total verstaubt. Speziell die 110 € Tastatur mit Notebookmaus sind ein Hammer, dachte das ist echt vergoldet. Schmecks, 10 € Targa Standardtastatur und 15 € verdreckte MINIMOUSE. Naja, hat die deutsche Firma wahrscheinlich keine Putzfrau und ein verstaubtes Lager. @ ALex1 ist richtig @ Aexis wurde in Bar auf die Kralle bezahlt UPDATE folgt AL |
Wie geht das, dass man eine Überweisung rückgängig macht?
|
Zitat:
Ganz einfach. AL |
Zitat:
D.h. wenn der Empfänger nein sagt gehts nicht. Wär ja einfach. (z.B. bei Vorabüberweisung bei Ebay....) Nur ein Einziehungsauftrag ist ohne Zustimmung des Empfängers 40 Tage reverssibel |
Danke an route66 für die antworten (nimmt mir die arbeit ab) und natürlich ein grosses danke:) für die hilfe.
die arbeitskollegin hat mich gerade angerufen das hr.d den pc am ende der woche abholt und sie das geld zurrückbekommt, (ich glaube es erst wenn sie das geld hat), brief wie er angekündigt hat, hat er ihr nicht gegeben, aber eben die zusage das er den pc abholt naja wir werden ja sehen obs stimmt m.f.g slaal |
CONGRATZ
:laola: Und jetzt nehmt sie mit zum DiTech :D |
|
Jo, NRE is auch sehr gut.
|
PC-Komplettsystem "DITech Jubiläums-PC"
Chieftec Midi-Tower schwarz/silber, 300W INTEL Mainboard, INTEL Pentium4 3.0 GHz SAMSUNG 512 MB DDR RAM, 160 GB SATA HD AOpen GeForce FX5900, 128 MB, DVI 8x DVD Re/Writer NEC, Karten-Lesegerät mfg lordkevlar |
Ahja der Preis ;) 999
|
Okok, ich glaube mit Route und Slaal ist die Frau perfekt versorgt was neue Hardware angeht. Sollten jetzt nicht das Thema mit guten Angeboten zumachen.
Im schlimmsten Fall hat sie daraus gelernt (hoffe ich jedenfalls) und sie wird sich mehr als nur 1 Aussage holen. |
Ist aber keine Deluxe CPU ;)
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:34 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag